Diskussion:Integrationshelfer

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von 213.252.153.135 in Abschnitt Korrektur nötig: Behinderung/Erkrankung und LRS/Dysk.
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Korrektur nötig: Behinderung/Erkrankung und LRS/Dysk.[Quelltext bearbeiten]

Eine Legasthenie bzw. Dyskalkulie, aber auch die anderen genannten Krankheiten, sind keine "Behinderung"! Es sind Störungen (=Krankheiten) nach internationaler Klassifikation (ICD-10). Nur die genannte "Schwerstbehinderung" ist eine Behinderung. Denn eine Behinderung setzt eine Krankheit voraus, die Krankheit ist jedoch nicht die Behinderung.

Außerdem habe ich noch nie erlebt (und kann es mir auch nicht vorstellen), dass eine LRS oder Dysk. zu einem Integrationshelfer der genannten Art führt. Da wird wohl die Eingliederungshilfe der Jugendämter nach § 35a SGB VIII vermengt mit der Integrationshilfe.

Noch ein Punkt: Die Teilleistungsschwächen Legasthenie / Dyskalkulie und die genannte geistige Behinderung schließen sich definitionsgemäß gegenseitig aus (Ausschlusskriterium geistige Beh. bei LRS/Dysk. nach ICD-10).

Ich rate daher dazu, die beiden Teilleistungsschwächen aus diesem Artikel völlig zu streichen und die Formulierung zu ändern in "Behinderungen beispielsweise aufgrund folgender Erkrankungen..."

LG Papageno (nicht signierter Beitrag von 213.252.153.135 (Diskussion) 15:33, 22. Feb. 2011 (CET)) Beantworten