Diskussion:Ordnungsruf

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Bernd Zander in Abschnitt Sehr deutschlastig
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Einpflegen von Ordnungsrufen von NPD Parlamentariern.[Quelltext bearbeiten]

Sollen noch Infos von NPD-Parlamentariern in diesen Artel eingepflegt werden? Hier ist eine Quelle: http://endstation-rechts.de/index.php?option=com_k2&view=item&layout=item&id=27&Itemid=476 Hat noch jemand andere Quellen ? Es dürfte nicht sehr günstig sein rechte Seiten als Informationquellen heranzuziehen. (nicht signierter Beitrag von 94.222.33.18 (Diskussion) 19:46, 19. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten

Die sind in so fern nicht relevant, als dass sich nicht inhaltlich damit beschäftigt wird, sondern von den jeweiligen Landtagspräsidenten nur angewendet werden um die NPD zum schweigen zu bringen.--Torben Dorhman (Diskussion) 20:26, 12. Jan. 2013 (CET)Beantworten

NPD Ordnungsruf[Quelltext bearbeiten]

Hallo, hier ist der Beleg: [1], der Ordnungsruf ist relevant, da es sich um eine Zeitung eines Verfassungsorgans handelt. --Torben Dorhman (Diskussion) 20:27, 12. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Protokoll Zwischenrufe[Quelltext bearbeiten]

Werden eigentlich auch Zwischenrufe* im Bundestag protokolliert? Also auch wenn sie nicht speziell sanktioniert werden. --Itu (Diskussion) 23:46, 9. Mai 2014 (CEST) *bis jetzt sinnfreier RedirectBeantworten

Ja, Itu. Das wird dann direkt unter dem gesprochenen Satz in der neuen Zeile mittig notiert. Das sieht dann als Beispiel so aus:
(Vorname und Nachname [eventuell Wohnort] Fraktion: Was er gerufen hat)

Aber auch, wenn die Fraktion Beifall klatscht oder eine Aktion macht, wird das mittig in der neuen Zeile vermerkt. Das wird übrigens nicht nur im Bundestag gemacht. Das siehst du auch im Landtag. Hängt davon ab, was die Schriftführer mitbekommen haben.

Und was auch wichtig ist: Es wird nur während der Sitzung protokolliert. Ist die Sitzung unterbrochen, werden die Zwischenrufe nicht protokolliert. Das war zum Beispiel bei Joschka Fischer der Fall, der ja Bundestagsvizepräsident Richard Stücklen mit den Worten:„Mit Verlaub, Herr Präsident, Sie sind ein Arschloch.“ belegt hat, nachdem dieser den Abgeordneten Jürgen Reents ausgeschlossen hatte. Das wurde nicht ins Plenarprotokoll eingetragen, da dieser Satz in der Sitzungsunterbrechung erfolgt ist. Funkruf WP:CVU 23:18, 30. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 01:21, 15. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Verzeichnis bzw. Belege[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel werden einige Behauptungen zur Anzahl von Ordnungsrufen nach Fraktion, Name und Datum aufgestellt. Leider sind diese dür DE unbelegt. Gibt es denn keine Parlamentsseite, die sich damit beschäftigt? --Tommes  13:31, 21. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Für den Deutschen Bundestag existieren folgende seriöse Quellen:
1.) Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages:
Das Datenhandbuch wird nach Ablauf jeder Wahlperiode aktualisiert. Sämtliche Ausgaben sind kostenlos als PDF-Dateien abrufbar unter: [2]
Leider enthalten die Datenhandbücher keine Namen einzelner Abgeordneter, dafür allerdings präzise Angaben hinsichtlich Anzahl Ordnungsrufe, Rügen etc. pro Wahlperiode.
2.) Das Buch des Historikers, langjähirigen Mitarbeiters der Bundestagsverwaltung und Herausgeber des Datenhandbuchs:
Michael F. Feldkamp: Der Deutsche Bundestag – 100 Fragen und Antworten. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden Baden 2009, 2. Auflage 2013 (Die folgenden Seitenzahlen beziehen sich auf die 2. Auflage), S. 154 - 174
Hier finden sich auf S. 169 – 174 Namenslisten, welche Abgeordneten seit 1949 die meisten Ordnungsrufe etc. erhalten haben (Stand: 2013). Für jede Art an Ordnungsmaßnahme (Ordnungsruf, Rüge etc.) gibt es eine eigene Liste.
3.) Schließlich gibt es noch die hier im Artikel als Quelle verwendeten Publikationen des Journalisten und Sachbuchautors Günter Pursch, der ebenso wie Feldkamp „Rekordhalter“ bzgl. Ordnungsrufe namentlich benennt und deren Ordnungsrufe beziffert.
Das Problem ist, dass die von Feldkamp und Pursch für einzelne Abgeordnete genannten Zahlen bis auf einen einzigen Fall (Heinz Renner) voneinander abweichen. Als Ursache erscheinen Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen zu differenzierenden parlamentarischen Ordnungsmaßnahmen (Ordnungsruf, Rüge etc.) am wahrscheinlichsten. M.E. stellt Feldkamp die zuverlässigere Quelle dar, da er als Historiker und Herausgeber des Datenhandbuch mit wissenschaftlichem Anspruch an die Sache herangeht.
Der Artikel müsste entsprechend erweitert bzw. geändert werden. Die Nichtberücksichtigung der Quelle Feldkamp stellt mindestens einen groben Qualitätsmangel dieses Artikels in seiner bisherigen Fassung dar. --Bernd Zander (Diskussion) 11:02, 8. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Wehners Ordnungsrufe[Quelltext bearbeiten]

Was stimmt jetzt? In dem folgenden Artikel: https://www.welt.de/geschichte/article116403169/Glied-ab-Herbert-Wehners-beste-Zwischenrufe.html wird in dem Buch „Unglaublich, Herr Präsident. Ordnungsrufe Herbert Wehner“ von 77 Ordnungsrufen gesprochen. Ich habe das Buch gelesen und hierbei werden sämtliche Ordnungsrufe im Bundestag aufgelistet, ohne die im sächsischem Parlament. Bedeutet also, Rekordhalter ist nach wie vor Herbert Wehner nur halt mit 77 im Bundestag. Kann das einer überprüfen bzw. bestätigen? --Jabbawocky (Diskussion) 15:31, 6. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Das Problem ist, dass bei keiner der hier bisher zitierten Quellen präzise zwischen Ordnungsruf|Ordnungsrufen und davon zu unterscheidenden anderen parlamentarischen Ordnungsmaßnahmen differenziert wird. Dies gilt leider auch für das – ansonsten von mir sehr geschätzte - Buch „Unglaublich, Herr Präsident. Ordnungsrufe Herbert Wehner“.
Am zuverlässigsten ist sicher das – hier bisher überhaupt nicht erwähnte - Standardwerk des Historikers und langjährigen Mitarbeiters der Bundestagsverwaltung
Michael F. Feldkamp: Der Deutsche Bundestag – 100 Fragen und Antworten. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden Baden 2009, 2. Auflage 2013 (Die folgenden Seitenzahlen beziehen sich auf die 2. Auflage)
Danach kommt Herbert Wehner für seine Zeit im Deutschen Bundestag (1.-9. WP) auf insgesamt: 1 Ausschluss für 10 Sitzungstage (vgl. PlPr 1/49 v. 22.3.1950; Feldkamp S. 173), 45 Ordnungsrufe, 18 Rügen sowie 13 Zurückweisungen unparlamentarischer Äußerungen (Feldkamp S. 168 – 171). Das macht in Summe 77 Ordnungsmaßnahmen für Herbert Wehner im Deutschen Bundestag.
Bei reinen Ordnungsrufen liegt Wehner übrigens nur auf Platz 2 hinter Heinz Renner (KPD). Obwohl Renner nur in der 1. WP MdB war, brachte er es von 1949-1953 auf 47 Ordnungsrufe – also in 4 Jahren 2 mehr als Wehner in gut 33 Jahren (Feldkamp S. 169).
Ich schlage vor, dies so in den Artikel einzuarbeiten, sofern sich hier in der Diskussion keine neuen Aspekte ergeben. --Bernd Zander (Diskussion) 21:31, 7. Jan. 2023 (CET)Beantworten

"Haubitze" Wehner[Quelltext bearbeiten]

Mein Vorschlag die folgende Passage zu streichen, wurde vom Edit unkommentiert rückgängig gemacht: "Karl Carstens (CDU) nannte Wehner daher verärgert den 'größten Schimpfbold im ganzen Bundestag', und der ehemalige CDU-Generalsekretär Heiner Geißler bezeichnete ihn – eher anerkennend – sogar als die 'größte parlamentarische Haubitze aller Zeiten.'" Diese Informationen sind Anekdötchen, die absolut nichts zum Thema "Ordnungsruf" zur Sache tun. Einen Menschen als "Haubitze" zu bezeichnen, und mag es lustig gemeint sein, finde ich darüber hinaus unzeitgemäß und irgendwie seltsam (Alte Herren). Überhaupt vermitteln dieses "lustigen" Anekdoten das Gefühl, der Ordnungsruf im Bundestag, ja der Bundestag selbst sei vor allem eine spaßige Angelegenheit. Tatsächlich werden ja heute die Abgeordneten der AfD mit den meisten Ordnungrufen sanktioniert, die bekanntlich jede Gelegenheit nutzen, die Regeln des parlamentarischen Miteinanders mit ihren Provokationen zu "torpedieren", um im Sprachbild der Haubitze zu bleiben. Nicht lustig. (nicht signierter Beitrag von 91.32.58.61 (Diskussion) 21:34, 13. Sep. 2021 (CEST))Beantworten

Sehr deutschlastig[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel sollte umbenannt werden, da Ordnungsrufe in praktisch allen Parlamenten institutionalisiert sind, hier aber alle Informationen auf D-A-CH beschränkt sind. Oder jemand macht sich die Mühe, „Mr. Speaker“ und Kollegen einzupflegen. --2A01:CB08:891A:1200:21E8:13BE:CA88:2B84 13:32, 20. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Sinnvoll wäre z.B. ein Lemma wie "Parlamentarische Ordnungsmaßnahmen" oder "Parlamentarisches Ordnungsrecht". Unter "Ordnungsruf" könnte es darauf eine Weiterleitung geben. (siehe Diskussionsthema: "Qualitätsmängel: Vermerk "Überarbeitungsbedarf"")
Unabhängig vom Lemma sollten vergleichbare Instrumente parlamentarischer Ordnungsmaßnahmen im weltweiten Vergleich ergänzt werden. Für das britische Unterhaus existiert in der deutschsprachigen Wikipia bereits der Artikel Naming (parlamentarische Prozedur). Allerdings führt "naming" eines Abg. regelmäßig zu dessen Sitzungsausschluss, d.h. dieses Instrument ist weitergehender als der "Ordnungsruf" hierzulande. --Bernd Zander (Diskussion) 12:11, 8. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Qualitätsmängel: Vermerk "Überarbeitungsbedarf"[Quelltext bearbeiten]

Überarbeitungsbedarf allgmein: Lemma bzw. fehlende Kontextualiserung

Der Ordnungsruf ist nur eines von mehreren Instrumenten Parlamentarischer Ordnungsmaßnahmen. Noch weitergehender ist z.B. der Sitzungsausschluss. Außerdem gibt es im Bundestag seit der 19. WP neben dem Ordnungsruf das Ordnungsgeld. Im Grunde müsste der Artikel „Parlamentarische Ordnungsmaßnahmen“ oder "Parlamentarisches Ordnungsrecht"* heißen. - siehe hierzu: Definition parlamentarisches "Ordnungsrecht" auf www.bundestag.de

Bleibt es beim Lemma „Ordnungsruf“, wäre eine entsprechende Kontextualisierung das Mindeste. Erwähnt werden müsste z.B. auch der Unterschied zwischen parlamentarischen Ordnungsmaßnahmen und strafrechtlicher Verfolgung. Vor letzterer sind Bundestags- und Landtagsabgerordnete während der Parlamentssitzungen ausdrücklich geschützt (Indemnität).

Überarbeitungsbedarf im Einzelnen:

1.) Quellenlage für einzelne "Rekordhalter" im Abschnitt Deutschland: siehe Diskussionsthemen „Verzeichnis bzw. Belege“ sowie "Wehners Ordnungsrufe".

2.) Situation im weltweiten Vergleich: siehe Diskussionsthema „sehr deutschlastig“

3.) Im Abschnitt „Deutschland“ ist der letzte Satz des 1. Absatz mindestens irreführend: „Damit sind sowohl der Ordnungsruf als auch der Zwischenruf anerkannte und kodifizierte Bestandteile der parlamentarischen Gegenwart.“ Schließlich wird der Zwischenruf an sich gerade nicht mit einer parlamentarischen Ordnungsmaßnahme geahndet! --Bernd Zander (Diskussion) 11:46, 8. Jan. 2023 (CET)Beantworten