Diskussion:Kompromiss von Ioannina

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Rechtliche Stellung im Lissabon-Vertrag[Quelltext bearbeiten]

Bzgl. Vertrag von Lissabon: Polen wollte Ioannina Klausel primärrechtlich über ein Protokoll zu Reformvertrag absichern. Wurde so aber nicht verwirklicht, da "nur" ein Ratsbeschluss (Sekündärrecht) mit entsprechendem Inhalt gefasst wurde und allein ein Protokoll zu Ioannina dem Vertrag beigelegt wurde, in dem jedoch festgehalten wird, dass der diesbzgl Ratsbeschluss nur einstimmig geändert werden kann. (nicht signierter Beitrag von 87.64.23.90 (Diskussion) 13:25, 5. Apr. 2008)

Nach deinem Beitrag wurde der Absatz umformuliert, doch die augenblickliche Formulierung mogelt sich darum herum, wie die Vereinbarung hinsichtlich Primärrecht - Sekündärrecht (siehe Europarecht#Europarecht im engeren Sinne) eingeordnet wird. Falls Dir eine Änderung notwendig erscheint und Du das mit Quelle begründen kannst, kann dies nach dem Wikiprinzip von Dir vorgenommen werden. -- KaPe 00:05, 24. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Nachweis der Erklärung zum Vertrag von Lissabon[Quelltext bearbeiten]

Der Verweis auf die Erklärung zum Vertrag von Lissabon, in der die Ioannina-Klausel enthalten sein soll, kann so nicht stimmen: Art. 205 AEUV (das wäre nach Lissabon der umbenannte EGV) hat weder einen Absatz 2, noch behandelt er Abstimmungsmechanismen. Auch gibt es keinen Art. 9c EU-V n.F. Die Erklärungen zur Schlussakte haben eigentlich eine laufende Nummer und einen festen Titel, mit dem man auf sie verweisen kann. Ich selber habe jedoch die entsprechende Erklärung nicht finden können, vielleicht wissen die Autoren des Artikels genaueres? (nicht signierter Beitrag von 136.199.5.84 (Diskussion) 11:37, 7. Okt. 2008)

Die ursprüngl. Angaben waren von mir reingebracht worden und basierten auf Fußnote 21 bei Andrew Duff: Leitfaden zum Vertrag von Lissabon (pdf, Seite 6 von 16). Die dort genannten Artikelnummern entstammen den alten Verträgen. In der Konsolidierten Fassung 2008 des AEUV wird bei Art. 238 die Herkunft verdeutlich durch den Hinweis „(ex-Artikel 205 Absätze 1 und 2 EGV)“, der dort vor einzelnen Absätzen eingefügt ist. -- KaPe 00:02, 24. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Die Regelung findet sich in der "Erklärung zu Artikel 16 Abs. 4 des Vertrags über die Europäische Union und zu Artikel 238 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union" (Nr. 7). Ich habe die entsprechenden Änderungen vorgenommen. 92.225.44.168 16:02, 23. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Danke für deine Überarbeitung, ich hatte das Thema aus den Augen verloren. Vielleicht kannst Du die Angaben im Artikel auch inhaltlich nochmal prüfen. Bei Art. 238 Abs. 2 sehe ich nämlich 72 % Zustimmungsquote (für Zeitraum 2014-17) und nicht 75 %, wie es im Artikel steht. Die 72 % tauchen auch in Art. 238, Abs. 3 auf. -- KaPe 00:02, 24. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Ich habe jetzt nochmal den Großteil des Absatzes umgeschrieben. Wie ich es sehe, müsste es jetzt dem Inhalt von Erkärung Nr. 7 und Prokoll Nr. 36 entsprechen. Die 72 % beziehen sich - so wie ich es gesehen habe - nur auf die Definition der qualifizierten Mehrheit zwischen 2014 und 2017. Mit der Aufforderung an den Rat, eine Lösung des Problems zu erarbeiten, hat das wohl zunächst nichts zu tun --ProfessorFether 13:30, 24. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Zustimmungsschwelle 72 %
Inzwischen fand ich – verbunden mit der 72 %-Mehrheit – den Begriff „Verstärkte qualifizierte Mehrheit“ (reinforced qualified majority); die gibt es seit 1996 (Amsterdamer Vertrag) und hatte ehemals ein 2/3-Mehrheit zur Veraussetzung. Der Schwellenwert wurde im Verfassungsvertrag leicht angehoben von zwei Dritteln auf 72 % der Mitglieder. Die Verstärkte qualifizierte Mehrheit gilt bei Beschlußfassungen „ohne Vorschlag der Kommission“.
Von einer zeitlichen Begrenzung auf 2014 bis 2017 konnte ich nichts finden, allerdings wird das Glossar bei http://europa.eu/scadplus/ jetzt erst auf den Lissabon-Vertrag abgestimmt. -- KaPe 15:55, 28. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Abstimmen mit ähnlichen Artikeln[Quelltext bearbeiten]

Prozentschwellen[Quelltext bearbeiten]

72 %-Mehrheit = „Verstärkte qualifizierte Mehrheit“ Wer die oben angeschnittenen Fragen zu der Zustimmungsschwelle mit 72 % (früher 2/3) der Staaten(?) klären kann, sollte im Artikel Rat der Europäischen Union den Abschnitt #Abstimmungsverfahren ergänzen. -- KaPe 17
54, 28. Jan. 2010 (CET)
Qualifizierte Mehrheit (EU)
Doppelte Mehrheit Staaten Bevölkerung
Zustimmung 55% 65%
Sperrmin. 100% 45,00% 35,00%
Ioannina-Klausel    
2014-17: 75% 33,75% 26,25%
2017ff.: 55% 24,75% 19,25%
Ioannina-Klausel

Im vorliegenden Artikel wird als Prozentangabe die 75% (ab 2017: 55%) der Sperrminorität genannt. Da für die Zustimmung (a) 55 % der Mitgliedstaaten erreicht werden müssen, die (b) mindestens 65 % der EU-Bevölkerung repräsentieren, liegt die Sperrminorität bei (a) 45,01% der Mitgliedstaaten bzw. (b) bei 35,01 % der Bevölkerung; wobei noch eine Ausnahmeklausel (bb) gilt, dass (b) mindestens 4 Länder umfasst (sonst würden von den 4 bevölkerungstärksten Staaten 3 zur Blockade genügen).

Im aktuellen Stand des Artikels Vertrag von Lissabon werden im Abschnitt Neuerungen im Abstimmungsverfahren für die Anwendung der Ionannina-Klauel stattdessen Proezentzahlen von 33,75 % (ab 2017: 24,75 %) der Mitgliedstaaten oder mindestens 26,25 % (ab 2017: 19,25 %) der repräsentierten Bevölkerung aufgeführt. Den Zusammenhang der Prozentzahlen zeigt die rechts stehende Tabelle.

Befriedigend ist es nicht, wenn beide Artikel verschiedene Prozentzahlen zeigen. Wie sollte man vergehen – den vorliegenden Artikel erweitern um die Tabelle? -- KaPe 17:18, 28. Jan. 2010 (CET)Beantworten

In dem Text auf der Scadplus-Website zu Abstimmungs-Sonderklauseln wird die Ioannina-Klausel erläutert, indem anstelle von 75% von drei Vierteln „der Bevölkerung, die für die Bildung einer Sperrminorität erforderlich sind“ geschrieben wird. Der Charme dieser Lösung verfliegt jedoch, sobald man für die 55 % im Juristendeutsch zur Beschreibung als elf Zwölftel greifen muss. -- KaPe 17:54, 28. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Ich würde im Zweifel vorschlagen, die Formulierungen der Erklärung zu verwenden und zumindest in diesem Artikel weiterhin den Umweg über den Verweis auf die Sperrminorität zu nehmen. Man könnte jedoch hier - dem Wortlaut - entsprechend 75 % durch drei Viertel ersetzen. 55 % wird auch in dieser Form in der Erklärung verwendet.
Im Bezug auf Neuerungen im Abstimmungsverfahren würde ich eventuell dort die Angaben an die Formulierung hier anpassen. Zwar mag das zunächst etwas umständlicher erscheinen, als direkt die Prozentwerte auszurechnen, doch wäre die Information durch die Verweisungstechnik auch dann noch korrekt, wenn man - wider Erwarten - die genauen Regelungen der doppelten Mehrheit ändern würde... Signatur natürlich vergessen... -- ProfessorFether 22:47, 28. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 10:51, 5. Jan. 2016 (CET)Beantworten