Diskussion:Einstandspreis

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Sixot in Abschnitt Was ist denn nun der Einkaufspreis?
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Und dazu gibt es noch diesen: Einstandspreis (DDR). --Anton-Josef 12:04, 7. Okt 2005 (CEST)


Einstandspreis und Einkaufspreis bedeuten nicht das gleiche! Beim Einkaufspreis ist in der Regel immer Skonto und alle Rabatte u.ä. draufgeschlagen! Beim Einstandspreis (Bezugspreis)werden diese Rabatte erst abgezogen und Bezugskosten werden dazu gerechnet. Deswegen wird doch überhaupt erst eine Kalkulation gemacht, um den Bezugspreis zu ermitteln


Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 22:14, 20. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Sprache[Quelltext bearbeiten]

"Diese Rechtsprechung hat der Gesetzgeber aufgegriffen und in der 6. Novelle zum GWB seit Januar 1999 ausdrücklich verboten"

Kaputt! Jwalter (Diskussion) 13:41, 9. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Was ist denn nun der Einkaufspreis?[Quelltext bearbeiten]

   Einkaufspreis
   + Bezugskosten
   = Bezugspreis (ohne Vorsteuer)
   - Preisnachlass 
   = Einkaufspreis

Laut Artikel ist also der Einkaufspreis der Bezugspreis zzgl. Bezugskosten und gleichzeitig ist der Einkaufspreis der Bezugspreis abzgl. Preisnachlässe. Was denn nun...? --Sixot (Diskussion) 01:50, 7. Okt. 2017 (CEST)Beantworten