Diskussion:Formsteineinwand

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 79.242.158.220 in Abschnitt Verschwurbelt/Fachchinesisch
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danke für diese einleutende Darstellung. Daran scheitert sowohl das hemmer- skript als auch hubmann/götting.

Neuheit und erfinderische Tätigkeit[Quelltext bearbeiten]

Neuheit und erfinderische Tätigkeit sind getrennte Kategorien. Daher ist ein "zumindest" bei erfinderischer Tätigkeit gegenüber der Neuheit fehl am Platz.

Verschwurbelt/Fachchinesisch[Quelltext bearbeiten]

Für den interessierten Laien ist gerade der letzte Absatz sehr schwer verständlich. Ich schlage daher folgende Überarbeitung vor:

- Zitat Beginn -

  1. Zum einen darf das als patentverletzend angegriffene Produkt im Hinblick auf den Stand der Technik am Anmelde- bzw. Prioritätstag des Klagepatents oder -gebrauchsmusters nicht patentfähig sein, das heißt, es darf nicht erfinderisch gegenüber dem Stand der Technik sein.
  2. Zum anderen darf das als patentverletzend angegriffene Produkt die Merkmale des Klagepatents nicht identisch, das heißt wortsinngemäß, verwirklichen. Bei einer identischen Verwirklichung sämtlicher Merkmale des Klagepatents würde die Verneinung einer Patentverletzung nämlich implizit die Patenterteilung in Frage stellen [streiche: , was nach deutschem Recht wegen der Bindung des Verletzungsgerichts an den Patenterteilungsakt ausgeschlossen ist]. Dies darf das angerufene Gericht nach deutschem Recht allerdings nicht, da das Gericht an die Patenterteilung als solche gebunden ist und die Rechtskraft des Patents als gegeben zu akzeptieren hat. Zur Abwehr eines identisch umgesetzten Klagepatents ist es demnach erforderlich, die [streiche: Die] mangelnde Rechtsbeständigkeit des Patents [streiche: muss deshalb] in einem separaten Nichtigkeitsverfahren geltend [streiche: gemacht werden] zu machen.

- Zitat Ende - --79.242.158.220 09:40, 30. Jan. 2014 (CET)Beantworten