Diskussion:Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von R2Dine in Abschnitt Erweiterungen und Verschärfungen des Strafgesetzbuchs
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Der Artikel „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ wurde im Oktober 2021 für die Präsentation auf der Wikipedia-Hauptseite in der Rubrik „Schon gewusst?vorgeschlagen. Die Diskussion ist hier archiviert. So lautete der Teaser auf der damaligen Hauptseite vom 29.10.2021; die Abrufstatistik zeigt die täglichen Abrufzahlen dieses Artikels.

Kritik[Quelltext bearbeiten]

Bedenke man, dass es sich um Vorfeldkriminalisierung handele, also die (Bagatell-)Tat lediglich angedroht aber noch nicht ausgeführt wurde, sei die Verhältnismäßigkeit der Vorschrift und somit ihre Verfassungsgemäßheit mehr als zweifelhaft. Das sollte in den Abschnitt Kritik. --Lupe (Diskussion) 22:19, 3. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Erweiterungen und Verschärfungen des Strafgesetzbuchs[Quelltext bearbeiten]

Schaut man sich diese Liste an, so betrifft dies ganz allgemein Geschehnisse. Wird dieses wundervolle Gesetz nun nur rechtsextreme Täter bestrafen, obwohl linksextreme oder muslimische Täter ebenfalls gleiche Taten ausüben können?

Die Anwendung des Gesetzes bzw. die Strafverfolgungspraxis ist Sache der Staatsanwaltschaften und Gerichte. R2Dine (Diskussion) 10:56, 29. Okt. 2021 (CEST)Beantworten