Diskussion:Hilfe zur Pflege

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Einkommen und Vermögen[Quelltext bearbeiten]

Bitte zum Thema Nachrang beachten, dass die Verknüpfung zum Begriff "Vermögen" zum Artikel "Vermögen(Wirtschaft)" in die Irre führt, da die gesetzliche Definition des Vermögens nach § 90 SGB XII eine ganz andere ist.

Beim Begriff des Einkommens fehlt auch die entsprechende Definition nach dem SGB XII...

Pflegegeld ab 1.7.08[Quelltext bearbeiten]

Asche auf mein Haupt! Man sollte doch immer mal wieder den Gesetzestext auch lesen, über den man schreibt. Natürlich entspricht das Pflegegeld den ab 1.7.08 angepassten Beträgen im Pflegeversicherungsgesetz. Der Gesetzgeber brauchte gar keine Anpassung des SGB XII vorzunehmen, weil im Gesetzestext des § 64 SGB XII keine festen Geldbeträge stehen, sondern auf den jeweils geltenden Betrag im SGB XI verwiesen wird. --Putput 17:02, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]


Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 12:20, 27. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]