Diskussion:Rat der Europäischen Union

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dringende Überarbeitung[Quelltext bearbeiten]

Hallo Mitautoren,

Ich wollte nur anmerken, dass - im Hinblick auf die Ratifikation des Vertrages von Lissabon im Laufe dieses Jahres - dieser Artikel in der nächsten Zeit unbedingt überarbeitet werden muss. Denn viele Dinge werden sich ändern (Bestimmungen zur qualifizierten Mehrheit, eigenes Rotationsprinzip, da der Präsident des Europäischen Rates fortan gewählt wird etc.)! Besonders die angegebenen Quellen sind dann nicht mehr aktuell. Genau genommen hat die Änderung ja noch bis zum 1. Januar 2009 Zeit, allerdings könnte man ja auf die geplanten Änderungen schonmal umfassend hinweisen. Gruß --Enno Lukas Pirrot


Zum Beispiel dürfte sich die weiter unten geführte Kontroverse um die Bezeichnung "Rat der Europäischen Union" oder "Rat der Europäischen Gemeinschaften" mit dem Vertrag von Lissabon erübrigt haben. Durch den Vertrag wird an allen Stellen die Bezeichnung "Europäische Gemeinschaft" durch "Europäische Union" ersetzt. Gruß --Enno Lukas Pirrot 01:25, 4. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Liste der aktuellen Ratsmitglieder[Quelltext bearbeiten]

Wie wäre es mit einer gesamten Liste der aktuellen Ratsmitglieger und zwar auf der Hauptseite. Ich bin der Meinung sowas gehört einfach dazu.. Vor allem da die Beschreibung einzelnen Räte lückenhaft oder garnicht vorhanden ist... Jan

Solche Listen wären sicher schön, sind aber sehr schwer aktuell zu halten (da es ja ständig in einem der 27 Mitgliedstaaten zu Kabinettsumbildungen kommen kann). Auf der Seite Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen findet sich zum Beispiel so eine Liste mit allen Außenministern - nur ist die hoffnungslos veraltet. Grüße, --El Duende 18:33, 11. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]
PS. Übrigens sollten neue Diskussionsthemen besser mit eigener Überschrift und am Ende der Diskussionsseite eingefügt werden. Danke, --El Duende 18:33, 11. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]

bin noch nicht ganz mit der systematik hier vertraut ;) zumindest eine verlinkung zu einer liste die regelmäßig aktualisiert wird wäre nicht schlecht.. ich meine, so unwichtig ist diese pseudoinstitution ja och nicht ;) aber lasst mich raten: eine solche liste existiert garnicht xD Jan

Nicht, dass ich wüsste... aber du darfst sie gerne erstellen (und pflegen). Sei mutig! ;-) --El Duende 13:16, 13. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]

Stimmverteilung?[Quelltext bearbeiten]

Wie in vielen Teilen der EU stimmt hier noch (politikwissenschaftlich) einiges nicht. z.B. sollte genau die Diskussion über die Stimmverteilung, Sperrminoritäten etc. zumindest kurz erwähnt werden, die Funktionen des Rats in der GASP Säule stärker dargestellt werden usw.

Hallo Mitautoren. 1.) Die Diskussionsseite hier ist gelöscht und die Wiederherstellungsfunktion funktioniert nicht mehr. Weiss jemand, woran dies liegt? 2.) Ich hab' die Tabelle mit den Stimmgewichtungen wiederhergestellt: Sie repraesentiert die geltende Rechtslage nach dem Vertrag von Nizza (nachzulesen dort). Die Geschichte mit der doppelten Mehrheit greift erst, wenn die Verfassung in kraft tritt. Wenn jemand die Tabelle kommentieren möchte, sollte er/sie dies im Artikel tun oder hier. Einfach Loeschen ist keine Option. Durch Verschweigen unangenehmer Fakten wird der Artikel nicht besser und Europa nicht demokratischer. Gruesse, MH 08:08, 10. Mai 2004 (CEST) 3.) Ich habe leider keine ahnung! Benutzer 06.02.2006 11:24[Beantworten]

Über der Tabelle steht: "Stimmgewichtung der Länder im Europarat(Nizza-Modell, tritt am 1. November 2004 in Kraft) (Quelle: Spiegel Online)"

Dazu gleich eine Frage: Da es sich um die STIMMverteilung handelt, ist die Spaltenüberschrift SITZE nicht irreführend (zumal ja jeweils nur *ein* Minister pro Mitgliedsstaat entsandt wird)? --Orsino 13:38, 29. Okt 2004 (CEST)

Rat der Europäischen Gemeinschaft[Quelltext bearbeiten]

Ist es nicht an sich systematisch falsch den Rat, "Rat der Europäischen Union" zu nennen? Schließlich ist er gerade nicht mit dem in Art. 4 EU erwähnten Europäischen Rat zu verwechseln, was in dem Artikel zwar zu allererst auch erwähnt ist, es müsste meiner Meinung nach aber dennoch vom Rat der Europäischen Gemeinschaft u. gerade nicht vom Rat der Europäischen Union gesprochen werden. Schließlich sind die Vorschriften der Art. 202 ff. EG da auch relativ eindeutig.

Da gibt es in der Lehre unterschiedliche Ansichten: Denn der Rat ist ein Organ der Gemeinschaften und nicht der Union. Dass er die Bezeichnung "Rat der Europäischen Union" trägt, wird in dieser Hinsichr kritisiert. Jedoch muss auf der anderen Seite gesagt werden, dass die Europäische Union ausser dem Europäischen Rat über keine Organe verfügt und sich die Organd der Gemeinschaft "ausborgt".
Vorschlag aufgegriffen und eingefügt. Anton 22:07, 22. Sep 2006 (CEST)

Verwirrung pur[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel stiftet mehr Verwirrung als Aufklärung:

  • Der an sich korrekte Name "Rat der Europäischen Gemeinschaft" ist nicht gebräuchlich.
  • Mit dem Vertrag über die Europäische Union (auch bekannt als Vertrag von Maastricht) kam es auch zur Umbenennung, vor dem 8. November 1993 hieß der Rat der Europäischen Union noch Rat der Europäischen Gemeinschaften.
  • Die Bezeichnung Rat der Europäischen Union wurde durch den Beschluss vom 8. November 1993 eingeführt.
  • Im EG-Vertrag, im Euratom-Vertrag und im EGKS-Vertrag ist nur vom "Rat" die Rede.

Ich möchte diesbezüglich ein klein wenig aufklären:

  • 1957 Europäische Atomgemeinschaft, 1957 Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft: hier ist von Rat die Rede
  • 1968 Einheitliche Europäische Akte - hier ist erstmals vom Europäischen Rat die Rede - daher brauchte man erst hier eine Unterscheidung vom Rat der Europäischen Union, der damals noch "Rat der Europäischen Gemeinschaft" lautete. Zwar gab es den Europarat schon vorher, jedoch brauchte man hier keine Unterscheidung, da er mit den anderen zwei und der Europäischen Union bzw. Europäischen Gemeinschaft nichts zu tun hat. Ergo war vorher keine Unterscheidung notwendig.
  • ab 8. November 1993: (Vertrag von Maastricht) Rat der Europäischen Union statt Rat der Europäischen Gemeinschaften. maW auch wenn der "Rat der Europäischen Union" systematisch zur Europäischen Gemeinschaft gehört, ist die Bezeichnung "Rat der Europäischen Gemeinschaft" seit dem Vertrag von Maastricht nicht mehr korrekt, was den Satz "Der an sich korrekte Name "Rat der Europäischen Gemeinschaft" ist nicht gebräuchlich." eigentlich falsch macht. Nur wegen der systematischen Zugehörigkeit zur Europäischen Gemeinschaft, kann man nicht behaupten, dass der "Rat der Europäischen Gemeinschaft" an sich korrekt wäre. Man müsste das also ein klein wenig umformulieren (zB.:)
Aufgrund der Zugehörigkeit des Rates der Europäischen Rates zur Europäischen Gemeinschaft wäre die
Bezeichnung vor dem Vertrag von Maastricht "Rat der Europäischen Gemeinschaft" systematischen korrekt.

Wie er schlussendlich im Artikel genannt wird, ist eigentlich egal. Man kann nur nicht oben sagen, dass "Rat der Europäischen Gemeinschaft" korrekt wäre, und unten, dass er seit 1993 anders genannt wird. So kennt sich nämlich niemand mehr aus, der es nicht schon vorher gewußt hat. Der Abschnitt "Der Rat der Europäischen Union ist entgegen seiner Bezeichnung kein Organ der Europäischen Union, sondern ein Organ der Europäischen Gemeinschaft (Art. 7 I EGV, Art. 202 ff. EGV). Die EU bedient sich im Rahmen der intergouvernementalen Zusammenarbeit (GASP, PJZS) des Rates im Wege der Organleihe (Art.5 EUV)." klärt zwar auf, steht aber meiner Meinung nach im Widerspruch zu "Der an sich korrekte Name "Rat der Europäischen Gemeinschaft" ist nicht gebräuchlich."

Fazit: Es wäre daher daher empfehlenswert zu belegen, warum der Name "Rat der Europäischen Gemeinschaft" eigentlich richtig ist, was er meiner Meinng nach nicht ist, oder besser herauzusarbeiten, das er zwar systematisch richtig wäre aber es formell nun mal nicht ist (jedenfalls nicht seit 1993). --ErhardRainer 19:27, 28. Okt. 2006 (CEST)

Inzwischen ist die als Vertrag von Nizza bekannte aktuellste konsolidierte Fassung des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft in Kraft, darin ist - wie im Artikel richtig zitiert - Art. 7 nennt "einen Rat" als Organ der Gemeinschaft, dessen Aufgaben, Zusammensetzung und Arbeitsweise in Art. 202ff., wie im Artikel verwiesen, beschrieben werden. Der Rat ist daher der "Rat der Europäischen Gemeinschaft".

Ebenso korrekt ist allerdings der Hinweis darauf, dass allgemein gebräuchlich nur noch "Rat der Europäischen Union" ist - so auch die Selbstbezeichnung des Rates, siehe auf der Ratswebsite. Selbst im Amtsblatt ist es der "Rat der Europäischen Union", der "gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft" neue Verordnung erlässt, die für Puristen eigentlich dem Wortlaut nach eine Entscheidung des "Rat der Europäischen Gemeinschaft" sein müsste. Nachzulesen z.B. im vorletzten Amtsblatt die VERORDNUNG (EG) Nr. 1623/2006 DES RATES. Immer noch verwirrt? --Mghamburg Diskussion 23:01, 1. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Eigentlich ist das alles gar nicht so fürchterlich kompliziert:
1. Der EG-Vertrag (auch genannt: EG) spricht von einem Organ mit dem Namen Rat. Das Organ, das in diesem Artikel behandelt wird, heißt also Rat. Der vertraglich vereinbarte Name des Organs ist _nicht_ Rat der Europäischen Gemeinschaft oder Rat der Europäischen Union! Der Name ist Rat.
2. Da der Vertrag, mit dem dieser Rat errichtet wird, den Namen Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft trägt, wird vielfach der Name des Rates erweitert zu Rat der Europäischen Gemeinschaft. Das ist insoweit korrekt, als dass z.B. die Generalversammlung der Vereinten Nationen manchmal als Generalversammlung der Vereinten Nationen bezeichnet wird, obwohl in der Charta lediglich von einer Generalversammlung die Rede ist. Es gibt aber zahlreiche Generalversammlungen und auch Räte auf dieser Erde, und daher wird häufig der Name der Organisation - zur Klarstellung! - an die offizielle Bezeichnung angehängt.
3. Leider hat der Rat in einem Anflug von Bürgerferne den Beschluss gefasst, sich nur noch als Rat der Europäischen Union zu bezeichnen. Dieser Beschluss ändert aber nichts an der vertraglich vereinbarten Bezeichnung des Organs. Der Rat hätte sich auch Rat der Großwesire von Südgondwana nennen können, wenn er es denn gewollt hätte. Es handelt sich noch immer um den einen Rat, der ein Organ der Europäischen Gemeinschaft darstellt.
4. Es ist zutreffend, aber eigentlich nicht sonderlich verwirrend, dass der Rat für die Europäische Union tätig wird, ohne ein Organ der Europäischen Union zu sein. Dies geschieht im Wege der Organleihe. Europäische Union und Europäische Gemeinschaft sind übrigens nicht das Gleiche!!!
5. Es gibt weiterhin noch einen Europäischen Rat und sogar einen Europarat. Aber beides hat mit unserem Rat hier nichts zu tun. (Für die Kritiker: Ja, der Europäische Rat hat schon etwas mit dem Rat zu tun...)
6. Ich schlage eine Verschiebung des Artikels nach Rat (Europäische Gemeinschaft) vor.
Gruß! Henning Blatt 18:06, 2. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]
Ich möchte diesbezüglich Herrn Arndt aus seinem Lehrbuch "Europarecht", 8. Aufl. 2006, S. 42 zitieren: "Anzumerken bleibt in diesem Zusammenhang, dass der Europäische Rat nicht mit den 'Rat der Europäischen Union' gleichgesetzt werden darf. Mit letzterer Bezeichnugn versah sich im November 1993 der Ministerrat (als Gemeinschaftsorgan), der damit jedoch nur für zusätzliche terminologische Verwirrung sorte. Dieser Titel ist nicht nur deshalb missverständlich, weil er kaum mehr eine Unterscheidung zum 'Eurpoäischen Rat' zulässt, sondern rechtlich betrachtet schlicht falsch. Einen Rat der Europäischen Union kann es schon deshalb nicht geben, weil die Europäische Union - im Gegensatz zur Europäischen Gemeinschaft - keine eigene Rechtspersönlichkeit hat." (nicht signierter Beitrag von 132.231.121.168 (Diskussion) )
Hierzu sei angemerkt, dass Arndt sich irrt, wenn er meint, allein aufgrund der fehlenden Rechtspersönlichkeit der EU könne der Rat (der EG) kein Organ der EU sein (im Wege der Organleihe), denn auch der Europäische Rat ist ein echtes Organ der EU. Außerdem ist die fehlende Rechtspersönlichkeit der EU höchst umstritten; die Mehrzahl der Lehrmeinungen geht inzwischen von einer bestehenden Rechtspersönlichkeit aus. Davon abgesehen ist Arndt allerdings zuzustimmen, dass die Namensgebung mehr als unglücklich ist; nichts anderes hatte ich im November mit Bürgerferne gemeint. Henning Blatt 15:04, 7. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Der Rat heisst, ob in einem Anflug von Bürgerferne oder Bürgernähe ist nicht zu entscheiden, "Rat der Europäischen Union" (Amtsblatt L 281 v. 1993). Ob Henning Blatt ("leider") dies bedauert oder nicht, sollte für einen faktischen Eintrag unerheblich sein. Vielerlei politische Bezeichnungen "Demokratische Partei" "Vereinigtes Königreich" "Unabhängige Zeitung für...." kann man, wenn man will, inhaltlich kritisieren, aber wenn sie sich selbst so nennen, heissen sie so. Wieso soll es rechtstheoretisch unzulässig sein, wenn der Rat der Europäischen Union eben ein "Organ der Europäischen Gemeinschaft" ist ? Nach Henning Blatts Logik (Hinweis auf den EG-Vertrag und daher Anhang an den Organnamen) dürfte die Europäische Kommission nur "Kommission der Europäischen Gemeinschaft" und der "Gerichtshof" nur "Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft" genannt werden, das "Europäische Parlament" nur "Europäisches Parlament der Europäischen Gemeinschaft", da Europa natürlich immer größer ist als die EU. --194.7.121.100 09:50, 23. Nov. 2006 (CET) Sig. nachgetragen, --Mghamburg Diskussion 11:43, 23. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

In der Tat ist der Gerichtshof ganz offiziell Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (siehe z.B. Startseite des Gerichtshofes - auf de klicken!) und die Kommission heißt ganz offiziell Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (siehe z.B. die Geschäftsordnung der Kommission) - das hat nun gar nichts mit Henning Blatts Logik zu tun. Das Europäische Parlament ist dagegen ganz einfach offiziell das Europäische Parlament (Geschäftsordnung des EP). --Mghamburg Diskussion 11:43, 23. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]
Es gute akademische Tradition, in Zweifelsfällen in das Gesetz (bzw. in den Vertrag) zu schauen und sich somit Informationen aus erster Hand zu verschaffen. Die rechtlichen Grundlagen der EG finden sich im EG-Vertrag. Das ist nicht Henning Blatts Logik, sondern Fakt. Der Rat der Europäischen Union ist nuneinmal dasjenige Organ der Europäischen Gemeinschaft, das im Vertrag als Rat bezeichnet wird. Daran führt eigentlich kein Weg vorbei. Wer anderer Ansicht ist, muss das darlegen, aber ich bezweifle, dass die Argumentation überzeugt. Im Übrigen darf ich zu bedenken geben, dass es z.B. nicht Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland heißt, sondern schlicht Bundeskanzler; dahinter steht das gleiche Prinzip. Gruß! Henning Blatt 12:31, 23. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]
Je nun, akademische Tradition ist es auch, im Zweifelsfall in der Geschäftsordnung bzw. in anderen Rechtstexten (Amtsblatt) nachzusehen, wenn der Vertrag keine eindeutigen Aussagen macht, da der ja nur von Rat, Kommission, Gerichtshof und Parlament spricht. Nebenbei: ich hab ja nicht Deinen Ausführungen zum Rat widersprochen, sondern der Argumentation der IP zu Gerichtshof, Kommission, Parlament. --Mghamburg Diskussion 13:05, 23. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]
Eindeutiger als im Vertrag geht es doch gar nicht, oder? Henning Blatt 13:38, 23. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]
Der Vertragstext ist eindeutig, ja. Allerdings nur innerhalb des Vertragskontextes. Welche Notwendigkeit gäbe es sonst, im Amtsblatt wie von mir erwähnt die Organe mit Zusätzen zu versehen? Offensichtlich wird dies nicht einmal innerhalb des EU/EG-Kontextes als eindeutig betrachtet, von welcher Kommission, von welchem Rat etc. die Rede im Amtsblatt ist. Ich weigere mich jedenfalls, eine im Amtsblatt verwendete Bezeichnung als juristisch falsch anzuerkennen. Das korrektere Lemma wäre aber wohl tatsächlich Rat (Europäische Gemeinschaft), die Debatte entzündete sich aber ursprünglich (siehe oben) nicht an der Lemmabezeichnung, sondern am Text und darin enthaltenen Aussagen zu den unterschiedlichen gebräuchlichen Selbst- bzw. Außenbezeichnungen des Rates. Und diese bleiben auch weiterhin Rat der Europäischen Union bzw. Rat der Europäischen Gemeinschaft(en), sollten daher im Artikel prominent erwähnt bleiben. So weit meine bescheidene Meinung, Gruß, --Mghamburg Diskussion 14:31, 23. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

IP: Stimme Mghamburg in vielen Dingen zu, entweder man zieht die Geschäftsordnung aller Organe zu Hilfe und da heisst es in der Geschäftsordnung des Rates (Vgl. Dokument 10926/06) klipp und klar "Rat der Europäischen Union", oder aber man führt eine akademische Diskussion darüber, wie Dinge eigentlich genannt werden müssten, aber nun mal nicht genannt werden, dann sind meine Hinweise, unter anderem dass es nicht "Europäisches Parlament" sondern "Europäisches Parlament der Europäischen Gemeinschaft" heissen müsste (aber wer hält das für bürgernah?) nun mal auch korrekt. -- Vorstehender nicht signierter Beitrag wurde von 194.7.121.100 am 30. Nov. 2006 um 10:38 Uhr verfasst.

Oh man, ich sollte mich hier wirklich nicht auf solche Diskussionen einlassen. Da geht einem doch echt das Messer in der Tasche auf. Scheinbar wurde der Inhalt meines ursprünglichen Beitrages überhaupt nicht zur Kenntnis genommen. Aber gut. Soll ja jeder selber glücklich werden. Im Übrigen heißt es Europäisches Parlament; das entsprechende Lemma ist schon ganz korrekt gewählt. Henning Blatt 10:55, 30. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]
Da hat Henning recht, was das Parlament betrifft, ansonsten haben wir wohl tatsächlich das Problem, das Henning immer noch Lemmata diskutiert, während ich lediglich erläutere, warum im Artikel erwähnt wird, dass der Rat unter unterschiedlichen Bezeichnungen bekannt ist. Dein ursprünglicher Beitrag wurde übrigens durchaus zur Kenntnis genommen, ich habe oben Deinem Vorschlag der Verschiebung ja zugestimmt. Mich würde aber doch interessieren, ob Du es für falsch hältst, die Bezeichnung Rat der Europäischen Union im Artikel als "gebräuchlich, aber falsch", oder als "offiziell verwendete Selbstbezeichnung, die jedoch im Vertrag nicht zu finden ist" bezeichnen würdest? --Mghamburg Diskussion 18:48, 30. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Anscheinend ist da bvor einem guten halben Jahr eine Diskussion im Sand verlaufen, ohne dass etwasSinnvolles dabei herausgekommen wäre. Jedenfalls heisst es derzeit im Text: "Der an sich korrekte Name "Rat der Europäischen Gemeinschaft" ist nicht gebräuchlich", und das ist schlichtweg irreführend, weil der Name "Rat der Europäischen Gemeinschaft" weder "an sich" noch sonst wie korrekt ist. Der vertragsmässige Name ist "Rat", der gebräuchliche Name ist "Rat der Europäischen Union", und dass der Rat als solcher nur in Fragen der EG (und nicht der justiziellen Zusammenarbeit oder der GASP) tätig wird, versteht sich schon allein deswegen, weil die anderen Bereiche dem Einstimmigkeitsprinzip unterworfen sind (und also die Stimmgewichtung im Rat keine Bedeutung für diese Bereiche hat). Das heisst aber nicht, dass die Aussenminister, wenn sie sich im Rat treffen, dort nicht auch mal über die GASP reden würden; sie treffen nur ihre Entscheidungen anders... Es ist also fadenscheinig, hier genauer sein zu wollen, als es die EU selbst ist, und es ist durchaus unenzyklopädisch, sich dann einen "an sich korrekten Namen" aus dem Hut zu zaubern, der schlichtweg nicht existiert. Durch den Satz im Artikel, der den Rat als EG-Organ bezeichnet, ist doch die Zuordnungsfrage schon alles geklärt - und wenn man darauf insistieren will, dass es EU-Politikbereiche gibt, in denen der Rat nichts zu sagen hat, dann kann man das noch einmal ausdrücklich tun. Aber streicht diesen eigenwilligen Satz mit dem "an sich korrekten" Namen, der (gerade wenn jemand sich nicht mit den Finessen der drei EU-Säulen auskennt) nur Verwirrung stiftet! 82.144.4.66 15:23, 23. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Die Argumentation mit Einstimmigkeit und Mehrstimmigkeit und Stimmgewichtung ist zwar völliger Quatsch, weil es auch innerhalb der EG Entscheidungen nach dem Einstimmigkeitsprinzip gibt, aber den Satz habe ich mal gestrichen. Die Bezeichnung war mal korrekt, ist es aber nicht mehr. Gebräuchlich ist sie dagegen immer noch. --Mghamburg Diskussion 15:46, 23. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Aufgaben des Ministerrates[Quelltext bearbeiten]

Wäre es nicht sinnvoll, die Aufgaben des Ministerrates detaillierter und übersichtlich mit einer Extraüberschrift in diesen Artikel einzubringen, so wie auch in den restlichen Artikeln zu den Organen der EU? Ich habe selbst leider nicht genug Wissen darüber, um dies selbst zu ergänzen, würde mich aber freuen, wenn sich jemand anderes die Mühe macht.


Ich hab hier noch ein paar Ansätze zu den Aufgaben des Rats gefunden, vielleicht kann ja jemand mit mehr Plan der Materie was damit anfangen.

Aufgaben des Ministerrats: -Gesetzgebungsvollmacht innerhalb der EU (zusammen mit EU Parlament) -Abstimmung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedsstaaten -Schließung von internationalen Übereinkünften -Festlegung des Haushaltsplan der EG (zusammen mit EU Parlament) -Entscheidungen zur Festlegung und Durchführung gemeinsamer Außen- und Sicherheitspolitik -Erlass von Maßnahmen im Bereich der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit in Strafsachen

(Quelle: http://userpage.fu-berlin.de/~tmuehle/europa/eu/inst_ministerrat.htm#aufgaben )

Hoffe das kann weiterhelfen. Grüße, Janet

Abschnitt "Geschichte" fehlt[Quelltext bearbeiten]

Könnte man nicht noch was Historisches ergänzen, also wann und wie der Rat der europäischen Union von welchen Ländern begründet wurde?

Gewaltenteilung[Quelltext bearbeiten]

Es heißt: "...Kritiker sehen darin jedoch einen Widerspruch zum Prinzip der Gewaltenteilung und einen Grund für die empfundene Bürokratie und mangelnde Volksnähe bzw. das Demokratiedefizit der EU."

Es muss wohl vielmehr heißen: "Hierbei handelt es sich um einen Verstoß gegen das Prinzip der Gewaltenteilung..." Welcher unabhängige Staatsrechtler bitte sehr vertritt eine gegenteilige Position? Das würde mich doch mal brennend interessieren. Wenn nicht wenigstens ein einziger Vertreter genannt werden kann, der sich dann aber in einer sehr merkwürdigen Minderheitenposition befindet, ändere ich den Satz um. Ronny Michel 17:23, 25. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nachtrag: Der Ministerrat kann nicht mit dem deutschen Bundesrat verglichen werden, in dem Regierungsvertreter ja ebenfalls Legislativfunktionen wahrnehmen. Die Landesregierungen haben nicht die Möglichkeit, Gesetze, die sie in den Ländern nicht durchbringen können, ohne den Willen des Bundestages schlichtweg im Bundesrat zu verabschieden. Die Regierungen der Nationalstaaten können hingegen sehr wohl auf europäischer Ebene Rechtsakte gegen den Willen der nationalen Parlamente einerseits und gegen den Willen des von den EU-Bürgern gewählten EU-Parlaments andererseits beschließen, welches als Legislative nur eine sehr untergeordnete Rolle spielt. In der BRD geht auf Bundesebene nur der geringste Teil der Rechtsakte auf Entscheidungen des Bundestages zurück! Es handelt sich in aller Regel um verbindliche legislative Entscheidungen der Exekutive auf EU-Ebene. Der vom Volk gewählte Bundestag spielt als Gesetzgebungsorgan in der BRD also keineswegs die Hauptrolle! Diese kommt vielmehr den europäischen Regierungen (Exekutive) zu. Ronny Michel 17:49, 25. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Erweiterung des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Ich habe gerade den Artikel etwas umstrukturiert, überarbeitet und leicht erweitert. Mittelfristig sollte er noch um einen Abschnitt zu den Aufgaben des Rates (v.a. Gesetzgebung und Koordinierung der Mitgliedstaaten) und zur Geschichte (Ministerräte von EGKS, EWG und Euratom, Übergang von Einstimmigkeit zu Mehrheitsentscheidungen, Vorschlag des "Legislativrats" in der Debatte zum EU-Verfassungsvertrag) erweitert werden. Den Abschnitt "Kritik", den ich gerade neu geschaffen habe, um ein paar sonst zusammenhanglose Punkte zu ordnen, könnte man dann vielleicht auch wieder in diesen neuen Abschnitten auflösen.--El Duende 14:45, 31. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Wie entscheidet der Rat über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen? Einstimmig, mit qualifizierter Mehrheit? --134.176.205.177 20:59, 2. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]

Einstimmig, siehe Erweiterung_der_Europäischen_Union#Beitrittsverfahren.--El Duende 21:35, 3. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]

Neues Logo des Rates[Quelltext bearbeiten]

Vorschlag: neues Logo des Rates, welches seit 1. Juli 2014 in Verwendung ist, auf der WP-Seite des Rates einbinden. --Asurnipal (Diskussion) 06:06, 3. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]

Löschung bezüglich Gewaltenteilungsdurchbrechung[Quelltext bearbeiten]

Ich habe gelöscht:

"Übrigens ist Gewaltenteilung auch in den Mitgliedsstaaten oft nicht von strikter Teilung, sondern Verschränkung geprägt. Beispielsweise darf in Deutschland nicht nur der Bundestag oder der Bundesrat, sondern auch die Bundesregierung ein Gesetz vorschlagen."

Es ist logisch falsch, die Tatsache, dass auch andere Institutionen ein Gesetzesiniativrecht haben, als "Verschränkung" zu bezeichnen und diese Tatsache als Beleg einer Durchbrechung der Gewaltenteilung anzuführen.

Ein InitiativRECHT ist ein Recht und führt zu größerer Freiheit und nicht "Verschränkung". Auch nicht "Koppelung", denn das Recht wird schlicht gewährt, ohne Bedingungen.

Es ist deshalb auch keine Durchbrechung des Prinzips der Gewaltenteilung, denn das Gesetzgebungsrecht verbleibt ja beim Parlament. Ich halte es für gefährlich falsch, diese Demokratiegrundlagen als bereits sowieso kompliziert aufgeweicht darzustellen. Eine Sünde an unserer Demokratie, unseren Grundlagen.

Helene Weißgeb-Müller (nicht signierter Beitrag von 217.82.97.164 (Diskussion) 10:42, 3. Jul. 2019 (CEST))[Beantworten]

"Das bedeutet in der Praxis, dass mindestens 23 (von 27) Mitgliedstaaten zustimmen müssen, um sicher einen Beschluss durchzusetzen."[Quelltext bearbeiten]

Ich habe diesen Satz entfernt. Er ist nicht belegt und scheint so auch nicht korrekt zu sein, da 4 Staaten nur dann ein Veto einlegen könnten, wenn dies die größten Mitgliedstaaten wären (35% der Bevölkerung). --Nordostsüdwest (Diskussion) 21:48, 3. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]