Diskussion:EU-Konformitätserklärung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Cms metrology in Abschnitt Frage: Sprache
Zur Navigation springen Zur Suche springen

URV[Quelltext bearbeiten]

Quelle: EG-Konformitätserklärung - habe lediglich EG in EU abgeändert - Bitte evtl. Inhalts- Herkunfts-fragen ebenda Diskutieren offensichtlich ist ihre Quelle die die von WiKi abgeupfert hat EG-Konformitätserklärung hat Quellen im Jahr 2007, der sogar die Wiki Links sind dort noch zu finden.

Es wird Zeit den Revert Unsinn sein zu lassen!! Bitte XenonX3 hören Sie mit den sehr offensichtlich falschen URV Vorwürfen auf!!! Es ist offensichtlich dass die von Ihnen angegebene Quelle (http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=74022&page=21) bei WiKi "geklaut" hat - und nicht umgekehrt!!! Das kann jeder sicher leicht nachvollziehen!!! Das zitierte Werk stammt von 2009 - EG-Konformitätserklärung hat Quellen im Jahr 2007 und übernimmt sogar 1:1 Wiki. Also bitte mitdenken und nicht nur sinnlos trollen!--Nmoas 02:05, 9. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Du hast es nicht verstanden. Es geht nicht mehr um den Text, der in dem Forum steht! Der wurde eindeutig aus der WP übernommen. Es geht darum, dass du Hilfe:Artikelinhalte auslagern nicht eingehalten hast. Laut Versionsgeschichte des neuen Artikel bist du der Autor des gesamten Textes. Das stimmt aber nicht, da du einfach den Text aus dem anderen Artikel übernommen hast, ohne dass die Versionsgeschichte und damit die wahren Autoren mitgenommen wurden. Das ist der aktuelle Verstoß. Die Versionsgeschichte muss von einem Admin in den neuen Artikel importiert werden. Hast du das jetzt endlich verstanden? XenonX3 - (:±) 02:08, 9. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Und warum benutzt Du den URV Tag??????? Wenn es nur um falsches Auslagern geht????--Nmoas 02:19, 9. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Weil URVen mit dem Ding beklebt werden. Es ist dabei egal, aus welchem Grund eine URV vorliegt. XenonX3 - (:±) 02:20, 9. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Das stimmt so nicht nach dem ich den URV Tag entdeckt hatte, habe ich sofort die Quellenangaben Hinzugefügt und klar gestellt, dass der URV Vorwurf nicht zu halten ist - was allerdings nicht auf fruchtbaren Boden gestossen ist - einfach reverten ohne zu lesen ist nicht ok.--Nmoas 02:45, 9. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Natürlich stößt das nicht auf fruchtbaren Boden, da Deine Ansicht schlichtweg falsch ist. Eine Nennung der Quelle ist bei der hier verwendeten Lizenz nicht ausreichend, es bleibt eine URV. Bitte einfach mal Hilfe:Artikelinhalte auslagern lesen, dort steht das gleich am Anfang. Ganz abgesehen davon stellt sich die Frage, was denn der Unterschied zwischen einer EG-Konformitätserklärung und einer EU-Konformitätserklärung ist. Ich traue unserer Bürokratie ja einiges zu, auf den ersten Blick scheinen mir das aber einfach zwei Begriffe für dieselbe Sache zu sein - vermutlich wurde im Zuge des Inkrafttretens des Lissabonner Vertrages das EG durch EU ersetzt. Falls dem so sein sollte, so sind zwei Artikel vollkommen überflüssig. --Jogy sprich mit mir 13:47, 9. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
@Jogy: Die Nutzungsbedingungen von WiKi Texten sind folgende: Der Text ist unter der Lizenz „Creative Commons Attribution/Share Alike“ verfügbar; zusätzliche Bedingungen können anwendbar sein (sind im Artikel EG-Konformitätserklärung aber nirgends genannt!). Einzelheiten sind in den Nutzungsbedingungen beschrieben und nicht unter Artikelinhalte auslagern Auch wollte ich aus genannten Gründen nichts auslagern sondern einen neuen Text beginnen der auf einem alten Text beruht das kann evtl. über Auslagern geschehen jedoch auch immer unter den Nutzungsbedingungen!. (Zu Punkt 3 Nutzungsbedingungen: oder 3. durch eine Liste sämtlicher Autoren ist eine ODER Regelung - keineswegs eine Vorschrift). Also bitte nicht mit als Wahtheit getarnten Meinungen brillieren.--Nmoas 11:41, 11. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Hier sind die GFDL und die CCA/SA zu berücksichtigen und beide sehen eine Namensnennung vor (vielleicht einfach mal auf die Links klicken die sich unterhalb des Bearbeitungsfensters finden). Ob Du in irgendwelchen Nutzungsbedingungen etwas anderes findest ist vollkommen egal, maßgeblich sind diese beiden Lizenzen. Als Bitte nicht mit als Wahrheit getarntem Unwissen brilieren. Im übrigen wirst Du kaum damit rechnen können, dass wegen Dir hier übliche Verfahrensweisen geändert werden. Du hast die Wahl, Dich daran zu halten oder eher früher als später eine unbeschränkte Sperre zu kassieren. Ist aber auch egal, da das aus meiner Sicht nicht der entscheidende Punkt ist. Dieser ist vielmehr, dass die zwei Artikel zum selben Thema überflüssig sind. Daher hat dieser Artikel sowieso keine Überlebenschance, selbst wenn er lizenzkonform verfasst wird. --Jogy sprich mit mir 19:07, 11. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Die EG-Konformitätserklärung hat keine keine Überlebenschance, denn die EG gibt es seit 12/2009 nicht mehr (siehe Wiki Artikel zur EG). Ich wollte aber keineswegs den Henker für den obsoleten Artikel spielen.--Nmoas 08:47, 16. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
@Jogy: Hier sind die GFDL und die CCA/SA zu berücksichtigen und eben nicht Hilfe:Artikelinhalte auslagern wie Du Anfangs fabuliertest. Mittlerweile siehst Du das ja ein, und brillierst nicht mehr mit als Wahrheit getarnten Meinungen. Die Zusammenfassung mit Quellen-Nennung hatte ich erst vergessen, aber sofort als ich darauf hingewiesen wurde hinzugefügt! Das kannst Du dir gerne in der Versionsgeschichte anschauen - Ihr (Du und XenonX3) ignoriert das nur andauernd! --Nmoas 08:58, 16. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Stellst Du Dich jetzt grade absichtlich dumm? Sowohl die GFDL als auch die CCA/SA erfordern eine Namensnennung, genau darauf beruht der Text in Hilfe:Artikelinhalte auslagern - steht dort auch deutlich. Eine Quellennennung reicht daher nicht aus. Aber ist schon klar, außer Dir sind hier nur Geisterfahrer unterwegs. --Jogy sprich mit mir 09:09, 16. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
@Jogy: Vielleicht denkst DU mal drüber nach, was dieser Absatz uns wohl sagen will:
Aus Nutzungsbedingungen - Informationen für Weiternutzer
Du kannst den Inhalt von Wikimedia-Projekten frei weiternutzen, ausgenommen die Inhalte, die unter der Fair-Use-Regelung oder ähnlichen Schranken des Urheberrechtsschutzes genutzt werden. Bitte beachte die folgenden Leitlinien:
Weiterverwendung von Text:
Namensnennung: Um eine Textseite in irgendeiner Form lizenzkonform wiederzuveröffentlichen, musst du die Autoren angeben, entweder
1. durch Angabe des Hyperlinks (sofern möglich) oder der URL auf jede Seite, die weiterverwandt wird,
Wenn auch verspätet, aber genau das habe ich getan ! --Nmoas 09:41, 16. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Es its mir schnuppe, was in den Nutzungsbedingungen steht, die stellen bestenfalls eine Interpretation dessen dar, was in den Lizenzen festgelegt sind. Die erfordern die Namensnennung, dem bist Du nicht nachgekommen, obwohl es problemlos möglich gewesen wäre, und damit fertig. Aber wie gesagt, außer Dir sind ja nur Geisterfahrer unterwegs und die Hilfe:Artikel auslagern braucht man ja nicht zu berücksichtigen, wozu auch, beschäftigt sich ja nur genau mit diesem Thema.
Letztendlich ist es ganz einfach: Du kannst entweder akzeptieren, dass Dein Aktion nicht korrekt war und es in Zukunft richtig machen, oder Du läßt es und machst es wieder per Copy & Paste. Nur kann ich Dir garantieren, dass Du Dir damit das nächste Mal eine Sperre einhandeln wirst. Und damit von meiner Seite aus EOD zu diesem Thema. --Jogy sprich mit mir 11:30, 16. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Ich kann das abkürzen: Der WP-Text stammt von mir und ist natürlich keine URV - @xqt 11:34, 16. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Darum geht es schon nicht mehr. Nmoas hatte denselben Text per C&P nach EU-Konformitäterklärung kopiert und das ist nicht lizenzkonform. Dass die Diskussion jetzt hier ist, ist ein Überbleibsel der Verschiebungen. --Jogy sprich mit mir 11:59, 16. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Da geb' ich Dir recht.  @xqt 12:11, 16. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Revert[Quelltext bearbeiten]

rüberkopiert von meiner Disk, das gehört ausschließlich hierhin

ZU DEINEM REVERT
EG-Konformitätserklärung

Ich zitiere den entfernten Text erst mal. Mit dem 2007 beschlossenen und am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon wurde die Europäische Gemeinschaft mit der Europäischen Union verschmolzen. Der EG-Vertrag wurde in Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union umbenannt. Die EG und somit auch die EG-Konformitätserklärung sind somit Vergangenheit.

--- Dein Kommentar: letzter Satz unenzyklopädisch, bitte die Konsequenzen für die EG-Konformitätserklärung mit Quelle darlegen. Sonst ok, nur ohne letzten Satz wird Aussage nicht klar ---

Um es am Beispiel zu verdeutlichen: Wenn heute (2010, nach den Lissabon Verträgen) aus Brüssel eine neue Richtlinie kommt, ist das zweifelsfrei eine EU-Richtlinie, denn die EG gibt es nicht mehr - die hat sich ja (spätestens seit dem 1. Dezember 2009) in EU umbenannt. Eine Konformitätserklärung dazu ist daher doch nachvollziehbarer Weise keine EG-Konformitätserklärung (EG gibt es nicht mehr) eine sondern EU-Konformitätserklärung. Daher wollte ich auch den Artikel EU-Konformitätserklärung schließlich löst das Kürzel EU das bisherige EG über kurz oder lang ab. Welche Konzequenzen das hat, ist eine interessante Frage, besonders in Hinblick auf bestehende Erklärungen aus den Jahren 2007-2009 wo beide Kürzel zur Anwendung gekommen waren - das liegt aber in der Zukunft und daher kann ich das auch nicht mit Sicherheit sagen Es gibt für die Umbenennung zahlreiche Quellen innerhalb und außerhalb der WiKi (hierzu einfach googeln).

Ich verstehe was ich sagen wollte (hab den Zusatz ja auch hinzugefügt), mir ist nicht klar was unenzyklopädisch sein soll wenn man das Ende einer Wortschöpfung (analog zum Artikel EG - und auch von dort geklaut) erwähnt.

Reverten ist bei missgefallen und einem Kommentar "sonst gut" wohl deutlich über das Ziel geschossen daher die Diskussion hier und nicht am Artikel --Nmoas 10:52, 16. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Wo habe ich "sonst gut" geschrieben? Das war korrekt formuliert, nur ohne den letzten Satz ist nicht klar, was das hier soll. Und der letzte Satz hat in einer Enzyklopädie nicht zu suchen, nur weil in anderen Artikeln sowas steht wird das dadurch nicht besser. Mal abgesehen, dass die Formulierung nicht das Niveau hat, das wir hier ansetzen sollten, macht er keinerlei Aussage, was das nun konkret bedeutet. Sind damit alle EG-Konformitäterklärungen hinfällig und müssen neu ausgestellt werden? Gibt es sowas überhaupt noch? Und was ist mit der EG? Hat die sich aufgelöst? Oder wurde einfach nur alles umbenannt?
Ich vermute in Bezug auf die Konformitätserklärung letzteres, nur mit Vermutungen kommen wir hier nicht weit. Die Konformitätserklärung basiert zweifellos auf einer Richtlinie, die noch von der EG verabschiedet wurde. Es ist für mich durchaus vorstellbar, dass die durch den Lissabonner Vetrag automatisch umbenannt wird, genauso vorstellbar ist aber auch, dass die Bürokratie da sehr geduldig ist und die einfach weiter EG-Konformitäterklärung heißt, bis eine neue EU-Richtlinie zu dem Thema herauskommt. Die Reichsbahn hieß in der DDR ja auch noch so.
Also bitte bringe einen Beleg für Deine Ansicht, dann kann das rein... wobei die Sätze selbst dann unnötig sind, weil in einem solchen Fall der Artikel nach EU-Konformitätserklärung zu verschieben ist und mit
"Die EU-Konformitätserklärung (vor Inkrafttreten des Lissaboner Vetrages EG-Konformitätserklärung<ref>entsprechender Nachweis</ref>) ist eine [...]"
zu beginnen hat. --Jogy sprich mit mir 11:18, 16. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Die Terminologie ergibt sich aus den Richtlinien , z.B. der 2006/42/EG, die seit dem 29. Dezember 2009 verbindlich ist. Und dort wird die EG-Konformitätserklärung verlangt. Im letzten Kommentar vom Dezember 2009 hierzu wird ebenfalls von EC declaration of conformity gesprochen. Entsprechendes gilt auch für die übrigen EG-Richtlinien mit CE-Kennzeichnung. Als derjenige, der diese Erklärung ausstellen muß, kann ich mir ja nicht einfach einen neuen Begriff ausdenken. Von der EU ist schließlich bereits seit den Maastrichern Verträgen vom 7. Februar 1992 die Rede, ohne daß dies in die Richtlinien oder Kommentare bislang eingeflossen wäre. Es wäre also nachzuweisen, daß der Terminus sich geändert hätte, alles andere wäre imho WP:TF@xqt 11:44, 16. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Der Terminus hat sich geändert, es ist bereits Vollzogen! Das kann jeder leicht überprüfen - anstatt einfach nur alles was Andere sagen aus eigenem Unwissen (imho WP:TF) anzuzweifeln: Einfach nach Konformitätserklärungen und Richtlinien aus dem Jahr 2010(!) googeln!
Der Text RICHTLINIE 2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES stammt, wie man leicht sehen kann, vom 17. Mai 2006 einer Zeit zu der es die EG ja auch noch gab - logisch daher damals EG (Eine Änderung - nach der verabschiedeten Formulierung und vor dem in Kraft treten - auch geringer Teile, wie EG zu EU, wäre mit einer riesen Bürokratie verbunden gewesen...).
Heute, 2010, gibt es keine EG mehr - die EG wurde offiziell in EU umbenannt. Das ist noch nicht so lange her, es gibt eben noch kaum Verordnungen in aktualisierten Fassungen, welche das reflektieren. Aber es gibt bereits welche! Aktuelle Richtlienien nutzen - wer hätte das gedacht - nicht EG sondern EU siehe z.B. : RICHTLINIE 2010/24/EU DES RATES vom 16. März 2010 (Für viele weitere Beispiele einfach nach 2010 "EU-Richtlinie" googeln, es ist bereits Vollzogen).
Olle Kamellen von 2006 haben heute keine Aussagekraft zum Thema EG oder EU. Es ist offensichtlich: der Ausdruck EG (mit all seinen Varianten) war Gestern und ist Vergangenheit - richtig für das Hier und Heute ist EU - wie auch beispielsweise folgende aktuelle EU-Konformitätserklärung EU-Konformitätserklärung (von 2010) der Firma Fronius über einen Solar-Wechselrichter zeigt! Oder hier, eine EU-Konformitätserklärung (von 2010) der deutschen Honeywell Novar GmbH, auch hier hilft googeln, es ist bereits Vollzogen. --Nmoas 15:06, 16. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Google ist keine seriöse Quelle und die 2010/24/EU keine RL zur CE-Kennzeichnung. Die dafür relevanten Richtlinien sprechen ausschließlich von EG-Konformitätserklärung. Das sind auch keine ollen Kamellen sondern die letzte (2006/42/EG) ist gerade erst in Kraft getreten. Im dazu verfaßten Kommentar (ebenfalls Dez. 2009) ist auch von EG-Konformitätserklärung die Rede. Für Mai ist eine Aktualisierung vorgesehen; darauf kann man gespannt sein. Was andere Unternehmen als Überschrift setzen ist auch nicht relevant. Ich schreibe nach wie vor EG-Konformitätserklärung, wie andere auch. Mal ganz davon abgesehen, daß die von Dir verlinkten Erklärungen in der englischen Variante nach wie vor EC-Declaration of Conformity heißt; also doch EG-Konformitätserklärung.  @xqt 15:34, 16. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Ich sehe dass es da deutliche Verständnisprobleme (auch Vorbehalte) gibt: Ich habe nie behauptet dass Google eine seriöse Quelle sei, noch hier Google als Quelle angegeben! Wohl aber auf Nützlichkeit des Googelns hingewiesen. Bitte lies Dir dazu den obigen Text noch mal in Ruhe durch. Einige verlinkte Seiten wie z.B. die der EU 2010/22/EU vom März 2010 (Diese Richtlinie macht deutlich wie sich die Kürzel EWG, EG und EU im Laufe der Zeit gewandelt haben), sind aber ganz sicher und zweifelsfrei seriös! Probier es ruhig mal aus und du wirst sehen, Google ist nicht pauschal unseriös, viele Resultate sind brauchbar. Auch geht es hier um EU-Konformitätserklärungen und um den deutschen Sprachraum (nicht CE oder EC - was die Franzosen/Engländer so tun, ist für die Fragestellung EG oder EU in Deutschland (auch AT) ganz sicher nicht bindend - aber auch dort ist EU oder UE angesagt) Auch ist die Richtlinie 2006/42/EG zweifelsfrei im Jahr 2006 formuliert worden, also vom Stand des Sprachgebrauchs EG/EU her eine olle Kamelle - wenn gleich sie gerade erst in Kraft getreten ist (Eine Änderung - nach der verabschiedeten Formulierung und vor dem in Kraft treten - auch geringer Teile, wie EG zu EU, wäre mit einer riesen Bürokratie verbunden gewesen...). Ich verstehe nicht warum Ihr euch wie die ewig Gestrigen anstellt - Ihr werdet sehen die Zukunft wird genau das bringen was ich ausgeführt habe. In einem Jahr (evtl. dauert das bei euch auch länger) werdet auch Ihr angekommen sein und zur Kenntnis nehmen, dass niemand mehr von EG (auch EG-Konformitätserklärungen) spricht (außer evtl in historischem Kontext). Hoffentlich könnt auch Ihr dann über euer "Beharren" lächeln. CU --Nmoas 03:01, 18. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Wie sind aber noch nicht ein Jahr in der Zukunft. Dass das irgendwann zu einer EU-Konformitäterklärung wird ist sehr wahrscheinlich, entscheidend ist aber der jetzige amtliche Sprachgebrauch. Und solange Du nicht belegen kannst, dass sich das durch den Lissaboner Vetrag automatisch ändert, bleibt das so wie es ist. --Jogy sprich mit mir 09:30, 18. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Und die EU Richtlinien von 2010 oder EU-Erklärungen wie [1] stammen aus der Zukunft - seltsam seltsam aber so steht es geschrieben (oder wie?) - das nenne ich schlicht Ignoranz. --Nmoas 15:08, 18. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Ignorant ist allenfalls WP:TF zu missachten. Es gibt bisher keine EU-Richtlinie mit CE-Kennzeichnung. Daran ändert auch nicht, daß einzelne Unternehmen "EU-Erklärungen" abgeben. Das geben weder die Quellen noch Sekundärliteratur her. -- @xqt 17:38, 18. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Diskussionskultur[Quelltext bearbeiten]

Diese Seite ist ein das erschreckendste Beispiel, für den Grund, warum immer weniger Menschen sich hier aktiv beteiligen, das mir bisher begegnet ist. In beiden Diskussionsfäden wird sich vorgeworfen, dass man im vierwöchigen Pro-Seminar "Wikipediarichtlinien" nicht alles mitgekriegt hat. Für die zitierten Wikipediarichtlinien gilt: Nicht gelesen, da zu lang. Wer die formalen Hürden so hoch legt, sollte sich besser eine antiquarische Ausgabe des Brockhaus kaufen. Wenn das hier so weiter geht, dann sind bald die Informationen hier genauso mager und genauso veraltet. Diese Seite ist eines meiner Hobbys und nicht mein Broterwerb. Ich möchte mich beteiligen, muss es aber nicht. Daher ist bei den Wikipediarichtlinien grundsätzlich zu beachten, nur weil ich nicht bereit bin, die Zeit zu investieren um andauernd mitzudiskutieren, heißt das nicht, dass ich ihnen zustimme oder sie anerkenne. Mgloede (Diskussion) 14:12, 24. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

EU-Konformitätserklärung - jetzt aber.....[Quelltext bearbeiten]

Liebe Leute, es wird Zeit die obigen Diskussionen zu begraben und das Thema neu aufzurollen. Mittlerweile ist die Änderung der Bezeichnung in EU-Konformitätserklärung auch amtlich vollzogen, z. B. in der Niederspannungsrichtlinie oder der EMV-Richtlinie, die am 20.04.2016 in Kraft treten werden. Auch im BGBl. mit der Umsetzung der Niederspannungsrichtlinie in deutsches Recht ist von EU-Konformitätserklärung die Rede. Ich bitte um konstruktive Kommentare. --Tuluqaruk (Diskussion) 11:35, 1. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Ich habe das nun umgestellt --Tuluqaruk (Diskussion) 10:17, 21. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Woher wissen Sie, dass die die Bezeichnung EU-Konformitätserklärung amtlich vollzogen ist? Es gibt schließlich auch noch die Maschinenrichtlinie aus dem Jahre 2006 die noch Gültigkeit besitzt und in dieser wird ausschließlich der Begriff EG-Konformitätserklärung verwendet. Es gibt die Europäische Gemeinschaft zwar nicht mehr, aber dennoch ist diese Richtlinie noch gültig. Welche Bezeichnung soll man nun verwenden? Je nachdem welche Richtlinie nun zur Anwendung kommt? Was ist wenn das Produkt der Maschinen- als auch Niederspannungsrichtlinie unterliegt?--LeonLL (Diskussion) 10:51, 30. Mär. 2017 (CEST)Beantworten

Mindestens seit 2011 wird in den EU-Richtlinien der Begriff EU-Konformitätserklärung verwendet, ebenfalls in den umsetzenden Rechtsakten der Bundesregierung. Soweit mir bekannt ist, wird diese Bezeichnung in allen Richtlinien verwendet, die dem New Legislative Framework folgen, daher ist die Bezeichnung EU-Konformitätserklärung in meinen Augen die Aktuelle. In älteren, noch gültigen Richtlinien, wird noch EG verwendet - neben der Maschinenrichtlinie auch z. B. in der Medizingeräterichtlinie aus 1993. Bei künftigen Überarbeitungen wird hier aber auch die Abkürzung EU verwendet. Deshalb gibt es ja auch eine Weiterleitung vom Lemma EG-Konformitätserklärung --Tuluqaruk (Diskussion) 13:19, 30. Mär. 2017 (CEST)Beantworten
Danke für die Antwort. Die Erklärung ist mir absolut einleuchtend. Also wird es wohl nicht falsch sein von einer "EG-Konformitätserklärung" zu sprechen, wenn es sich um eine Konformitätserklärung einer noch gültigen EG-Richtlinie handelt. Vielleicht sollte man das im Artikel unter "Bezeichnung" noch vermerken? Hintergrund meines Vorschlags ist, dass wir heute im Geschäft die Diskussion über diese Bezeichnung hatten. Unsere CE-Zertifizierungssoftware Safexpert bennent die Konformitätserklärung die nach Maschinenrichtlinie erfolgt als "EG-Konformitätserklärung".--LeonLL (Diskussion) 18:30, 30. Mär. 2017 (CEST)Beantworten
Ich bin, ehrlich gesagt froh, dass in meinen Bereichen schon alle relevanten Richtlinien auf die neue Bezeichnung umgestellt sind - EMV, LVD, RoHS. So ist die Bezeichnung der Erklärung klar und einfach. Ich habe aber auch schon Erklärungen gesehen, auf denen beide Bezeichnungen standen, wenn sowohl eine neue als auch eine alte Richtlinie referenziert wurden. Ich finde das ganze ja Korinthenka....erei (überhaupt dieses Herumreiten auf den genauen Wortlauten), aber wenn es manche Leute glücklich macht..... :-) --Tuluqaruk (Diskussion) 14:09, 31. Mär. 2017 (CEST)Beantworten

Ja das ist absolut Korinthenkackerei :D aber mein Vorgesetzter meinte, dass wir nun alle bisherigen Konformitätserklärungen auf "EU-Konformitätserklärung" ändern sollten, und diesen Quatsch wollte ich mir sparen in dem ich das recherchiert habe. :D --LeonLL (Diskussion) 23:13, 31. Mär. 2017 (CEST)Beantworten

Frage: Sprache[Quelltext bearbeiten]

Im Text heißt es: "Eine EU-Konformitätserklärung muss in einer der Amtssprachen der Europäischen Union erstellt werden"
Frage: Woher kommt diese Aussage? Kann man dafür eine Quelle angeben? - Danke! --Cms metrology (Diskussion) 16:52, 12. Mai 2021 (CEST)Beantworten

In der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG steht, dass die Konformitätserklärung in einer oder mehreren Amtssprachen der Europäischen Gemeinschaft abgefast sein muss (die gültige Maschinenrichtlinie ist noch aus Zeiten der EG). Ich bin mir sicher, dass in anderen Richtlinien dieser Vermerk ebenfalls niedergeschrieben ist. --LeonLL (Diskussion) 13:24, 14. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Danke, guter Punkt: Es gibt tatsächlich keine einheitliche Regelung, sondern sie ist je Richtline unterschiedlich! Beispiel Messgeräte und Waagen (2014/32/EU, 2014/31/EU): "Sie wird in die Sprache oder Sprachen übersetzt, die von dem Mitgliedstaat vorgeschrieben wird/werden, in dem das Messgerät in Verkehr gebracht wird oder auf dessen Markt es bereitgestellt wird.". Müsste man im Artikel wohl so nachführen. --Cms metrology (Diskussion) 16:00, 14. Mai 2021 (CEST)Beantworten
auch in der Maschinenrichtlinie ist im zweiten Punkt vermerkt, dass die Konformitätserklärung in der Sprache des Verwenderlandes des Produkts verfügbar sein muss. Ohne jetzt jede Richtlinie zu prüfen wird dies vermutlich für jede Richtlinie der Fall sein, dass man die Konformitätserklärung spätestens auf Nachfrage von Behörden in der jeweiligen Sprache des Verwenderlandes vorzeigen können muss. Ich habe deinen Text nochmal ein bisschen angepasst, um hier hoffentlich noch mehr Klarheit zu bekommen.--LeonLL (Diskussion) 17:18, 14. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Hallo, danke für Dein Engagement, aber das stimmt so nicht. Es gibt einerseits die Regel darüber, in welcher Sprache die KE abgefasst sein muss. Je nach Richtlinie gibt es von dieser KE genau ein Exemplar, das beim Hersteller(!) verbleibt oder es gibt Richtlinien, die das Beilegen fordern. Im ersten Fall ist es häufig so, dass beim Ausstellen der KE das Land der Inverkehrbringung noch gar nicht feststeht, also kann die Erstellung in der Sprache des Verwenderlandes unmöglich gefordert sein. Insofern gelten hier unterschiedliche Anforderungen an die Sprache. Davon ist unabhängig, dass die Marktüberwachung immer eine Übersetzung der KE fordern darf. Das sagt nicht darüber aus, in welcher Sprache die KE abgefasst sein muss. Ich schau mir das nochmal an, vielleicht revertiere ich auch, bitte im konstruktiven Sinne auffassen. --Cms metrology (Diskussion) 12:25, 16. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Habe das recherchiert und entsprechend umgesetzt. --Cms metrology (Diskussion) 12:36, 4. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Physikalisch oder Physisch[Quelltext bearbeiten]

Die Verwendung der Begriffe ist einmal im Text und in einem Bild falsch.

Das ist keine unterschiedliche Schreibweise sondern ein sehr wesentlicher inhaltlicher Unterschied.

Es ist der "physische Hersteller" nicht der "physikalische Hersteller".

Ich hatte den Text korrigiert - besser ein Fehler als zwei. @Cms metrology hat diese Änderung zurückgenommen mit dem Hinweis dass es im Bild auch falsch ist.

--Harald Koschinski (Diskussion) 19:19, 16. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Text und Bild müssen konsistent sein, sonst führen wir den Leser in die Irre. Leider weiss ich nicht, wie man das Bild korrigieren könnte. Und wenn wir schon am Aufräumen sind: Es ist beides falsch. In der EU-Gesetzgebung wird nach meinem Wissen weder das eine noch das andere Attribut jemals verwendet und das Wort "physisch" ist auch falsch in diesem Kontext.
Wer kann das Bild ändern? - Dann können wir uns über Inhalte austauschen. --Cms metrology (Diskussion) 20:57, 16. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Ich habe mal, und das ist als Übergangslösung zu verstehen, den Text ein wenig modifiziert. Wie oben beschrieben, sollte bevorzugt das Bild geändert werden und danach der Text and das Bild angepasst werden: Beide Ausdrücke "physikalisch" und "verantwortlich" stehen so in keiner mir bekannten Quelle drin und wären zu eliminieren. --Cms metrology (Diskussion) 22:07, 17. Okt. 2023 (CEST)Beantworten