Diskussion:Erich Hoepner

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Hierher von meiner Webseite http://www.viadrina.de/personen/hoepner.shtml übertragen. Sebastian Wallroth 23:23, 30. Jul 2003 (CEST)

Es ist unnötig, ein und dasselbe ausführliche Zitat, das auch nur die paraphrasierte Wiedergabe einer Hitler'schen Weisung ist, gleich zweimal aufzuführen. Einmal genügt. --Ausone 02:55, 19. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]


Noch grausamer als andere Panzerführer?

Hoepner ordnete beim Angriff auf die Sowjetunion 1941 als Kommandeur des XXXXI. Armeekorps und des LVI. Armeekorps an nicht nur die "Erschießung russischer Kommissare in Uniform" an, sondern auch "die gleiche Behandlung von Zivilkommissaren". Das ging noch über den sogenannten Kommissarbefehl hinaus, der die unterschiedslose Tötung der sowjetischen Partei- und Verwaltungsfunktionäre gar nicht verlangte. http://einestages.spiegel.de/external/ShowTopicAlbumBackground/a3313/l7/l0/F.html#featuredEntry

Der Link führt leider ins Nichts. Und selbst, wenn er funktionieren würde, erhebt sich die Frage, auf welche Quelle sich der SPIEGEL beruft. Liegen dazu schriftliche Befehle oder ähnliche Dokumente vor? Und was ist eigentlich ein "Zivilkommissar"? Dieser Begriff war mir bisher nicht bekannt. Sind damit gewöhnliche Parteifunktionäre gemeint? Jedenfalls war Hoepner Oberbefehlshaber der Panzergruppe 4 und nicht "Kommandeur" (richtig wäre: Kommandierender General) der beiden unterstellten Armeekorps. Sollten diese Truppen Verbrechen begangen haben, dann müssten ihre Befehlshaber mindestens genauso schuldig wie Hoepner sein. Was sagt der Manstein-Artikel dazu? Und warum sogenannte "Panzerführer" per se "grausam" (oder grausamer als die Infanterie) sein sollten, erschließt sich mir ohnehin nicht. --Reibeisen (Diskussion) 10:54, 2. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]
Beleg Felix Römer (Historiker): [1]. -- Miraki (Diskussion) 17:24, 2. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]


Es bleiben entscheidene Fragen offen:

War Hoepner nur an der Planung (wenn, inwiefern) oder auch an der Ausfuehrung des Attentats beteiligt - oder beides?

Die Quelle, die besagt, dass er auf Hitlers direkten Befehl "Tod durch den Strang" erhaengt worden ist muss unbedingt ueberprueft werden. Denn: Erschiessen ist doch die militaerische Vollstreckung, die eben nur Soldaten "zusteht", der er ja nun einmal nicht mehr war > seit der unehrenhaften Entlassung. Gerade der Fakt, das er offensichtlich Zivilist war, macht seine Beteiligung bemerkenswert und interessant. Eine ausfuehrende Rolle beim Attentat/Putschversuch wird doch nun relativ unwahrscheinlich, oder? Eine aktive Rolle hat er nicht übernommen. Das war auch schon deshalb schwierig, weil er seit 1941 nicht mehr in der Wehrmacht war. Er sollte halt als ehemaliger General nach Gelingem des Putsches eine führende Rolle in der Wehrmacht übernehmen. -- Stephan 03:42, 22. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Damit Soldaten vor einem Volksgerichtshof angeklagt (und verurteilt) werden konnten, mussten sie vorher von der Wehrmacht ausgestoßen werden. Sonst wären sie nämlich der Wehrmachtsgerichtsbarkeit unterstanden. Darum standen auch alle angeklagten (ehem.) Soldaten in Zivil als Zivilisten und nicht in Uniform als Soldaten vor Freisler. MfG Schwejk Josef --212.95.7.237 04:43, 23. Sep. 2015 (CEST)[Beantworten]
Das ist falsch. Hoeppner über nahm am 20.7.44 den Befehl über das Ersatzheer nachdem der Befehlshaber Generaloberst Fromm eine Mitwirkung am Umsturz verweigerte. --Ulath (Diskussion) 01:55, 4. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]

Heinz Guderians Memoiren sind keine zuverlässige Informationsquelle im Sinne von WP:Lit u. WP:Q -- Miraki 16:49, 8. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]


Momentchen Mal! So generell kann man das nicht sagen. Zumindest müsste dass vorher ausdiskutiert werden, ob die Hauptautoren Guderians Erinnerungen hier für angemessen halten oder nicht. Immerhin wird Guderian 1/2 Dutzend mal in der deWP als Einzelnachweis genannt. Albert E. Neumann 09:26, 12. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

Reputabler Beleg aus wissenschaftlicher Sekundärliteratur, das ist nach den oben verlinkten Richtlininen vorzuziehen, ist eingefügt. Gruß -- Miraki 20:38, 12. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

Berliner Gedenktafel[Quelltext bearbeiten]

'Beim Angriff auf die Sowjetunion im Jahre 1941 ordnete Hoepner als Kommandeur des XXXXI. Armeekorps und des LVI. Armeekorps die „Erschießung russischer Kommissare in Uniform“ und zusätzlich auch „die gleiche Behandlung von Zivilkommissaren“ an. Dieser völkerrechtswidrige Befehl ging damit über den Kommissarbefehl hinaus, der die unterschiedslose Tötung der sowjetischen Partei- und Verwaltungsfunktionäre nicht verlangte.'

Wie ist diese Aussage mit einer Gedenktafel vereinbar? Sind alle vorherigen Verbrechen automatisch gesühnt, nur weil dieser Herr einige Jahre später sich am Hitlerattentat beteiligte? Fragen!!!

Primärquelle für das Hoepner-Zitat[Quelltext bearbeiten]

Hoepners Tagesbefehl vom 2.5.1941 wird im Artikel bisher nur nach einer Sekundärquelle zitiert. Dieses Zitat ist ungenau; der zweite Satz wird unvollständig wiedergegeben. Im Original lautet die Passage wie folgt:

   „Der Krieg gegen Rußland ist ein wesentlicher Abschnitt im Daseinskampf des deutschen Volkes. Es ist der alte Kampf der Germanen gegen das Slawentum, die Verteidigung europäischer Kultur gegen moskowitisch-asiatische Überschwemmung, die Abwehr des jüdischen Bolschewismus. Dieser Kampf muß die Zertrümmerung des heutigen Rußland zum Ziele haben und deshalb mit unerhörter Härte geführt werden. Jede Kampfhandlung muß in Anlage und Durchführung von dem eisernen Willen zur erbarmungslosen, völligen Vernichtung des Feindes geleitet sein. Insbesondere gibt es keine Schonung für die Träger des heutigen russisch-bolschewistischen Systems.“

(Quelle: Bundesarchiv, Militärarchiv, L VI.AK., 17956/7a)

--Steuermann61 (Diskussion) 19:48, 7. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]

Danke für den Hinweis. Ich kümmere mich bei meinem nächsten Bibliotheksbesuch darum. -- Miraki (Diskussion) 07:28, 8. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]
Nach dem Bibliotheksbesuch:
Der bisherige Artikelbeleg Hans-Heinrich Wilhelm, Rassenpolitik und Kriegführung – Sicherheitspolizei und Wehrmacht in Polen und der Sowjetunion. Passau 1991, S. 140, gibt bei seiner Dokumentenwiedergabe den Text zwar genauso an, wie er bislang hier im Artikel steht, nennt auch die BA-MA-Archivalie L VI.AK., 17956/7a als Beleg, spricht aber gleichzeitig davon, es gäbe noch „eine andere Überlieferungsvariante“ – diese zitiert er am Fuß, S. 140, mit dem gleichen Wortlaut wie hier in der Disku angebene.
Zum Abgleich habe ich noch nachgesehen bei:
- Jürgen Förster (Historiker): Das Unternehmen „Barbarossa“ als Eroberungs- und Vernichtungskrieg. In: Das Deutsche Reich und der Zweite Weltkrieg. Bd. 4. Der Angriff auf die Sowjetunion, S. 413-447, hier S. 446
Und:
- Gerd R. Ueberschär: Ausgewählte Dokumente. In: Derselbe und Wolfram Wette (Hrsg.): „Unternehmen Barbarossa.“ Der deutsche Überfall auf die Sowjetunion 1941. Schöningh, Paderborn 1984, S. 295-404, hier S. 305.
Beide Historiker des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes, Jürgen Förster und Gerd R. Ueberschär, geben den Befehl im hier im Thread zitierten Wortlaut wieder. Ich werde die Artikelpassage entsprechend anpassen.
Grüße -- Miraki (Diskussion) 11:48, 9. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]