Diskussion:Rettungsdienstliche Einsatzkleidung

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Betaamylase in Abschnitt Rechtliches
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Hallo! Hab mal diese leere Seite des Portals RD gefuellt und ne Grundlage geschaffen. Waer schoen wenn noch ein paar Leute Anmerkungen oder Bilder haetten.

Gruss


Hallo, ehe Euch die „Löschfraktion“ plattbügelt, sollte vielleicht überlegt werden, das Lemma in Dienstkleidung des Rettungsdienstes oder so zu ändern, und dann die ganze Sache irgendwie bei Berufsbekleidung einzubringen. Grüße --Anton-Josef 16:58, 16. Jul 2005 (CEST)

Vielleicht "Rettungsdienstkleidung"? Dann wäre das hässliche zweifache "Dienst" raus. Als allererstes sollten jedoch mal die Bilder mit einer für die Wikipedia passenden Lizenz versehen werden. Siehe Wikipedia:Bildrechte. --AndreasPraefcke ¿! 19:59, 16. Jul 2005 (CEST)


Wie darf ich das verstehen mit der Loeschfraktion? Die Feuerwehr ist unter den rettungsdienstlichen Organisationen doch explizit erwaehnt. Und die traegt die gleiche Dienstkleidung...und wenn doch wie kann ich den Titel aendern - der Artikel bestand bereits, ich habe ihn nur mit Text gefuellt...Gruss --Derfritz 22:47, 16. Jul 2005 (CEST)

Der Schreibstil ist teilweise nicht enzyklopädisch. Passagen wie "Material muss natürlich eine gewissen Materialqualität aufweisen" oder "[..]sollte ihm durch Nichttragen und die damit verlorenen gehende Warnwirkung etwas zustossen" mögen in einer Ausarbeitung durchaus passabel sein. Hier ist's jedoch nicht schön. Ich habe mich -ohne Kenntnis der Materie- mal etwas an dem Artikel vergangen. Wenn's nicht gefällt, bitte wieder revertieren. Die ausgeschreibenen Umlaute erinnern trotzdem mehr an eine Hausarbeit aus C64-Zeiten und gehören geändert. --Addicks 20:17, 21. Jul 2005 (CEST)

Danke! Du hast natürlich recht! Leider war ich zum Erstellungszeitpunkt nicht im Besitz einer deutschen Tastatur! Gruß--Derfritz 17:27, 26. Jul 2005 (CEST)

Rechtliches[Quelltext bearbeiten]

Die Aussage, dass Kleidung EN471 Kl. 3 in der Notfallrettung getragen werden muss, halte ich für gewagt. Gibts dafür irgendwelche Quellen? IMO muss die Kleidung nichtmal der EN471 entsprechen. Dies kann ja auch mit Warnwesten erreicht werden (die normalerweise übrigens auch nur Kl. 2 erfüllen) -- Betaamylase 22:57, 12. Jun 2006 (CEST)

Ich habe den Artikel hinsichtlich der EN471 und dem "fehlenden Versicherungsschutz" geändert. Auch wenn dieses Totschlagargument "dann bist Du nicht versichert" des öfteren gebraucht wird, ist das absoluter Unsinn. Das ist übrigens nachzulesen im SGB VII. --Betaamylase 08:44, 4. Sep 2006 (CEST)

Kannst du das spezifizieren - mich würde die genaue Stelle im SGB bezüglich deiner Aussage interessieren. Vielen Dank --Derfritz 12:28, 6. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Das im SGBIV (nicht VII, sorry) die Grundlagen der Sozialversicherung geregelt sind, dürfte nicht streitig sein, oder? Die Frage ist doch eher, wo steht, dass unter den genannten Umständen KEIN Versicherungsschutz gegeben ist. --Betaamylase 00:37, 9. Jan. 2007 (CET)Beantworten