Diskussion:Meldepflicht

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 129.187.244.19 in Abschnitt "aufgrund der Reichsmeldeordnung"
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Meldepflicht in nichteuropäischen Ländern[Quelltext bearbeiten]

Erinnere mich, einmal gehört zu haben, dass es in beispielsweise den USA keine Meldepflicht für den Wohnsitz gibt. Weiß jemand mehr dazu ? --Contributor 18:36, 19. Aug 2006 (CEST)

Ueber die USA bin ich da nicht informiert, in England gibt es keine, daher auch keine Schengen Unterzeichnung -- serge 23:03, 12. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Militärwesen[Quelltext bearbeiten]

Das genannte Beispiel zur Meldepflicht im Militärwesen ist ziemlich daneben, da es absolut nichts mit der allgemeinen Meldepflicht zu tun hat und überhaupt nicht unter die Überschrift und in die Aufzählung passt. Lediglich Meldepflichten aus dem Bereich des Wehrersatzwesens sind hier angebracht (Wehrüberwachung etc.). -- 82.113.121.184 22:14, 21. Mär. 2010 (CET)Beantworten

urlaubsort?[Quelltext bearbeiten]

man muss sich in DTL doch auch am urlaubsort melden, wenn man im Hotel pension eincheckt, oder? Das sollte im Artikel aufgenommen werden

ist das in anderen europ. Ländern auch der Fall? (nicht signierter Beitrag von 93.218.100.44 (Diskussion) 14:31, 1. Nov. 2014 (CET))Beantworten

Diese Meldung wird typisch nicht an Behörden weitergereicht, sondern ist nur zur Einsichtnahme aufzubewahren. Essentiell sind Hotels u.ä. also lediglich aufgefordert, nachweislich die Identität zu prüfen - erst nach einiger Zeit (2 Monate) gilt es dennoch als Wohnsitzwechsel und unterliegt der staatlichen Meldepflicht. GuidoD 19:18, 2. Nov. 2014 (CET)Beantworten

"aufgrund der Reichsmeldeordnung"[Quelltext bearbeiten]

Soso, ein Bundesgesetz besteht aufgrund der Reichsmeldeordnung vom 6. Januar 1938 ?? Ich lösche das mal. 87.185.212.242 12:34, 30. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Beruht tatsächlich auf jener Verordnung von 1938. WP ist eine Enzyklopädie, für unbegründete Verbesserungsvorschläge bitte Konsens erzielen. Gruß --Gerhardvalentin (Diskussion) 22:47, 30. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Ich hatte eine Begründung geliefert, in Form dieses Diskussionspunkts. Die Ermessensfrage ist natürlich, wie ausführlich die sein muss. Übrigens, andere Sichter akzeptieren offenkundig vernünftige, angemessene Änderungen auch ohne vorherigen Disk-Konsens. Beruht tatsächlich hingegen ist nicht begründet. Wir sollten bedenken, was beruhen auf bedeutet. Wohl doch nicht, dass das gleiche Problem juristisch geregelt wurde, eine Vorgänger-Regelung also. Selbst dann nicht, wenn etwa auch nach 1945 noch die alte Regelung in Kraft war. Es ist überhaupt nicht üblich, Vorgänger-Regelungen unter diesem Begriff beruht auf direkt einzubauen. Allenfalls gehört das in einen Abschnitt "Geschichte", der dann ausführlicher wäre. Beruhen auf bedeutet eher die gültige juristische Grundlage - bei einer Verordnung immer ein Gesetz. Das muss aber nicht an diese Stelle. Also bleibe ich bei meinem Vorschlag - entfernen. - 87.185.212.242 13:28, 31. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Deine konsenslose willkürliche Löschung war keine enzyklopädische Artikelverbesserung. Von Dir unter "Rechtsgrundlage" gelöscht: ...aufgrund der Reichsmeldeordnung vom 6. Januar 1938. Bitte siehe dort, Lemma "Melderegister", unter "Geschichte". Gruß --Gerhardvalentin (Diskussion) 00:14, 4. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
der Artikel Bundesmeldegesetz erwähnt aber von dieser Reichsmeldeordnung 1938 seltsamerweise gar nichts. Es ist bei dieser Platzierung von, wie soll man sagen Nazi-Effekthascherei (ohne Grundlage) auszugehen. Beruht auf - ja ja. Die Meldepflicht beruht auf dem Bundesmeldegesetz, Punkt. --129.187.244.19 16:11, 19. Okt. 2020 (CEST)Beantworten