Diskussion:Einkommensgrenze (Kindergeld)

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Malabon in Abschnitt Lemma
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Lemma[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff Grenzbetrag erschließt sich nicht unmittelbar. Er weckt Assoziationen zu ökonomischen Begrifffen wie Grenzerlös, Grenznutzen, Grenzgewinn, Grenzkosten, Grenzprodukt usw. Ich schlage vor, den Artikel in Grenzbetrag (Kindergeld) umzubenennen. Gruß --Malabon (Diskussion) 18:39, 20. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Das sehe ich ähnlich, jedoch würde das Lemma Einkommensgrenze (Kindergeld) nennen. --Udo (Diskussion) 20:00, 20. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Ist mir auch recht. Vielleicht äußert sich die Hauptautorin noch. --Malabon (Diskussion) 20:48, 20. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Der Begriff stimmt und findet sich z. B. noch in den DA zum Kindergeld von 2011 (unter Punkt 63.4 "Ausschluss von Kindern wegen Überschreitung des maßgeblichen Grenzbetrages"). -- Liliana 20:52, 20. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Der Link funktioniert leider nicht. Außerdem geht es nicht um richtig oder falsch. Dienstanweisungen an Behörden sind an Sachbearbeiter usw. aus dem Arbeitsbereich adressiert; die Wikipedia hat ein breiteres Publikum. --Malabon (Diskussion) 21:52, 20. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Also, bei mir funktioniert der Link. Dort steht tatsächlich: "DA 63.4 Ausschluss von Kindern wegen Überschreitung des maßgeblichen Grenzbetrages". Allerdings bin ich trotzdem der Meinung, dass der Begriff "Einkommensgrenze" für den unbefangenen Leser klarer beschreibt, dass es um das Einkommen geht. Der Begriff "Grenzbetrag" kann zunächst mal alles bedeuten.--Udo (Diskussion) 07:37, 21. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Stimmt. Es stellt sich allerdings auch die Frage, ob für diesen Sachverhalt ein eigener Artikel sinnvoll ist oder ob er in Kindergeld (Deutschland) integriert werden sollte. --Malabon (Diskussion) 08:56, 21. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Ich hab den Sachverhalt extra ausgelagert, weil er nur noch von historischem Interesse ist und im Artikel Kindergeld regelmäßig zu Verwirrung führte, weil viele dachten, es gibt die Regelung noch. -- Liliana 10:47, 21. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Gegen die Auslagerung habe ich nichts einzuwenden, nur bitte unter dem Lemma Einkommensgrenze (Kindergeld). Der Fachbegriff "Grenzbetrag" könnte darin selbstverständlich erläutert werden.--Udo (Diskussion) 12:32, 21. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Gut, dann werde ich den Artikel entsprechend verschieben. --Malabon (Diskussion) 21:31, 25. Okt. 2015 (CET)Beantworten