Diskussion:Militärischer Sicherheitsbereich

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Defox in Abschnitt Erklärung zum Mil. Sicherheitsbereich
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Bilderwunsch[Quelltext bearbeiten]

Ein Foto mit dem Schild "Militärischer Sicherheitsbereich - Vorsicht Schußwaffengebrauch!" wäre nicht schlecht. Rabauz 18:54, 4. Mai 2005 (CEST)Beantworten

erledigt --Koffer 21:05, 27. Jun 2005 (CEST)

Lindsay Air Station[Quelltext bearbeiten]

Das Bild mit der Lindsay Air Station passt nicht so recht rein, weil das kein militärischer Sicherheitsbereich ist nach heutigem Recht ist, sondern über andere Rechtsnormen ging. Wenn jemand was aktuelles hätte wäre es nett, sonst muß ich vielleicht mal nach Garmisch schauen. Rabauz 01:32, 16. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Hallo Rabauz, warum passt das Bild nicht so recht und warum muss es immer mit dem heutigen Recht zu tun haben? Man könnte es doch auch mal in geschichtlicher Entwicklung oder von anderen Militärverbänden sehen? Gruß --kandschwar 18:47, 16. Mär. 2007 (CET)Beantworten
da hab ich mich unpräzise ausgedrückt: diese Lindsay Air Station war nie ein Militärischer Sicherheitsbereich nach deutschem Recht, sondern das wurde anders geregelt (NATO-Truppenstatut, besondere rechtliche Vereinbarungen, im Extremfalls Rückgriff auf Vorbehaltsrechte. Da klang durch, daß Deutschland eben bis 1991 nicht so ganz souverän war. Das führte dann allerdings nach 2001 zur Feststellung daß es gewisse Regelungslücken gab. Daher hat man dann die verbündeten Streitkräfte auch in das Gesetz aufgenommen und es können auch in den Anlagen der Verbündeten Militärische Sicherheitsbereiche errichtet werden. Das es hier aber um den militärischen Sicherheitsbereich als deutschen Rechtsbegriff geht, ist die Lindsay Air Station nicht einschlägig - wohl aber aktuelle Schilder die bei den Anlagen verbündeter Streitkräfte angebracht sind.Rabauz 01:59, 18. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Ach so hast Du das gemeint. Aber vielleicht könnte man dies ja dann irgendwie in einem Abschnitt im Artikel mit unterbringen? Ich kenne mich da leider zu wenig aus um was dazu schreiben zu können. Wie sieht es eigentlich mit den "Area 51 Warnschildern" aus? Gruß --kandschwar 09:25, 18. Mär. 2007 (CET)Beantworten

hi :) kandschwar, beim Durchschauen und Ergänzen (siehe truppenübungsplatz habe ich sperrgebiet gefunden, das ist nochnichtmal ein Bild. Hier würde Dein Bild m.E. sehr gut passen. Das amerikanische Sperrgebietssystem kenne ich nicht, ich nehme an daß ähnliche Regeln gelten wie im militärischen Sicherheitsbereich in Deutschland. Rabauz 18:32, 19. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Hallo Rabauz, sorry, aber die Lindsay Air Station war weder ein Truppenübungsplatz noch ein Sperrgebiet (im sinne des Artikels)! Von daher, passt das Bild "nur" in diesen Artikel. Es war vielmehr eine Kaserne mit Arbeitsplätzen (vermutlich Administrativ, technische Wartung und soweit ich erfahren habe: Abhörung oder sagt man Aufklärung?). Gruß --kandschwar 19:04, 19. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Nachtrag: Ich habe gerade gesehen, dass es ja auch noch den Artikel: Militärischer Bereich gibt. Dort würde es (auch) passen. Gruß --kandschwar 19:09, 19. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Polizei muss vor dem Kasernentor draußen bleiben?[Quelltext bearbeiten]

Es gibt Gerüchte, wonach die in Deutschland stationierten US-Streitkräfte der deutschen Polizei den Zutritt auf das Gelände von in Deutschland gelegenen amerikanischer Kasernen verwehren. Gerüchten zufolge sollen sich US-Amerikanische GI`s sowohl nach Schlägereien wie auch nach Verkehrsunfällen (mit ihren privaten PKWs) bereits schon häufiger unerlaubt vom Unfallort entfernt haben, und dann in ihre Kasernen, die von der deutschen Polizei nicht betreten werden dürfen, geflüchtet haben. Das hört sich so an, als wäre unsere Polizei und unsere Justiz Straftätern aus dem Kreise der US-Streitkräfte gegenüber weitgehend hilflos. Andererseits heißt es, wenn die US-Militärpolizei den Namen des Schuldigen herausfindet, würden die ihn dann vor einem Militärgericht selbst aburteilen. Allerdings ohne unsere Justiz über das Urteil zu informieren. Alles in Allem sehr merkwürdig. Haben die US-Soldaten in Deutschland vielleicht so etwas wie diplomatische Immunität? Oder gelten die US-Kasernen nicht als deutsches, sondern vielleicht als amerikanisches Staatsgebiet, oder jedenfalls als amerikanisches Hoheitsgebiet? Oder ist das alles kalter Kaffee, der sich mit den zwei plus vier Verträgen erledigt hat?(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 80.142.250.100 (DiskussionBeiträge) 3:56, 30. Mai 2007) -- PvQ 03:57, 30. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Das ist zwar grundsätzlich ein anderes Problemm das nach Stationierungsrecht (NATO-Truppenstatur und andere Verträge) zu bewerten und zu lösen ist: Alleiniges US-Hoheitsgebiet sind die US-Stützpunkte aber seit dem 2+4 Vertrag nicht mehr. Allerdings erlaubt schon der Militärische Sicherheitsbereich der Wache den Zutritt zu verwehren, so daß sich auch US-Streitkräfte hierauf berufen können wenn die Bereiche zu militärischen Sicherheitsbereichen erklärt worden sind. Das gilt natürlich auch für die Bundeswehr. Straftaten werden m.E. vom entsendenden Staat selbst verfolgt, damit Soldaten im Ausland nicht einer ausländischen Strafverfolgung ausgesetzt sind. Im Militärischen Sicherheitsbereich liegt die Aufgabe der aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung allein beim Militär. Rabauz 11:39, 31. Mai 2007 (CEST)Beantworten


§ 123 StGB[Quelltext bearbeiten]

Der 123 ist nur einschlägig wenn es sich um umfriedetes Besitztum oder ein Gebäude handelt. ich bezweifle daß die Beschilderung den Tatestand einer Umfriedung erfüllt. Es geht hier etws um einen Truppenübungsplatz der so ausgeschildert ist, dessen Betreten ist nicht nach § 123 strafbar. Anders bei einer Kaserne, wenn die Mauer überschritten wird ist die Rechtsfolge auch eine Strafbarkeit nach § 123 (nicht signierter Beitrag von Rabauz (Diskussion | Beiträge) 05:42, 5. Jan. 2009 (CET))Beantworten

Erklärung zum Mil. Sicherheitsbereich[Quelltext bearbeiten]

Hallo! Wer hat denn das Recht, etwas zum Militärischen Bereich oder Sicherheitsbereich zu erklären? Jeder Feldjäger? Oder nur dienstgradhohe Feldjäger? Und wie sieht es mit Kasernenkommandanten o.ä. aus? Dave 13:59, 18. Juni 2009 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 134.94.249.1 (Diskussion | Beiträge) )

Soldat ab Feldwebel aufwärts. --deFox 09:53, 11. Jul. 2009 (CEST)Beantworten