Diskussion:Mehrerauer Kongregation

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Und Kloster Mehrerau bei Bregenz gehört nicht dazu? --WolfgangS 05:11, 12. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Kloster Mehrerau = Territorialabtei Wettingen-Mehrerau Claus Ableiter 05:55, 12. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Kirchenrechtliches[Quelltext bearbeiten]

Das Besondere der Territorialabtei ist offenbar (nicht, dass der Abt keinem Bischof untersteht, sondern) dass zu ihr ein Territorium gehört, über dessen Einwohner, auch soweit sie nicht Ordensangehörige sind, der Abt die bischöflichen Vollmachten ausübt. Ist dem so? --Rabanus Flavus 19:28, 12. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Trotz Einbindung in die Ordensstruktur gehören Klöster regelmäßig zu einer Diözöse (siehe Liste im Quellennachweis) und unterstehen insoweit dem Ortsbischof. Das ist das Besondere, dass das für das Kloster Wettingen-Mehrerau nicht gilt. Dass der Abtpräses bischöfliche Vollmachten hat (wie die Firmung) wäre mir dagegen neu. Claus Ableiter 21:10, 12. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Siehe: - http://www.ocist.org/Katalog.htm - ganz in die rechte Spalte sccrollen.

Nein. Alle Klöster liegen natürlich in einer Diözese, aber sie haben normalerweise eine vom Bischof unabhängige Jurisdiktion (Provinzialat, Generalat). Dem Bischof unterstehen die Ordensangehörigen nur dienstrechtlich, sofern sie diözesane Berufe/Ämter innehaben (Pfarrer, Pastoralreferent/in etc.). Äbte mit Bischofsfunktion, monastische Quasibistümer, hat es dagegen in früheren Jahrhunderten vielfach gegeben. Ich weiß nur nicht, ob das heute noch der Fall ist. Wenn ein Abt Mitglied einer Bischofskonferenz ist, deutet das jedenfalls darauf hin. --Rabanus Flavus 23:47, 12. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 00:19, 14. Jan. 2016 (CET)Beantworten