Diskussion:Prinzgemahl

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Athesus in Abschnitt Franz Stephan von Lothringen
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Es fehlen Informationen, welchen staatsrechtlichen Status ein Prinzgemahl hat, wie die Unterschiede zwischen verschiedenen Monarchien sind, etc. Siehe dazu en:Prince consort und nl:Prins-gemaal, die allerdings auch beide nicht unbedingt durch Überfülle an Information glänzen; aber vielleicht kann man sich trotzdem davon anregen lassen. --Wahrerwattwurm Mien KlönschnackTM 15:07, 17. Jun 2006 (CEST)

Status nach Tod der Monarchin?[Quelltext bearbeiten]

Welchen Status hat der Prinzgemahl nach dem Tod seiner Frau? Übernimmt er deren Aufgaben (wird also zum König) oder fällt die Macht auf den Tronerben der nächsten Generation und der Prinzgemahl wird "ausgemustert"? --85.181.227.156

Der Thron wird - zumindest in Erbmonarchien - nur an Blutsverwandte vererbt. Der Prinzgemahl erbt deshalb nach dem Tod der Monarchin nicht den Thron, es sein denn, er war mit ihr verwandt und es gibt keinen näheren Blutsverwandten. Mir ist aus der Praxis aber kein solcher Fall bekannt.
Es ist allerdings vorstellbar, dass der Prinzgemahl nach dem Tod der Monarchin die Regentschaft für den minderjährigen Thronerben übernimmt, aber das ist rechtlich etwas ganz anderes. (nicht signierter Beitrag von 91.47.8.200 (Diskussion) 18:34, 25. Aug. 2015 (CEST))Beantworten

Ein Prinzgemahl ist der Ehemann einer regierenden Monarchin[Quelltext bearbeiten]

Wenn "Ein Prinzgemahl ist der Ehemann einer regierenden Monarchin" korrekt ist, wieso hat dann z.B. Daniel von Schweden die Bezeichnung Prinzgemahl, obwohl seine Frau (noch) keine regierende Monarchin ist? -- Chtrede 13:12, 21. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Habe es jetzt bei genanntem Beispiel geändert. -- Chtrede 14:59, 21. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

König über der Königin?[Quelltext bearbeiten]

Dürfte ich für die Aussage, ein König stehe protokollarisch automatisch über einer Königin, um eine Quelle bitten? -- Orthographicus 13:21, 29. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Schließe mich der Suche an. Danke! --H.A. 13:24, 25. Feb. 2012 (CET)Beantworten
In alten Erzählungen, und teilweise auch in Grimms Märchen ist zu lesen, dass die Königstöchter einen Fremden heiraten und die beiden dann nach dem Tod des Königs (Vater der Prinzessin) König und Königin werden. Haben sich das die Brüder Grimm einfach so ausgedacht, oder gab's das wirklich mal so? --ElmerFudd (Diskussion) 16:47, 30. Mär. 2012 (CEST)Beantworten
König und Königin sind ungefähr gleich gestellt. Der Gemahl einer regierenden Königin sollte eigentlich Titularkönig werden. Grüße, 80.108.185.49 10:48, 22. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
ElmerFudd spricht einen sehr interessanten Aspekt an, das ist mir noch nicht so aufgefallen, aber es stimmt, was er schreibt. Aber es dürfte eher mit der Erbfolge zu tun haben. Vielleicht sollte man mal Herrn Seelmann-Eggebert fragen ?--DerSchwabe (Diskussion) 17:53, 5. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
ElmerFudd, eine ähnliche Diskussion gibt es hier. Meine Vermutung, es hängt mit dem Erbrecht zusammen und nicht mit dem Protokoll, scheint sich zu bestätigen. Daher würde ich vorschlagen, die Aussage mit dem protokollarischen Rang zu streichen, es sei denn, es würde sich eine reputable Quelle finden lassen. Ich stelle Ähnlichkeiten in der Frage fest, sind Sie bei heraldik-wiki mit anderem Namen vertreten? --DerSchwabe (Diskussion) 19:39, 25. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Niederlande[Quelltext bearbeiten]

Anläßlich der heutigen Inthronisation von Willem-Alexander und Maxima wurde die schon bekannte Frage "Beatrix Königin, aber Claus Prinzgemahl" heute von Zuschauern gestellt. Es gab eine interessante Antwort, siehe hier. Offenbar kennt die niederländische Verfassung nur den Begriff "König" - unabhängig vom Geschlecht. --H.A. (Diskussion) 13:51, 30. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Franz Stephan von Lothringen[Quelltext bearbeiten]

Ziemlich unausgegoren, finde ich. Franz Stephan von Lothringen war als Gemahl der habsburgischen Kaiserin Maria Theresia sogar Kaiser. Durch Krönung kann folglich das Schicksal des nachrangigen Prinzgemahls vermieden und der Gemahl einer Königin / Kaiserin gleichgestellter Mitregent werden. Die Feststellung, es könne nur eine/n geben ist somit nicht generell zutreffend. Vermutlich (!) hängt die Sache auch von den Statuten des jeweiligen Adelsgeschlechts oder der Verfassung der jew. Monarchie ab. - Brunetti 05.05.2017 13:15 MESZ

Franz Stephan von Lothringen war nun ein ganz anderer Fall.
Seine Gemahlin Maria Theresia war aus eigenem Recht Erzherzogin von Österreich, Königin von Ungarn und Böhmen und Markgräfin von Mähren. Kaiserin war sie hingegen nur als Gemahlin bzw. Witwe ihres Ehemanns Franz Stephan von Lothringen. Das heilige Römische Reich war eine Wahlmonarchie, deren Kaiser jeweils durch die Kurfürsten gewählt werden mußten. Nach dem Tod von Maria Theresias Vater Karl VI. ließ sich während des daraufhin entbrannten sogenannten Österreichischen Erbfolgekriegs der bayerisch-wittelsbachische Kurfürst Karl I. am 24. Januar 1742 zum Kaiser wählen und am 12. Februar 1742 in Frankfurt als Karl VII. krönen.
Nach dessen Tod am 20. Januar 1745 wurde dann am 13. September 1745 Franz Stephan von Lothringen zum Kaiser gewählt und am 4. Oktober 1745 als Franz I. Stephan gekrönt. Franz I. Stephan starb am 18. August 1765 kurz nach der Hochzeit seines Sohnes Leopold in Innsbruck plötzlich an einem Schlaganfall oder Herzinfarkt. Sein ältester Sohn Joseph war im Vorjahr bereits zum Römischen König gekrönt und damit zum Nachfolger als Kaiser designiert worden. Er trat die Nachfolge als Mitregent Maria Theresias sowie als Kaiser des Heiligen Römischen Reiches an.
Franz Stephan war also nur in Bezug auf Ungarn und Böhmen Prinzgemahl, was aber aufgrund seines Kaisertitels aus eigenem Recht ohne Belang war.
--Athesus (Diskussion) 16:21, 25. Okt. 2021 (CEST)Beantworten