Diskussion:Präqualifizierung

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink
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Die nachfolgende Aussage im 2. Satz des Artikels ist sicherlich falsch. "An der eigentlichen Ausschreibung dürfen sich dann nur die präqualifizierten Unternehmen beteiligen." Es dürfen sich auch Bieter an dem Wettbewerb beteiligen wenn sie die Unterlagen gemäß VOB/A §8 beibringen. Gerade präqualifizierte Bieter brauchen dies nicht, weil das aufwändige Beschaffen von Bewerbungsunterlagen entfällt. Der Präqualifizierte hat die aufwändigen Unterlagen (und zusätzliches) einmal beschafft und einem Zertifizierer zur Verfügung gestellt. --79.212.95.131 15:36, 7. Mär. 2009 (CET) Hans A. Becker Konrad Adenauer Str. 3 55278 UndenheimBeantworten

Der Verweis auf "§ 8 Nr. 3 Abs. 2 VOB/A" bezieht sich auf die alte Fassung der VOB. Seit dem 10.06.2010 gilt die VOB 2009. Somit muss der Bezug lauten: "§ 6 Nr. 3, Abs. 2 VOB/A". Thomas Pätzold Sankt Augustin (nicht signierter Beitrag von 195.243.129.130 (Diskussion) 13:22, 12. Jul 2010 (CEST))

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 13:56, 26. Dez. 2015 (CET)Beantworten