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Diskussion:Gesellschaftsrecht

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aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 13Peewit in Abschnitt Der Tellerrand

Eingeschränkte Definition

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Ist Gesellschafter nicht auch schlicht ein Synonym von einerseits Mitinhaber und Kompagnon anderseits? --Re probst 15:09, 15. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Der Tellerrand

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Aus der nicht-deutschsprachigen Welt sind hier gerade mal die USA vertreten und das nennt ihr hier "Rechtsvergleichung"? Der Tellerrand ist für die Juristen und Ökonomen in der deutschen WP einfach zu hoch, wie es scheint. --13Peewit (Diskussion) 09:09, 27. Apr. 2012 (CEST)Beantworten