Diskussion:Fahrerkarte

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von JLeng in Abschnitt Gültigkeitsdauer der Karte
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Hallo Tronicum. Gut aufgepasst. Ich werde, wenn die 7 Tage vorbei sind, einen neutralen Artikel für die Fahrerkarte schreiben. Hatte auch die Absicht, es in Angriff zu nehmen. Gruß --Elkawe 13:07, 9. Jun 2006 (CEST)

Habe den Artikel neu angelegt, kann auch noch ausgebaut werden von dementsprechenden Fachleuten. --Elkawe 22:16, 16. Jun 2006 (CEST)

digitaler Tachograph[Quelltext bearbeiten]

Hallo, grad war ich dabei einen Artikel über den digitalen Tachographen zu erstellen, da bin ich auf diesen Artikel gestossen, der ja im Prinzip einen Großteil dessen enthält, was das gesamte Gerät betrifft und nicht nur die Fahrerkarte.

Meine Frage: Wollen wir den Artikel ausbauen und anschliessend umbenennen? Mit zusätzlichen (weniger ausführlichen) Artikeln über die Fahrerkarte, Werkstattkarte, Kontrollkarte ?????

Meine aktive Mitwirkung ist hiermit zugesichert

Hallo IP. Melde dich doch an, das vereinfacht die Zusammenarbeit. Du kannst gerne den Artikel über den digitalen Tachograph schreiben, natürlich nur wenn du über dementsprechende Kentnisse verfügst. Dann: die Fahrerkarte einfügen und so verlinken bzw. gestallten, das wenn jemand die Fahrerkarte in die Suchmaschiene eingibt, das er dann beim digitalen Tachograph landet. Bis bald u. Gruß --Elkawe 13:49, 15. Sep 2006 (CEST)
Nachtrag: Dann müsste man natürlich den digitalen Tachograph aus dem Artikel : Tachograph herausnehmen. Ob dieser Artikel vieleicht mit dem Zusatz "digitaler" umgeschrieben werden soll, könnte eine Lösung sein. Gruß --Elkawe 16:45, 15. Sep 2006 (CEST)

Mitführpflicht[Quelltext bearbeiten]

Woher kommt die Regelung, dass ab/seit 01.04.2007 die Mitführpflicht bereits 28 Tage ist. Nach meinem Kenntnisstand gilt das erst ab 01.01.2008. Jean 08:11, 22. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Jean du hast natürlich Recht und habe berichtigt. Gruß v. --Elkawe 20:17, 9. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Fahrerkarte von Edmund Stoiber?[Quelltext bearbeiten]

Ich finde, dass der Typ auf der abgebildeten Fahrerkarte aussieht wie Ede Stoiber. Ich wusste gar nicht, dass der ein Trucker ist.Esab 00:23, 15. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Aufbewahrungspflicht für digitale Fahrer-/Fahrzeugdaten von 2 Jahren[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

die Aufbewahrungsfrist für digitale Fahrer-/Fahrzeugdaten beträgt nur noch ein Jahr. Bis zum jeweiligen Stichtag (31.03.) müssen alle Daten gelöscht werden, welche älter sind als ein Jahr.

Ausnahme: Die Daten werden noch für Personalabrechnungen oder ähnliches benötigt. Quellen habe ich leider keine, diese müssten aber durchaus zu finden sein.

MfG Jens

PS: Gibt es hier eigentlich eine Auflistung der Auswerte-/Archivierungssoftware die auf dem Markt erhältlich ist? (nicht signierter Beitrag von 213.148.146.131 (Diskussion | Beiträge) 11:04, 2. Jun. 2009 (CEST)) Beantworten


Antwort: Hallo zusammen, die gespeicherten Fahrerkarten müssen nicht wie angegeben für 2 Jahre archiviert werden! Gemäß der VO EG 561/2006 reicht 1 Jahr. + Günstige Programme für Unternehmer findest du hier: Kostenpflichtige Auswerte Programme von verschiedenen Anbietern. + ein kostenloses tool für Fahrer ist hier zu finden: Kostenloses Tool für Fahrer (nicht signierter Beitrag von 79.211.125.178 (Diskussion) 11:13, 11. Mär. 2011 (CET)) Beantworten

Allgemeines[Quelltext bearbeiten]

Im Text taucht der folgende Satz auf:

Zur Beantragung muss ein Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass), ein Lichtbild, ein Nachweis über den Wohnsitzes und der EU-Kartenführerschein vorgelegt werden sein.

Das klingt für mich falsch aber mit meinen nur ausreichenden Deutschkenntnissen bin ich mir nicht sicher was am Ende richtig wäre, "worden sein" oder nur "werden".

--HeinzBoettjer 18:55, 29. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Gesetz Fahrerkarte mitführen ![Quelltext bearbeiten]

Hallo

Die Dame vom Straßenverkehrsamt hat mir gesagt das es in deutschland KEIN gesetz gibt das ich als fahrer eins Analogen kontrollgerätes die fahrerkarte mitführen muss !!!!

Wer kann mir das bestätigen das sie recht hat ???

Jeden den ich frage der sagt mir das, das falsch sei und sie mir mist erzählt hat

Wem soll ich nun glauben als neuling dem verkehrsamt oder der Fahrschule ???

Mfg. schlauer bauer (14:17, 21. Mai 2011 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Die Fahrerkarte kann man nur mit dem digitalen Kontrollgerät gebrauchen. Warum sollte man dann eine Fahrerkarte mitführen müssen, wenn man nur ein analoges Gerät im Fahrzeug hat? --Sp14 16:04, 21. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Es wäre also vollkommen widersinnig, das Mitführen der Fahrerkarte zu verlangen, wenn sie überhaupt nicht einsetzbar ist. Auf solche Ideen kommen selbst EU-Bürokraten nicht.
Dieses Ergebnis folgt auch aus Artikel 15 Abs. 2 der Verordnung: Dort heißt es:
(2) Die Fahrer benutzen für jeden Tag, an dem sie lenken, ab dem Zeitpunkt, an dem sie das Fahrzeug übernehmen, Schaublätter oder Fahrerkarten. Das Schaublatt oder die Fahrerkarte wird erst nach der täglichen Arbeitszeit entnommen, es sei denn, eine Entnahme ist auf andere Weise zulässig. Kein Schaublatt oder Fahrerkarte darf über den Zeitraum, für den es bestimmt ist, hinaus verwendet werden. (Hervorhebungen von mir). --Sp14 16:16, 21. Mai 2011 (CEST)Beantworten


Das Ganze mal ohne Nutzung von Gesetzestexten oder den Verweis auf Diese.

Wenn man sich die 28 Tag Mitführpflich der Fahrerdaten anschaut, beantwortet sich die Frage ganz von alleine. z.B. Bei der Firma, in der ich Arbeite, waren bis vor kurzem zwei, von zwölf Fahrzeugen noch mit analogem Tachograf ausgerüstet. Die beiden Fahrer die fest auf einem dieser Fahrzeuge waren, konnten Ihre Karte getrost zuhause lassen. Es waren ja keine Daten darauf gespeichert, sondern Sie mussten die Tachoscheiben der letzten 28 Tage mitführen.

Die Springer, jedoch die zur Kranken-, oder Urlaubsvertretung auf die Fahrzeuge kamen, mussten Ihre Fahrerkarte trotz Analogem Gerät mitführen, weil die Daten der letzten 28 Tage ganz bzw. zum teil auf der Karte gespeichert waren.

Lange Rede… es geht dabei nicht um die Fahrerkarte, sondern um die darauf gespeicherten Daten soweit die nicht älter als 28 Tage sind. Das bedeutet nach Ablauf der 28 Tage auf einem Fahrzeug mit analogem Tachograf kann man die Karte wieder vergessen, da ja nun die relevanten Daten auf den analogen Schaublättern mit geführt werden.

Stefan B. (nicht signierter Beitrag von 84.174.167.74 (Diskussion) 17:48, 10. Aug. 2011 (CEST)) Beantworten
Situation Schweiz: (wir haben unsere Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und –führerinnen – ARV1 - Stand 1. Januar 2011 dem Gesetz der EU angepasst und sollte somit identisch mit den Regeln in Deutschland sein) Zur ersten geschilderten Situation von Stefan B.; Artikel 14c Vorweisen der Dokumente oder Daten zum Fahrtschreiber (in oben genannter ARV1) beschreibt eine Mitführ-Pflicht für die Fahrerkarte bei Einsatz auf Fahrzeugen mit ausschliesslich analogen Fahrtschreibern wie folgt: „ . . . jederzeit das Einlageblatt des laufenden Tages und die in den vorangehenden 28 Tagen verwendeten Einlageblätter sowie die Fahrerkarte vorweisen können, falls er oder sie Inhaber oder Inhaberin einer solchen Karte ist; . . .“
Bin selber schon in verschiedenen Ländern durch die Polizei kontrolliert worden; eine der ersten Fragen ist immer die nach der Fahrerkarte (und wer von den beruflichen Fahrern hat denn heute noch keine?). Selbst in Betrieben mit ausschliesslich Fahrzeugen mit analogen Fahrtschreibern könnte es ja geschehen, dass ein Gerät infolge Defekt durch eines mit digitalem Tacho ersetzt werden muss. Und dann müssten die betreffenden Fahrer sofort mit einer Fahrerkarte ausgestattet werden (was bei den Behörden sicher blitzartig möglich ist).
Und noch etwas; wer sich an die ARV hält, kann doch bei einer Polizei-Kontrolle jeweils mit einem Lächeln die Fahrerkarte hinhalten. ;-) -- Schofför 18:59, 26. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Daten der Fahrerkarte[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

meine Firma hat Daten der Fahrerkarte genutzt um mir eine Kündigung auszusprechen. Ist das rechtens? Ich hätte zu lange Standzeiten und das wäre Arbeitszeitbetrug. Stimmt das? (nicht signierter Beitrag von 95.89.255.207 (Diskussion) 13:24, 7. Jun. 2012 (CEST)) Beantworten


Unverständlicher Text[Quelltext bearbeiten]

Heisst das das ein Unternehmen berechtigt ist die Fahrerkarten des Mitarbeiters auszulesen? Wenn ja - jeder im Unternehmen? Oder nur eine Bestimmte Person? Thema Datenschutz ! (nicht signierter Beitrag von 62.157.101.230 (Diskussion) 14:50, 8. Mär. 2013 (CET))Beantworten

Im Artikel steht unter "Allgemeines":


Diese Daten können mit Hilfe eines Übertragungskabels oder Speichersticks [Anm.: man beachte das Linkziel!!!] von einem Kontrollbeamten ausgelesen werden.Diese Daten können mit Hilfe eines Übertragungskabels oderSpeichersticks von einem Kontrollbeamten ausgelesen werden.

Unter einem USB-Massenspeicher stelle ich mir genau das vor, was im verlinkten Artikel steht. Ich wüsste nicht, wie man damit eine solche Karte auslesen können soll. Ich bin mir ziemlich sicher, dass an dieser Stelle Kartenlesegerät stehen muss. Ich ändere das mal; sollte der jetzige Text doch richtig gewesen sein, bitte ich beim Revert um zusätzliche Präzisierung bzw. Erklärung wie das gemeint ist, ggf. einen korrekten Link. --H7 (Diskussion) 12:19, 14. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 11:28, 26. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Gültigkeitsdauer der Karte[Quelltext bearbeiten]

Abschnitt „Allgemeines“, 2. Absatz:
Die Gültigkeit der Fahrerkarte beträgt höchstens fünf Jahre. Die Karte darf nur in Verbindung mit der gültigen, passenden Fahrerlaubnis benutzt werden.

Wieso hat die Karte eine beschränkte Gültigkeit von 5 Jahren? Zeichnet die Karte nach 5 Jahren nicht mehr auf?

Die Neubeantragung kostet wahrscheinlich Gebühr, und die Fahrerlaubnis, -fähigkeit wird doch alle 2 Jahre geprüft.
Oder gibt’s einen anderen Hintergrund? –JLeng (Diskussion) 14:11, 23. Dez. 2017 (CET)Beantworten