Diskussion:Kinderfreibetrag
Abschnitt hinzufügenSchlichtungsanfrage
[Quelltext bearbeiten]Um die Editwar zwischen ESTE und mir beizulegen, habe ich eine Schlichtungsanfrage gestellt: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia#Bitte_um_Schlichtung_in_Sache_Editwar_bei__.22Kinderfreibetrag.22_und__.22Realsplitting.22 (nicht signierter Beitrag von Rin67630 (Diskussion | Beiträge) 16:04, 20. Mär. 2007 (CET))
Wirkung von Freibeträge
[Quelltext bearbeiten]Die Behauptung von EST wurde gelöscht, Begründung: In EStG wird klar definiert, dass der Familienlastenausgleich immer durch den Freibetrag erfolgt. Der Freibetrag wird wiederum über Kindergeld abgedeckt, der Rest dient der Forderung der Familie. (nicht signierter Beitrag von Rin67630 (Diskussion | Beiträge) 07:14, 8. Mär. 2007 (CET))
Kinderfreibetrag und Solidaritätszuschlag
[Quelltext bearbeiten]Weil ein Kinderfreibetrag immer in dem Steuerbescheid angesetzt wird, ist die ursprüngliche Formulierung von ESTE nicht haltbar. (nicht signierter Beitrag von Rin67630 (Diskussion | Beiträge) 07:14, 8. Mär. 2007 (CET))
