Diskussion:Freischar

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Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von 2A02:21B4:ACB8:B500:515D:2381:A69F:4C09 in Abschnitt Gibt es einen Unterschied zwischen "Freischärlern" und "Partisanen" bzw. "Guerrillieros"?
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Gibt es einen Unterschied zwischen "Freischärlern" und "Partisanen" bzw. "Guerrillieros"?[Quelltext bearbeiten]

Bedeutet "Freischärler" im Grunde das Gleiche, was andernorts "Guerilliero" oder "Partisan" genannt wird, oder gibt es da Unterschiede? (nicht signierter Beitrag von 79.244.173.36 (Diskussion) 20:19, 24. Aug. 2010 (CEST)) Beantworten

Ich sehe keinen grundlegenden Unterschied zwischen Freischärlern, Guerilleros, Partisanen oder Franc-Tireurs. Dennoch listet die Wikipedia diese in unterschiedlichen Artikeln:
Hier weiss offenbar die Rechte nicht, was die Linke tut. --2A02:21B4:ACB8:B500:515D:2381:A69F:4C09 12:53, 26. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Kombattantenstatus[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt, insbesondere „Mit den Genfer Konventionen änderte sich diese Bewertung.“ sollte präzisiert werden. Ich bin kein Experte, aber nach dem, was ich jetzt in Genfer Konventionen gelesen habe, steht das eher in der Haager Landkriegsordnung. Außerdem muß da unbedingt eine Jahresangabe rein, ab wann sich der Status dementsprechend geändert hat. Glückauf! Markscheider Disk 08:41, 25. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Historische Beispiele[Quelltext bearbeiten]

Im Zusammenhang mit dem Jugoslawienkriegen in den 90ern wird oft von Freischärlern aller beteiligten Parteien gesprochen. Die Beschreibung im Artikel würde passen. Würde somit unter den historischen Beispielen gut passen. Was meint ihr? --Foozy7 (Diskussion) 10:49, 20. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Passenderes Beispiel?[Quelltext bearbeiten]

"Die Haager Landkriegsordnung von 1907 unterschied streng zwischen Freischärlern und den Angehörigen der regulären Streitkräfte. Nach der damals herrschenden Rechtsauffassung mussten Freischärler nicht einmal vor ein Gericht gestellt werden. Sie konnten vor einem Standgericht abgeurteilt und erschossen werden. Historisches Beispiel ist etwa die Hinrichtung der Offiziere der Freischar von Ferdinand von Schill 1809."

Das Beispiel aus dem obigen Text bezieht sich auf ein Ereignis im Jahre 1809, es wird aber als Beispiel im Zusammenhang mit der Haager Landkriegsordnung von 1907 genutzt. Ist es nicht wenig sinnvoll hierbei ein Ereignis zu nennen, welches rund 100 Jahre zuvor geschah?

--Rabakilgur (Diskussion) 15:00, 23. Mär. 2015 (CET)Beantworten