Diskussion:Kinderfreibetrag

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Steuerersparnis durch Kinderfreibeträge im Vergleich mit dem Kindergeld (Stand 2023)[Quelltext bearbeiten]

Die Texte der Grafik sind unpassend. Es gib keine "Steuererparnis" durch Kinderfreibeträge, weil die Besteuerung ohne Kinderfreibetrag unzulässig ist, ergo kann nichts gespart werden. (nicht signierter Beitrag von Rin67630 (Diskussion | Beiträge) 20:17, 31. Jan. 2024 (CET))Beantworten

Na ja. Beispiel: Ein Ehepaar ohne Kind zahlt im Jahr 2023 bei einem zvE von 140.000 € Einkommensteuer in Höhe von 38.854 €. Bekommen sie ein Kind, wird das zvE um den Kinderfreibetrag vermindert. Dann zahlen sie nur noch 35.094 € Einkommensteuer und sparen somit 3.760 € an Steuern. Natürlich könnte man auch sagen "vermindert sich" oder "wird reduziert", aber das ist im Grunde das Gleiche. Durch die Verrechnung mit dem Kindergeld sparen sie natürlich insgesamt unterm Strich nur 760 €. Beste Grüße --Udo (Diskussion) 09:51, 1. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Das ist die falsche Ansicht. Nach dem ein Kind hinzukommt gibt es zwangsweise neue Freibeträge, da ein Mensch mehr in der Familie lebt.
Das wird nichts "gespart" auch wenn sich dadurch die Steuerlast etwas reduziert. --Rin67630 (Diskussion) 21:51, 5. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Schlichtungsanfrage[Quelltext bearbeiten]

Um die Editwar zwischen ESTE und mir beizulegen, habe ich eine Schlichtungsanfrage gestellt: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia#Bitte_um_Schlichtung_in_Sache_Editwar_bei__.22Kinderfreibetrag.22_und__.22Realsplitting.22 (nicht signierter Beitrag von Rin67630 (Diskussion | Beiträge) 16:04, 20. Mär. 2007‎ (CET))Beantworten

Wirkung von Freibeträge[Quelltext bearbeiten]

Die Behauptung von EST wurde gelöscht, Begründung: In EStG wird klar definiert, dass der Familienlastenausgleich immer durch den Freibetrag erfolgt. Der Freibetrag wird wiederum über Kindergeld abgedeckt, der Rest dient der Forderung der Familie. (nicht signierter Beitrag von Rin67630 (Diskussion | Beiträge) 07:14, 8. Mär. 2007‎ (CET))Beantworten

Kinderfreibetrag und Solidaritätszuschlag[Quelltext bearbeiten]

Weil ein Kinderfreibetrag immer in dem Steuerbescheid angesetzt wird, ist die ursprüngliche Formulierung von ESTE nicht haltbar. (nicht signierter Beitrag von Rin67630 (Diskussion | Beiträge) 07:14, 8. Mär. 2007‎ (CET))Beantworten