Diskussion:Schenkelverkehr

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 2003:E4:1F09:22AA:4865:A116:532C:BFD5 in Abschnitt Unsichere Sexualpraktik?
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Bilder[Quelltext bearbeiten]

Gibt es zu diesem Thema keine passenden Bilder? ;-) --Urning 23:29, 4. Feb 2005 (CET)

Ich sehe hier keinen Schenkelverkehr! Das ist konstruiert. -- AM 13:52, 17. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Danke für die Entfernung dieses ungeeigneten Bildes. -- AM 16:58, 7. Jun 2006 (CEST)

Stimmt das ???[Quelltext bearbeiten]

Im Text steht:

Das kanonische Recht der römisch-katholischen Kirche sah den Schenkelverkehr als bloße „Sünde der Sinne“, die als solche keine Bestrafung rechtfertigte.

Kann das wirklich stimmen ? Ich meine mich erinneren zu können, daß laut meinem Beichtspiegel doch sogar Onanie als Sünde definiert wird, die man beichtne muß und für die man bestraft wird (...bete 5 Vater Unser...) . Aber Schenkelverkehr, rechtfertigt laut obigen Text keine Bestrafung ? Seltsam.

Empfinde die Aussage auch als merkwürdig. Irgendwelche Quellen? Wie sieht es den heute aus? --Nemissimo 酒?!? 10:51, 28. Feb. 2007 (CET)Beantworten

so ein schmarn. das ist nichts weiter als anti-katholische hetze. weder onanie noch sonstiger sexualpraktika in gegen. einvernhmen sind "sünden"

Das ist so zu verstehen: Es handelt sich um eine Sünde. Diese Sünde wird allerdings nicht durch eine Kirchenstrafe (z.B. Exkommunikation) bestraft.-- 84.56.144.70 22:55, 11. Nov. 2011 (CET)Beantworten

175 StGB von 1935[Quelltext bearbeiten]

Warum fällt der Schenkelverkehr unter §175a Schwere Unzucht zwischen Männern (-10 Jahre Zuchthaus)? Lt. Gesetztestext sollten doch nur Prostitution, Unzucht mit Minderjährigen, Vergewaltigungen usw. so behandelt werden. Und warum sollte der §175 von 1871 den Schenkelverkehr nicht als widernatürliche Unzucht behandeln? Gibt es Urteile zur Belegung der Behauptungen?--80.145.103.24 22:57, 7. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Der § 175a enthält vor allem Strafverschärfungen. Ich hab zwar jetzt nichts ganz genaues gefunden, aber das Schutzalter für heterosexuelle Handlungen dürfte bei 14 oder 16 Jahren gelegen haben im Gegensatz zum Totalverbot von homosexuellen Handlungen (5 Jahre & bei Wiederholung auch KZ) und der Verschärfung für Beziehungen von über und unter 21 Jahren. (10 Jahre).
Der springende Punkt ist aber der § 175 selber, wo von widernatürliche Unzucht auf Unzucht geändert wurde. Für die wiedernatürliche Unzucht war eine beischlafähnliche Handlung notwendig, sprich penetrierender Oral oder Analverkehr. Siehe auch Punkt 5 der Erklärung von 1913 wo ein belecken nicht ausreicht. Siehe auch diesen Abschnitt. Ab 1935 galt dann schon die Verletzung des Schamgefühls als strafbar.
Ich werde den überarbeiten-Baustein rausnehmen, denn es steht alles richtig drinnen ("bis zu") und alles spezifischere ist beim § 175 nachzulesen. --Franz (Fg68at) 18:33, 8. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Das Schutzalter für heterosexuelle Handlungen wurde in §176 Schwere Unzucht und §182 Verführung festgelegt. Unter 14 bis zu 10 Jahren Zuchthaus; 14-16 bis zu 1 Jahr Gefängnis, falls die Eltern Anklage erhoben.

Worauf ich aber eigentlich hinauswollte: Es war mir schon klar, dass es durch erschwerte Fälle (Vergewaltigung, etc.) bis zu 10-jahrigen Zuchthausstrafen kommen konnte. Die normalen homosexuelle Handlungen aber "nur" Gefängnisstrafen nach sich zogen. Ich finde es etwas abwegig, das in einen Topf zu werfen und lediglich das Strafmaß für Schwere Unzucht zw. Mä. anzugeben.

Zum 2. Punkt: Punkt 5 aus den Erläuterungen bezieht sich auf Sex mit Tieren. Jedoch ist nach Punkt 2 ein beschlafähnlicher Vorgang (Widernatürliche Inzucht) dann gegeben, wenn ein entblößtes Glied den Körper einer 2. Person berührt und eine der beiden Personen (Punkt 4) die Befriedigung des Geschlechtstriebes anstrebt. Also auch der Oralverkehr ohne das Glied in den Mund zu nehmen (belecken) oder eben der Schenkelverkehr. Demnach müsste spätestens 1871 der Schenkelverkehr schon mit Gefängnis bestraft worden sein. Dass das Gesetz 1935 noch mal wesentlich verschärft wurde, wollte ich nicht bestreiten.--80.145.102.99 22:41, 8. Nov. 2006 (CET)Beantworten

So, hab es jetzt verbessert. Es stimmt, dass der Schenkelverkehr schon vorher strafbar war, Masturbation hingegen nicht. Und bei den erschwerten Fällen ist (Vergewaltigung, etc.) etwas irreführend, denn: Nach Ziff. 2 war auch der Genötigte bzw. Abhängige strafbar. War ein Beteiligter unter 21 konnte von der Strafe in leichten Fällen abgesehen werden, dies galt jedoch nicht für beischlafähnliche Handlungen von Jugendlichen mit anderen Jugendlichen bw. Minderjährigen. Und weiters galten bei Heteros die 10 Jahre erst bei schwerer Unzucht (<14 J.). Soviel zur "Erschwerung". --Franz (Fg68at) 23:50, 13. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Femur[Quelltext bearbeiten]

Ok, gebe mich bezüglich des lateinischen Wortes für Schenkel geschlagen, auch wenn das Wort femur in der Bedeutung "Oberschenkel" in Wörterbüchern nicht als plurale tantum geführt ist und ich daher als hier aufzuführende Grundform den Singular bevorzugen würde. -- Promb 20:08, 11. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Unsichere Sexualpraktik?[Quelltext bearbeiten]

Aus dem Artikel:

Von Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird öfter Schenkelverkehr praktiziert, [...] als unsichere Methode, um nicht schwanger zu werden, [...].

Heterosexueller Schenkelverkehr, der vor allem zur Wahrung der Jungfräulichkeit oder als (unsichere) Methode der Empfängnisverhütung praktiziert wurde, [...].

Inwiefern gelangt man zum Schluss, dass Schenkelverkehr unsicher ist bzgl. der Empfängnisverhütung? Bei normaler Praktizierung gelangen keine Spermien in die Vagina, da ja eben eine Penetration dabei vermieden wird. -- 83.228.131.220 22:34, 19. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Das ist Unsinn. Es gibt dokumentierte Fälle, in denen Spermien vom Bauch oder Bauchnabel bis in die Vagina wanderten und dann Eizellen befruchteten. Für eine Befruchtung ist keine Penetration erforderlich. Deshalb warnen Ärzte Jugendliche/Paare, dass es sogar beim vermeintlich harmlosen "Petting" zu einer Befruchtung kommen kann. Beim heterosexuellen Schenkelverkehr ist der Weg für außerhalb der Vagina abgegebene Spermien sogar noch kürzer, und daher definitiv unsicher. Es muss hier noch nicht einmal zur Ejakulation kommen, denn selbst die geringe Anzahl Spermien, die in den so genannten Lusttropfen vorkommen können, kann, aufgrund des vergleichsweise kurzen Weges zur Vagina, für eine Befruchtung durchaus ausreichen, zumindest wenn die Spermien agil genug sind, um diese Strecke auch tatsächlich zurücklegen zu können. 87.79.176.130 22:49, 3. Jan. 2018 (CET)Beantworten

"Es gibt dokumentierte Fälle..." Bitte Nachweis erbringen (nicht signierter Beitrag von 2003:E4:1F09:22AA:4865:A116:532C:BFD5 (Diskussion) 14:40, 16. Mär. 2021 (CET))Beantworten

en:Sumata könnte erwähnt werden. (nicht signierter Beitrag von 178.6.197.108 (Diskussion) 11:20, 15. Jul 2011 (CEST))

Mervyn Tuchet, 2. Earl of Castlehaven[Quelltext bearbeiten]

Tuchet hat vor Gericht BEHAUPTET, er hätte nur Schenkelverkehr gehabt, ob das stimmt, ist die Frage.

Und bei genauer Betrachtung ist der gesamte Satz Unsinn. -- Nicola - Disk 23:32, 9. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Der Schenkelverkehr (lat./dt. gemischt femoraler Verkehr oder ganz lat. coitus inter femora bzw. coitus in femoribus, „Geschlechtsverkehr zwischen den Schenkeln“, von lat. femora für „Oberschenkel“; interkruraler, „zwischen zwei Schenkeln liege[Quelltext bearbeiten]

Kann man dieses Satz-Ungetüm nicht anders machen. WIKI sagt: kurz, knackig und präzise- (nicht signierter Beitrag von 80.187.101.78 (Diskussion) 00:41, 26. Jan. 2014 (CET))Beantworten

Ist erledigt, die Einleitung wurde in drei Sätze aufgeteilt und sollte jetzt etwas besser lesbar sein. --TraugottStreicher (Diskussion) 23:39, 28. Dez. 2017 (CET)Beantworten