Diskussion:Gemeingut

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von ChickSR in Abschnitt Abgrenzung zu Commons
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Redirect

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Der Artikel wurde gelöscht und als Redirect auf Öffentliches Gut weitergeleitet. Die Begriffe "Gemeingut" und "Öffentliches Gut" werden zwar tatsächlich teilweise synonym verwendet, oft werden diese Begriffe aber auch unterschieden: "Gemeingut" = frei zugängliches Gut; "Öffentliches Gut" = Gut ohne oder mit geringer Ausschließbarkeit und Rivalität im Konsum. Ich halte die Weiterleitung daher für keine gute Idee. --Mr. Mustard 07:52, 3. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Ich meine auch, daß eine Weiterleitung auf Öffentliches Gut eine gewisse Unschärfe produziert. Ich frage mal im Portal Diskussion:Recht#Gemeingut vs. Öffentliches Gut an. Stullkowski 13:21, 3. Dez. 2008 (CET)Beantworten

So verhindert z. B. die große Anzahl öffentlicher Universitäten in Deutschland das Aufkommen von Privatuniversitäten. Dafür bräuchten wir aber dringend eine Quelle. mMn ist das hanebüchener Unsinn, denn das wohl wettbewerbsorientierteste System der Welt, die Vereinigten Staaten, haben bis heute nur eine Privatuni hervorgebracht und die läuft miserabel aus recht offensichtlichen Gründen. Ein Lösungsansatz haben die USA gefunden, und das ist die Stiftungsuni - dem steht in Deutschland überhaupt nichts entgegen. Ich wäre daher dringend a) für die Quelle oder b) Streichung des Satzes. --M.Buelles 20:27, 19. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Nachdem über ein halbes Jahr kein Beleg hierfür gebracht wurde, lösch ich das mal als POV. -- ~ğħŵ 14:33, 20. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

US-Rechtsprofessorin bezeichnet auch Ozeane, Wildtiere, Flüsse, Atmosphäre ... als Gemeingut (En.: Public trust):

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„... Ich habe mich auf den Begriff des Gemeinguts konzentriert. Das ist ein Begriff, der in den meisten Rechtssystemen vorkommt. Er stammt aus dem römischen Recht und ist deshalb überall auf der Welt zu finden; jeder Bundesstaat in diesem Land hat ihn und seine Prämisse ist so einfach. Das Prinzip des Gemeinguts besagt, dass eine Regierung als Treuhänder zum Schutz unserer wichtigsten Ressourcen wie Ozeane, Wildtiere, Flüsse und auch Atmosphäre agieren soll. Es ist also keine Frage des komplizierten Gesetzesrechts, das für Laien oft nur schwer nachvollziehbar ist, aber jeder kann verstehen, was ein öffentliches Gut ist. Eine Regierung hat die Aufgabe, das Gemeingut so zu verwalten, dass die Ressourcen für die heutige aber auch für die zukünftigen Generationen in ausreichendem Maß vorhanden und nutzbar sind. Alle wichtigen natürlichen Ressourcen sind wie ein Treuhandvermögen, das von der Regierung verwaltet wird. Und mit diesem Vermögen kann die Regierung nicht tun und lassen, was sie will. Sie hat es im Interesse der Bürger zu verwalten und nicht für die Interessen privater Firmen und Großunternehmen. ...“ (Mary Wood, in: deutschlandfunk.de, Das Feature, 28. September 2017, Harald Brandt: Die Ölindustrie auf der Anklagebank: Smoke and Fumes (Manuskript, PDF 192 KB, S. 8/9, 28. September 2017)

Einzubauen, einbaubar?
Daraus wird ein in der US-Verfassung verankertes Recht abgeleitet auf ein stabiles Klimasystem mit einem gesunden, freien und gedeihlichen Leben für sich und seine Nachkommen garantiere und eine entspr. Klage gegen die US-Regierung von den Climate-Kids, s. a. Climate Litigation („Klima-Recht“), --Hungchaka (Diskussion) 19:42, 2. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Abgrenzung zu Commons

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Da im Artikel Commons eine Abgrenzung von Gemeingut beschrieben wird, sollte das auch hier vorkommen. --ChickSR (Diskussion) 10:54, 27. Sep. 2022 (CEST)Beantworten