Diskussion:Kontroverse um Journalisten-Akkreditierung beim NSU-Prozess

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 84.130.147.188 in Abschnitt Freier Mitarbeiter des WDR
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Allgemeines[Quelltext bearbeiten]

http://www.faz.net/aktuell/politik/nsu-prozess/nsu-prozess-ein-platz-wird-neu-verlost-beschwerde-in-karlsruhe-12167800.html (nicht signierter Beitrag von 80.187.111.81 (Diskussion) 00:05, 1. Mai 2013 (CEST)) http://www.faz.net/aktuell/politik/nsu-prozess/nsu-prozess-mediengruppe-madsack-ueberlaesst-einen-presseplatz-der-f-a-z-12170318.html (nicht signierter Beitrag von 80.187.111.13 (Diskussion) 21:29, 2. Mai 2013 (CEST))Beantworten

In den Tagesthemen kam vor Tagen dass ein Freierjournalist eine Klage einreichen wird da Freierjournalisten nicht bei der Platzvergabe berücksichtigt wurden.--Falkmart (Diskussion) 17:01, 3. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Feste Plätze für 3 niederländische Medien?[Quelltext bearbeiten]

Warum sollten nach der ersten Sitzplatzvergabe als einzige ausgerechnet drei niederländische Medien feste Plätze bekommen? --2.206.0.95 23:54, 7. Mai 2013 (CEST)MartinBeantworten

Steht doch da: Laut Gericht gehörten sie zu den Schnellsten. --84.130.146.244 15:52, 8. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Grundlage für die Entschädigung[Quelltext bearbeiten]

Die Rechtsgrundlage dürfte klassische Staatshaftung sein, jedenfalls solange es um vergebliche Aufwendungen für Anreise, Unterkunft und ähnliches geht. Auf dieser Grundlage werden derartige Aufwendungen immer ersetzt, wenn ein Termin durch ein Gericht ohne fremden Anlass so kurzfristig verlegt wird, dass solche "frustrierten" Aufwendungen entstehen (also z.B. Ersatz, wenn der Termin wegen Erkrankung eines Richters kurzfristig abgesetzt werden muss). Das ist Justizstandard.Ob über diesen Grundstandard hinaus weitere Entschädigung geleistet werden soll, lässt sich der Ankündigung von Frau Dr. Merk nicht entnehmen. --79.225.222.92 22:44, 11. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Freier Mitarbeiter des WDR[Quelltext bearbeiten]

in Abschnitt Erneutes Akkreditierungsverfahren: Wer ist mit "freier Mitarbeiter des WDR" gemeint? Der müsste dann doch aus der Liste gestrichen werden (oder jedenfalls markiert). Oder läuft er dort unter "Westdeutscher Rundfunk Köln"? Der Pressemitteilung des Gerichts nach war er im "Untergruppenloskorb der Gruppe 3, öffentlich-rechtliches Fernsehen". Die Pressemitteilung kapiere ich allerdings sowieso nicht: Für diesen Untergruppenloskorb gab es 5 Bewerber ([1] S. 3), minus 1 falschen, also 4, somit kann "Jetzt kann das ZDF als einziger noch vorhandener Bewerber auf einen gesetzten Platz in der Unterlosgruppe nachziehen" nicht stimmen, denn es sind dann ja 3 noch vorhandene Bewerber, und man hätte erst einmal diese Untergruppe neu auslosen müssen. Oder waren noch 2 weitere Bewerber dieser Untergruppe falsch? --84.130.147.188 08:48, 14. Mai 2013 (CEST)Beantworten