Diskussion:Namensänderungsverordnung

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 129.187.45.149 in Abschnitt Folgen nach dem Krieg
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Zur Überarbeitung[Quelltext bearbeiten]

Zur Überarbeitung: Die Verordnung findet man hier: [[1]] --Eynre 10:06, 27. Mär 2006 (CEST)

In § 1 Absatz 1 dieser Verordnung steht, wie auch auf der Hauptseite erwähnt: § 1

(1) Juden dürfen nur solche Vornamen beigelegt werden, die in den vom Reichsminister des Innern herausgegebenen Richtlinien über die Führung von Vornamen aufgeführt sind.

Ob auch diese Richtlinien zu finden sind, die die vorgeschriebenen Vornamen niedergeschrieben haben?

Austerlitz -- 88.72.30.85 22:41, 31. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Näheres über die Vorgeschichte: [2]

Austerlitz -- 88.72.28.166 08:43, 1. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

[3]

Austerlitz -- 88.72.28.166 08:43, 1. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
  • Die gesuchte Liste mit den erlaubten "typisch jüdischen" Vornamen wurde in einem Runderlass des RMI vom 23 August 1938 veröffentlicht. Arische Kinder sollten in Zukunft nur deutsche bzw. eingedeutschte Vornamen erhalten (Hans, Charlotte, Sofie...)
  • Ich besitze die Liste abgedruckt in: Schlossheft Nr. 8 / Museum für Bergedorf und Vierlande / ohne ISBN --Holgerjan 20:00, 29. Okt. 2009 (CET)Beantworten
Nachtrag: Vornamen-Liste auf Commons ist nun unter Weblinks aufgeführt --Holgerjan (Diskussion) 14:13, 16. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Warum gerade Israel und Sara?[Quelltext bearbeiten]

Warum waren die Namen, die angenommen werden mussten, ausgerechnet Israel und Sara? Warum nicht David und Judith oder irgendwelche anderen „typisch jüdischen“ Namen? Alfe 15:19, 17. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

In der langen Namensliste findet sich nicht David (aber Dan, Denny) und auch nicht Judith (aber Jachel,Jachewad, Jedidja, Jente, Jezabel, Judis, Jyske, Jyttel) - vermutlich trugen viele "deutschblütige" Personen Vornamen wie David oder Judith und diese Namen waren daher nicht eindeutig als "typisch jüdisch" zu identifizieren.
Mir fällt es schwer, mich heutzutage in die Gefühlswelt der Betroffenen einzufühlen. Hier Quellen dazu:
Tagebuch Luise Solmitz, 24. 8. 1938: "Abends dann fiel der neue Schlag, auf den wir warteten. [...] Nicht Jonas, Josua, Benjamin, die sich ertragen ließen, sondern furchtbarste, kaum bekannte, zum Teil beleidigende Namen, und was für Fr. in Betracht kommt, wer andere Vornamen hat, muss ihnen, als Mann: Israel [...] hinzufügen." (Dokument 86 aus Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933-1945. Band 2: Deutsches Reich 1938 - August 1939. München 2009, ISBN 978-3-486-58523-0, S. 272)
ebendort Abschiedsbrief, Dokument 181 (S. 512): Die 76-jährige Hedwig Jastrow nimmt sich am 29. November 1938 das Leben, um nicht den Zwangsnamen tragen zu müssen: [...] Und ich will begraben werden mit dem Namen, den meine Eltern mir gegeben und teils vererbt haben und auf dem kein Makel haftet. Ich will nicht warten, bis ihm ein Schandmal angehängt wird. Jeder Zuchthäusler, jeder Mörder behält seinen Namen. Es schreit zum Himmel!"
Freundlichen Gruß und Dank für deine anregende Frage. --Holgerjan 19:43, 29. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Überarbeitungskommentar[Quelltext bearbeiten]

  • überarbeitet: Gliederung, Ergänzungen zu Geltung, Hintergrund, neu: Reaktionen
  • Intro eingedampft; dort nun Zwangsnamen Sara/Israel erwähnt
  • Sachlich nicht genau: ...weiteren Vornamen anzunehmen. […] Hierfür hatten die Betroffenen einen Monat Zeit, diese Änderung beim zuständigen Standesamt sowie bei der betreffenden Ortspolizei anzuzeigen. (=>Frist: 31. Januar 1939)
  • Sanktion ungenau: bei Fahrlässigkeit nicht "konnte", sondern ein Monat Gefängnisstrafe
  • Unbelegt/fraglich: Wurden staatenlose Juden mit Wohnsitz in Deutschland ebenfalls zur Annahme von Zwangsnamen verpflichtet (Wortlaut der VO schließt nur aus, dass die Namensliste für sie verpflichtend war)?
  • Stil: Die Namensänderungsverordnung sorgte nun in deren Folge für die Umsetzung bezüglich aller bereits lebenden deutschen Juden, die keinen dieser Vornamen führten.
  • POV: Sie [die VO] ist ein Vorläufer des Judensterns in dem ideologischen Bestreben, Juden für jeden öffentlich zu kennzeichnen, und gehört damit zur unmittelbaren Vorgeschichte des Holocausts. = müsste ggf. belegt werden und in einen neuen Abschnitt -- Deutungen -– angehängt werden.
  • Datum zweifelhaft: Runderlass des RMI vom 23. August 1938 nach Stefan Petzhold: Juden in Bergedorf - Datum 18. 8. 1939 in ISBN 978-3-486-58523-0 (→ Reichministerialblatt der inneren Verwaltung Reichministerium des Inneren: RMBliV 1938, S. 1345-1348) Das Reichsministerialblatt = Zentralbl. für d. Deutsche Reich / hrsg. vom Reichsministerium des Innern / umfasst 1938 nur knapp über 1000 Seiten, die Liste ist dort nicht aufzufinden --Holgerjan 18:48, 22. Jun. 2010 (CEST) Beantworten
  • wünschenswert: 1) Abschnitt - -Deutungen - - von Historikern+Belege 2) Reaktionen von anderen Zeitgenossen --Holgerjan 19:01, 19. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Zum vorletzten Punkt: einige RMBliV-Scans (z. B. 1938 S. 1345/46) liegen auf Commons; das was deiner Zählung nach nur knapp über 1000 Seiten hatte ist vermutlich etwas anderes. PDD 14:31, 16. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Globke[Quelltext bearbeiten]

  • Benutzer:Str1977 hat den letzten Satz des Intro gestrichen (Das Gesetz und die dazu erlassenen Verordnungen wurden von Hans Globke verfasst) mit dem Vermerk "sehr relevant für Globkes Biographie aber nicht für diesen Artikel, zumindest nicht für die Einleitung".
  • Ich habe revertiert und widersprochen: "(1) Friedländer, ISBN 978-3-406-56681-3, S. 276 vermerkt "von Globke abgefasst" / 2) Globke nun gar nicht mehr erwähnen???)" - Obwohl ich mit 1) einen gültigen Beleg zitiert habe und durch 2) anheimstellte, Globkes bedeutenden Anteil an anderer Stelle einzufügen,
  • revertierte Str1977 abermals mit Vermerk: (Globke als alleinigen Autor hinzustellen ist faktisch nicht zutreffend, und bei welchem Gesetz wird ein evt. Mitverfasser in der Einleitung erwähnt?)

Ich zitiere die Belegstelle nunmehr vollständig: "Am 17. August verkündete eine weitere Verfügung, die von Hans Globke abgefasst war, daß vom 1. Januar 1939 an Juden, [...], ihrem Namen den Vornamen Israel oder Sara hinzuzufügen hätten. [...] Einige der Namen auf Globkes Listen waren..." (ref = Saul Friedländer: Das Dritte Reich und die Juden. Durchgeseh. Sonderausgabe in einem Band, München 2007, ISBN 978-3-406-56681-3, S. 276. refende)
Damit hinreichend belegt kann diese Information nicht einfach gestrichen werden. Ich stelle anheim, sie inhaltlich entsprechend an anderer Stelle im Lemmatext (wo nur?) einzuarbeiten. Sie (abermals !) ersatzlos zu streichen, ist nach Wiki-Regeln nicht statthaft und würde eine VM nach sich ziehen. --Holgerjan (Diskussion) 13:14, 20. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Es ging mir nie um eine ersatzlose Streichung sondern um die Frage, was wo und wie genannt werden soll. Ich halte es weiterhin für unüblich, bei einem Gesetz oder einer Verordnung einen Ministerialbeamten als (alleinigen) Verfasser zu nennen. Auf diesen Punkt ist [Benutzer:Holgerjan]] überhaupt nicht eingegangen. Der angeführte Beleg trägt zu der Frage überhaupt nichts bei. Str1977 (Diskussion) 00:49, 21. Jan. 2014 (CET)Beantworten
1) "Es ging mir nie um eine ersatzlose Streichung" schreibst Du - hier hast Du jedoch tatkräftig ersatzlos gestrichen! 2) Wenn Du die Info "zumindest nicht für die Einleitung" haben wolltest, hättest Du selbst eine geeignete Stelle hier im Lemmatext suchen/vorschlagen/finden müssen. Vernünftig Belegtes einfach zu streichen ist Vandalismus --> Hallo!. 3) Wenn in anderen gesetzlichen Verordnungen nicht explizit auf einen hauptverantwortlichen Textverfasser hingewiesen wird oder dieser nicht ausgemacht werden kann, ist dies kein vernünftiger Grund, in diesem einen Fall diese Information auszulassen, die Friedländer, ein reputabler Fachhistoriker, für Wert befunden hat, in seine Darstellung aufzunehmen. Deine Privatmeinung ist demgegenüber zweitranging. 4) Grundsätzlich halte ich es durchaus für interessant/wichtig/informativ, bei Erlassen/Verordnungen wie z. B. Verordnung über Reisepässe von Juden (Judenstempel) oder Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu wissen, welche Ministerien/Referate/Parteidienststellen/Personen beteiligt waren und welche Initiativen und unterschiedliche Entwürfe es dazu gab. (Leseempfehlung dazu ISBN 3-7700-4063-5.) Zur Entstehung der Nürnberger Gesetze gibt es hochinteressante, zum Teil strittige Erkenntnisse - es wäre schön, wenn man auch hier mehr derartiger Informationen finden und einarbeiten könnte. --Holgerjan (Diskussion) 13:16, 21. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Lemmafrage[Quelltext bearbeiten]

Die Verordnung heißt, wie ja gleich in der Einleitung in Fettschrift gesetzt geschrieben steht: Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen - Namensänderungsverordnung kommt hingegen weder im Artikeltext (was korrekt ist), noch im Original des abgebildeten RGBl. vor.

Sohin erscheint mir das (derzeitige) Lemma Namensänderungsverordnung nicht nur falsch, sondern obendrein klassische Theoriefindung zu sein. Zumal es ja auch eine Erste Verordnung gab und die TF demnach als Lemma sowieso auf so etwas wie Zweite Namensänderungsverordnung lauten müsste. Im Kontext des Hintergrundes dieser Zweiten Verordnung könnte das TF-Lemma Namensänderungsverordnung obendrein auch als verniedlichender POV interpretiert werden.

Der Artikel sollte demnach mE auf die bisherige Weiterleitung Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen verschoben werden und das Lemma Namensänderungsverordnung, das nach Artikelverschiebung vermutlich zu einer WL wird, ersatzlos schnellgelöscht werden. (Davon abgesehen, dass es eine österreichische Gesetzesmaterie gibt, die in der Tat den Namen Namensänderungsverordnung als Verordnung zum Namensänderungsgesetz hat. Aber solang es dazu noch keinen Artikel gibt, gibt es auch kein Lemma genau dafür.)

(Gegen-)meinungen? --Elisabeth 21:14, 6. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Wenn ich es richtig verstehe, willst Du eine Weiterleitung von Namensänderungsverordnung auf das Lemma Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen einrichten. Das ist sachgerecht und dem steht m. E. nichts im Wege.
Von TF oder Verniedlichung würde ich allerdings nicht sprechen wollen: google bzw. google books wirft zu Namensänderungsverordnung (+ Datum / + Jude) mehrere Treffer auf; wie z. B. Nach der „Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen“ [der sogenannten „Namensänderungsverordnung“] vom 17. August 1938 aus seriöser Quelle. Vermutlich wird kaum ein Benutzer die gewünschte Information über den sperrigen Titel "Zweite Verordnung..." suchen. MfG --H.Parai (Diskussion) 16:17, 21. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Namensliste[Quelltext bearbeiten]

Eine Namensliste wäre vielleicht ganz interessant. Bestenfalls mit Kommentar, welche der aufgeführten Namen in diesem Gesetz gar nicht wirklich existierten und sogar beleidigend gegen Juden waren.

Welche jüdischen Namen (oder angeblichen Namen) von diesem Gesetz nicht betroffen waren (weil sie eben schon „jüdisch“ genug waren und kein Israel oder Sara benötigten) ist sicher von Relevanz, gerade bei so einem Thema.--31.17.155.184 01:04, 5. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Die Liste findest du hier im Link https://de.wikisource.org/wiki/Richtlinien_%C3%BCber_die_F%C3%BChrung_von_Vornamen Du kannst sie ja einfügen... --Oberpfälzerin (Diskussion) 22:51, 25. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Warum wurden für Jungen doppelt so viele Vornamen zugelassen, wie für Mädchen? --109.40.1.41 18:19, 15. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Folgen nach dem Krieg[Quelltext bearbeiten]

Ich habe mal gelesen, dass sich Ämter und Gerichte nach dem Krieg anfangs gesträubt haben, die Löschung des Israel/Sara-Zusatzes zuzulassen, und dass Betroffene diesen noch bis zu 20 Jahre weiter tragen mussten. Gibt es dazu Gesetze, Gerichtsurteile, usw?

Falls ja, dürfte das ein ebenfalls interessanter Abschnitt für diesen Artikel werden... --49.194.73.101 12:53, 5. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Also auch aktuell sind Geburtseinträge voll von diesen Zwangsnamen. Also auch 2022 sind die Namen dort rechtsgültig drinnen. --129.187.45.149 08:14, 4. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Tana[Quelltext bearbeiten]

Günther von Wysocki, Sohn von Georg von Wysocki und Edith Frank, schreibt hier, dass die 1942 geborene Tochter der Mutter aus zweiter Ehe, Hannelore Domkiewicz, noch den Zwangsnamen Tana erhielt:

Wie alle weiblichen jüdischen Säuglinge wurde sie von den Nationalsozialisten als „Tana“ registriert.

Gibt es dafür Literatur? --Goesseln (Diskussion) 12:19, 22. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Verständnisfrage[Quelltext bearbeiten]

„Die Liste der Vornamen, die für neugeborene Judenkinder festgesetzt ist, bedeutet zu achtzig Prozent eine sadistische Verhöhnung. Die biblischen, berühmten Namen sind den Juden gesperrt.“

Wie ist das gemeint, "gesperrt"? Ich kenne mich im jüdischen Glauben nicht aus. Dürfen jüdische Eltern ihr Kind heutzutage z.B. nicht "Benjamin" oder "Jesaja" nennen? Gibt es hierfür eine Art Gesetz? 2001:16B8:31A5:4500:E92B:E5D3:DAD5:64EF 14:07, 25. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Das ist ein Zitat von vor 1942, dürfte also heute keinerlei Bedeutung mehr haben. Gruss --Nightflyer (Diskussion) 14:31, 25. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Ergänzung:Anfang der siebziger Jahre gewann der Name Benjamin schnell an Popularität in Deutschland, nachdem er vorher kaum gebräuchlich war. Gruss --Nightflyer (Diskussion) 17:29, 25. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Erlasse[Quelltext bearbeiten]

weitere?

  • Anlage zum Runderlass des Reichsministeriums des Inneren vom 18.8.1938, veröffentlicht im Ministerial-Blatt des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Inneren vom 24.8.1938

so steht es zumindest bei

  • Götz Aly (Hrsg.): Siegfried Lichtenstaedter: Prophet der Vernichtung. Über Volksgeist und Judenhass. Frankfurt am Main : S. Fischer, 2019, ISBN 978-3-10-397421-8, S. 273, Fn. 5

--Goesseln (Diskussion) 21:15, 13. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Lichtenstaedter[Quelltext bearbeiten]

Der pensionierte Verwaltungsjurist Siegfried Lichtenstaedter ließ 1938 angesichts der Namensänderungsverordnung, nach der er sich hätte Siegfried Israel Lichtenstaedter nennen müssen, gesetzeskonform seinen Vornamen in Sami ändern. Das erschien später den deutschen Beamten so ungewöhnlich, dass sie ihn im weiteren behördlichen Schriftverkehr automatisch als Sami Israel Lichtenstaedter bezeichneten.[1]

--Goesseln (Diskussion) 21:29, 13. Mai 2021 (CEST)Beantworten

  1. Götz Aly: Ein Bayer, hellwach und jüdisch, 2019, S. 12