Diskussion:Steuervorauszahlung

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Michael Metschkoll in Abschnitt Grundlegende Überarbeitung
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Steuervorauszahlung“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Einkommensgrenze für Vorauszahlung[Quelltext bearbeiten]

Es wäre noch hilfreich (zumindest für mich) diese Information mit in den Artikel zu nehmen. Falls es keine gibt, dann eben das. Gibt es eine solche?
Die Frage stellt sich mir in meinem Fall, da ich bislang, seit 12 Jahren, keine Vorauszahlung leisten musste. Nun habe ich einen solchen Bescheid bekommen und muss sie auch zahlen. (Effektiv entsteht dann dadurch einmal die doppelte Geld-Summe als persönliche Last. Daher ist es imho auch eine wichtige Information, wenn sich jemand initial über das Thema informiert.)
Hängt das damit zusammen, dass ich in dem neuen Bescheid ein etwas höheres Einkommen habe als bisher? Oder hatte ich einfach nur Glück? Was sind da die Regeln? Oder ist es reines Ermessen des Finanzamtes, ob es sich lohnt eine Vorauszahlung zu fordern? (Ich selber habe leider bisher keine Quelle dazu gefunden, es wurden immer nur die Termine und der Grund für die Höhe genannt.) -- Odoke Frey 17:17, 1. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Erstjahr[Quelltext bearbeiten]

Weiß jemand, was im ersten Jahr der Tätigkeit ist? Muss man dann auch irgendeine Vorauszahlung leisten? -- 84.155.162.6 21:13, 29. Apr 2005 (CEST) Meines Wissens: nein.

Auch im Erstjahr sind prinzipiell Vorauszahlungen erforderlich. festgesetzt werden diese dann über die Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung --Tobias heinrich karlsruhe 09:29, 11. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Prinzipiell stimmt das gar nicht. Du kannst auch weit über ein Jahr selbständig (z.B. als Freiberufler) tätig sein, ohne das überhaupt irgendwo anzugeben (nur blöd, wenn Du in der zwischenzeit Vorsteuer geltend machen willst:-), oder Angestellte hast, oder ...--Mideal (Diskussion) 17:27, 3. Mär. 2015 (CET)Beantworten
@Mideal Wenn man eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt, muss man unverzüglich Meldung machen, dann schickt das Finanzamt den besagten Fragebogen. Bitte einmal § 138 Abs. 1 S.3 AO lesen. Stimmt als doch. Gruß --mundanus Disk. 21:41, 3. Mär. 2015 (CET)Beantworten
<korinthenkack>"Wer eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt, hat dies dem nach § 19 zuständigen Finanzamt mitzuteilen." - Eben genau "unverzüglich" steht da für Freiberufler nicht.<\korinthenkack>Vielleicht hat das damals mal einer so gewollt, nur eben nicht geschrieben, und da der überwiegende Teil der Politer RA und SB sind, wird das nie geändert werden.:-) "Hat dies mitzuteilen" kann irgendwann sein - de facto müsste das wohl spätestens mit der Frist für eine EkSt-Erklärung sein. Da kann man aber schon weit über ein Jahr gearbeitet haben.--Mideal (Diskussion) 09:42, 6. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Unverständlich[Quelltext bearbeiten]

Diesen Beitrag hat offenbar ein Finanzbeamter geschrieben. Von einem Lexikon kann man doch wohl Normaldeutsch erwarten.

(Also selbst wenn Du das als Beleidung auffassen solltest - was es zumindest aus meiner Sicht nicht ist, sondern lediglich ein Hinweis auf zu viele Fachbegriffe - rechtfertigt das zumindest meiner Meinung nach nicht die Löschung des Beitrags!)

Dann bitte ich um konkretisierung, damit der Artikel verbessert werden kann :-) --Tobias heinrich karlsruhe 09:29, 11. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Zeitpunkte[Quelltext bearbeiten]

Die dt. Zeitpunkte in der Einleitung sind m. E. unnötig, da

  1. sie auch im Block Einkommensteuer genannt werden
  2. sie sich nur auf die ESt beziehen

Die östereichischen Zeitpunkte sind die Einzige Angabe zuu Österreich (?), was tun? gruß to --Tobias heinrich karlsruhe 09:29, 11. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Fehlende Gesetzeszitate[Quelltext bearbeiten]

Im Beitrag wird beschrieben, dass ein Vorauszahlungsbescheid immer unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht. Gesetzesfundstellen werden allerdings nicht angeführt. Damit ist diese Feststellung nicht nachvollziehbar. (nicht signierter Beitrag von 79.222.227.141 (Diskussion) 10:54, 22. Jun. 2010 (CEST)) Eigentlich ist nichts in dem Artikel mit Quellen belegt! Ergibt sich die Vorgehensweise bei den Steuervorauszahlungen aus einem BMF-Schreiben? (nicht signierter Beitrag von 217.111.3.178 (Diskussion) 17:18, 11. Jul 2013 (CEST))Beantworten

Bindestrich[Quelltext bearbeiten]

Für den Bindestrich gibt es absolut keinen Grund. Man schreibt auch nicht Steuer-Veranlagung, Steuer-Beratung, ... Bitte ändern.--Mideal (Diskussion) 17:25, 3. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Dem kann ich nur zustimmen.--Kkusch (Diskussion) 13:41, 6. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Stimmt, gilt aber für alle Steuerarten - habe ich mal vereinheitlicht.217.110.209.235 15:05, 5. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Grundlegende Überarbeitung[Quelltext bearbeiten]

Ich bin den Artikel durchgegangen und habe ihn sprachlich und inhaltlich überarbeitet. Den Halbsatz zum Antrag auf Anpassung von Körperschaftsteuervorauszahlung auf amtlichen Formular habe ich herausgenommen, da er meines Erachtens nicht stimmt. Falls jemand anderer Meinung sein sollte, wäre ich für einen Nachweis dankbar. --Michael Metschkoll (Diskussion) 18:38, 24. Jan. 2017 (CET)Beantworten