Diskussion:Hochbrücke

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Mit dem Biegungsgrad von 16 Grad je Meter kann etwas nicht stimmen. Das währe ja nach 6 Metern eine 90° Kurve. 16° pro 100 Meter könnte vielleicht passen. --HAL 9000 15:25, 29. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wäre statt DER Angabe eine Artikelkoordinate für ein Satelittenbild nicht besser? Mit den Koordinaten der Rendsburger Hochbrücke kannst du dir ca. 1000m Radius im Bild abfingern --sonniWP 12:50, 9. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
  1. Nach der vorliegenden Definition (Quelle, Beleg?): Eine Hochbrücke ist eine Brücke, deren lichte Durchfahrtshöhe über einer Wasserstraße mindestens 42 Meter und eine Stützweite von 140 Metern betragen muss können eigentlich nur Brücken die mindestens so groß sind wie die Nord-Ostseekanal Hochbrücken sein?!
    Vorschlag: Als Hochbrücken werden in Deutschland beispielsweise die Brücken bezeichnet, die den Nord-Ostseekanal überspannen. Oft werden diese Bauwerke auch Kanalbrücken genannt.
    Allerdings sei darauf hingewiesen, dass es keine saubere Definition von Hochbrücke gibt. So wird auch dies [1] oder jenes [2] oder das [3] usw. als Hochbrücke tituliert.
  2. Eine Hochbrücke muss auf mehreren, das Gewicht verteilenden Pontons stehen und mit mehreren Pfeilern fest im Wasser verankert sein. Der Inhalt ist sachlich nicht richtig. Mir ist keine Hochbrücke bekannt die auf Pontons steht. Die Gründung von Hochbrücken erfolgt analog zu allen anderen Brücken, am Nord-Ostseekanal meist auf Pfählen oder Senkkästen. --Störfix 15:40, 30. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich habe zwar den Gesetzestext von 1886 nicht - aber darin müssen die NOK-Hochbrückenbedingungen drinstehen. " <ref Referenz wird nachgetragen> " kann nichts anderes bedeuten als das Kanalgesetz zu referenzieren also preußisches Gesetzblatt von 1886, Band usw. --sonniWP 05:39, 2. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Also im Gesetz zum Nord-Ostseekanal von 1886 steht wohl kaum etwas über die Defintion einer Hochbrücke. Anfangs waren ja auch nur Drehbrücken vorgesehen [4]. Sicher sind aber in einer Bauverordnung für Brücken über den Kanal, Mindestabmessungen vorgegeben worden. Der Punkt mit den Pontons bezüglich Hochbrücken steht aber bestimmt so nicht in einer Bauverordnung, es wurde ja auch so nicht gebaut. Im übrigen Einleitung entsprechend umgebaut. --Störfix 06:40, 2. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Die Köhlbrandbrücke in Hamburg hat eine lichte Höhe von 53 m, der Begriff Hochbrücke kommt aber in dem Artikel nicht vor! Ist das nun auch eine Hochbrücke? --Vanellus 20:36, 2. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Der Begriff hat heute keine eindeutige Definition. Wenn man z.B. die Köhlbrandbrücke als Hochbrücke bezeichnen würde, wäre dies sicher nicht falsch, obwohl ich mich frage was ist das Gegenteil einer Hochbrücke ;-) --Störfix 10:16, 3. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Auf alle Fälle sind die 42 m aus Kaisers Zeit, weil die Linienschiffe (Linienschiff Schleswig-Holstein - im Artikel steht „Einheitslinienschiff“. Den Weg in die Zukunft wiesen in den 90er Jahren des 19. Jahrhunderts die vier deutschen Linienschiffe der Brandenburg-Klasse) und - die ganze Schiffsklasse (Deutschland-Klasse) 40m "Durchfahrthöhe" brauchten - immerhin etwas, was mir mein Vater - im Weltkrieg dank 1939 abgeschlossener Ausbildung auf der Stettin (Artikel Vergangenheit?) ins Gedächtnis geschrieben hat (Der Text aus dem Gedächtnis formuliert zwecks Linksuche, enthält alle Restinfos, nach denen ich gesucht habe) . --sonniWP 05:27, 9. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wenn hier bis zum 16.10 nichts weiteres drinsteht, überarbeite ich den Artikel, setze obige Refs dabei rein und lösche den Diskussionspunkt als erledigt. --sonniWP 12:45, 9. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]