Diskussion:Finanzinstrument (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Wowo2008 in Abschnitt Zusammenlegung
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Zusammenlegung[Quelltext bearbeiten]

Auf der Seite Diskussion:Finanzinstrument wird eine Zusammenlegung der Artikel Finanzinstrument und Finanzinstrument (Deutschland) diskutiert.Gruß --shidata 22:48, 27. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Das halte ich für berechtigt. Der Rechtsbegriff Finanzinstrument stammt aus den IAS (englisch financial instrument) und wurde vom deutschen Gesetzgeber wörtlich ins Deutsche übersetzt. Die den Finanzinstrumenten zugrunde liegenden Rechtsvorschriften sind deshalb keine spezifisch deutschen, sondern beruhen auf internationalem Recht. Die Vorschriften des WpHG gelten im Hinblick auf Finanzinstrumente in allen EU-Mitgliedstaaten. Deshalb macht ein rein deutscher Artikel keinen Sinn. Ich werde ihn mit dem Allgemeinartikel zusammenlegen. Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 14:42, 4. Mär. 2020 (CET)Beantworten