Diskussion:Liste der unter alliierter Militärzensur verbotenen deutschen Filme

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 46.115.112.113 in Abschnitt Halbwissen und Halbwahrheiten
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Film Jud Süß wird hier als verboten geführt, steht im Artikel Vorbehaltsfilme aber als solcher, wer weiß was stimmte, sollte es korrigieren.

Ebenfalls: Stukas (Karl Ritter, 1941) wird hier unter "Sonstige", bei [Vorbehaltsfilm] aber als solcher gelistet. Wer weiß genaueres?
Zur Aufklärung: In dieser Liste sind Filme aufgeführt, die von den alliierten Besatzungsmächten unmittelbar nach Kriegsende verboten wurden. Als Vorbehaltsfilme wurden Filme erst später, nach Gründung der BRD, von deutschen Behörden klassifiziert. Das hatte mit den Verbotsmaßnahmen der Alliierten überhaupt nichts zu tun. Jud Süß ist insofern sowohl ein Verbotsfilm (1945 bis vermutlich 1948) als auch ein Vorbehaltsfilm (vermutlich seit 1948). --Stilfehler 14:56, 22. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Die Rothschilds[Quelltext bearbeiten]

Der Film wird als Vorbehaltsfilm und als FSK geführt. Über FSk hab ich sonst nirgends etwas gefunden, daher mal gelöscht. Bitte um Korrektur, falls das falsch war. --Steffen - Disk 10:44, 20. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Die Murnau-Stiftung führt „Die Rothschilds“ als Vorbehaltsfilm ([1]). Dann ist er der FSK gewiss niemals vorgelegt worden. --Stilfehler 15:14, 20. Mär. 2007 (CET)Beantworten

An Stilfehler: Seit wann können Vorstellungen einer Stiftung Rechtskraft haben? Diese kann außer dem Bundestag höchstens die FSK als Beauftrage haben. (nicht signierter Beitrag von 84.131.246.237 (Diskussion) 18:11, 15. Okt. 2010 (CEST)) Beantworten

"Der ewige Jude"[Quelltext bearbeiten]

Der Film scheint nicht auf der Liste zu sein.

Stimmt. Weil für der Liste bisher nur das Buch von Alfred Bauer ausgewertet wurde, enthält sie nur Spielfilme. Ich sehe keinen Grund, Dokumentarfilme auszuschließen, verfüge bei diesem Thema jedoch über keinerlei Informationsressourcen. Dass die Alliierten auch Filme wie Der ewige Jude indiziert haben, halte ich für naheliegend, aber in welcher Quelle hast du den Hinweis gefunden? --Stilfehler 15:51, 23. Mai 2007 (CEST)Beantworten

"Vorbehaltsfilme nach der Netzseite www.murnau-stiftung.de[Quelltext bearbeiten]

Irgendwie stimmen die Angaben auf dieser Seite mit denen von der Murnau Stiftung nicht überein. Etliche Filme, die bei der Murnaustiftung als Vorbehaltsfilme angegeben sind, finden sich hier unter "Sonstige" (zB "Venus vor Gericht") - was stimmt nun? Die Murnaustiftung müsste es doch wissen, oder? - rosé

Link für "Starke Herzen" falsch[Quelltext bearbeiten]

Der Link für "Starke Herzen" verweist auf eine Soap aus 2007.

Unklarer Begriff[Quelltext bearbeiten]

"[...] Titeln auch die hier aufgeführten, die nach der Besatzung in der BRD und der DDR großteils wieder in die Kinos [...]"

Was ist denn damit gemeint? Nach der Besatzung? Ich kann nicht für die DDR sprechen, aber im ehemaligen Westdeutschland hat man diesen Begriff nicht verwendet - zumindest soweit mein zeitlicher Erfahrungshorizont (Ende 70iger Jahre) zurückreicht. Vielleicht könnte damit die Zeit bis 1990 gemeint sein. Vielleicht handelt es sich hierbei und einen Sprachgebrauch aus der ehemaligen DDR? Wie dem auch sei, es handelt sich um eine Unklarheit, die man beseitigen sollte. (nicht signierter Beitrag von Utnapischtim (Diskussion | Beiträge) 09:24, 16. Nov. 2010 (CET)) Beantworten

Vorbehaltsfilme auch hier?[Quelltext bearbeiten]

"Diese Liste führt nur Titel auf, die nicht später als Vorbehaltsfilm deklariert wurden."

"(Änderung 118907031 von Jacob van Maerlant rückgängig gemacht; Grund: auf dieser Liste sind auch die Vorbehaltsfilme!)"

Also wie soll es sein? --Jacob van Maerlant (Diskussion) 00:09, 8. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Halbwissen und Halbwahrheiten[Quelltext bearbeiten]

Nach dem Ende des Dritten Reichs wurde zunächst seine gesamte Spielfilmproduktion verboten. Die einzelnen Filme wurden dann geprüft und, gegebenenfalls mit Schnitten, wieder freigegeben. Mit der Übernahme der Kontrolle durch die BRD entfiel die Einflussnahme der Allierten. Seit Übergang der Verwertungsrechte auf die Murnau-Stiftung wird von ihr entschieden, welche Filme sie vertreiben möchte. Die Vorbehaltsfilme sind eine Klassifizierung der Stiftung und haben mit dem Allierten Kontrollrat rein gar nichts zu tun. Auch ohne die Selbstbeschränkung der Stiftung wären Vertrieb und Vorführung kaum möglich, die Inhalte sind strafrechtlich relevant und erfüllen Voraussetzungen der schweren Jugendgefährdung. (nicht signierter Beitrag von 46.115.112.113 (Diskussion) 02:32, 9. Okt. 2013 (CEST))Beantworten