Diskussion:Peter Stump

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 83.135.131.52 in Abschnitt Plagiat/Urheberrecht
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Hintergrund[Quelltext bearbeiten]

Die Darstellung des Falls beruht weitgehend auf einer aus dem Deutschen übersetzten englischen Flugschrift. Das deutsche Original ist offenbar verloren gegangen. Die englische Quelle enthält jedoch große Lücken und darf keinesfalls als einzige Quelle herangezogen werden. Der in Werwolfkennerkreisen gern zitierte Elmar Lorey kennt nur diese eine Schrift und ein paar Flugschriften, die aber keine neuen Erkenntnisse bieten. Die Tagebücher des Kölner Patriziers Weinsberg hat er nicht herangezogen, und da liest sich die Geschichte etwas anders, vor allem weniger spektakulär. Der bestens über das weitere Umland (auch Bedburg) informierte Weinsberg schreibt, dass der Werwolfprozess nicht am Ende einer langen Plage durch einen Gestaltwandler stand, sondern plötzlich inszeniert wurde. Wer sich mit der Geschichte des Bedburger Landes in den 1580er Jahren befasst, wird feststellen, dass die zahlreichen Mordtaten, die Peter Stump (auch Stübbe, Stubbe, Stumpf) angelastet wurden, überwiegend von marodierenden Soldaten begangen wurden, die während eines siebenjährigen Bürgerkriegs das Land verheerten. Der Erzbischof und Kurfürst von Köln, der als Sieger aus dem Krieg hervorging, ließ durch den von ihm neu eingesetzten Grafen von Dyck und Bedburg wohl ein Bauernopfer inszenieren, um die unbotmäßige Bevölkerung einzuschüchtern, und dazu bot sich ein Werwolfprozess an, denn wirkliche Verbrechen konnte man dem angeklagten Stübbe, seiner Tochter und seiner "Gevatterin" Katharina Trumpen nicht anlasten. Bestimmte Passagen im englischen Text lassen diese Möglichkeit zu, wenngleich sich die wirklichen Hintergründe erst endgültig klären lassen, wenn vielleicht einmal bislang unbekannte Quellen auftauchen sollten. So einfach, wie es sich Elmar Lorey und andere machen und den Text der Flugschrift Buchstaben für Buchstaben gläubig repetieren, liegt der Fall nicht. Die Argumente für einen politischen Schauprozess, der als Hexereiprozess getarnt wurde, sind ebenso schlüssig wie die Argumente, die bisher in der Literatur vorgetragen wurden. Ich verweise hierbei auf meine Rekonstruktion des Falls in meinem Buch Wo das Grauen lauert. Blutsauger und kopflose Reiter, Werwölfe und Wiedergänger an Inde, Erft und Rur. Mit einem Anhang: Der Werwolfprozess von Bedburg 1589. (im Buchhandel und bei Amazon erhältlich).

Peter Kremer (Düren)


Da macht es sich der Herr Kremer doch etwas einfach mit dem Herrn Lorey. In meinem Buch (Henrich der Werwolf, S. 210) nehme ich ausdrücklich Bezug auf Weinsbergs Äußerung und seine Zweifel in dieser Sache (, die er freilich in seinen privaten Aufzeichnungen äußert, die den Zeitgenossen damals kaum zugänglich waren). Ebenfalls findet sich dort der Hinweis, dass in allen vorhandenen "Quellen" "keine wirklich stichhaltigen Beweise vorgebracht werden". Ob der Mangel an Quellen andererseits rechtfertigt, Peter Stubbe zum Justizopfer zu stilisieren, bleibt so lange Gedankenspiel, bis tatsächlich einschlägige Dokumente zu diesem Fall aufgefunden werden. Dass die bisher bekannt gewordenen Flugschriften auf meinen Internetseiten dokumentiet werden hat einzig den Grund, zu dokumentieren, dass damit offensichtlich ein öffentlichwirksamer Diskurs dieser Verfahrensvariante des Hexereiprozesses ausgelöst wurde, der dazu führte, dass Gerichte in den Folgejahren nun weniger zögerlich mit dieser Klagevariante umgehen und sich diese Verfahren, die sich auch bei recht "urteilsfreudigen" Juristen bis dahin hatten kaum durchsetzen können, zu häufen beginnen. (Vgl. dazu www.elmar-lorey.de/werwolf/genesetext.htm)

Elmar M. Lorey


Wenn es sich jemand mit jemandem leicht macht, so ist dies Herr Lorey, wenn er meine Überlegungen mit journalistischer Nonchalance als „Gedankenspielerei“ abkanzelt. Die mir angekreidete Vorgehensweise bezeichnet man in der wissenschaftlichen Methodologie als Hypothesenbildung, und da spielt es keine Rolle, ob das Quellenmaterial oder die Datenbasis schmal ist oder ob der Forscher in Fluten von Dokumenten etc. regelrecht ersäuft. Wenn die Breite der Quellenbasis allein ausschlaggebend wäre, dann wäre manch eine heute als gültig akzeptierte wissenschaftliche Theorie nie entwickelt worden. Es gäbe vermutlich keine Psychoanalyse und keine Evolutionslehre, und wir würden immer noch mit Rudolf Virchow den Oberlehrer Fuhlrott verspotten und höhnen, die paar Knochenreste aus dem Neandertal stammten von einem „rachitischen Kosaken“ und nicht von einem ausgestorbenen Zweig der Spezies Mensch. Wenn eine Hypothese sich freilich angesichts von weiterem Material nicht verifizieren lässt, muss sie eben ad acta gelegt oder modifiziert werden, und erst wenn sich der Verfechter einer Hypothese weiter an sein Modell klammert, obwohl hinreichend viele Daten und Fakten eindeutig ein anderes Erklärungsparadigma nahe legen, wird er zur wissenschaftlichen Lachnummer.

Es ist richtig, dass wir für den Fall Stübbe kein umfangreiches Quellenmaterial zur Verfügung haben. Das ist für den Geschichtswissenschaftler aber weder ein ungewöhnliches Phänomen noch ein Hindernis. Die bloße Existenz einer Quelle, die scheinbar in sich stimmig ist, hat noch nie einen Fachhistoriker davon abgehalten, die besagte Schrift zu hinterfragen. Ich nenne ein bekanntes Beispiel: Bis ca. 1900 galt der römische Kaiser Gaius Caligula als irrer Despot – und das Klischee geistert auch heute noch durch Bücher und Webseiten. Seinerzeit machte sich der Berliner Historiker Ulrich Wilcken die Mühe, die Berichte von Tacitus, Sueton und Cassius Dio, die unisono das Bild eines Wahnsinnigen zeichneten, genauer zu lesen und mit den bruchstückhaften Überlieferungen (meist epigraphischer Art), die es sonst noch gab, zu vergleichen, und er konnte die als absolut glaubwürdig akzeptierten Quellen als propagandistische Polemik einer späteren Epoche (Adoptivkaiser) entlarven, die ein bewusstes Interesse daran hatte, die letzten Herrscher der julisch-claudischen Dynastie zu verunglimpfen. Damals wurde Wilcken ausgelacht, heute ist sein revidiertes Bild von Caligula weitgehend anerkannt (siehe Aloys Winterling, Caligula. München 2002).

Ich möchte an einem Beispiel demonstrieren, in welchem Ausmaß ich es leicht mir bei meinen Gedankenspielereien gemacht habe: Herr Lorey hat mich bereits vor vier Jahren darüber belehrt, dass Stübbe ein Massenmörder gewesen sein müsse, da er alle seine Verbrechen freiwillig und ohne Folter gestanden habe, d. h. Massenmord, Kannibalismus, Inzest mit der eigenen Tochter, Teufelspakt, Sex mit einem Sukkubus, Wolfsverwandlung etc. So steht es in der Flugschrift. Es heißt dort aber auch, dass Stübbe auf das Streckbett gefesselt wurde. (In der von Herrn Lorey ins Netz gestellten fehler- und lückenhaften Übersetzung heißt es nur, Stübbe sei „kurzerhand in die Folterkammer der Stadt Bedburg gebracht“ worden.) Das Fesseln auf das Streckbett war nach frühneuzeitlicher Strafprozessordnung ein Bestandteil der so genannten Wahrheitsfindung und wurde vom Gericht angeordnet, damit der Delinquent mit den Folterwerkzeugen bekannt gemacht wurde, die zur Anwendung kommen würden, wenn er nicht „gütlich“ alles gestand. Wenn ein so versierter Journalist wie Herr Lorey darin keine Form der Folter zu sehen vermag, möge er sich einmal mit einer Menschenrechtsorganisation zwecks Begriffsklärung kurzschließen. Auch wenn die Menschen des 16. Jahrhunderts den Ausdruck „Psychoterror“ nicht kannten, war ihnen angesichts der Vorführung der Folterinstrumente bewusst, was ihnen bevorstand. Doch über diese Form der Psychofolter hinaus gibt es einen klaren Hinweis darauf, dass das endgültige Geständnis, die „Urgicht“, auf der alle Flugblätter etc. fußen, unter der Folter zustande kam. In der englischen Version der Flugschrift ist von „due examination“ die Rede, was in Herrn Loreys Übersetzung korrekterweise mit „vorgeschriebenen eindringlichen Verhören“ übersetzt wird. In der juristischen Sprache der frühen Neuzeit ist dies aber die Umschreibung für die Anwendung der körperlichen Folter, nicht nur die Androhung. Die Folter gehörte nach Ansicht der Juristen zu den unabdingbaren Voraussetzungen der „Wahrheitssicherung“ (corroboratio), selbst wenn der Delinquent alles schon gestanden hatte.

Dass der Delinquent bereits zu Beginn des Verfahrens geständig war, ist nicht als Eingeständnis der Schuld zu werten, denn dann müssten wir auch die Opfer von Stalins Schauprozessen als schuldig im Sinne der Anklage betrachten. Vielmehr wusste Stübbe, dass er unentrinnbar in das Räderwerk der Justiz geraten war, und er wollte sich die zu erwartenden Folterqualen ersparen, und vielleicht wollte er seiner Tochter und seiner Lebensgefährtin das Leben retten.

Den Vorwurf, dass ich es mir zu leicht machte, kann ich als Kompliment an alle diejenigen weitergeben, die sich nie die Mühe gemacht haben, den Blick über die Flugschrift hinaus zu richten auf die historischen Hintergründe. Herr Lorey betont, auch er habe die Tagebücher von Hermann v. Weinsberg eingesehen. Warum weiß er dann nichts von dem Bürgerkrieg, der genau in den Jahren, als Stübbe angeblich sein Unwesen trieb, im Rheinland tobte und vor allem die Herrschaft Bedburg in Mitleidenschaft zog? Warum weiß er dann nichts von marodierenden Soldaten und Räuberbanden, die über Jahre hinweg das Land zwischen Köln, Bonn und Neuss terrorisierten? Wer nur die Flugschrift studiert, muss zwangsläufig zu der Überzeugung kommen, da sei ein einzelner Massenmörder in eine frühneuzeitliche Idylle eingebrochen und habe Angst und Schrecken verbreitet. Wer aber weiß, dass Menschen in Kirchen gesperrt und diese dann angezündet wurden, wer weiß, dass die katholische Soldateska von Bedburg 1587 einen Handelszug vor den Toren von Köln niedermachte und ausplünderte, kann die Quelle nicht mehr so lesen, als ob sie Wort für Wort die tatsächlichen Ereignisse widergäbe. Abgesehen davon: Dann müssten wir auch an die Werwolfverwandlung glauben. Angesichts der historischen Ereignisse muss ich mich als Historiker fragen, warum diese Flugschrift überhaupt in die Welt gesetzt wurde, ob vielleicht politische Interessen bestanden, diesen Fall hochzuspielen. Das sind Fragestellungen, d. h. methodische Vorgehensweisen, die ich vor Jahren im Proseminar an der Kölner Uni gelernt habe. Es ist mein gutes Recht, eine Quelle gegen den Strich zu lesen, nach Ungereimtheiten und Widersprüchen zu suchen und auf diese hinzuweisen – und auch mögliche Hypothesen abzuleiten. Ich habe nirgends behauptet, dass ich die endgültige Wahrheit ermittelt habe, sondern in meinem Buch das besagte Kapitel ausdrücklich als „Plädoyer für einen Werwolf“ betitelt und darin Argumente gesammelt und diskutiert, die für die Unschuld Stübbes sprechen. Jeder Strafverteidiger weiß, dass selbst das beste Plädoyer für die Katz’ sein kann, wenn neue Beweise für die Schuld seines Mandanten auftauchen. Im Fall des „Werwolfs von Bedburg“ werden vielleicht neue Dokumente auftauchen, die für oder gegen Peter Stübbe sprechen. Mit dem Auftauchen solcher Archivalien würde meine Argumentation vielleicht in sich zusammenbrechen, aber das gehört zum Geschäft des Historikers. Falsch ist hingegen die Vorgehensweise von Kollegen wie Homayun Sidky (Witchcraft, Lycanthropy, Drugs and Disease. New York - Frankfurt 1997), der pauschalisierend schreibt, Stübbe sei natürlich kein Werwolf gewesen, aber seine Morde stünden außer Zweifel. Da macht es sich jemand wirklich leicht, wage ich zu behaupten, denn er begründet sein apodiktisches Urteil überhaupt nicht. Wir können uns natürlich auf den Standpunkt stellen, dass die Anwendung von etablierten Methoden der historischen Wahrheitsfindung unzulässig sind, weil wir gefälligst das zu glauben haben, was in einer Quelle steht, weil die alt ist und von einem zeitgenössischen Verfasser stammt, „der es schließlich wissen muss“. Dann können wir getrost 200 Jahre historischer Methodenbildung vergessen, dann können wir die historischen Seminare schließen und statt dessen historische Romane lesen, denn die sind ja auch gedruckt und deshalb glaubhaft (wie wäre es mit der Päpstin ???), und vor allem muss ich hoffen, dass meine armen Abiturienten nächste Woche diesen Mist von wegen Quellenkritik, den ich ihnen drei Jahre lang gepredigt habe, nicht versehentlich in ihren Klausuren verzapfen.

(Peter Kremer, 26.04.2006)


Ja, mit der Verurteilung Stumps herrschten wieder Recht und Ordnung, das hat man gezeigt. Mord und Totschlag gab's da wohl, aber in Gestalt eines Werwolfs? Lächerlich! Waren Hexenverbrennungen u.ä. nicht einfach nur ein Instrumentarium um die Bevölkerung zu beschäftigen, wie schon im Circus Maximus in Rom? Gibt es da nicht ein Parallele zu allen rituellen Menschenopfern?
Insbesondere kommt unser tägliches zivilisiertes Fernsehunterhaltungsprogramm ja auch kaum ohne Gewalt, das Böse und die Bestrafung desselben durch Gewalt aus, egal ob Tatort, oder Räuber Hotzenplotz und die Knusperhexe im Ofenfeuer für die Kleinen.
Die Akten sagen ja nichts über Peter Stumps Wesenszüge aus. War er wohlhabend, sein Vermögen also für die Kirche von Interesse? Hat er von der Kirche das Bezahlen der Handwerkerrechnung eingefordert, oder sich über die niedrigen Löhne beschwert? Hat er einfach mal einen Geistlichen nicht freundlich genug gegrüsst? Wie sollen die Akten so etwas hergeben.
Ist es eigentlich Zufall, dass gerade protestantische Länder staunend diesen Vorgang auf Papier druckten? -- Simplicius 20:26, 26. Apr 2006 (CEST)


Da ein Historiker hier mal eingeworfen hat, dass Peter Stump vielleicht auch nie existiert hat - wo sind die Belege für die Existenz dieser Person und dieses Verfahrens? -- Simplicius 12:11, 21. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Geburtsjahr[Quelltext bearbeiten]

Wenn ich das richtig überblicke wird in dem Flugblatt davon gesprochen, dass

  1. Stump bereits mit ca. 12 Jahren begann "schwarze Magie" zu betreiben
  2. Stump dies über ca. 25 Jahre tat, bis zu seiner Festnahme

dementsprechend müsste (da das Sterbejahr eher unzweifelhaft ist) sein Geburtsjahr um 1550 liegen. Woher kommt eigentlich die Zahl 1525? --hoiroix - klönschnack 03:46, 19. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Spekulatius[Quelltext bearbeiten]

Im Text heißt es: Möglicherweise handelte es sich nicht um einen wirklichen Zaubereiprozess, sondern um ein politisches Verfahren im Rahmen der von Kurköln gewaltsam durchgesetzten Wiedereinführung des katholischen Glaubens im Zeitalter der gewaltsamen Gegenreformation.

Das ist doch reine Mutmaßung, oder gibt es dafür einen Beleg?--DanielMrakic 14:54, 25. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Beleg für die Person[Quelltext bearbeiten]

Welchen Beleg gibt es für die tatsächliche Existenz von Peter Stump?
Gibt es noch die Gerichtsakten? Sonstige Urkunden? -- Simplicius 12:09, 21. Jun. 2007 (CEST)Beantworten


Interessante Einlassungen zu P. Stump im Artikel über Bedburg[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel zur Stadt Bedburg, wo die Hinrichtung des vermeintlichen Werwolfs stattfand, stehen mehr Informationen über Peter Stump, als in dem hiesigen Artikel selbst:

"Nun beherrschten Räuberbanden, vermutlich entlassene Söldner, das Umland zwischen der Erft und dem Rhein. Aber auch die katholische Burgbesatzung von Bedburg betätigte sich als Wegelagerer. Im Jahre 1587 machten die spanischen und bayerischen Söldner des Grafen von Salm-Reifferscheidt-Dyck bei Jüngersdorf (heute Ortsteil von Köln) einen ganzen Handelszug nieder, ohne dass sie dafür zur Rechenschaft gezogen wurden. Es kann davon ausgehen werden, dass zahlreiche oder alle Mordtaten, die später dem Werwolf von Bedburg angelastet wurden, in Wirklichkeit von diesen Banden verübt wurden.

Trotz der endgültigen Niederlage des abgesetzten Erzbischofs Gebhard von Waldburg unternahm das Haus der Grafen von Neuenahr im Jahre 1589 einen letzten Versuch, die Herrschaft über Bedburg mit Hilfe niederländischer Söldner wiederzuerlangen. In dieser Situation sah sich Graf Werner möglicherweise gezwungen, die drohende Unterstützung der Bevölkerung für die Angreifer durch ein brutales Exempel an einem führenden Kopf der Protestanten zu statuieren. Hier ist möglicherweise der Hintergrund für den spektakulären und zugleich einzigartigen Werwolfprozess gegen den als wohlhabend und einflussreich geschilderten Bauern Peter Stübbe (auch Stubbe oder Stump genannt) zu suchen. Vermutlich wird sich nie mehr klären lassen, ob der Mann wirklich dreizehn Frauen und Kinder ermordet hat oder ob die ihm zur Last gelegten Mordtaten auf das Konto von marodierenden Söldnern und Räubern gingen. Es gibt jedoch genügend Indizien dafür, dass die äußerst grausam und vor aller Augen vollzogene Hinrichtung, bei der auch Angehörige des hohen Adels (vermutlich sogar der Kurfürst selber) zugegen waren, vornehmlich dazu diente, die als konfessionell unsicher eingestufte Bevölkerung nachhaltig einzuschüchtern. In der Tat finden sich in den Jahren nach 1589 keine Hinweise mehr auf ein Bekenntnis zum Protestantismus in der Herrschaft Bedburg."

--Berlin Ger 00:02, 29. Okt. 2009 (CET)Beantworten


Ein Artikel beruhend auf Vermutungen![Quelltext bearbeiten]

Der Artikel macht nicht klar genug deutlich, dass es sich hier keineswegs um Fakten handelt. Man darf solche über Jahrhunderte überlieferte (teilweise nur mündlich über Dorfspelunken weitergegebene und nachträglich von Sensationslüsternen "Reportern" niedergeschriebene) Märchengeschichten nicht so hinstellen, als würden sie den Tatsachen entsprechen. Wen jemand allein schon wegen Zauberei schuldig gesprochen wird, spricht das ja schon Bände über diese Art von Unrechts-Justiz. Auch für die damalige Justiz hätte "im Zweifel für den Angeklagen" gelten müssen - wenn also jemand "zweifelsfrei" der Zauberei schuldig gesprochen wurde (was ein eindeutiger Belege für eine falsche Anschuldigung und unrechtmäßige Verurteilung ist), kann man wohl auch bei den restlichen Anklagepunkten davon ausgehen, dass die Justiz dort genauso "sauber" vorgegangen ist. Mit so einem Artikel wertet man nur die Unrechts-Justiz von damals auf und stellt (vermutlich völlig unschuldige) Menschen als vermeintliche Bestien hin - ganz im Sinne derer, die dieses Märchen in Umlauf gebracht hatten. Die Formulierungen müssen (klarer als sie es jetzt sind) deutlich machen, dass es die ganze Geschichte reichlich unbelegt, dubios und vor allem auf sensationslüsternem Geschwätz beruht.

Dass es sich bei der ganzen Sache um eine Rufmordkampagne handelte und eine religiös motivierte Hetzerei ähnlich der Hexenjagd wird im Artikel komplett ignoriert! Siehe auch hier: Heute wird, freilich, nicht nur das Wahrheitsgehalt der Gestaltenwandlerfähigkeiten Peter Stubbes bezweifelt, sondern auch die Grundlage der Anklage. Vielmehr vermutet man, dass, in einem Landstrich, der sich zu jener Zeit im Umbruch befand, Ränkespiele der Obrigkeit für den Tod von Peter Stubbe verantwortlich sind. So gilt es als verbürgt, dass Stubbe sich im Zuge der Reformation zum Protestantismus bekannte, während der Kurfürst weiter den Katholizismus propagierte. Eine Rufmordkampagne später, wurde an Peter Stubbe ein Exempel statuiert und in der Tat gab es nach 1590 keine Belege mehr, die Bekenntnis zum Protestantismus verzeichnen. --93.135.56.55 02:42, 7. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Ränkespiele? Wer "Rankespiele" sagt vertritt eine Verschwörungstheorie. Und wer eine Verschwörungstheorie vertritt ist politisch nicht korrekt, und jeder der so jemandem zuhört ist ebenfalls politisch nicht korrekt. Da darf man gar nicht zuhören, und da darf man erst recht nicht drüber sprechen. Wir leben im 21. jahrhundert. Da haben wir uns nach dem Zeitgeist zu richten. Und nach der political correctness. Wer das nicht tut ist dumm und böse und muss ignoriert werden. Verschwörungen gibt es nicht, hat es nie gegeben, und wird es auch nie geben. (nicht signierter Beitrag von 91.52.149.135 (Diskussion) 21:29, 29. Jul 2010 (CEST))

Wolfsmann Sigmund Freud[Quelltext bearbeiten]

Kann mir mal wer erklären, was der Wolfsmann von Sigmund Freud mit dem Serienmörder hier zu tun hat? Ich finde das schweift doch enorm ab!

-- 129.35.201.173 09:11, 9. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Fiction[Quelltext bearbeiten]

It might be interesting to note: A book based on Peter Stubbe's life has been written, called Der Werwolf von Koeln, by Myriane Angelowski. Suidpunt (Diskussion) 08:05, 21. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Plagiat/Urheberrecht[Quelltext bearbeiten]

Die neuesten Ergänzungen von Bellephegor vom 8 Februar 2021 sind wörtlich aus der ZDF-Dokumentation "Mythos: Das Gehmnins der Werwölfe" (https://www.zdf.de/dokumentation/zdfinfo-doku/mythos-die-groessten-raetsel-der-geschichte--werwoelfe-100.html) übernommen. Ist das zulässig? --Tondakon (Diskussion) 07:54, 9. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Ich habe die letzten Änderungen revidiert, aber die [URV-Seite] ist nicht ganz klar über das Vorgehen. Es sollte ein URV eingetragen werden, das habe ich in der letzten aktuellen Version noch separat vorgeschlagen. Das Video ist verfügbar bis 29.03.2023. --83.135.131.52 21:42, 29. Mär. 2021 (CEST)Beantworten