Diskussion:Mikrozensus

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 89.245.87.235 in Abschnitt Anrufpflicht
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Mikrozensus“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.

Anrufpflicht[Quelltext bearbeiten]

Während man anfangs noch den Fragebogen in Papierform automatisch zugesandt bekam, so ist nunmehr die einzige Option, diesen oder die Zugangsdaten für den "Online-Fragebogen" zu bekommen, den "Interviewer" anzurufen. Somit gibt man in jedem Fall die eigene Telefonnummer preis, obwohl die nicht zum Auskunftsanspruch gehört. Nebenbei erwartet diese feine Gesellschaft, daß ihnen das Ganze portofrei zugestellt wird (Zitat: "Das müssen Sie leider übernehmen. Es ist gesetzlich geregelt, dass die Antwort für den Empfänger, das ist in diesem Fall Ihr Statistisches Landesamt, kosten- und portofrei ist (§ 15 Absatz 5 Bundesstatistikgesetz).". Besonders schön ist das vor dem Hintergrund, daß durch diese Zwangsmaßnahme vorgeblich besonders "armutsgefährdete Personengruppen" repräsentiert werden sollen... 89.245.87.235 06:16, 18. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Zwangsbefragung[Quelltext bearbeiten]

"Für die meisten Fragen besteht Auskunftspflicht. Jedoch ist im Mikrozensus die Anwendung der Bußgeld-Norm des Bundesstatistikgesetzes ausgeschlossen. Dies hindert jedoch nicht an sonstigen Maßnahmen der Vollstreckung. So ergaben sich 2004 Zwangshaften von bis zu sechs Monaten. (im Rahmen der Festsetzung von Zwangshaft gegen umgangsvereitelnde Mütter laut § 33 Abs. 1 S. 2 FGG)"

Das obere aus dem Text ist doch hoffentlich nicht wahr. Ist ja schon lächerlich das man gezwungen wird an solchen Befragungen teilzunehmen, wo leben wir eigentlich ??

Hallo unbekannter, in Deutschland leben wir.
Der Mikrozensus soll den politischen Entscheidungsträgern Informationen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung liefern sowie über die Erwerbstätigkeit, den Arbeitsmarkt und die Ausbildung. Außerdem dient er der Beurteilung anderer amtlicher Statistiken, wie beispielsweise der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe.
Deshalb wird der Mikrozensus gebraucht und falls freigestellt wäre zu antworten, dann wäre die statistische Repräsentativität gefährdet. Siehe auch hier Gruß --Saibo (Δ) 17:29, 22. Jun 2006 (CEST)

Also Saibo, Deine Antwort kann doch nicht Dein Ernst sein! Ich arbeite 20 Stunden am Tag, 1 Stunde esse ich und betreibe Körperhygiene und 3 Stunden schlafe ich. Mit einer Aufwandentschädigung in Höhe meines Stundensatzes überlege ich mir das VIELLEICHT!

Der Ton und die Art und Weise treibt jedoch meinen Gerechtigkeitssinn nach oben! Ich habe mich erfolgreich gegen das Regime im Osten gewehrt und werd doch jetzt nicht denen, die meine Steuergelder abgreifen noch Auskunft geben. Morgen weiß es dann der ganze Straßenzug!

Ich bin ein freier Mensch und ich entscheide mich dagegen. Wo leben wir denn? Glaub der Interviewer denkt, ich warte auf ihn? von 16.30 bis 19.30 kommt er...sag mal, wo leben wir denn? Und dass ganze am nächsten Dienstag? Sagt mal, da arbeiten normale Menschen....gerne kann ich an meinem Arbeitsplatz sagen, ich muss nach Hause. Dann fällt der Schichtplan ins Wasser und Menschen werden sterben. Kein Scheiß!

Was soll dieser SCHWACHSINN in einer seriösen WIKIPEDIA Diskussion??? (nicht signierter Beitrag von 141.2.86.215 (Diskussion | Beiträge) 10:42, 11. Nov. 2009 (CET)) Beantworten

M. E. fehlt dem Eintrag eine Erklärung, auf welcher Rechtsbasis das Bundes- oder Landesamt für Statistik eine Vollstreckung durchsetzen kann und welche Mittel (Bussgeld, Erzwingungshaft) eingesetzt bzw. angedroht werden. Durch den Ausschluß des §23 des Bundesstatistikgesetzes kann man weder durch Weigerung der Auskunft noch durch Falschangaben ordnungswidrig handeln. Wenn eine Ordnungswidrigkeit nicht festgestellt werden kann, scheitert im Prinzip die Durchsetzbarkeit von Forderungen (hier nach richtigen bzw. vollständigen Antworten). Ein anderes Gesetz, dass die Auskünfte ggf. erzwingbar machen könnte, wird nicht referenziert. Beispiele für Urteile, die ungeachtet dessen Bussgelder für berechtigt halten und denen man die Begründungen entnehmen könnte, fehlen (z. B. VG Stuttgart Urteil vom 24.01.2008, Az.: 9 K 5261/07). (nicht signierter Beitrag von 84.142.192.211 (Diskussion) 19:12, 16. Jul 2010 (CEST))

Nicht verständlicher Satz[Quelltext bearbeiten]

Den Satz Zusätzlich gibt es ein Ad-hoc-Modul, das nur Teile der Stichprobe beantworten müssen verstehe ich nicht, vielleicht wegen eines Rechtschreib- und/oder Grammatikfehlers. -- Harry8 16:41, 19. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Ich hab' den unverständlichen Satz jetzt nach mehr als einem Jahr gestrichen. Harry8 22:34, 16. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Weigerung[Quelltext bearbeiten]

was definitv fehlt ist mehr über die möglichkeiten sich zu weigern, bzw. gibt es ja genaue festlegungern was man, und was man nicht ! ausfüllen MUSS .. evtl. versehen mit einem kritischen Link ... so ist der ganze artikel doch auf law und order ausgelegt und "erwähnt" mal nur das es "probleme" mit den Statistiekn gab -- der jensel 14:24, 30. Okt. 2009 (CET) (ohne Benutzername signierter Beitrag von Ausgechillt (Diskussion | Beiträge) )

"In 2011 wurden nicht 390.000 Haushalte, sondern alle Haushalte befragt."[Quelltext bearbeiten]

Widerspricht https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Bevoelkerung/Mikrozensus2.html: "Grundlage der Zufallsauswahl ist das bewohnte Bundesgebiet. Es ist in Flächen mit etwa gleich vielen Wohnungen (6 bis 12 Wohnungen) eingeteilt. Von diesen Flächen werden per Zufall 1 % der Wohnungen ausgewählt." Habe den Satz daher rausgenommen - bitte ggf. Quelle nachreichen. --Victor (Diskussion) 12:31, 15. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Wohl getan, denn ich denke, dass da die GWZ (Gebäude- und Wohnungszählung) im Zensus 2011 und der Mikrozensus verwechselt wurden. --Datenralfi (Diskussion) 13:46, 15. Mai 2013 (CEST)Beantworten

2011[Quelltext bearbeiten]

Neue Zahlen wurden veröffentlicht, hier kein Wort davon!--Decius (Diskussion) 21:17, 31. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Der Mikrozensus ist doch keine Volkszählung. Die Zahlen entstammen der Volkszählung am 9. Mai 2011. MfG Harry8 21:31, 31. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Ich denke auch die Abschnitte 2011 und 2013 verwechseln Mikrozensus und Volkszählung. Daher streichen. --Sigbert (Diskussion) 17:38, 1. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Wer hats erfunden?[Quelltext bearbeiten]

Siegfried Koller, der zu Nazi-Zeiten an der statistischen Erfassung der Juden mitgearbeitet hat:
Götz Aly und Karl-Heinz Roth, "Die restlose Erfassung. Volkszählen, Identifizieren, Aussondern im Nationalsoziaismus."; Verlag: Fischer; ISBN: 978-3596147670
Ein bischen was zur Geschichte und Entstehung des Mikrozensus sollte schon im Artikel geschrieben werden. --2A02:8109:9A40:1778:DCF7:1F5C:67AD:9DBC 00:43, 27. Mai 2016 (CEST)Beantworten

+1, wenigstens zwei, drei Sätze im Abschnitt Deutschland --man (Diskussion) 20:17, 13. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Mikrozensus, kein Mensch kennt diese Institution überhaupt[Quelltext bearbeiten]

Hallo verehrte Damen und Herren aus diesem Zuständigkeitsverein, ich habe mich etwas mehr über Ihre Arbeit informiert. Meiner Meinung nach bewegen sie sich trotz unterstützender Gesetzgebung auf einer nicht zu rechtfertigenden Schiene. Wie kann man mündigen Bürgern die Möglichkeit nehmen, sich dieser Befragung aus persönlichen Gründen zu entziehen. Wo bleibt die freie Selbstbestimmung, der Datenschutz, das Persönlichkeitsrecht, die Meinungsfreiheit etc. pp. in einem demokratischen Land. Mann könnte noch mannigfaltige Argumente gegen diese Art der Befragung aufführen. Es ist einfach unverschämt und diktatorisch, die betroffenen Bürger ohne "Entschädigung" und ohne Alternative im Regen stehen zu lassen. Armes Deutschland !!! J. Steitz (nicht signierter Beitrag von 2003:c0:3716:560c:90d9:9cdc:7b04:f128 (Diskussion) 21:35, 23. Apr. 2019 (CEST))Beantworten

Fragwürdige Interviewer[Quelltext bearbeiten]

Zwar werden die Interviewer laut offiziellen Angaben "geschult", aber das sind dadurch noch lange keine Beamten, und sie unterliegen bestenfalls formell Pflichten und Kontrollen. Ob z.B. diese Interviewer die gesammelten Daten aber für eigene Zwecke missbrauchen, z.B. für Werbung, kann gar nicht nachgeprüft werden. Von Missbrauch ist somit auszugehen. Es sollte also mindestens davor gewarnt werden, diesen Leuten zu vertrauen. 46.142.156.169