Diskussion:Nullung

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Ulfbastel in Abschnitt off topic
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Die Nullung als "veraltete Schutzmaßnahme" zu bezeichnen ist Unfug. Gemeint hat der Autor die Anwendung der sog. "klassischen Nullung" in Verbraucheranlagen; z.B. Steckdosenstromkreisen. Dies ist aus den angeführten Gründen seit langer Zeit unzulässig. Jedoch ist die Nullung als übergeordnete Schutzmaßnahme in Leitungsanlagen und in Verbraucheranlagen (allerdings in der Ausführung TNC-S, also 5-Leitersystem) sogar in der Nullungsverordnung (siehe österr. BGBL. Nr. 322/1998) als verbindlich ab 2008 vorgeschrieben. Die Umstellung aller Niederspannungs-Leitungsanlagen sind von den EVU entsprechend durchzuführen.

Wie der Vorgänger bereits erläuterte ist der momentane Beitrag zum Thema Nullung irreführend. Deshalb habe ich in eigenen Worten geschrieben, welches Prinzip hinter der Nullung steckt. Mit Sicherheit ist dies alles andere als perfekt, aber besser als das momentane.

In der aktuellen DIN VDE ist der Begriff "NULLUNG" nicht mehr vorgesehen, siehe DIN VDE 0100-200 und DIN VDE 0100-540. Im Österreichischen Recht gibt es in der Tat den Begriff "Nullungsverordnung", die im wesentlichen Maßnahmen beschreibt, wie sie in DIN VDE 0100-540 (mit anderen Begriffen) beschrieben sind, Beispiel -> Nullungsverbindung: eine möglichst kurze, elektrisch leitfähige Verbindung, mit welcher der PEN-Leiter im ersten dafür geeigneten Sicherungs- oder Verteilerkasten einer Verbraucheranlage direkt oder über den Hauptpotentialausgleich mit dem Schutzleiter verbunden wird. -- Sorbas 48 (Diskussion) 12:06, 12. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Erdung eines Aussenleiters[Quelltext bearbeiten]

Früher durfte zur Nullung, nicht nur wie heute, in bestimmten TN-Systemen der Neutralleiter als Schutzleiter eingesetzt werden, sondern in Systemen ohne Neutralleiter ein Außenleiter geerdet und als Nullleiter verwendet werden. Dieser Abschnitt ist mit Sicherheit so nicht richtig formuliert. In TN-Systemen ist per Definition der Sternpunkt geerdet (siehe TN-Systeme). Hier einen Außenleiter (also L1, L2 oder L3) zu erden, würde einen einpoligen Kurzschluss über der entsprechenden Transformatorwicklung bedeuten. Entsprechende Folgen: Mittelpunktverschiebung, Verlust eines Leiters, usw. Ich werde den Abschnitt entfernen, sollte ich mich jedoch irren, bitte ich um Erklärung.

Du hast natürlich recht, dass nur ein Punkt des Transformators geerdetet sein kann. Ich habs jetzt hoffentlich besser formuliert.--DJS 21:53, 18. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Nullleiter[Quelltext bearbeiten]

Dieser Schutzleiter wird auch als Nullleiter bezeichnet. Dies ist m.E. falsch. Von einem Nullleiter spricht man, wenn die Funktion des Schutzleiters (grüngelb) und des Neutralleiters (blau) in einem einzelnen Leiter vereint ist (klassische Nullung). Bei moderner Nullung gibt es keinen Nullleiter mehr. Umgangssprachlich wird oft der Neutralleiter als Nullleiter bezeichnet; richtig ist auch das nicht. --Marc1974 19:38, 3. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Mir scheint, daß Nulleiter ursprünglich schlicht und einfach den geerdeten, also genullten Leiter meint. Das scheinen die Einträge hier aus der Jahrhundertwendezeit auch zu bestätigen.
http://www.zeno.org/Zeno/0/Suche?q=Nulleiter&k=Bibliothek
Wenn ich richtig im Bilde bin, hat man das ursprünglich getan, um Energieverschwendung durch mögliche Erdschlüsse zu vermeiden und wohl auch als eine Art Blitzschutz bei Freileitungen, indem man den "Nulleiter" als obersten Leiter führte. Beim Dreileitersystem bietet sich da natürlich der mittlere Leiter an, beim Dreiphasenwechselstrom eben der "neutrale Punkt" wie es in Meyers Großem Konversationslexikon (bd. 14 von 1908, gemeinfrei)heißt.
"Nulleitung, ein Draht, der die neutralen Punkte eines Drehstromgenerators und Drehstrommotors miteinander verbindet, wenn, wie es bei der sogen. geschlossenen Schaltung üblich ist, die drei Leiter in einem Punkte vereinigt werden (s. Elektrische Maschinen, S. 639, Textfig. 15). Da in zweien der drei Drähte, die von den Bürsten des Generators zu denen des Motors geführt werden, Ströme fließen, deren Gesamtstärke so groß ist wie die des Stromes, der den dritten Draht durcheilt, jene aber die entgegengesetzte Richtung wie dieser haben, so ist die Spannung in den Vereinigungspunkten der Drahtleitungen der verketteten Maschinen Null, in der diese neutralen Punkte verbindenden N. ist also kein Strom vorhanden. Der Spannungsunterschied zwischen ihr und einem der drei Drähte, die nun Außenleiter heißen, ist also immer viel kleiner als derjenige, der zwischen zwei Außenleitern besteht. Man kann somit zwischen den Außenleitern und der N. zum Betrieb einer elektrischen Beleuchtung durch Drehstrom Glühlampen anbringen, die nur so verteilt werden müssen, daß die Belastung der einzelnen Phasen die nämliche wird, d.h. daß zwischen dem Nulleiter und einem jeden der Außenleiter sich etwa gleichviel Lampen befinden."
Quelle: http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Nulleitung?hl=nulleiter


Da ich aber nicht vom Fach bin, will ich mich zumindest im Artikel selbst gepflegt zurückhalten. Mögliche Unbedarftheiten meinerseits bitte ich da auch nachzusehen. --Scribist (Diskussion) 21:12, 1. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Dein Textschnipsel beschreibt die Funktion des Neutralleiters (N), früher Mittelpunktleiter oder kurz Mittelpunkt (Mp) genannt. Die klassische Nullung, also das, was heute unter Nullung verstanden wird, wurde erst 1913 erfunden, also fünf Jahre nach Veröffentlichung obigen Textes. Das kann vielleicht als historische, obsolete Definition in den Artikel. --Rôtkæppchen₆₈ 22:32, 1. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Stand 1970: "Nulleiter, geerdeter Mittelpunktsleiter eines elektr. Übertragungssystems." (Meyers Lexikon Technik und exakte Naturwissenschaften, 1970) Die Nutzung als Schutzleiter setzt die Definition nicht voraus. --Joerg 130 (Diskussion) 22:58, 1. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Da hast Du allerdings recht. In meiner alten Wohnung Baujahr 1951, die ich von 1970 bis 2005 bewohnt habe, waren ursprünglich fast alle Steckdosen zweipolig, wobei der Vormieter einiges nachinstalliert hat. --Rôtkæppchen₆₈ 23:02, 1. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Vermutlich war der Nulleiter eben ursprünglich der Leiter, der gegen Erde "genullt" wurde, im Falle des Dreiphasenwechselstroms verständlicherweise der Neutralleiter (die heutige Bezeichnung ist ja in dem Artikel schon sehr angedeutet), bei Dreileiternetzen ala Edinson der "mittlere" Leiter und bei Zweileitersystemen eben einer der beiden. Das lese ich jedenfalls aus den Artikeln (sind ja noch mehr als der direkt zitierte)heraus. Wird ja scheinbar auch durch das Lexikon aus dem ahr 1970 bestätigt. Als man dann die klassische Nullung "erfand" (einer der Leiter war ja schon vorher geerdet)ist man dann mutmaßlich einfach bei der eingeführten Bezeichnung geblieben. Ich wage mich jedenfalls, die Vermutung aufzustellen, daß ursprünglich mit "Nullung" nicht die Herstellung einer Schutzfunktion bezeichnet war, sondern lediglich, daß das Potential des betreffenden Leiters gegen Erde Null beträgt bzw. sich dem durch Erdung annähert.--Scribist (Diskussion) 23:21, 1. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Ich vermute, dass die Benennung ursprünglich daher kam, dass der Nulleiter im symmetrischen Lastfall einen Strom von Null führt. --Joerg 130 (Diskussion) 23:32, 1. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Das wäre auc möglich, dazu allerdings noch mal ein Zitat:
"Als Stromart werden Gleich- oder Drehstrom, vereinzelt auch beide Arten gleichzeitig verwendet. Letzteres ist unerwünscht, da der Betrieb sehr erschwert wird. Gleichstrom wird in der Regel in Dreileiterform mit 440 Volt Außenspannung und geerdetem Nulleiter verwendet. Die Motoren von 5 PS. aufwärts werden zwischen die Außenleiter (440 Volt), die Beleuchtungseinrichtungen und die schwächeren Motoren zwischen Nulleiter und einen Außenleiter (220 Volt) gelegt."
Qulle: http://www.zeno.org/Roell-1912/A/Werkst%C3%A4tten?hl=nulleiter
Das wäre ein Nulleiter im Dreileiter-Gleichstromnetz und damit wohl nicht in der Bedeutung des symmetrischen Lastfalls.--Scribist (Diskussion) 23:39, 1. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Wenn man die Last aus Beleuchtung und kleinen Motoren gleichmäßig auf beide Außenleiter verteilt (was näherungsweise möglich und erwünscht ist), hat man einen symmetrischen Lastfall. --Joerg 130 (Diskussion) 10:36, 2. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Es gibt noch das Einphasen-Dreileiternetz, dessen ursprüngliche Variante von Edison als Gleichspannungsnetz erfunden wurde. Hier diente es lediglich dazu, am Leitungsquerschnitt und damit am Kupfer zu sparen. Als im Stromkrieg der Wechselstrom gewann, wurde das Edison-System 1:1 auf den Wechselstrom übertragen und es entstand das heute in USA und teilweise UK übliche Einphasen-Dreileiternetz, in den USA mit 2×120 Volt, in UK mit 2×240 Volt. In Kontinentaleuropa setzte sich der in Deutschland von Michail Ossipowitsch Doliwo-Dobrowolski entwickelte Drehstrom mit seinen Vorteilen durch. --Rôtkæppchen₆₈ 00:04, 2. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Skizze[Quelltext bearbeiten]

Könnte mal jemand die falsche Bezeichnung "Drehmaschine" in "Drehstromgenerator" ändern? Eine Drehmaschine ist ja nun wirklich was ganz anderes. Saxo 15:31, 28. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Ich habs jetzt geändert zu "Verbraucher", weil man das normalerweise so nennt. Ein Drehstromgenerator ist es auf jeden Fall nicht, denn wir sind hier auf der Verbraucherseite. Da war Drehmaschine als Verbraucher schon eher ein richtiger Begriff! TUCer 10:12, 1. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

L2 und L3 sind doch auch falsch angeschlossen, oder? Die Linien müssten tiefer gekappt werden, wenn ich es richtig (als nur Halb-Fachmann) verstehe. Viele Grüße --Saibo (Δ) 02:08, 31. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Ich habe es einfach mal gemacht. Ist bei den Skizzen in TN-System auch so. Viele Grüße --Saibo (Δ) 02:16, 31. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Verbesserung des Schutzes[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt enthält einige Fehler und Unschärfen, die dringend behoben gehören.

  • Der Begriff Feuchtraum wird immer wieder falsch verwendet, gemeint sind hier vermutlich Räume mit einer Badewanne oder Dusche. Laut DIN 68800 handelt es sich um einen Feuchtraum, wenn längerfristig eine Luftfeuchtigkeit oberhalb 70 % vorhanden ist. Damit handelt es sich bei Bädern, Duschen, Küchen und Toiletten nicht um Feuchträume.
  • Die Aussage „Da klassische Nullung in Deutschland seit 1. Mai 1973 versicherungsrechtlich nicht zulässig ist“ ist falsch. Es handelt sich ausschließlich um Anlagen die nach dem 1. Mai 1973 errichtet wurden und für in Bau befindliche Anlagen gab es eine Übergangsfrist bis 31.3.1974. Es geht außerdem nicht um „versicherungsrechtliche“ Vorgaben. Die gesetzliche Grundlage der Regelung für das Errichten und Betreiben elektrischer Anlagen ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) verankert. In der aktuell gültigen Fassung vom 12. März 2011 wird in § 49 EnWG eindeutig Bezug auf die Bestimmungen des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) genommen, womit die DIN VDE-Bestimmungen im Rahmen der allgemein anerkannten Regeln der Technik Gesetzescharakter erhalten. Mit der gesetzlichen Verankerung wird des Weiteren eine rechtliche Grundlage für die strafrechtliche Verfolgung bei Zuwiderhandlung gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik durch den Gesetzgeber geschaffen.
  • Die Aussage „nach aktueller VDE-Vorschrift muss jeder Steckdosenstromkreis einen Fehlerstromschutzschalter haben“ ist falsch. Gemeint sind Steckdosenkreise, welche durch elektrotechnische Laien genutzt werden, in Innenräumen für einen Nennstrom bis 20 A und im Außenbereich bis 32 A.
  • Die VDE0100-610:2004-04 „Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 6-61: Prüfungen – Erstprüfungen“ behandelt im verbindlichen Abschnitt ausschließlich die Erstprüfung! Die im Anhang F (Seite 26, informativ, nicht verbindlich) angeführte “Wiederkehrende Prüfung“ stellen lediglich eine Empfehlung dar, solange die entsprechende Basis dafür durch IEC und CENELEC noch nicht angenommen ist. Die tatsächlich rechtlich verbindlichen Voraussetzungen für diese Prüfung finden sich dagegen in der DIN VDE 100-105_2009-10 unter Punkt 5.3.101 (Seiten 19 bis 24) „Wiederkehrende Prüfungen“ und beziehen sich dort auf die DIN EN 60364-6. Vereinfacht gesagt ist sicherzustellen, dass die Anlage den Normen die zum Zeitpunkt der Errichtung maßgeblich waren entspricht. Dazu Aussage in Anmerkung 1 auf Seite 19 der VDE 0105-100: „Bestehende Anlagen können in Übereinstimmung mit früheren Ausgaben der Normenreihe DIN VDE 0100 (VDE 01 00) geplant und errichtet worden sein, die zur Zeit der Planung und Errichtung anzuwenden waren . Dieses bedeutet nicht notwendigerweise, dass diese Anlagen unsicher sind“ -- Sorbas 48 (Diskussion) 09:50, 12. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Normen, Literatur[Quelltext bearbeiten]

Die beiden Kapitel sollten unter „Normen“ zusammengezogen und aktualisiert werden. Unter „Literatur“ hat eigentlich nur noch die seit Jahren nicht mehr gültige VDE 0100/5.73 (damalige Schreibweise) seine Berechtigung.

  • Die VDE 0100-310:1982-04 ist eine zurückgezogene Norm und hatte den Normentitel „Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Allgemeine Angaben; Kenngrößen der elektrischen Anlage [VDE-Bestimmung]“ und nicht „Schutzmaßnahme gegen indirektes Berühren mit Abschaltung oder Meldung“
  • Die VDE 0100-410:2007 steht für: „Errichten von Niederspannungsanlagen, Teil 4-41: Schutzmaßnahmen - Schutz gegen elektrischen Schlag“ und nicht für „Schutzeinrichtung und Abschaltbedingungen“
  • Die VDE 0100/5.73 war keine DIN VDE (sondern eine reine VDE) Norm und wurde nicht alleine durch VDE 0100-430 „Errichten von Niederspannungsanlagen, Teil 4-43: Schutzmaßnahmen – Schutz bei Überstrom“ abgelöst (die für die Nullung in keiner Weise relevant ist) sondern durch eine ganze Reihe von DIN VDE 0100- Teilnormen - die Nullung betreffend - am ehesten die Basisnorm DIN VDE 0100-100:2009-06 „Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 1: Allgemeine Grundsätze, Bestimmungen allgemeiner Merkmale, Begriffe“ und die DIN VDE 0100-540:2007-06 „Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 5-54: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel - Erdungsanlagen, Schutzleiter und Schutzpotentialausgleichsleiter“

-- Sorbas 48 (Diskussion) 12:20, 12. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Einleitung[Quelltext bearbeiten]

1. Satz: Was ist unter „INDIREKTEM Berühren“ zu verstehen? 2. Satz: Was soll das Wort „Körper“ aussagen? --Tscheini (Diskussion) 13:18, 12. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Unter „Körper“ versteht der Elektriker das leitfähige Gehäuse eines elektrischen Betriebsmittels. Die BKL Körper verweist hier auf den Körperschluss. --Rôtkæppchen68 01:40, 22. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Nullung ohne besonderen Schutzleiter[Quelltext bearbeiten]

Die Darstellung in der Abbildung entspricht nicht den heute üblichen Schaltzeichennormen: Leitungskreuzungen erfolgen ohne Bogen, Abzweigungen werden mit Punkt verbunden. --Tscheini (Diskussion) 13:21, 12. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Bearbeitungen vom 21. Februar 2014[Quelltext bearbeiten]

Antwort auf diese Anfrage von Benutzer:Hans Haase:

Die Löschung durch Benutzer:Itu ist IMHO korrekt. Bei intaktem PEN tritt kaum eine Nullpunktverschiebung bzw Berührungsspannung am Körper der genullten Betriebsmittel auf. Die Gefahr tritt nur bei Nullbruch oder Phantomnullung beim Bauerndrehstrom auf. Die Begründung mit ohmschem Gesetz ist ebenfalls korrekt, da bei belastetem, intaktem Nullleiter die Berührungsspannung gleich dem Spannungsabfall auf dem Nullleiter ist. Natürlich ist in Drehstromnetzen der Strom im Nullleiter von der Schieflast abhängig. 230 Volt Berührungsspannung treten aber nur bei extremer Schieflast (ein Außenleiter niederohmig belastet, die anderen unbelastet) und Nullbruch auf. 400 Volt Berührungsspannung treten nur zwischen zwei verschiedenen Betriebsmitteln an unterschiedlichen Phasen auf, wenn beide Nullleiter gleichzeitig unabhängig voneinander unterbrochen sind (seltener! Doppelfehler). --Rôtkæppchen68 01:37, 22. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Hm, also kurz vorm rausnehmen, ist mir noch gedämmert was da gemeint sein soll: Eine ernsthafte Spannung kann sich aber auf dem intakten Mittelleiter nur in Systemen aufbauen, wo dieser nicht geerdet ist. Das sind aber seltene, spezielle Systeme, die man hier keinesfalls mal so pauschal unterstellen kann. Jede normal intakte Erdung wie sie ja auch am "HÜP" realisiert ist, verhindert bestimmungsgemäss ein beliebiges Abdriften des Mittelleiterpotentials vom Erdpotential. --Itu (Diskussion) 02:05, 22. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Danke euch beiden, jetzt ist es auf den Punkt gebracht. --Hans Haase (有问题吗) 02:44, 22. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Im Artikel steht ja auch "wenn der PEN-Leiter unterbrochen wird" und der Bruch der Null-Leiter-Klemme ist gerade in alten Anlagen ein häufiges Problem - was dazu führen kann, dass am Schutzleiter volle Spannung liegt und/oder extreme Verschiebungen der Spannungen zustande kommen. -- Sorbas 48 (Diskussion) 12:30, 23. Feb. 2014 (CET)Beantworten

off topic[Quelltext bearbeiten]

Die Abschnitte Verbesserung des Schutzes und Erstprüfung und wiederkehrende Prüfung enthalten weitgehend Passagen , die nicht das Thema Nullung betreffen. Der Leser wird sich bei klassischer Nullung nicht für Pflichten bei Neuinstallation interessieren, sondern für bestenfalls für einen verbesserten Schutz, den er selbst durchführen kann. Leider beschränkt sich dies auf steckbare RCD Schalter.
Die empfohlene Erweiterung des Wohnungsinstallation mit einem zusätzlichen Schutzleiter für Bad ist zweifellos eine wesentliche Änderung an der Anlage (es werden nicht nur Betriebsmittel ausgetauscht!) und daher überhaupt nicht zulässig, ohne die GESAMTE Installation auf den aktuellen Stand zu bringen. --Ulf 21:19, 27. Okt. 2021 (CEST)Beantworten