Diskussion:Krematorium

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Fmrauch in Abschnitt NS-Krematorien
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NS-Krematorien[Quelltext bearbeiten]

Die Zahlen des jetzigen Hamburger Krematoriums sind wenig hilfreich. Deshalb: Zahlen mod. Krematorien HH auskommentiert. --Asdfj 12:10, 5. Jul. 2007 (CEST)

Den Satz brauchst du nicht auskommentieren, den darfst du getrost löschen! Carlo Mattogno und Germar Rudolf haben hier grüßen lassen--Thomas Maierhofer 23:55, 5. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Revisionistische Thesen entfernt und ein bisschen was zur Leistungsfähigkeit geschrieben.--Thomas Maierhofer 01:03, 6. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
War die Leistungsfähigkeit der Krematorien ein begrenzender Faktor? In Auschwitz teilweise nicht, denn es wurden z.B. bei der Vernichtung der ungarischen Juden auch Verbrennungsgruben eingesetzt. --Thomas Maierhofer 23:51, 5. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Hallo Th.M, bin mit der jetzigen Um-Formulierung zu War die Leistungsfähigkeit der Krematorien ein begrenzender Faktor? noch nicht zufrieden. Habe aber zur Zeit nicht die Ruhe für eine sichere Umformulierung. Du relativierst da etwas, mit dem die Betreiber selbst sehr "unzufrieden" waren. Vielleicht geht es über die Unterscheidung Zwischenlösungen und gewünschter Erfolg: Spurenbeseitigung. Gruß --Asdfj 19:07, 11. Jul. 2007 (CEST)
Ich glaub da bist du nicht ganz Revisionsimusfest. Die These, dass die Krematorien ein begrenzender Faktor waren ist eine revisionistische These. Ein begrenzender Faktor bedeutet, dass eine Maximalzahl in irgend einer Art und Weise von diesem Faktor abhängt. Bei den Krematorien bedeutet dass, wenn die Kapazität kleiner gerechnet würde, hätte das direkt Auswirkungen auf die Anzahl der Opfer. Piper hat das als Replik auf Meyer klargestellt, dass die Krematoriumskapazitäten kein begrenzender Faktor waren.
Über die gewählten Formulierungen könnte man streiten, ob sich Vergleiche "verbieten" oder "nicht möglich" sind, ist gehupft wie gesprungen. Richtig würde es eher heißen: Zur Bestimmung der Leistungsfähigkeit der KZ Krematorien können Betriebsdaten neuzeitlicher Krematorien nicht herangezogen werden, da die technische Aussatung und und die Betriebsweise so starke Differenzen aufweisen ,dass aus den Betriebsdaten neuzeitlicher Krematorien nicht auf die Betriebsdaten der Konzentrationslager-Krematorien rückgeschlossen werden kann. Da finde ich es trotzdem einfacher zu sagen, dass man diese nicht vergleichen kann.
Die Wortwahl "in den Vernichtungsbetrieb des Holokausts aufgenommen" - stimmt wohl so auch nicht. Krematorien sind insbesondere für die Vernichtungslager eher untypisch. Keine Krematorien gab es z.B. in Sobibor, Belzec, Treblinka, Kulmhof, Maly Trostinez. Auschwitz stellt hier die absolute Ausnahme dar, und hier eher aus gesundheitlichen Erfordernissen und weniger zur Tarnung. In den anderen Vernichtungslagern wurden die Leichen oft vergraben, dann später ausgegraben und auf Scheiterhaufen verbrannt. Typischerweise wurden Krematorien in Arbeitslagern errichtet.--Thomas Maierhofer 23:41, 11. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Nachtrag: Der gesamte Einleitungsabschnitt ist in diesem Hinblick schlichtweg falsch. "Sie waren ein wichtiger Bestandteil des im Rückblick vielfach „industriell“ genannten Massenmords der Nazi-Opfer aus ganz Europa" - bis auf Auschwitz eben gerade nicht! Krematorien waren wie gesagt in anderen Vernichtungslagern gar nicht installert und hatten bis auf Auschwitz keinerlei Bedeutung für den industriell durchgeführten Massenmord. --Thomas Maierhofer 00:10, 12. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Abschnitt mir überarbeiten markiert, da zu viele Details falsch bzw verzerrt dargestellt werden. --Thomas Maierhofer 12:16, 12. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Da hier keine Gegenargumente vorgetragen wurden, werden nun die groben Fehler beseitigt. --Thomas Maierhofer 11:49, 22. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Technik[Quelltext bearbeiten]

Ich habe mir erlaubt den folgenden Satz vollkommen zu löschen:

"Die Betriebsweise und der Einsatz dieser technischen Geräte ist bei Friedhofskrematorien mit dem Feuerbestattungsgesetz von 1934 nicht zulässig, da Einzelverbrennung und getrennte Aschesammlung dort vorgeschrieben waren und sind. Es dürfen auch keine beschleunigenden Maßnahmen wie Saugzuggebläse eingesetzt werden."

Selbstverständlich haben "Friedhofkrematorien" Sauzüge, auch Sauzuggebläse. Das FB-Gesetz von 1934 (NS-Regierung) regelt lediglich, dass die Einäscherung nur "mittels heißer Luft" und ohne die Verwendung der Beschleunigung mittels weiterer Energiezuführung zu erfolgen hat. Eine EE ohne Saugzug oder auch Saugzuggebläse ist technisch und thermisch gar nicht möglich, da ohne Sauerstoff keine Oxidation stattfinden kann. Und selbstverständlich ist die Leistungsfähigkeit durch die doppelte bzw. dreifache Belegung der HV-Muffel und die unvollkommende Oxidation der Knochenasche ein erheblicher Zeitfaktor, der die Krematorien in den NS-Vernichtungslagern viel leistungsfähiger gemacht hat!

--78.48.35.181 02:23, 15. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Ok, hab ich wohl im Übereifer falsch dargestellt. Das Saugzuggebläse eines modernes Krematoriums unterstützt allerdings nur den natürlichen Zug des Schornsteins, ansosnsten verbrennt die Leiche wie ein Stück Holz in einem "normalen" Ofen. Im Gegensatz dazu wurde in den KL Krematorien Gebläse-Druckluft über Öffnungen links und rechts entlang der Muffel auf die Leiche geblasen. Die Druckluft Gebläse waren beim Dreimuffelkrematourium jeweils an der linken und rechten Seiten des Krematoriums angebracht. Und genau dieses Anblasen mit Luft ist als beschleunigende Maßnahme nicht zulässig. Das hat tatsächlich nichts mit dem Saugzuggebläse zu tun, was im Schornsteinzug installiert war. Dieses wurde in den KL Krematorien nur dann eingeschaltet wenn der Schornsteinzug nicht ausreichte. Ich überleg mir ne bessere Formulierung für diesen Satz. --Thomas Maierhofer 13:28, 15. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
P.S. Insbesondere problematisch auf das Feuerbestattungsgesetz ist, dass mit diesen Gebläsen Generatorgas (Aus den Koksgeneratoren) eingebläsen werden konnte (über seitliche Schieber einstellbar). Dieses entzündet sich bei diesen Temperaturen natürlich sofort, und die Leiche kommt mit den Flammen in Berührung. --Thomas Maierhofer 13:33, 15. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

@--Thomas Maierhofer Hallo Thomas,

ich habe mir die neue Version zur Funktionsweise der Krematorien in den NS-Vernichtungslagern noch einmal durchgelesen und möchte vorab feststellen:

Der Absatz und Teile des gesamten Beitrags gehen immer noch technisch vollkommen fehl, denn auch in modernen Friedhofkrematorien existieren „Druckluftgebläse“, heute nicht mehr mittels Schieber vom Personal, sondern Rechner gesteuert, die steuern in wie weit Druckluft, also Frischluft, in die Muffeln geblasen wird. Auch ist es falsch, dass ein Saugzuggebläse in Friedhofskrematorien nur den natürlichen Zug des Kamins unterstützt. Der Kamin hat, einfach gesagt, gar keine direkte Verbindung zum Ofen. - Dazwischen befindet sich heutzutage die Abgasreinigung. Auch macht es technisch überhaupt keinen Sinn zuviel Frischluft, also Sauerstoff „einzublasen“, brutal gesagt: A. durch zu hohe Temperaturen, oder sehr unterschiedliche Temperaturen verschleißen die Muffeln und b. verschlacken die Aschenreste, was im letztern Fall die Muffeln auf kurze Zeit zerstört.

Und was die Koks-Gasgeneratoren betrifft: Ein Koks-Gasgenerator erzeugt aus Koks brennbares Gas. Dieses dient dazu die Muffeln mittels heißer Luft aufzuheizen. Es ist weder thermisch von Nutzen wenn während der Einäscherung, nochmals zusätzlich „Flammen“ erzeugt werden, diese rau-ben der Dehydration bzw. der folgenden Oxidation der Leichen den Sauerstoff, was den Verbrennungsvorgang stören und hinauszögern würde.

Du schriebst, dass Du in Deinem Eifer etwas über das Ziel hinausgeschossen bist.

Ich habe Deinen Beitrag diesmal nicht geändert, sondern würde mich freuen, wenn Du meine Über-legungen selbst einbeziehst.

Es werden hier falsche technische Voraussetzungen in die Massenverbrennungsanlagen der NAZIS genannt. Ich halte diese aber für wenig sinnvoll um gerade die Leistungsfähigkeit der Anlagen zu beweisen. Dieses ist nach meiner bescheidenen Meinung schlichtweg überflüssig und bietet der entsprechenden Klientel eine Angriffsfläche die es zu vermeiden gilt. Dementsprechend ist auch der Hinweis auf das FB-Gesetz überflüssig. -> Gab es bei der Schoa etwa so etwas wie Pietät und Würde?!

Was Fakt war erreicht nach meiner Meinung am ehesten mit dieser Formulierung:

Moderne Friedhofkrematorien sind in Ihrer Funktionsweise nicht mit den Krematorien der NS-Vernichtungslager vergleichbar und können daher keine Vergleichsbasis darstellen. So findet in einem Friedhofskrematorium nur jeweils eine Einäscherung in einem Ofen zur gleichen Zeit statt. Das Ausglühen der Knochenasche ist dort vollkommen und benötigt Zeit. Im Gegensatz dazu wurden 3 bis 8 Leichen gleichzeitig in einem Ofen der KZ-Vernichtungslager verbrannt, auch wurde die Knochenasche nicht vollkommen ausgeglüht, was ebenfalls einen erheblichen Zeitgewinn brachte.

Ich denke mal dass dieses am ehesten passt! --85.179.100.145 03:48, 20. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Erstens: es wäre nett wenn du dich anmelden würdest, damit man sieht wer du bist. Ich hab keine Lust auf eine Diskussion mit einer IP Adresse welcher politischer Richtung auch immer. Zweitens: Bring mal Quellen bei, anhand von denen man deine Informationen überprüfen kann. Zumindest zu folgenden Behauptungen: Einblasen von Druckluft bei Friedhofskrematorien - insbesodere den derzeitigen Krematorien.
Falls es dir nicht aufgefallen sein sollte, hab ich den teil mit den Saugzuggebläsen völlig rausgenommen. Diese hatten bei den in Auschwitz installierten Topf Krematorien nur die Funktion den Schornsteinzug zu unterstützen. Das ein modernens Krematorium diese benötigt um den Druckabfall in der Abgasreinigung zu überwinden ist mir auch klar - für den Absatz irrelevant!
Noch mal ein paar technische Anmerkungen: Wie kommst du denn auf die Idee, dass 8 (acht) Leichen gleichzeitig verbrannt wurden? Also wenn es sich dabei um Erwachsene handelt ist das auch bei einem Auschwitz Topf Krematorium schlichtweg unmöglich. Es gibt es keine Knochenasche, auch bei einem modernen Krematorium. Die Knochen werden im modernen Krematorium Weiß gebrannt, müssen aber dann mit der Asche gemahlen werden bevor sie in die Urne verfüllt werden. In einem modernden Krematorium wird zwischen ver Verbrennung zweier Leichen die Muffel wieder beheizt. Die Verbrennung der Leiche findet dann wieder ohne zusätzliche Heizung statt. Im Auschwitz Krematorium findet die Verbrennung kointunierlich statt. um die Temperatur der Muffel zu halten musste mithilfe der Koksgeneratoren von Zeit zu Zeit Hitze zugeführt werden. Während dieses Nachheizens kamen die Generatorgase und Flammen natürlich mit der Leiche in Berührung. Für die Dehydration der Leiche hat das überhaupt keine Bedeutung, da hier nur Wasser verdampft wird. Die Oxydation wurde teilweise behindert, unter anderem auch dann wenn die Muffeln sehr voll waren. Die Verbrennung war nicht vollständig, und brennbares Gas gelangte in den Schornstein. Laut Zeugen (u.a. Hendrik Tauber) entzündete sich dieses Gas im Schornstein, so dass die Flammen aus dem Schornstein loderten. Diese radikale Überlastung der Krematorien wurde vom Topf Ingenieur Kurt Prüfer gegenüber der SS Zentralbauleitung kritisiert, da der Schornstein und die Muffeln beschädigt wurden (siehe Pressac). Um die Muffeln nicht zu überhitzen musste lt. Betriebsanleitung zusätzlich Luft eingeblasen werden. Der Betrieb der Krematorien unter diesem starkem Luftüberschuss führt zu einer starken Verschlackung der Roste, so dass dieses während des Betriebs oft gereinigt werden mussten (Siehe Topf Betriebsanleitung).
Ich hebe mit dem Hinweis auf das Feuerbestattungsgesetz von 1934 darauf ab, dass ein Vergleich mit allen Friedhofskrematorien nicht möglich ist - auch nicht mit den historischen Krematorien aus der Zeit des dritten Reichs. Würde man deiner Argumentation folgen, wären ja nur die heutigen Krematorien gemeint. Dann könnte der schlaue Revisionist behaupten, dass ein Vergleich mit einem Krematorium aus dieser Zeit zulässig wäre, und die Kapazitäten klein rechnen. Das war hoffentlich nicht deine Absicht. Oder? Nichts für ungut aber genau diese kleinen Veränderungen an Wikipedia-Artikeln durch irgendwelche IP Adressen sind mir schon mehrfach aufgefallen. Sie sollen in Wikipedia genau diesen Spielraum für die Revisionisten schaffen, damit sie ihre Thesen weiterhin verbreiten können. --Thomas Maierhofer 12:35, 22. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Du hast völlig Recht! Wirklich unverzichtbar ist die Feststellung einer "Nicht-Vergleichbarkeit" mit "normalen" Krematorien. David Irving stellte Zeugenaussagen, die von rauchenden Schornsteinen der Krematorien in A. berichteten, mit Hinweis auf das Krematorium in Sydney in Zweifel (Evans, ISBN 3-593-36770-X, S. 174f) - An anderer Stelle geht es um die notwendige Koks-Menge zur Einäscherung, bei der Irving von 30 kg ausgeht, dann auf den zu knappen Lagerplatz hinweist und die Opferzahlen "kleinrechnet", während van Pelt wegen der besonderen Konstruktion von knapp 4 kg ausgeht (Guttenplan, ISBN 3-442-15123-6, S. 228f). Gruß -Holgerjan 18:59, 22. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
@IP - Ich kann hier bei deinem Beitrag keinen Anhaltspunkt finden, dir irgendwelche unlauteren Absichten zu unterstellen. Aber als vielfach "gebrannte Kinder", die sich unversehens in ausweitende Diskussionen mit Holocaustleugnern verwickelt finden, begegnen wir unangemeldeten Benutzern inzwischen nicht mehr unbefangen. Es wäre besser, du meldest dich an, damit man dann deine übrigen Beiträge zuordnen und dich richtig einschätzen kann. Nichts für ungut! MfG -Holgerjan 19:15, 22. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

@--Thomas Maierhofer Hallo Thomas,

hier die von Dir erwarteten Quellen:

a. Zur Zuführung der Frischlust wird bei einer FB-Anlage ein Gebläse verwendet. Siehe Nr. 12 der Zeichnung einer FB-Anlage, der Fa. Heinicke. http://www.heinicke-gmbh.de/projekte.html#ein

b. Bitte hier auch die auf der Seite mit bereitgestellter Animation hinsichtlich der Beheizung der NV-Muffel beachten! – Dieses Verfahren ist analog zur kontinuierlichen Heizung mittels des entzündeten Koksgases zu verstehen.

Und richtig durch das nicht sachgemäße Einhalten der Betriebstemperaturen kam es zu den beschriebenen Verschleiß- und Verschlackungsproseesen.

c. Richtig: Ich habe Die kontinuierliche Betriebsweise außer Acht gelassen, da sie keine Rolle spielt. Dieses belegen auch die Zahlen, die die Nationalsozialisten und deren Helfer allein schon bereitgestellt haben. Wenn Du dieses anderes siehst, bitte! Ich habe Deinen Beitrag nicht geändert und werde dieses auch nicht tun. Ich habe lediglich versucht Dir zu vermitteln, dass fundiertes Halbwissen gerade in Bezug auf Revanchisten eine gefährliche Angriffsfläche bieten kann -

und d. ja, hier hat sich bei meiner Zahlennennung ein Fehler eingeschlichen den ich habe eine 3-8Fache Muffelbelegung zitiert. Das war falsch, denn es sollte dort sinngemäß stehen: Eine 3-5Fache Muffelbelegung.

http://topfundsoehne/media_de/abb_035.html Hier im Originaldokument die entsprechenden Passagen, gerade eben auch zur kontinuierlichen Betriebsweise der Vernichtungsöfen, womit sich jedweder revanchistischer Widerspruch direkt ab absurdum führt.

http://topfundsoehne/media_de/abb_062.html Und zusätzlicher der Erläuterungstext mit der Angabe von 3-5facher Muffel-Belegung.

e. Bleibt es bei meinem Hinweis, das gerade der Hinweis auf das FB-Gesetz der Nazis ebenfalls ein schlechter Ratgeber ist, denn die Verbrechen die mit Hilfe diesen Anlagen begangen worden sind haben mit Würde und Pietät nichts zu tun.

Bleibt mir zum Abschluss meines Teils der Diskussion, nur noch der Hinweis warum ich hier nur mit IP geschrieben habe. Eine IP ist sehr wohl nachvollziehbar. Und dann wenn ich mich hier schlecht benehme, revanchistische oder gesetzwidrige Propaganda von mir gegeben hätte würde man mich auch dafür zur Rechenschaft ziehen. Das habe ich aber nicht getan! – Ich wollte und das schreibe ich nun wiederholt, gerade dazu beitragen, dass dieser Beitrag wasserfester wird. Das sollte auch jeder verstanden haben. Im Übrigen habe ich hier überhaupt kein Userkonto ich bin lediglich über den Artikel gestolpert und beabsichtige auch nicht dauerhaft bei Wikipedia mitzuarbeiten. Ich verstehe zwar die Vorbehalte gegenüber IPs, jedoch gab mein Diskussionsbeitrag dazu keinen Anlass!

Daher ein Dank an alle Autoren - und besonders an Thomas!

Ich weis auch nicht ob es korrekt ist hier einfach Links einzutippen, ich hoffe mal das ist es. Die Firma Heinicke bzw. der Betreiber der Webseite topfundsoehne.de, hat haben bestimmt ein Copyright. --92.227.120.198 02:41, 23. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Links kannst du eintippen, das ist sicher keine Copyright Verletzung. Du kannst auch Teile dieser Seiten zitieren. Wäre schön wenn du dich anmeldest und dauerhaft bei Wikipedia mitmachst. --Thomas Maierhofer 08:05, 23. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Letzteren Wunsch teile ich.
Ich habe dir oben bereits bestätigt, dass dein Diskussionsbeitrag keinen Anlass zu irgendwelchen Unterstellungen bot und ich keinen Zweifel an deinen redlichen Motiven hege. - Offenbar nicht gut vermittelt habe ich den Gedanken, warum für uns ein "angemeldeter Benutzer" mehr Beachtung findet: Man kann dann über einen Link auf der Benutzer-Seite einsehen, welche Beiträge er hier in WIKIPEDIA gemacht hat, diese nachlesen und sich damit ein Bild über seine Seriosität machen. (Dass ggf. auch eine IP bei strafrechtlichen Ermittlungen entlarvt werden kann, ist bekannt, hat damit aber nichts zu tun)
Und gerade, weil du Sachkenntnis besitzt und den Holocaustleugnern entgegenwirken willst, schließe ich mich dem Wunsch von Thomas Maierhofer an... Mit freundlichem Gruß Holger Jandt = --Holgerjan 12:35, 23. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Vergleich mit den heutigen Krematorien - insbesondere Firma Heinicke[Quelltext bearbeiten]

Zum Thema ob Frischluft auf den Sarg bzw. auf die Leiche geblasen wird hat IP auf das Krematorium der Fa Heinecke verwiesen (http://www.heinicke-gmbh.de/projekte.html#ein). Folgende Punkte vorab:

  • In der Animation wird während der Verbrennung der Leiche nachgeheizt. Der Zeitpunkt ist nicht genau zu erkennen, dies ist aber nach Feuerbestattungsgesetz bzw dessen Durchführungsverordnung unzulässig. Zumindest müsste zu diesem Zeitpunkt der eigentliche Kremierungsvorgang bereits abgeschlossen sein um den Vorschriften zu genügen.
  • Das im Schema gezeigte Frischluftgebläse (12) ist mit dem Hauptbrenner (6), dem Ausbrenner (8), dem Nachbrenner (10) und der Ausbrennkammer (9) verbunden. Ein Einblasen der Druckluft in die Hauptbrennkammer kann dem Schema nicht entnommen werden. Das die Brenner mit Frischluft versorgt werden ist klar. Restgase werden in der Ausbrennkammer unter Luftüberschuss oxydiert. Auch klar. Das sind aber keine beschleunigenden Maßnahmen für die Leichenverbrennung. Es ist dem Schema also nicht zu entnehmen, dass Frischluft auf die Leichen geblasen wurde.

Dies sind allerdings Werbe-Informationen von der Website des Herstellers - keine technischen Zeichnungen, Betriebsvorschriften usw. Ich gehe dieser Sache nach. Gruß --Thomas Maierhofer 08:05, 23. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Das ist Teil der Geschichte und sollte auch so behandelt werden. Technische und Zahlen-Vergleiche finde ich problematisch, da z.B. die KZ-Insassen oft ausgemergelt waren und die toten Körper weniger Fett und Wasser enthielten. Die heute üblichen Verbrennungszeiten beziehen sich auf einen wohlgenährten erwachsenen Menschen! --Fmrauch (Diskussion) 11:58, 7. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Babys[Quelltext bearbeiten]

Ja, die Massenvernichtung von Menschen in KZ und die Beseitigung in Massenkrematorien sind Kriegsverbrechen und unmenschlich. Aber muss man hier dem Trend zum „Sensationalismus“ nachgeben und den neutralen Standpunkt verletzen. Es geht nicht um ob, sondern das ausgewählte zitieren. --Paule Boonekamp - eine Silbersonne 07:36, 19. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Hinweise zur Technik[Quelltext bearbeiten]

  • Annegret Schüle: Technik ohne Moral, Geschäft ohne Verantwortung. In: Irmtrud Wojak / Susanne Meinl (Hrsg.): Im Labyrinth der Schuld. Frankfurt/M 2003, ISBN 3-593-37373-4, S. 208 gibt für die Krematorien von A-Birkenau eine Kapazität (rechnerisch) von 4.416 Leichen pro Tag an.
  • Zum Unterschied zu herkömmlichen zivilen Feuerbestattungen schreibt Schüle:
Zivil: Heißluftöfen, dabei Einäscherung in auf rund 1.000 Grad erhitzter Luft = die Flammen erreichen den Körper nicht (S. 205)
Topf&Söhne: direkt den Flammen ausgesetzt = Leichenverbrennung

--Holgerjan 17:21, 23. Jul. 2008 (CEST)

Patentschrift

  • Aus der Patentschrift 1942 von Topf und Söhne: (Schüle s. o., S. 207)

(S. 206f): "Diese ethischen Grenzen [i. e. Heißluftöfen, Abweichen von Vorschriften für zivile Feuerbestattung / Holgerjan] hatten für die Lagerkrematorien keine Bedeutung mehr. Nicht nur, dass bis zu fünf, bei Kinderleichen bis zu acht Körper in die Muffel geschoben wurden - sie wurden auch direkt in den Flammen verbrannt. [folgt Anm. 38 mit Vermerk auf Gideon Greif, ISBN 3-596139149 - fiTB] Dass diese in der Feuerbestattungsbewegung verpönte Technik in den Lagerkrematorien Anwendung fand, lässt sich allein durch die Geschäftskorrespondenz und die Konstruktionsunterlagen nicht erschließen. [Anm. 39 - bei Pressach fehle diese Darstellung und Problematisierung der Einäscherungspraxis]

(S.207/208) Ein deutlicher Beleg dafür findet sich in der Patentanmeldung auf einen „kontinuierlich arbeitenden Leichen-Verbrennungsofen für Massenbetrieb“, den die Firma Tipf & Söhne am 26. Oktober 1942 an das Reichspatentamt in Berlin sandte. Als Erfinder wird Oberingenieur Fritz Sander genannt, Prokurist der Abteilung D IV "Spezialofenbau" und Vorgesetzter von Kurt Prüfer, dem Hauptakteur in den Geschäftsbeziehungen mit der Lager-SS. In der Patentanmeldung schrieb Fritz Sander:

„In den durch den Krieg und seine Folgen bedingten Sammellagern der besetzten Ostgebiete mit ihrer unvermeidbar hohen Sterblichkeit ist die Erdbestattung der großen Menge verstorbener Lagerinsassen nicht durchführbar. Einerseits aus Mangel an Platz und Personal, andererseits wegen der Gefahr, die in der näheren und weiteren Umgebung der vielfach an Infektionskrankheiten Verstorbenen unmittelbar und mittelbar droht. Es besteht daher der Zwaang, die ständig anfallende große Anzahl von Leichen durch Einäscherung schnell, sicher und hygienisch einwandfrei zu beseitigen.
Dabei kann natürlich nicht nach dem reichsdeutschen 'Gesetz über die Feuerbestattung' vom 15. Mai 1934 mit der ergänzenden 'Verordnung zur Durchführung des Feuerbestattungsgesetzes' vom 10. August 1938 verfahren werden. [...] (sic!) Es kann also nicht jeweilig nur eine Leiche eingeäschert werden und der Einäscherungsprozess kann nicht ohne Nach- und Zuheizung durchgeführt werden. Vielmehr müssen fortlaufend gleichzeitig mehrere Leichen gemeinsam eingeäschert werden, und während der Gesamtdaueer des Einäscherungsprozesses müssen die Flammen und Feuergase auf die einzuäschernden Leichen unmittelbar einwirken. Eine Scheidung der Asche der mehreren gleichzeitig eingeäscherten kann nicht erfolgen, die Leichenasche kann nur gemeinsam verwahrt werden. Man kann somit bei den Vorrichtungen, die zur vorgeschilderten Beseitigung der Leichen dienen, nicht von 'Einäscherung' sprechen, sondern es handelt sich tatsächlich um eine Leichenverbrennung [sic], wie dies auch in der Bezeichnung des zum Patent angemeldeten Gegenstandes zum Ausdruck kommt.
Zur Durchführung dieser Verbrennung - und zwar auch schon nach vorgeschilderten Gesichtspunkten - wurden bisher in einzelnen derartigen Lagern eine Anzahl Mehrfach-Muffel-Öfen aúfgestellt, die naturgemäß periodisch beschickt werden und arbeiten. Infolgedessen befriedigen diese Öfen noch nicht voll, denn die Verbrennung geht in diesen noch nicht schnell genug vor sich, um die laufend anfallende Zahl von Leichen in möglichst kurzer Zeit zu beseitigen.“

"Fritz Sander fuhr dann fort, die fließbandartige Funktionsweise seines Verbrennungsofens zu erklären." [Ende des Textzitates - Schüle geht dann nicht weiter auf technische Details , sondern auf moralische Bewertungen ein und resümiert: "Die Massenverbrennung menschlicher Körper in den Hochleistungsöfen der Lagerkrematorien hatte mehr mit der Abfallvernichtung in den ebenfalls von der Firma Topf gebauten Müllverbrennungsöfen gemein als mit der Einäscherungspraxis in zivilen Krmatorien." (S.209) --Holgerjan 16:43, 25. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Deutschlandlastig[Quelltext bearbeiten]

Hier werden überwiegend Angaben aus Deutschland verwendet.--Fmrauch (Diskussion) 11:19, 7. Jul. 2015 (CEST)