Diskussion:Elternvertretung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

HALT nicht löschen, ich schreibe diesen Artikel grade ! Grr

Dran denken, dass die Kindertagesstättengesetze in anderen Bundesländern (soweit überhaupt vorhanden) anders lauten und mit Sicherheit andere §-Nummerierungen haben. Du beziehst dich offenbar auf SH.
Und dran denken, dass es Elternvertretungen z.B. auch in Schulen, Erziehungsheimen usw. gibt.
Viel Erfolg beim Artikel! --Rat 21:40, 24. Jul 2004 (CEST)

Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Die Kommentare oben sind von 2004, es hat sich aber nichts geändert. Saintswithin 09:20, 21. Jun 2005 (CEST)

In Auswertung des QS-Antrag zum Artikel Schulpflegschaft möchte ich diesen Artikel gern überarbeiten und eine Übersicht zu den Regelungen und Begriffen der einzelnen Bundesländer einpflegen, Ideen und Hinweise sind gern gesehen L-Logopin 21:25, 19. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Elternvertretung müssen zusätzliche Schulaufgaben übernehmen????[Quelltext bearbeiten]

Heute wurde der Artikel erweitert mit der Behauptung, dass oftmals Eltern Aufgaben der Schule übernehmen müssten, z.B. Ski-Kurse, Sprachförderung etc.

Diese Behauptung, vor allem das "oftmals" kann ich ohne Beleg nicht aktzeptieren. Eltern müssen überhaupt nicht. Wenn damit allerdings eine Erziehungspartnerschaft gemeint ist, müsste man dies anders formulieren. --Wangen 19:46, 18. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich weiß definitiv zumindest an Einzelbeispielen, dass es an Kindergarten und Schule so ist: dass Kindergärten mit Skikursen werben, es aber sein kann, dass Eltern dann ihre Kinder vom Skibus abholen müssen, da der Kindergarten den Einsatz oder die Verantwortung dafür ablehnt. Und: auch Aktivitäten im Kindergarten (Englisch, Töpfern und mehr) werden z.T. über Anmeldelisten organsiert - wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Ohne die Elternvertretung gäb´s keine Angebote. Im Gespräch mit anderen Eltern scheint es ihnen ähnlich zu gehen. Auch bei der Schule unterliegen diese Aktivitäten dem Elternbeirat. Ich will aber keine einzele Schule ankreiden der hervorheben. - Das "oftmals" entferne ich gern, falls dies wirklich eher Einzelfälle sein sollten. --Carolin2006 20:03, 18. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
Eine Suche im Internet liefert mir derzeit keine Ergebnisse, weder dazu, dass z.B. Skikurse ausschließlich vom Elternbeirat durchgeführt würden, noch dazu, dass im Gegenteil Skikurse von der Kindergartenleitung organisiert würden.
Meiner Erfahrung nach stellt der Kindergarten zwar Räumlichkeiten für zusätzliche Kurse (auch innerhalb des Kindergartenalltags), für Ski-Infoabende usw., aber die eigentliche Auswahl, Organisation, Teilnehmerlisten usw. führt die Elternvertretung 100% eigenverantwortlich durch. - Ich habe die Formulierung "oftmals" jedenfalls in eine "kann"-Formulierung umgewandelt, so ist es jedenfalls faktisch auf der sicheren Seite. --Carolin2006 21:43, 18. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Länderspezifische Unterschiede[Quelltext bearbeiten]

Ich kenne mich in BaWü recht gut aus (bin selber Gesamtelternbeiratsvorsitzender eines Städtchens) und nachdem die Begriffe in mehreren Ländern nicht deckungsgleich sind und z.T. nicht zusammen passen, schlage ich vor, dass jeweils die Begriffe Klassenpflegschaft, Elternbeirat, Schulkonferenz, Elternbeiratsvorsitzender, Gesamtelternbeirat, Gesamtelternbeiratsvorsitzender, Landeselternbeirat, Landeselternbeiratsvorsitzender erklärt werden. U.U. mit den Bundesländern, in denen diese Begriffe so definiert sind und den Unterschieden die in verschiedenen Bundesländern damit verbunden sind. Alles in einen Artikel reinzustopfen macht IMHO keinen Sinn, das ist viel zu viel, schon die Länderspezifika nehmen vermutlich bei jedem dieser Begriffe sehr breiten Raum ein. -- PeterRiess 18:55 11.Jul.2007 CEST

Es gibt in den Bundesländern halt mal sehr große Unterschiede, da wird kein Gremium deckungsgleich sein, von den Rechten mal ganz abgesehen. Auch weiß ich nicht, wie vertieft man die Materie darstellen soll. Wenn man auch nur etwas in die Tiefe geht, sind lange Ausführungen notwendig, wenn man mal nicht einfach den Gesetzestext wiedergibt. --Wangen 19:58, 11. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Rückänderung von Klassenpflegschaft und Elternbeirat auf Elternvertretung und Löschung[Quelltext bearbeiten]

[Grrrrrr] Jetzt haben wir wieder die gleiche Situation, bevor ich angefangen habe einige Begriffe aus BaWü genauer zu erläutern: es ist alles in einem Brei aber dafür ziemlich wischi-waschi erklärt. :-( Ich gehe mal davon aus, dass jemand, der neu ins "Elternvertretungsgeschäft" einsteigt (z.B. ältestes Kind kommt in die erste Klasse) an so einer verwaschenen, unscharfen Definition kaum interessiert sein dürfte.

Die Realität ist nunmal so, dass jedes Bundesland seine eigenen Organe und u.U. seine eigene Terminologie hat. Es macht auch Sinn von den bundeslandspezifischen Dingen auf die allgemeine Elternvertretung hinzuweisen, aber sie dann gleich wieder zu löschen ist dann doch der Hammer. Wenn irgend jemand ein Problem damit hat, dass ein Bundesland (hier ist es halt nunmal Baden-Württemberg, weil ich mich darin sehr gut auskenne) sehr gut seine Organe erklärt hat und die anderen nicht, dann soll er oder sie eben für sein eigenes Bundesland ebenfalls die spezifischen Begriffe reinnehmen. Es wird dann zwar etwas länger dauern, bis alle Bundesländer vertreten sind, aber in einigen Bundesländern scheinen die Abweichungen ja wieder nicht so groß zu sein wie in den anderen und immerhin gibt es ja noch die Elternvertretung als generelles Auffangbecken für alle möglichen Begriffe.

Aber auf diese Weise (Löschung der BaWü spezifischen Begriffserklärungen) werden die Nordlichter nicht erfahren, was bei uns in Süden anders ist und andersrum genau so. Ist der Anspruch Texte für Wikipedia zu schreiben so gering, dass wir uns auf den niedrigsten Level einigen müssen, wenn einige Details bei einigen Bundesländern genauer und tiefer beschrieben sind als bei anderen?

Ich möchte gerne, dass auch länderspezifische Begriffe klar erläutert werden. Vielleicht lese ich ja auch mal einen Artikel über z.B. Elternbeiratsrechte in Hessen und möchte wissen, was dieses oder jenes Organ oder dieser oder jener Posten bedeutet. Dann ist mir aber sicherlich nicht damit geholfen, dass ich auf Elternvertretung lande! PeterRiess 12:05, 15. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Dem kann man nur zustimmen. Die Rechte und Aufgaben der Elternvertretung unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland so erheblich, dass eine bundesweite Beschreibung nur Wischiwaschi sein kann. Die aktuelle Version enthält aus diesem Grund schwerwiegende inhaltliche Fehler, vor allem bei den einzelnen Gremien, den Rechten und Pflichten der Elternvertretung. Vor Klärung der Vorgehensweise hat aber ein Ändern wenig Sinn, da kann man schon resignieren. --Wangen 12:40, 15. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Hallo zusammen, der Sinn dieses Lemmas ist IMHO in erster Linie allgemeinverständlich zu formulieren, worum es bei der Elternmitbestimmung überhaupt geht. Wichtig ist daher z.B. auch die Abgrenzung zwischen Elternvertretung und Förderverein. Eltern weiterführende Informationen zu geben, wie genau das in ihrem Bundesland geregelt ist, ist sicherlich auch sinnvoll, aber das kann nur in zweiter Linie Aufgabe eines Lexikons sein. Viele wissen ja gar nicht, wie die Gremien in ihrem Bundesland überhaupt heißen, und dafür muss man das schon zusammen darstellen (evtl. halt um das vermindert, was nicht überall gilt).
Ich kann ja verstehen, dass ihr gerne die Regelungen in einzelnen Budnesländern genauer erläutert hättet, aber der Status, den ich vorgefunden hatte, war m.E. unhaltbar. Unter fünf (!) verschiedenen Lemmata wurde mehr oder weniger der gleiche Sachverhalt erklärt: Klassenpflegschaft, Klassenelternschaft, Schulpflegschafdt, Elternbeirat und Elternvertretung, dazu noch sehr unterscheidlich genau. Deshalb war ja auch fast ein Jahr der Redundanz-Hinweis darin enthalten. Als ich das sah, hatte ich mich dann daran gemacht, das einigermaßen verständlich zu strukturieren und soweit wie möglich zusammenzufassen.
In Wikipedia ist es eigentlich üblich, Dinge, die zusammenhängen, in einem Artikel gemeinsam zu erklären und nicht mehrfach an verschiedenen Stellen (man kann eine Schulpflegschaft nicht ohne Klassenpflegschaft erklären). Das ist jetzt mMn sinnvoll gelöst - inhaltliche Fehler kann man ja korrigieren. Man kann sicherlich ergänzend ja die Regelungen in den einzelnen Ländern als eigenes Kapitel in dem bestehenden Artikel einbauen (so wie die DDR ja auch ein eigenes Kapitel hat), aber eine (Wieder-)Aufspaltung führt nur zu heilloser Verwirrung, und so wie die Artikel vorher waren, fühlte sich da auch niemand zu animiert, das weiterzumachen. Ich hatte angenommen, das von mir Geschriebene wäre mehr oder weniger die gemeinsame Basis - wenn das falsch ist, sollten wir vielleicht hier mal diskutieren und das ein oder andere herausnehmen - dass es Abweichungen gibt, habe ich ja schon geschieben. Die einzig sinnvolle Alternative wäre es jetzt, einzelne Artikel zu Elternmitwirkung in Baden-Württemberg, Elternmitwirkung in Hessen etc. zu erstellen, aber das wäre nun wirklich Banane. Aber Elternbeirat losgelöst von Elternvertretung zu diskutieren, macht nun gar keinen Sinn, weil die Regelungen ja auch in Ländern, die das Gremium gleich benennen, unterschiedlich sind.
Daher: Einzelne Unterabschnitte für die Länder wären bestimmt gut, da kann man dann auch die Terminologie mit verwenden und die Rechte angeben (ich mache demnächst mal einen Entwurf zu NRW). Für die Details sollte man entsprechende Links auf die jeweiligen Schulgestze oder entsprechend weiterführende Infos ergänzen. Aber bitte, bitte, nicht wieder zerstückeln. --Hyperdieter Diskussion Für die Änderung der Sportler RK's 18:28, 15. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Nachtrag: Ich hab die Ba-Wü-Regelungen aus einer alten Version wieder eingefügt. --Hyperdieter Diskussion Für die Änderung der Sportler RK's 00:17, 17. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Danke! Das Problem bei der Geschichte ist einfach, dass die Regelungen bzgl. der Pflichten und Rechte doch sehr auseinanderlaufen. Das Ziel der Allgemeingültigkeit ist selbstverständlich richtig. Föderalismus eben ... Und Danke für deine Arbeit! --Wangen 09:17, 17. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
So richtig glücklich bin ich mit dieser Form der Darstellung nicht. Milde ausgedrückt! Es gibt zu viele verschiedene Begriffe in den einzelnen Bundesländern und dann sollte auch noch für Österreich und der Schweiz was gültiges dastehen. Das geht einfach nicht. Entweder es kommt nur unkonkretes Wischiwaschi dabei raus, das eigentlich nur erklärt "Ja Elternvertretung gibts auch und das Thema ist viel zu kompliziert als dass es jemand verstehen könnte" oder wir erklären es Bundesland für Bundesland so wie es sich eben darstellt. Natürlich kann man einen (kürzeren) allgemeinverständlichen Artikel zu Elternvertretung alleine benutzen. Aber eben nicht nur. Die Terminologie der jeweiligen Bundesländer muß auch erklärt werden. Eine Darstellung von Elternvertretung von Kinderkrippen, Kindergärten und Schulen und was weiss ich noch alles in einem einzigen Artikel funktioniert schlicht und ergreifend nicht. Gibt es in BaWü schon große Unterschiede zu Kindergarten und Schule. Auch zwischen Grundschule und beruflicher Schule sind Welten dazwischen. Aber zumindest hat es dort die gleichen Grundlagen. Aber Unterschied zu Elternverein? Das Teil heisst Schulförderverein und ist keine Verein von Eltern für Eltern! Und es hat auch nicht die Aufgabe die Schulbücher zu bezahlen! Mag ja sein, dass der eine oder andere SFV das so handhabt aber das ist sicher nicht die Regel.
Ich sehe nur zwei sinnvolle Ansätze etwas gehaltvollere Artikel zu erhalten:
1. jede Terminologie (z.B. Klassenpflegschaft, Elternbeirat, Schulkonferenz) erhält einen eigenen Artikel und jedes Land/Bundesland, das diese verwendet, verankert sich darin und erklärt dort, welche Bedeutung es darin hat. Ein Verweis auf einen allgemeinen Auffangartikel "Elternvertretung" kann man ja setzen.
2. Es gibt pure bundeslandspezifische Artikel (z.B. "Elternvertretung_BW", "Elternvertretung_NRW") in dem das Thema so konkret behandelt wird, dass man es nicht nur lesen kann, sondern auch was nützliches drin steht. PeterRiess 23:15, 26. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
(Schul-)Fördervereine haben tatsächlich nichts mit Elternvertretung und schon gar nichs mit Mitspracherecht im Sinne einer Elternvertretung zu tun. Ihre Aufgaben sind auch nicht über ein Schulgesetz geregelt sondern ergeben sich aus der selbstgesetzten Satzung, die allenfalls vom Steuerrecht begrenzt wird, Mitglieder sind keinesfalls nur Eltern, sondern auch Lehrer und ehem. Schüler, im Prinzip kann jeder Mitglied werden, der sich der Satzung verprflichten möchte. Parallelen ergeben sich nur aus einer gemeinsamen Zielsetzung die Schule betreffend. Eine Erwähnung sollte allenfalls so stattfinden, dass eine enge Zusammenarbeit mit anderen Gremien der Schule (Schülervertretungen, Lehrerkonferenz) und einem ggf. vorhandenen Förderverein wünschenswert sind. L-Logopin 12:21, 27. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Sollte jemand konkret sagen können, was an dem hier stehenden allgemeinen Teil falsch ist, (weil das z.B. in seinem Bundesland nicht gilt) bitte ich das hier zu nennen oder das entsprechend begründet im Artikel rauszunehmen (war halt nur ein Versuch das zusammenzufassen, ohne die Regelung in allen 16 Ländern zu kennen). Eine Wiederaufspaltung des Artikels auf 5 Lemmata widerspräche aber den allgemeinen Grundsätzen hier, zusammengehörendes zusammen zu behandeln: Redundanzen sind in Enzyklopädien unerwünscht, da sie schlecht aktuell und auf gleichem Stand zu halten und für den Benutzer unübersichtlich sind. Daher wird in der Wikipedia versucht, Artikel, die einander stark überlappende Informationen enthalten, zu einem Artikel zusammenzufassen oder den Unterschied klarer herauszuarbeiten, um ihn jedem verständlich zu machen. Ein einführender Satz und danach ein Link auf den tiefergehenden Artikel sind natürlich in Ordnung. (aus Wikipedia:Redundanz. Wie sollte das denn aussehen? Fiktiver Vorschlag: Die Klassenelternschaft ist ein Mitwirkungsgremium von Eltern an Schulen, dass es nur in BaWü und Nds Gibt. in BaWü bedeutet es X, in Nds etwas völlig anders, und zwar Z, während Bremen den Beriff in einen völlig anderen Zusammenhanbg verwendet. Ich glaube, das führt nicht weiter. Was natürlich wirklich hilfreich sein könnte, wären einzelne Artikel zu den einzelnen Ländern zu machen. Da könnte man das vielleicht hier schon in ähnlicher Form wie das bei BaWü schon geschehen unter Erwähnung der jeweiligen Fachbegriffe zusammenfassen und dann dort auf einen eigenen Landesartikel mit den genauen Regelungen mit gesetzlicher Grundlage etc. verlinken wird. Man müsste sich nur einigen, ob das dann jeweils z.B. Elternvertretung in Baden-Württemberg heißen soll oder man (was ich weniger gut fände) die Terminologie der jeweiligen Schulgesetze übernimmt. --HyDi Sag's mir! Für die Änderung der Sportler RK's 13:42, 27. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Einfaches Beispiel für "Falschheit": Schulbuch-Auswahl als Teil des Mitwirkungsrechts (Aufgabe ...) der Elternvertretung. Gilt z.B. nicht für BW. Weiteres Beispiel: Mitwirkung/Beratung/Bestimmung oder was auch immer: gilt nicht für Finanzen, da sind GLK und Schulkonferenz zuständig, nicht der Elternbeirat. --Wangen 13:54, 27. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Vor allem sollte entsprechend dem Lemma auch durchgängig "Elternvertretung" und "Elternvertreter" als Bezeichnung gewählt werden. Ein Schulelternsprecher ist damit ebenso eingeschlossen wie ein Vorsitzender der Schulpflegschaft oder was auch immer. Dann sollte getrennt werden zwischen KiGa (wo es meines Wissens keine gesetzlichen Vorschriften gibt, auch keine direkten Mitwirkungsrechte), Grundschulen, weiterführenden Schulen und Berufsschulen (wo Eltern ja nur bei nicht volljährigen Schülern 'was zu sagen' haben.).
Rechte und Pflichten sollten nur als Beispiel genannt werden, wenn sie auch beim Übermaß der Länder so geregelt sind...Schulbuchauswahl gehört mit Sicherheit nicht dazu. Ansonsten verweisen wir dort wieder auf die Artikel zuu den einzelnen Ländern, die wohl notwendig sind.
Bei den Finanzen (bzw. dem Haushalsplan) gilt die Mitwirkung der Elternvertretung m.E. indirekt über die Teilnahme an den Schulkonferenzen schon..dort sitzen ja gewählte Vertreter aus der Elternschaft, in Sachsen zumindest. L-Logopin 14:47, 27. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Im Grundsatz stimmt das schon. Aber: Diese Mitsprache wird durch gewählte Elternvertreter wahrgenommen. Sie erstreckt sich von Detailfragen der schulischen Erziehung und z.B. der Schulbuch-Auswahl über die Hausordnung und Teile der Finanzen. Die Elternvertretung ist gegebenenfalls Ansprechpartner in Fragen zu Schulbussen und Schülerlotsen. (Zitat aus dem Artikel) Aber in der Formulierung entsteht ein falscher Eindruck -> Detailfragen sind eben gerade nicht Aufgabe der Schulkonferenz (zumindest in BW nicht), sondern übergreifende Fragen. Also "Grundsätze der Erziehung" wäre richtig. "Teile der Finanzen" ist wiederum falsch (in BW, zumindest bei den meisten Schulträgern), da der Haushalt, über den die Schule verfügt, die Schulkonfernez passieren muss. "Ansprechpartner in Fragen Schulbusse" ist aber wiederum der Landkreis, der den öffentlichen Nahverkehr regelt, die Eltern können allenfalls Wünsche oder Beschwerden äußern, unter Ánsprechpartner verstehe ich etwas anderes. Weiterhin ist die Stellung der Elternschaft im höchsten Beschlusskremium der Schulen je nach Land unterschiedlich geregelt (paritätisch zusammen mit Schülern als Block oder der "Lehrerblock" in der Mehrheit ... )
Wenn man es schafft, den allgemeinen Teil so zu formulieren, dass die gewählten Beispiele auf jedes Bundesland zutreffen, soll mir das recht sein, die Länderkapitel wären dann eine gute Ergänzung. Ohne geht es m.E. nicht, denn dazu sind die Regelungen zu verschieden - und das nicht nur in Kleinigkeiten, sondern in der grundsätzlichen Stellung der Eltern. --Wangen 17:02, 27. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
volle Zustimmung L-Logopin 17:58, 27. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Neuanfang nach Diskussion[Quelltext bearbeiten]

Ich glaube, dann sind wir uns in der Vorgehensweise einig. Jetzt müssen wir das nur noch im Artikel umsetzen... (Werde ich gleich mal etwas probieren). --HyDi Sag's mir! Für die Änderung der Sportler RK's 21:34, 27. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Im Moment ist auch der Einschub zur DDR irgendwie unpassend, sowas macht nur Sinn, wenn es allgemeein noch einen Teil zur Geschichte der Elternmitwirkung geben würde...allerdings habe ich ich keine Ahnung, ob es zu sowas Material gibt, ist ja so schon schwierig genug. L-Logopin 23:17, 27. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

So, ich habe auch mal...vor allem habe ich die Bezeichnung möglichst einheitlich mit "vertretung" überschrieben und alles gelöscht, was vor allem die Unterschiede erklärt hat...dafür sind dann die Artikel zu den Bundesländern da. Unscharf ist die Abgrenzugn zu den Kindergärten, die ja eigentlich gar nich beschri3eben werden sollen (deswegen auch Löschung allzu konkreter Bezüge darauf). Abgrenzung zum Förderverein habe ich auch umgestellt und auf die eigentliche Abgrenzung beschränkt, genaue Funktion gehört in einen eigenen Artikel.L-Logopin 12:30, 28. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Hallo,

die Überarbeitung halte ich bis auf eine Passage für gelungen (und widerspricht im übrigen nicht mir bekannten Länderregelungen)

"Zur Beratung und Unterstützung, der Elternvertretungen der Einrichtungen können Elternvertretungen auch auf der Gemeinde-, Kreis- oder auch Landesebene gebildet werden. Diese sind häufig als Verbände oder Vereine organisiert, die wiederum als Gesamtelternbeirat, Landeselternschaften und Bundeselternrat an der politischen Meinungsbildung mitwirken und von den zuständigen Ministerien in die Beratungen zur Schulorganisation einbezogen werden." (Ende Zitat aus dem Artikel)

Hier sehe ich noch eine Unstimmigkeit. In BW (ich bin nicht "Länderpatriot", aber hier kenne ich mich halt aus) ist dies per Schulgesetz geregelt. Der Gesamtelternbeirat (Elternvertreter aller Schulen eines Schulträgers - im Regelfall Gemeinde) und der Landeselternbeirat sind hier aufgeführt mit definierten Rechten, würde also der erwähnten Organisationsform "Verein" oder "Verband" widersprechen. Ist dies tatsächlich in anderen Bundesländern anders oder existiert nicht teilweise eine Art Parallelorganisation, da das "politische Mandat" der verankerten Gremien recht eingeschränkt ist? --Wangen 14:04, 28. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

ach genau, die Stelle hat mich auch noch nicht zufrieden gestellt (der abschnitt war nicht viel anders vor der Bearbeitung), vor allem weil hier schon wieder alles bunt durcheinander geht...in Sachsen sind die regionalen Gremien Vereine (ich habe auch keinen Schimmer was ein Verband rechtlich unterscheidet...ich dachte immer ein Verband vereint mehrere Vereine, nicht aber gewählte Organe...was weiß ich)...ich habe nur mal auf der Seite des Stadtelternrates Leipzig nachgeschaut, da ist von nicht zufriedenstellenden Regelungen in der sächs. Schulordnung die Rede, welche den Status sehr ungenau und wohl mit einer "kann"-Bestimmung regelt. Ich wollte aber noch auf der offiziellen Seite des Schulservers suchen. Ob und wie in noch anderen BL Regelungen bestehen weiß ich nicht. Außerdem wollte ich mir mal den Wikilink zum "Gesamtelternbeirat² anschauen, bei uns ist das der genannte "Stadtelternrat"...ob die Kreise was vergleichbares haben weiß ich nicht. L-Logopin 14:14, 28. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Sollte man da den zweiten Satz nicht einfach weglassen, das wäre dann Sache eines Länderkapitels? --Wangen 14:17, 28. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
von der Aussage halte ich den für nicht schlecht...also dass solche Vertretungen auch bei der politischen Meinungsbildung eine Rolle spielen (können) und eben nicht nur auf der schulischen Ebene agieren. Viele Eltern sehen in Elternvertretungen immer noch Backvereine für Schulbasare oder Organisationskomitees für allerlei Nebensächlichkeiten...;-). L-Logopin 14:45, 28. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Hallo, ich finde die Überarbeitung auch für gelungen, habe nur etwas Bauchschmerzen damit, die Begriffe wie Klasenpflegschaft etc. gar nicht mehr aufzuführen. Der Hintergrund ist, dass ich ja die entsprechenden Einzelartikel alle aufgelöst und hierhin umgeleitet habe, da ist das dann IMHO nicht gut, wenn das Lemma im Zielartikel gar nicht mehr auftaucht. --HyDi Sag's mir! Für die Änderung der Sportler RK's 15:19, 28. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Der Begriff "Pflegschaft" ist ja in der Einführung ausdrücklich als Synonym genannt, Elternvertretung ist sozusagen der neutrale Oberbegriff und es fehlen natürlich noch die Abschnitte zu den einzelnen Bundesländern. Wir müssten dann noch mal prüfen, ob es für alle gängigen Begriffe Weiterleitungen hierher gibt. L-Logopin 15:46, 28. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Schon, aber der zweite Satz ist halt nicht richtig, da die Eltern ein "ordentliches" Gremium mit dem Gesamtelternbeirat und dem Landeselternbeirat haben. Vereine o.ä. haben kein Mitwirkungsrecht an irgendetwas, der Landeselternbeirat hat dies, z.B. als Anhörungsrecht bei Gesetzen ... --Wangen 17:41, 28. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
ah ja, ich habe vorhin etwas oberflächlich gelesen. Der Verein von dem ich sprach, beruft sich auf das Kindertagestättengesetz, dort sind Elternvertretungen zwar erwähnt, aber praktisch ohne konkrete Mitwirkung. Im sächsichen Schulgesetz aber ist die Bildung von regionalen und landesweiten Elternräten vorgesehen. L-Logopin 21:32, 28. Sep. 2007 (CEST) P.S. .. hab es gleich rausgenommen. L-Logopin 21:37, 28. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

weitere redundante Artikel[Quelltext bearbeiten]

Ich habe übrigens gerade gemerkt, dass auch die Artikel Elternabend und Schulkonferenz mit ähnlichen Problemen zu kämpfen haben und sich teilweise mit dem hier erwähnten überschneiden. Vielleicht mag sich das mal jemand von euch mal ansehen, ich werde da zumindest in den nächsten Tagen nicht zu kommen. Bei der Schulkonferenz wäre ich zwar eher dagegen, das komplett hierhin umzuleiten, weil das doch etwas über das Thema Elternmitwirkung hinaus geht, aber teilweise überlappt sich das mit dem hier. Den Elternabend würde ich eher auflösen und hier noch mit einbauen, oder was meint ihr? So bleiben sollte das aber nicht (da hat sich nämlich jemand mit den Regelungen aus Hessen dran versucht). Ich setzte da jetzt keinen Redundanz-Baustein rein, damit das nicht jemand das wieder in eine umgekehrte Richtung ändert. --HyDi Sag's mir! Für die Änderung der Sportler RK's 15:08, 28. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

oki, Problem erkannt und Deine Vorschläge hören sich schlüssig an! ;-) L-Logopin 15:47, 28. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Zustimmung bei Elternabend, jedoch bin ich gerade durch den Link oben auf die Schulkonferenz gestoßen. Ist etwas grundsätzlich anderes als Elternvertretung, zudem ist der dortige Artikel, hm, tja, verbesserungsfähig. --Wangen 17:38, 28. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Jaja, ich bin ja auch dafür, den Artikel Schulkonferenz zu erhalten, aber der sollte sich nicht nur auf einzelne Landesregelungen beziehen. (Ich hatte das schon etwas entschärft und das Schulforum (wie das wohl in Bayern heißt), da schon mal mit eingebaut, aber das ist so immer noch nicht akzepteabel.) Das betrifft ja nicht nur Eltern, sondern auch die Schülervertretung und die Lehrer. Ich überlege aber, ob es sinnvoll sein könnte, die Einzelregelungen der Länder da komplett rauszunehmen und nur unter "Elternvertretung in XY" vollständig zu erwähnen (obgleich sich das ja nur teilweise überschneitdet). Auch ein Artikel Elternabend könnte natürlich in stark gekürzter Form stehen bleiben (mit Abgrenzung Elternsprechtag), aber was da alles beschlossen werden kann, gehört IMHO wirklich hierhin, und dann bleibt da nicht mehr viel übrig. --HyDi Sag's mir! Für die Änderung der Sportler RK's 18:24, 28. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Habe ich dich richtig verstanden: Du willst die Länderregelungen aus dem Artikel "Schulkonferenz" in "Elternvertretung" integrieren? Die Schulkonferenz ist kein "Untergremium der ELtern, sondern ein gemeinsames Beschlussgremium der Lehrer, Eltern und Schüler. Genauso könnte man dann die Länderregelungen in der Gesamtlehrerkonferenz integrieren. Macht aber auch keinen Sinn. Föderalismus ist halt mal dezentral - und das führt dazu, dass auch die Stellung der Lehrer und Schüler unterschiedlich ist. Das kann man so nicht mireinander verquicken. Sollte ich dich missverstanden, sorry. --Wangen 19:00, 28. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Hattest du nicht. Du hast aber recht mit deinem Einwand, so ganz überzeugt war ich ja auch nicht davon. Ich sehe ein, dass es so nicht geht. Evtl. müsste man das Lemma nicht Elternvertretung sondern Mitwirkungsgremien an Schulen in XY nennen, aber das wäre auch ein blöoder Name. Vermutlich lässt man es wirklich bei der Schulkonferenz. (BTW: Danke für deine Überarbeitung der Schulkonferenz. Ist viel besser so.) --HyDi Sag's mir! Für die Änderung der Sportler RK's 20:02, 28. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Abschnitt Hessen, URV[Quelltext bearbeiten]

Ich habe gerade den Abschnitt Hessen revertiert, da der Text von hier und weiteren Seiten des hessischen Kultusministeriums stammt. Nach dortigem Impressum handelt es sich um Copyright-Texte. --Wangen 17:31, 17. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

Linkvorschlag[Quelltext bearbeiten]

www.elternraete.de Themen und Arbeitsfelder einer Elternvertretung an einer Dortmunder Waldorfschule (NRW)

Hinweis: Die obige Website wird von mir administriert. Daher bitte ich die weiteren Wiki-Autoren um Prüfung ob der Aspekt "Elternvertretung an Waldorfschulen" für diesen Artikel hilfreich / relevant / nützlich ist. --Sigiman 13:21, 24. August 2009 (CEST)

Eher nicht, denn sonst fängt man irgendwann an, jede solcher Seiten zu verlinken. Siehe sonst auch Wikipedia:Weblinks, gerade Punkt zwei der Einzelrichtlinien "Links auf Newsgroups oder Webforen sind unerwünscht." spricht gegen deinen Vorschlag. Tut mir Leid! --Jakob 00:10, 25. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]

Danke für die Rückmeldung. Der Hinweis auf Wikipedia:Weblinks macht den Qualitätsanspruch noch einmal deutlich. Dem kann der obige Linkvorschlag nicht gerecht werden - ok. --Sigiman 9:29, 26. August 2009 (CEST)

Elternbeirat im KiGa[Quelltext bearbeiten]

im Artikel heisst es ...Mitwirkung aber über die Träger der Einrichtung geregelt wird und in der Regel keine gesetzliche Grundlage hat." Das ist falsch. Siehe §10 Elternvertretung und Beirat in Kindertagestätten, KiTaG Nds.GVBL. S.57. In anderen Bundesländern gibt es ähnliche Bestimmungen. Tieger 11:04, 4. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

interessante Info. Wie sieht das bei privaten/kirchlichen Trägern aus? Wie würdest du das im Artikel ändern? --Wangen 12:00, 4. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]
Jedes Bundesland hat leider eigene Gesetze. In Bayern ist die Mitwirkung recht ausfürlich geregelt. In Niedersachsen halt im Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder. Dies Gesetz gilt laut §1 für alle Tageseinrichtungen, d.h. Krippen,Kindergärten,Horte und Kidertagesstätten. Die Trägerschaft spielt keine Rolle. Festgeschrieben ist die Wahl von Gruppensprechern, die den Elternbeirat bilden. Wichtige Entscheidungen des Trägers müssen im Beirat besprochen werden. Dieses Modell ist ähnlich dem der Elternsprecher /-rat bei Schulen.

Ich schlage vor, dies in ähnlicher Form in den Artikel einfließen zu lassen. Wer mag, kann die einzelnen Bestimmungen der Länder mal vergleichen. Tieger 11:34, 5. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

geographischer Umfang des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Gegenwärtig gibt der Artikel nur die Situation in Deutschland wieder. Für einen wünschenswerten künftigen Ausbau bezüglich Österreich (Klassenforum, Schulforum, Elternverein), Schweiz und Liechtenstein parke ich hier mal einige Links zur freien Verfügung:

  • Österreich: Österreichischer Bundeselternverband [1], BMUKK [2], Österreichisches Schulgesetz: Eltern Abschnitt 12 [3], Definition des Begriffes Schulpartnerschaft [4], Schuldemokratie und Schulgemeinschaft [5], Mitwirkungsstruktur am Beispiel Niederösterreichs [6], ergänzende Information Erziehungsberechtigte in der Schulqualitätsdiskussion Österreichs [7], Brigitte Haider: Partizipation im Schulwesen Europas (interessante Ländergrafik) [8]
  • Schweiz: Fachstelle Elternmitwirkung [9], Bildung + Gesundheit Netzwerk Schweiz [10] , Amtsinformation als exemplarisch gutes Beispiel (Kanton Zürich) [11], Handbuch Schulqualität !! (Zürich) mit methodischen Aussagen zur Einbindung der Elternmitwirkung [12] , Broschüre Eltern mit Wirkung [13], Diskussionspapier Elternmitwirkung [14]
  • Liechtenstein: Schulamt Liechtenstein [15], Allgemeines [16]

und diese Webpräsenz gibt es natürlich auch: EU-Ebene [17]

Sicher gibt es noch mehr, für einen Einstieg evtl. zunächst als Überblick hilfreich. --Lysippos 12:40, 25. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]

Feedback via E-Mail: „Artikel ist leider nicht mehr zeitgemäß und aktuell. Hier fehlen leider gesetzliche Grundlagen und wesentliche Links.“ Gruß, —Pill (Kontakt) 01:16, 14. Jul. 2012 (CEST) (interner link: ticket:2012070910001394)[Beantworten]

Kannst Du bitte zurückfragen, welche Rechtsnormen und Links angeblich fehlen sollen ? Vielleicht kannst Du den E-Mail-Schreiber auch dazu bringen, direkt diese Artikeldiskussionsseite zu nutzen. --Zipferlak (Diskussion) 01:28, 14. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Habe ich angeregt. Grüße, —Pill (Kontakt) 02:25, 14. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Danke. --Zipferlak (Diskussion) 02:32, 14. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Überblick über Situation in Kindertagesstätten sinnvoll?[Quelltext bearbeiten]

In Sachsen-Anhalt ist die Elternvertretung im Altersbereich von 0 J. bis zum Abschluß des 6. Schuljahrganges vorgesehen. Kinder haben in diesem Alter einen gesetzlichen Anspruch auf Betreuung. Dadurch überschneitet sich dies auch mit der Elternvertretung in Schulen. (Zusammenarbeit funktioniert, ist aber rechtlich und organisatorisch grundlegend voneinander getrennt).

Ist die Situation in anderen Bundesländern ähnlich? Wäre ein entsprechender Abschnitt (vgl. "Elternvertretungen an Schulen in Deutschland" und "Ausgestaltung in einzelnen deutschen Bundesländern") sinnvoll? --W38685 11:58, 21. Nov. 2013 (CET)