Diskussion:Rentenformel

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von StatistikusMaximus in Abschnitt Aktuellen Rentenwert rausgenommen
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Löschung des Eintrages Kritik[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Punkt "Kritik" gelöscht, da die Frage um "Nachhaltigkeit" des Umlageverfahrens, Debatte um "Generationengerechtigkeit" und ähnliches hier nichts verloren hat. Dieser Artikel schildert die Rentenformel, nach der die individuelle Rentenhöhe technisch berechnet wird. Die bisher unter Kritik aufgeführten Punkte haben eher was unter dem Lemme Rentensystem oder meinetwegen noch Rentenanpassungsformel verloren (denn hier wird die relative Entwicklung der Renten entschieden - also die Frage beitrags- vs. leistungsdefiniertes System). Hoffe das stößt hier nicht auf Widerstand ;)

Der Eintrag von PM zeigt sehr deutlich, was in dem Artikel zur Rentenformel stattdessen noch fehlen könnte. -- Bojar 14:54, 6. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Ich bin erstaunt, dass die gesamtwirtschaftliche Kritik hier wieder Einzug gehalten hat. Der Abschnitt "Bedeutung der Rentenformel in der Praxis" finde ich erheblich irreführend. In der Praxis bedeutet die Rentenformel (NICHT verwechseln mit der Rentenanpassungsformel) vor allem die individuelle Rentenhöhe festzulegen. Einzig der Zugangsfaktor könnte in diesem Kontext dazu angeführt werden, die Ausgaben zu senken. Ich werden den Abschnitt daher nochmal durchgehen und grundsätzlich überarbeiten bzw. entfernen, denn ich finde ihn so unpassend. --Bojar (Diskussion) 20:00, 5. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Von der Webseite der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte http://www.bfa.de/ger/ger_nachschlagewerke.6/ger_lexikon.60/ger_lexikon_r.60e/ger_60e_rentenformel.shtml nachstehende Erläuterungen

(1) Die Rentenformel bestimmt die Höhe der Monatsrente. Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich, wenn

die unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors ermittelten persönlichen Entgeltpunkte der Rentenartfaktor und der aktuelle Rentenwert mit ihrem Wert bei Rentenbeginn miteinander vervielfältigt werden.

@Zugangsfaktor:

Mit dem Zugangsfaktor... ... sind die ermittelten Entgeltpunkte zu vervielfältigen. Das Ergebnis sind persönliche Entgeltpunkte.

Der Zugangsfaktor beträgt grundsätzlich 1,0. Er ist größer als 1,0, wenn eine Rente wegen Alters trotz erfüllter Wartezeit erst nach Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch genommen wird. Der Zugangsfaktor ist kleiner als 1,0, wenn eine Rente vorzeitig in Anspruch genommen wird.


@Entgeltpunkte

Entgeltpunkte... ... sind ein wichtiger Bestandteil der Rentenformel. Die Höhe der Entgeltpunkte ergibt sich u. a. aus dem Verhältnis des Einkommens des Versicherten mit dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten.

Beispiel:

individuelles Entgelt für 2003 Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2003 Entgeltpunkte
61.200 EUR (BBG 2003) 29.230 EUR 2,09
29.230 EUR 29.230 EUR 1,00
15.000 EUR 29.230 EUR 0,51

Entgeltpunkte für Beitragszeiten sind Bestandteil der persönlichen Entgeltpunkte jedes Versicherten.

@Rentenartfaktor

Der Rentenartfaktor ist ein festgelegter Faktor für die Rentenberechnung und bestimmt das Sicherungsziel der Rentenart im Verhältnis zu einer Altersrente.

Der Rentenartfaktor beträgt für persönliche Entgeltpunkte bei

1. Renten wegen Alters 1,0
2. Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung 0,5
3. Renten wegen voller Erwerbsminderung 1,0
4. Rente wegen Berufsunfähigkeit 0,6667
5. Rente wegen Erwerbsunfähigkeit 1,0
6. Erziehungsrenten 1,0
7. kleinen Witwen- bzw. Witwerrenten bis zum Ende des dritten Kalemdermonats nach dem Todesmonat 1,0, anschließend 0,25
8. großen Witwen- bzw. Witwerrenten bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Todesmonat 1,0, anschließend 0,6
9. Halbwaisenrenten 0,1
10. Vollwaisenrenten 0,2

@aktuelle Rentenwert

... ist der Betrag, der einer monatlichen Rente aus Beiträgen eines Durchschnittverdieners für ein Jahr entspricht. Er wird durch die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats jeweils am 01.07. eines Jahres festgelegt. Durch die Erhöhung des aktuellen Rentenwerts wird die Rente an die Veränderung der Löhne und Gehälter angepasst.

Er beträgt:

Alte Bundesländer
bis 30.06.2003 25,86 EUR
ab 01.07.2003 26,13 EUR
Neue Bundesländer
bis 30.06.2003 22,70 EUR
ab 01.07.2003 22,97 EUR

@Rentenbeginn

Versichertenrenten, das sind Altersrenten, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, und Erziehungsrenten werden von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn alle Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind. Wird der Rentenantrag nach Ablauf von drei Monaten, also verspätet gestellt (Drei-Monats-Frist), beginnt die Rente erst mit dem Antragsmonat. Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung werden grundsätzlich als befristete Renten gewährt. Diese beginnen frühestens mit dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung.

Hinterbliebenenrenten, das sind Witwen-, Witwer- und Weisenrenten, werden vom Todestag des verstorbenen Versicherten an geleistet, wenn dieser noch keine Rente bezogen hat. War er Rentner, dann beginnt die Rente erst mit dem ersten des nächsten Monats. Die Rente wird längstens für 12 Kalendermonate rückwirkend geleistet.

Pm 17:49, 23. Mär 2004 (CET)

Steuern sind nicht zweckgebunden[Quelltext bearbeiten]

Im Text steht:

[...] Die Regierung Kohl erhöhte 1998 die MwSt. um einen Prozentpunkt und die Regierung Schröder führte die Ökosteuer ein, die Erlöse aus beiden Steuern werden in die Rentenversicherung eingezahlt, um einen Anstieg des Beitragssatzes über 20% zu verhindern. Der Bundeszuschuss liegt seit der Einführung der Rentenversicherung mit Schwankung grob bei 30% (ursprünglich 30-40%, in den 1970er Jahren sank dieser auf unter 15% um dann wieder auf 28% anzusteigen) [...]

Das mag zwar in den Medien oder von der Politik so dargestellt worden sein, aber es ist sachlich falsch.

Merkregel: - Steuern sind nicht zweckgebunden - Abgaben sind zweckgebunden

Der Fehler im Text liegt in den Worten um, weil dies einen Kausalzusammenhang impliziert.

Es wäre sachlicher darzustellen, dass es in manchen Jahren (z.B. 1998) die Deutsche Rentenversicherung zu wenig Rentenbeiträge von den Einzahlern einnahm, um die Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Rentenbezieher erfüllen zu können. (nicht signierter Beitrag von Hanwufu (Diskussion | Beiträge) 10:17, 27. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten

Andere "Formeln" möglich?[Quelltext bearbeiten]

Gibt es Versuche / WP-Artikel über andere derartige Finanzformeln? Im Extremfall wie die Einkommensforderungen von Gewerkschaften sich in einer Formel aus Bruttosozialprodukt in den vergangenen 5 Jahren, Inflation, Auftragsentwicklung / Gewinne der Unternehmen im Bereich, ... berechnen lassen. Ich bin auf der Suche nach derartigen Informationen und hatte erwartet, im vorliegenden Artikel etwas zu finden. --Delabarquera 13:04, 15. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Zahlenbeispiele zur Rentenformel[Quelltext bearbeiten]

Ich halte es unzweckmäßig, ein Beispiel zu wählen, in dem ein 1964 Geborener nach 45 Jahren mit 67, also 2031 (!) die Regelalterrente erlangt. Was 2031 sein wird, weiß heute noch niemand. Ich vermute, dass das Geburtsjahr deshalb gewählt wurde, weil es sich um den ersten Geburtsjahrgang handelt, bei dem die Regelaltersgrenze auf 67 angehoben worden sein wird. Um die Rentenberechnung mittels der Rentenformel zu veranschaulichen, kann aber genauso gut ein 1945 geborener Versicherter gewählt werden, der mit 65 nach Erreichen der Regelaltersgrenze, die für ihn noch bei 65 liegt, in Rente geht. Wo die Regelaltergrenze liegt, ist für die Rentenformel erst mal zweitrangig, vor allem, wenn in dem Beispiel der Zugangsfaktor aus Vereinfachungsgrunden noch keine Rolle spielen soll. Siebenundsechzig 19:38, 28. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Bereits als falsch würde ich das zweite Beispiel mit dem Erwerbsminderungsrentner einstufen, denn bei ihm wären ja, neben den Pflichtbeitragszeiten in jedem Fall noch Zurechnungszeiten zu berücksichtigen. Es stellt sich die Frage, welches Problem mit diesem Beispiel überhaupt veranschaulicht werden soll: Die Berechnung einer Erwerbsminderungsrente oder eine Rentenberechnung, bei der Entgeltpunkte von unter 1 anfallen oder noch etwas anderes? Man sollte beachten, dass das Theme des Artikels nicht die Rentenberechnung überhaupt, sondern nur die Rentenformel ist. --Siebenundsechzig 19:49, 28. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Zum ersten Kritik-Block ist mir unbegreiflich, was Du überhaupt sagen möchtest?! Der Zugangsfaktor im Beispiel sollte 1 sein. Was dagegen? Es geht um die Veranschaulichung für einen "unbedarften" Dritten. Bei Dir erkenne ich nicht heute zum ersten Mal, dass Du Deinen sog. Bildungsvorsprung in die Waagschale werfen möchtest. Zu was eigentlich? Du wirkst auf mich wie ein Angeber. Apropos: Was hälst Du davon, wenn wir den Jahrgang 1945, oder 1932 oder 1947 oder 1900 oder einen nicht Geborenen wählen? Deine Kritik ist für mich völlig inhaltsleer.
Zu Kritikblock 2: Du hast es erfasst. Es geht um die Rentenformel. Diese besteht dem Grundsatz nach aus "EZRA". Ich bat Dich bereits in einem anderen Zusammenhang Dich mal damit zu beschäftigen. Auch Dir wird sich der Zusammenhang noch erschliessen?!--Stephan Klage 13:58, 29. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Wie soll ein 1980 geborener Arbeitnehmer bis 2011 auf 30 Entgeldpunkte kommen??? --2003:56:CE54:1643:C91E:48EC:6943:FF4 14:31, 27. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Das ist deshalb möglich, weil nicht nur für die Zeit bis zum Eintritt der Erwerbsminderung Entgeltpunkte ermittelt werden. Hinzugerechnet wird vielmehr auch die Zeit zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung und der Vollendung des 62. Lebensjahrs, die deshalb Zurechnungszeit genannt wird (§ 59 SGB VI). Für die betragsfreie Zurechnungszeit werden Entgeltpunkte nach § 71 SGB VI ermittelt. --Arpinium (Diskussion) 20:56, 27. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Zu den Einzelnachweisen: Der folgende Link (5.) existiert nicht http://www.gesetze-im-internet.de/sgb:6/__264c.html (nicht signierter Beitrag von 94.229.150.76 (Diskussion) 00:51, 10. Dez. 2011 (CET)) Beantworten

Aktuellen Rentenwert rausgenommen[Quelltext bearbeiten]

Hi,

ich finde der aktuelle Rentenwert (sein aktueller Wert) ist hier nicht sinnvoll aufgehoben. Denn irgendwer müsste den ja ständig aktuell halten. Da im gleichen Satz auf den Artikel "aktueller Rentenwert" verlinkt wird, kann jedeR den Wert dort aktuell nachschauen (und wie er früher war). sorry und gruß --Bojar (Diskussion) 17:15, 29. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Ich fände gerade eine Entwicklung desselben enzyklopädisch interessant! StatistikusMaximus (Diskussion) 23:57, 27. Mär. 2020 (CET)Beantworten