Diskussion:Privatrechtlicher Rundfunk

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von H7 in Abschnitt Zeitgeist und Marktmacht
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Das sind im wesentlichen zwei Negativaussagen. Was ist ein P. positiv? --Wst 20:33, 1. Jan 2004 (CET)

Welches sind Negativaussagen und was meinst Du mit "Was ist ein P. positiv?" ?! TG 22:34, 1. Jan 2004 (CET)

Warum heißt es nicht "privatrechtlicher Rundfunk"? --84.61.21.220 11:20, 15. Okt 2005 (CEST)

Dürfen politische Parteien für die Veranstaltung privaten Rundfunks zugelassen werden? --84.61.7.71 11:51, 1. Dez 2005 (CET)

Artikel mangelhaft[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

der Artikel enthält eine Reihe von Ungenauigkeiten und Falschinformationen, hier das wichtigste:

Privatrechtlich: - ist nicht gleich kommerziell - muss sich nicht zwangsläufig selbst finanzieren - muss sich nicht durch Werbung finanzieren - hat weit mehr Unterscheidungsmerkmale zum ÖR-RF als nur die Gebührenfinanzierung - muss nicht zwangsläufig Quotenmaximierung zum Ziel haben

- Es fehlt der Hinweis auf den Rundfunkstaatsvertrag - Es fehlt ein Hinweis auf die Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichtes - Es fehlt ein Hinweis auf die Geschichte des privaten Rundfunks in Deutschland - Es fehlt an jeglichen empirischen/statistischen Daten zum privaten RF in Deutschland

Der Artikel sollte gründlich überarbeitet werden, ich werde in den nächsten Tagen auch schon einige Änderungen vornehmen. Wäre schön, wenn sich andere beteiligen.

Grüsse, Alex.

Die Geschichte der Privatsender fehlt vollkommen, genauso wie der internationale Vergleich (z.B. in den USA gibts ausschließlich Privatsender). --MrBurns

fehlende Quellenangaben / unklare Begriffsverwendung[Quelltext bearbeiten]

neben einer Reihe von sinnvollen Quellenangaben (zB bezüglich der Rechtsgrundlage) bin ich vor allem über die Verwendung des Begriffs "Privatsender" gestolpert. Sollte unbedingt mit den jeweils zutreffenden korrekten Begriffen ersetzt werden! -- 93.104.95.190 21:52, 3. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Werbung[Quelltext bearbeiten]

Laut Gesetz darf ein privater Fernsehsender pro Stunde zwölf Minuten Werbung ausstrahlen, also bis zu 20 Prozent der Zeit.

Der Satz stimmt so nicht, die Werbung ist pro 24h begrenzt, nicht pro Stunde, daher pro 24h dürfen maximal 288 Minuten Werbung gezeigt werden (288 mMin. sind 20% von 24h = 1440 Min.).[1] Das entspricht durchschnittlich 12 Min. pro Stun de, aber ein sender darf auch mal in einer Stunde mehr als 12 Minuten Werbung zeigen, was auch öfters vorkommt, weil auch Dauerwerbesendungen zur Werbung gezählt werden und diese durchaus auch mal länger als 12 Min. dauern können. --MrBurns (Diskussion) 02:45, 3. Dez. 2012 (CET)Beantworten

"§ 45 Rundfunkstaatsvertrag: Dauer der Fernsehwerbung (1) Der Anteil an Sendezeit für Fernsehwerbespots und Teleshopping-Spots innerhalb einer Stunde darf 20 vom Hundert nicht überschreiten. Satz 1 gilt nicht für Produktplatzierungen und Sponsorhinweise." Lt. der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten sind Dauerwerbesendungen nicht auf die Werbemenge anzurechnen (ALM: Werbeaufsicht). Ich kann insofern keine grobe Falschaussage erkennen. --krassdaniel (Diskussion) 19:37, 3. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Dann lag diesmal wohl der Focus falsch. --MrBurns (Diskussion) 19:58, 3. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Das erscheint zumindest naheliegend. Allerdings will ich nicht ausschließen, dass die Rechtslage seinerzeit mal eine andere war, da am Rundfunkstaatsvertrag doch des öfteren rumgebastelt wurde. Grüße, --krassdaniel (Diskussion) 23:28, 3. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Gilt das weltweit oder nicht doch eher nur in Deutschland? -- Peter 10:17, 16. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

an fügen wer werbung aus strallt hatt kein Rescht geld der Bürger zu verlangen op vertrag oder nicht (nicht signierter Beitrag von 77.184.192.1 (Diskussion) 00:00, 24. Jan. 2014 (CET))Beantworten

Siehe auch[Quelltext bearbeiten]

Ist die Anführung der wiki-Portale regelkonform bzw. erwünscht? -- Peter 10:18, 16. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Zeitgeist und Marktmacht[Quelltext bearbeiten]

Da ich gerade den Österreich-Abschnitt um die Historie erweitert habe, ist mir gerade aufgefallen, dass nicht nur Österreich viel zu spät in die Gesetzgebung eingestiegen ist, sondern auch in Deutschland eigentlich reichlich spät die Grundlagen für Privatfunk gelegt wurden. Ö-R-Sender galten als angestaubt und die Militärsender wie BFBS und AFN stießen zumindest bei einem Teil der Radiohörer auf fruchtbaren Boden, weil sie eben so ganz anders daherkamen als die deutschen Programme. Ich glaube, die Komödie mit Thomas Gottschalk fängt ganz gut den Zeitgeist ein, siehe Piratensender Powerplay#Bezug zur Realität. Vielleicht solle man auf diesen Hintergrund noch etwas näher eingehen? Also, nicht dass ich hier unbedingt Werbung für den Film machen will, aber das ist ja alles Teil derselben Entwicklung, die den Medienmarkt bereits im Vorfeld gestaltet hat und in der Gesellschaft auf sehr fruchtbaren Boden stieß. --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 13:54, 27. Sep. 2020 (CEST)Beantworten