Diskussion:In-House-Vergabe

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink
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Netter Artikel. Aber hier bietet es sich an, noch auf die einschlägige Rechtsprechung des EuGH einzugehen. Gab es da nicht erst vor kurzem eine nicht unwesentliche Verschärfung im Parking-Brixen Urteil? Ist das schon eingearbeitet? --Alkibiades 15:42, 3. Jun 2006 (CEST)

Es sind aktuelle Links zu den EuGH-Urteilen eingebaut. Spielblau 03.09.2006


Im ersten Absatz findet sich der Satz ..."eine von einem öffentlichen Auftraggeber vergaberechtsfreie Vergabe". Ich würde das Wort "vergaberechtsfreie" gerne löschen. Der Ausdruck erscheint mir mißverständlich und gibt den aktuellen Stand der Diskussion und rechtsprechung nicht korrekt wieder. Die Vergabe ist ja gerade nicht vergaberechtsfrei, sondern unterliegt (momentan)nur nicht dem Vergaberechtsregime der RL und des GWB. Einwände? (08.08.2006)

Nein. Spielblau 03.09.2006


Nach kleinerer Operation funktionieren die Links wieder. 30.11.2006

Danke. Sieht wieder gut aus! --Spielblau 22:13, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Heutige Reverts[Quelltext bearbeiten]

Da meine Revert-Begründung bisher ignoriert wurde, dafür aber die Löschung zwei mal mit demselben Text vorgenommen wurde: Die Vergabe von Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs unterliegt der Besonderheit der §§ 7 und 8 der Vergabeverordnung. Im Kontext mit den hierzu ergangenen Regelungen der EU-Kommission, die ich bei Bedarf auch noch herausflöhen kann sowie der derzeit herrschenden Rechtsauffassung ist eine In-House-Vergabe zulässig, wenn zu erwarten ist, dass die auszuschreibende Leistung von einem Dritten nur zu Konditionen erbracht werden kann, die sich nicht wesentlich von denen unterscheiden, die in der In-House-Vergabe vereinbart werden. Dazu gibt es auch in der einschlägigen VÖV-Presse entsprechende Notizen. --Hmwpriv 13:57, 21. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Dienstleistungskonzession[Quelltext bearbeiten]

Der zweite Absatz der Einleitung erscheint mir - vorsichtig ausgedrückt - etwas unglücklich: Die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen ist nach der geltenden VKR nicht ausschreibungspflichtig, sondern muss nur primärrechtliche Gebote wie das Diskriminierungsverbot und eine gewisse Transparenz der Vergabe einhalten. Auch wenn der BGH da vorsichtig formuliert, fallen sie trotzdem höchstens mittelbar unter das GWB und die VgV. Wenn eine Dienstleistungskonzession aber In-House vergeben wird, fällt sie nicht einmal mittelbar darunter, sondern darf frei vergeben werden. Der Artikel über die Konzession stellt das ganz gut dar. Ich werde daher hier einmal die Einleitung ein bisschen aufräumen. --Melopsittacus 15:03, 8. Jul. 2010 (CEST)Beantworten


Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 06:09, 26. Dez. 2015 (CET)Beantworten