Diskussion:Kollusion (Recht)

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Absicht (also zielgerichtetes Wollen) jemanden zu schädigen, wird nur sehr selten vorliegen. Denn angestebt wird meist nur der eigene Vorteil, die Schädigung des Dritten dagegen nicht. -- 10. Jul. 2006, 21:52:59‎ Pistazienfresser

Absicht scheint aber wohl erforderlich zu sein: „Ist die Pflichtverletzung des Vertreters für den Vertragspartner nicht nur objektiv evident oder gar bekannt, sondern wirken die beiden auch einverständlich in der Absicht zusammen, dem Vertretenen durch den unrechtmäßigen Geschäftsabschluss einen Schaden zuzufügen (Kollusion), erklärt die überkommene, ganz hM das Rechtsgeschäft wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nach § 138 I für nichtig“ (Jan Lieder: Missbrauch der Vertretungsmacht und Kollusion. In: JuS 2014, S. 681–686 (685), beck-online)



Das Beispiel ist für Ottonormalleser noch etwas schwer verständlich. --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 21:39, 19. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]


Wieviele Prozesse und positive Urteile gab/gibt es denn in Bezug auf Kollusion? --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 21:39, 19. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]

Deutsches Recht?[Quelltext bearbeiten]

Das juristische Wörterbuch des Kantons Zug (Datei: Übersetzungswesen - Juristisches Wörterbuch.pdf) definiert Kollusion als Verdunkelung, verschleiern einer Straftat, insbesondere durch Absprachen des Angeschuldigten mit Zeugen. Das weicht von umstehender Definition doch deutlich ab. Falls der Artikel sich bislang nur auf deutsches Recht bezieht, muss das auch klargestellt werden. Hodsha (Diskussion) 17:31, 14. Jul. 2020 (CEST)[Beantworten]

Auf Kollusion (Deutschland) oder Kollusion (Recht Deutschlands) verschieben?--Pistazienfresser (Diskussion) 18:19, 14. Jul. 2020 (CEST)[Beantworten]
Und was spricht dagegen, dass die schweizerische Definition im Strafrecht im Sub-Lemma „Kollusion im Strafrecht“ mit beschrieben wird? Klammerlemmata sind –soweit es geht – grundsätzlich zu unterlassen und der Artikel ist bereits ein Klammerlemma (insoweit sinnvoll). Die Unterbringung im Sub-Lemma könnte dort durch weitere Aufteilung nach deutscher und nach schweizerischer Begrifflichkeit vorgenommen werden. --Stephan Klage (Diskussion) 19:10, 14. Jul. 2020 (CEST)[Beantworten]