Diskussion:Schutzrechtsberühmung

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Pajz in Abschnitt Besseres Beispiel-Bild
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unrichtiger Copyright-Hinweis kann irreführende Werbung sein[Quelltext bearbeiten]

medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1745 Volltext noch nicht im Netz --134.130.68.200 12:36, 16. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Besseres Beispiel-Bild[Quelltext bearbeiten]

Das derzeit genutzte Beispielbild ist nicht ideal, denn der Urheber und dessen Todesjahr sind unbekannt. Daher wäre es besser, ein Beispiel aus diesem Fundus zu nehmen, das diese Unzulänglichkeit nicht hat.

Nachteil des hier vorgeschlagenen Bildes: Es ist „nur“ ein „Wasserzeichen“ im Bild, kein explizites ©-Symbol und/oder „Copyright“. Gibt es alternative Vorschläge? --Hasenläufer (Diskussion) 15:42, 29. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Bei deinem Vorschlag ist der Urheberrechtshinweis nur mit Mühe zu entdecken und kein Copyright-Hinweis. Da finde ich das bisherige besser geeignet und würde das einfach so lassen. -- Gerd Fahrenhorst (Diskussion) 16:01, 29. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Meiner Ansicht nach sind derlei Beispielbilder unnötig, sodass es besser wäre, ganz auf sie zu verzichten. Sie illustrieren unnötigerweise einen trivialen Sachverhalt, den man aus der Illustration aber gar nicht ersehen kann. Denn ohne Zusatzinformationen ist die angebliche „Schutzrechtsberühmung“ auch nicht erkennbar; und damit ebenso nicht erkennbar ist der Sinn und Zweck der Illustration. Was den konkreten Vorschlag betrifft, sei ergänzt, dass hier gar keine Inhaberschaft eines Schutzrechts behauptet wird. Im Übrigen ist die Literatur überwiegend – und die Rechtsprechung zum Teil – der Ansicht, dass Fotografien „zweidimensionaler“ Werke ebenfalls Lichtbildschutz genießen; insofern träfe selbst wenn die Behauptung einer „Schutzrechtsberühmung“ gar nicht in unstrittiger Weise zu. Grüße, — Pajz (Kontakt) 17:06, 29. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Anmerkung: Zum Thema „ist die Literatur überwiegend – und die Rechtsprechung zum Teil – der Ansicht, dass Fotografien ‚zweidimensionaler‘ Werke ebenfalls Lichtbildschutz genießen“ habe ich bisher ausschließlich gegenteilige Darstellungen wahrgenommen. Aber das soll nicht Thema dieser Diskussion sein. --Hasenläufer (Diskussion) 17:53, 29. Jan. 2016 (CET)Beantworten
In der Tat, aber falls es interessiert: Ich habe den Meinungsstand vor einiger Zeit mal unter commons:Commons:Reuse of PD-Art photographs, Fußnote 6, zusammenzutragen versucht. Grüße, — Pajz (Kontakt) 19:45, 29. Jan. 2016 (CET)Beantworten