Diskussion:Gesellschaftsrecht

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Eingeschränkte Definition[Quelltext bearbeiten]

Ist Gesellschafter nicht auch schlicht ein Synonym von einerseits Mitinhaber und Kompagnon anderseits? --Re probst 15:09, 15. Feb. 2012 (CET)[Beantworten]

Der Tellerrand[Quelltext bearbeiten]

Aus der nicht-deutschsprachigen Welt sind hier gerade mal die USA vertreten und das nennt ihr hier "Rechtsvergleichung"? Der Tellerrand ist für die Juristen und Ökonomen in der deutschen WP einfach zu hoch, wie es scheint. --13Peewit (Diskussion) 09:09, 27. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]