Diskussion:Karl Friedrich von Hohenzollern

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Stolp in Abschnitt Selbstverständnis
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Kategorie Jazz-Gitarrist[Quelltext bearbeiten]

Ich habe die Kategorie mal entfernt, da die Person auf keinen Fall als Jazz-Musiker relevant ist. Nicht jede Person, die irgendwie mal auf der Gitarre Jazz spielt und darüber hinaus in der WP steht, gehört auch in die genannte Kategorie. --JazzmanPostStudent? 20:31, 21. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Meiner Ansicht nach durchaus als Jazzmusiker enzyklopädisch relevant (mehrere Alben unter eigenem Namen bei bekanntem Label, auch Besprechungen in der Fachpresse usw..--Engelbaet (Diskussion) 13:17, 17. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Selbstverständnis[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt „Selbstverständnis“ enthält m. E. mehrere sachliche Fehler. Erstens einmal hat die Weimarer Reichsverfassung (1919) den traditionellen Rangtitel „Fürst“ als möglichen Namensbestandteil nicht generell und explizit abgeschafft. Es gibt ja deshalb bis heute Familien, die den Titel „Fürst“ regulär im Familiennamen führen, z. B. die Familien Fürst von Wrede und Fürst von Urach. In der Familie Fürst von Urach lautet zwar der Erstgeburtstitel auf Herzog, jedoch sämtliche Familienmitglieder heißen standesamtlich Fürst von Urach. Auch den Satz „Anders als bei seinem offiziellen Namenszusatz „Prinz“ geht mit diesem Titel historisch auch ein politischer Herrschaftsanspruch einher.“ halte ich für sachlich falsch, denn bereits 1850 ließen die Fürsten von Hohenzollern ihre Herrschaftsgebiete im preußischen Staat aufgehen, ohne jedoch auf den Erstgeburtstitel Fürst zu verzichten. Fürst wurde eben durchaus schon lange auch als reiner Adelstitel verwendet, ohne dass damit ein Herrschaftsanspruch verbunden sein musste. Sonst könnte man auch der Informatikerin Maria-Christine Fürstin von Urach genausogut einen historischen Herrschaftsanspruch nachsagen. Das ist doch Quatsch. Ich denke, dass auch Karl Friedrich Fürst von Hohenzollern keinen Herrschaftsanspruch erhebt oder damit verbunden wissen will, sondern einfach eine Familientradition fortsetzt. Und das darf er ja auch, gemäß Artikel 2 unseres Grundgesetzes, welches jedem die freie Entfaltung der Persönlichkeit einräumt, womit u. a. auch das Recht zum Führen von Pseudonymen einhergeht. --Stolp (Disk.) 16:29, 29. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Da offenbar niemand widerspricht, passe ich das im Fließtext jetzt so an, dass es hinsichtlich der bekannten Fakten passt. --Stolp (Disk.) 01:15, 6. Feb. 2022 (CET)Beantworten