Diskussion:Erbprinz

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von 85.212.181.80 in Abschnitt Restaurants
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Textüberarbeitung nötig (2010)[Quelltext bearbeiten]

Der aktuelle Text des Artikels ist in mehrfacher Hinsicht überarbeitungsbedürftig. Zunächst: Der Adelstitel Erbprinz (2. Absatz) ist nicht erst mit der BRD Bestandteil des bürgerlichen Namens geworden, sondern mit der Weimarer Reichsverfassung. Das Deutsche Reich bestand mit dieser Bezeichnung auch in der Weimarer Republik nach 1919 weiter (WRV). Es fehlen weiterhin Hinweis und Erläuterung auf die mit der Abschaffung des Adels 1919 verbundene Aufhebung des Primogenituradels und der Nicht-mehr-Vererbbarkeit von Erstgeburtstiteln. Eine vielfach inoffizielle Weiterführung einer Namensbezeichnung Fürst "aus Gründen der Tradition" ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Der Begriff inoffiziell ist ohnehin problematisch, weil missverständlich und mehrdeutig auslegbar. Es gibt allenfalls Darstellungen von Familien bzw. der Dt. Adelsvereinigungen (Deutsches Adelsarchiv) im rein historisch-genealogischen Sinne, die solche namens- und personenstandsrechtlich nicht relevanten Bezeichnungen in Veröffentlichungen weiter verwenden.
--80.131.221.159 (Diskussion) 15:48, 5. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

„Eine vielfach inoffizielle Weiterführung einer Namensbezeichnung Fürst "aus Gründen der Tradition" ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich“. Das ist eine immer wieder auf WP auftauchende Falschbehauptung. Im Gegensatz zu Österreich kennt Deutschland keine Führungsverbote für (ehemalige) Adelstitel; eine entsprechende Verbotsnorm existiert nicht. Deshalb ist es zum Beispiel auch möglich, auf eBay für Preise ab 19,90 Euro historisch inexistente Phantasietitel ("Graf von Berga", "Graf von Roit", "Graf von Falkenstein" und vieles andere mehr) zu erwerben, die dann als "Künstlernamen" dem bürgerlich-rechtlichen Namen angehängt werden, ohne dass irgend eine Handhabe dagegen bestünde. Für ehemalige Primogeniturtitel, die immerhin historisch-genealogisch legitimiert sind, auch wenn manchem das missfallen mag, gilt das natürlich erst recht. Ob nun inoffiziell, nichtamtlich, oder was auch immer für ein Ausdruck gewählt wird: Rechtswidrig ist das Führen solcher Bezeichnungen nicht.
--tkvu (Diskussion) 23:20, 12. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Dummerweise werden wieder Äpfel mit Birnen vermixt:
  1. Die zitierte Behauptung ist nicht per se falsch - es ist eine Frage des Wie und des Wo, der Teufel steckt bekanntlich im Detail:
    1. Unzulässig ist das Auftreten einer Person unter Helmut Fürst von Bumsti, wenn die betreffende Person Helmut Prinz zu Bumsti heißt. Dies gilt insbesondere im öffentlich-rechtlichen bzw. zivilrechtlichen Verkehr.
    2. Das Auftreten einen anderen Namen vorspiegelnd könnte, gerade in diesem Bereich der Namensveränderung, auch im normalen Leben als Vortäuschung falscher Tatsachen ausgelegt werden und die eine oder andere unangenehme Situation nach sich ziehen. Dann vorstellbar, wenn sich z.B. jemand von einem vermeintlichen "Fürsten" zu einer Handlung (z.B. einem Kauf) verleiten liesse, die (den) er im Falle eines "nur" "Prinzen" nicht tätigen würde, was u.U. (so gut kenne ich das deutsche Recht nicht) zu einer Nichtigkeit des Vertrags führen könnte.
    3. Zulässig ist jedoch, wenn der Bumsti sich Fürst Helmut Prinz von Bumsti nennt, wie wir aus dem Rechtsstreit A.P.zuS-L vs Anwalt aus Hannover nach Meinung der Hamburger Generalstaatsanwaltschaft gelernt haben. Dennoch gilt auch diese Version nur im privaten Verkehr, öffentlich-, zivil- wie natürlich auch namensrechtlich hat der vorangestellte Fürst keine Bedeutung.
  2. Die angeführten Kaufbeispiele von Phantasietitel: Natürlich lassen sich die kaufen. Für die Verkäufer eine Gelddruckmaschine. Für die Käufer nichts als ein Fetzen Papier, mit dem sie nichts anfangen können, außer sich lustig ein paar Visitenkarten für den privaten Bereich zu drucken und zu versuchen Freunde, Bekannte, Verwandte, oder wen auch immer, dazu zu bringen den Herrn als Graf oder die Frau als Gräfin anzureden.
  3. Ad Künstlername: Hier liegen Leute wie tkvu im Irrtum: Seit 1. November 2007 ist die Eintragungsmöglichkeit für Künstlernamen in Deutschland abgeschafft. Nach heftigem Protest wurden die Künstlernamen jedoch wieder eintragungsfähig gemacht. Diese Wiedereinführung gilt allerdings erst ab 1. November 2010. Siehe Pseudonym#Voraussetzungen in Deutschland. Sohin ist das öffentlich- und zivilrechtliche Auftreten mit Künstlernamen zwischen 1.11.2007 und 31.10.2010 bis zur (Wieder-)Eintragung unzulässig. – Dennoch ist eher unvorstellbar, dass Phantasietitel wie "Graf von Berga", "Graf von Roit", "Graf von Falkenstein" und vieles andere mehr einfach so als Künstlernamen eintragungsfähig werden (so dies nicht ein tatsächlicher Künstlername im engeren Sinn ist), da hier wohl die gefestigte deutsche RSpr dagegensteht, wonach ehemalige Adelsbezeichungen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nicht mehr Bestandteile eines Namens werden können, und dieses Recht und die RSpr vermutlich analog auf derartige "Künstlername" angewendet werden würde (wobei dies auf der anderen Seite wiederum nicht ganz abgwegig erscheint, da die Eintragungen eine melderechtliche Angelegenheit sind und diese auf der Ebene der lokalen Behörden liegt).
So schauts aus. --Elisabeth (Diskussion) 12:21, 13. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Schön, dass uns Leute wie die Österreicherin Elisabeth oder der "Journalistische Autor" (Selbstauskunft) aus Siegen (IP 80.131.xxx) immer wieder ex cathedra mitteilen können, wie's "ausschaut". Schließlich gibt es ja sonst niemanden, der sich im Thema auskennt, besonders, was die deutsche ständige Rechtssprechung betrifft. Über kleine Schönheitsfehler wie das Ignorieren des Staates Liechtenstein sehen wir dann auch gern hinweg.
Der erwähnte Anwalt aus Hannover ließ sich auf der Basis eines weiteren Beitrages von Elisabeth nun auch ermitteln. Dieser Anwalt, der vordem einer breiteren Öffentlichkeit kaum mehr als durch illegale Abmahnungen aufgefallen war - und man darf wohl annehmen, dass Elisabeth nicht die Mühe gescheut hat, sich mit dem Herrn in Verbindung zu setzen - hat nämlich Ende 2003 unter großem, durchaus erwünschten Pressegetöse im hier besprochenen Zusammenhang Strafanzeige gemäß § 132a StGB gestellt. Er musste sich aber, offenbar zum Verdruss von Elisabeth, von der Staatsanwaltschaft Hamburg darüber belehren lassen, dass die Vorschrift auf Adelstitel überhaupt nicht anwendbar ist. Das hätte ihm freilich auch jedes Zweitsemester sagen können, und zwar ohne Zugriff auf den Handkommentar. Rätselhafter Weise hat der Betroffene damals keine rechtlichen Schritte gegen diese offenbar vorsätzliche Falschanzeige ergriffen. Das hätte er aus meiner Sicht tun sollen.
So schaut's mal aus. --tkvu (Diskussion) 03:58, 3. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Einschub: tkvu: So schaut's aus? Da schau her. Es gibt auch andere Leute, User in WP, die im Unterschied zu den wiederholt provozierenden und mit verbalen persönlichen Rundschlägen hinterlassenen Auftritten des Users tkvu an einem sachlichen, die Fakten klärenden Diskurs in Wikipedia interessiert sind, denen aber die Lust abgeht, sich auf den Stil dieses Users einzulassen und ihn gegen die Regeln in Wikipedia zu erwidern. Wer sich ernsthaft sachlich austauschen und auseinandersetzen will, der gibt im Unterschied zu tkvu einen anderen, die Sache weiterführenden, nicht Mitdiskutanten anmachenden Diskussionsstil vor. Im Übrigen: Immer Ursache und Wirkung beachten. Eine dritte Meinung - neben den zwei erwähnten Leuten - vermittelt bspw. zum Thema ein Bericht Alle mal bücken von Joseph von Westphalen in der Süddeutschen vom 29. Oktober 2010 mit der Frage, Was macht den Adel bloß so toll? Eine kleine Märchenstunde..., in der es nach Westphalen auch darum geht, den heutigen Adel als gesellschaftlich bedeutungslos gewordenes Relikt zu charakterisieren (...) und mit verbreiteten Legenden aufzuräumen. Und was die Versuche zur Standortbeschreibung tkvu's zu dieser IP betrifft, übrigens ein Verhalten, das auch gegen die Regeln von WP steht, ob nun als Möchtegern-Baron oder als juristischer Beistand oder Hofgardist eines von ihm protegierten Schlossbesitzers, so erinnern diese geographischen Aufklärungsversuche aus dem Schweizer Jura an eine Zeit, als die Erde noch als Scheibe betrachtet wurde. Da stand der Adel noch in voller Blüte. Lang ist's her. So schaut's aus!
--80.131.214.247 (Diskussion) 17:40, 23. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Klammerzahl entfernt - was willst du damit erreichen, einen Teil meines Benutzernamens in Klammer zu setzen? Ich sehe das als Provokation.
Zum Inhaltlichen: Gähn. Nein, ich habe mich nicht mit dem Herrn in Verbindung gesetzt. Nein, ich habe keinen Verdruss und ich habe die Sachlage korrekt und sachlich oben wiedergegeben. Was soll also das Pamphlet? --Elisabeth (Diskussion) 07:40, 3. Nov. 2010 (CET)Beantworten
PS, JFTR: Da ja nun der 1. Nov. 2010 in der Vergangenheit liegt, ist nun auch wieder die Eintragung von Künstlernamen in Deutschland möglich.
Die in Anführungszeichen gesetzte Bezeichnung "Herr Baron" wird von dir zum wiederholten Male verwendet und ist ja wohl ohne den geringsten Zweifel als Provokation gemeint. Ich habe sie deshalb ebenfalls entfernt; dein "Gähn" kann von mir aus stehenbleiben, obwohl dafür natürlich das selbe gilt. Es wäre erfreulich, wenn du endlich einmal eigene Maßstäbe auf eigene Disk-Beiträge anwendest. Einerseits provokant bis zum Anschlag, andererseits ruckzuck beleidigt - das Bild der Persönlichkeit rundet sich allmählich....
Ich darf dich im Übrigen daran erinnern, dass du anderswo davon gesprochen hast, der besagte Generalstaatsanwalt habe sich in dieser Angelegenheit "aus dem Fenster gelehnt". Da klingt schon Verdruss durch, möchte ich meinen. Ja, was hat so ein Generalstaatsanwalt sich auch einzumischen - als ginge ihn das was an, wenn ein Anwalt (!) eine offensichtlich unbegründete Strafanzeige stellt.
Die erwähnten "eBay-Adeligen" treten bei allen möglichen Gelegenheiten unter ihren gefälschten Namen auf. Wenn sie schnell genug waren, führen sie ihren "Titel" bereits als Künstlernamen, ansonsten nutzen sie ihn eben ohne Passeintrag. Wir sprechen hier von angeblich mehr als 25.000 zufriedenen Shop-Kunden, aber es ist noch keine einzige Behörde eingeschritten. Warum wohl nicht?
--tkvu (Diskussion) 11:19, 3. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Nachtrag: Aus der eBay-Seite eines "Titelhändlers":
  • „Andere haben zigtausende Euros für den Einkauf in eine Adelsfamilie bezahlen müssen. SIE sind schlauer. Ohne formaufwändige Adoption, ohne Leerung Ihres Kontos, gelangen Sie hier zu einem beeindruckenden Titel; innerhalb von einem Tag. Nutzen Sie diese einmalige Chance noch heute.
Gehören Sie ab jetzt dazu. Erleben Sie ein neues gesellschaftliches Leben das Ihnen so noch nicht bekannt war. Erfahren Sie Respekt und Anerkennung im Small-Talk, wenn Sie sich als "Graf von..." ausweisen. Überreichen Sie Ihre Visitenkarte voller Stolz, mit einem Titel der Ihnen gebührt. Versehen Sie Ihre Korrespondenz mit dem edlen Titel. Verzieren Sie Ihr Büro, Ihre Geschäftsräume oder ihre Wohnung mit dem sehr edel anmutenden Wappen. Sagen Sie Ihrem alten Leben als Durchschnittsmensch ein für alle mal Adé.
Mit dem edlen Titel "Graf von R*****" und das (sic) formschöne Wappen, das Sie fortan auf jeden Schriftverkehr verwenden dürfen, schlägt Ihnen eine ungeahnte Welle von aufrichtiger Sympathie entgegen. (!!!)
Schon Ihr nächster Hotel-Aufenthalt wird ein unvergessliches Erlebnis!“
Diese absurden Vorgänge sind in Deutschland völlig legal. --tkvu (Diskussion) 02:33, 4. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Restaurants[Quelltext bearbeiten]

Erbprinz war mal einer der beliebtesten Retaurantnamen neben Grüner Baum und Zum Ochsen.--85.212.181.80 21:32, 17. Feb. 2018 (CET)Beantworten