Diskussion:Tauglichkeitsgrad

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Text-Genehmigung[Quelltext bearbeiten]

Genehmigung für die Benutzung des Contextes liegt vor. Tut mir leid für die Umstände, bin noch etwas neu hier ;).

Orginal:

Sehr geehrter Herr Schindler,

Sie können den Content unter:

http://www.bundeswehr.de/forces/grundlagen/wehrpflicht/030528_tauglichkeit.php


unter Nennung der Quelle für Ihren Artikel, den Sie bei Wikipedia veröffentlichen wollen, nutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Krerss

Super. Und vielen Dank an den Herrn Hauptmann :) --Pixelfire 23:20, 29. Nov 2004 (CET)
Ob dieser wusste, dass er den Inhalt dann unter GFDL stellt? --Grüße, Auke Creutz um 22:10, 28. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Wirbelsäulenverbiegungen[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht, dass man durch schwerste Wirbelsäulenverbiegungen (Buckelbildung) T5 als nicht wehrdienstfähig eingestuft werden kann. Nun frage ich mich wie kann man "schwerste" Wirbelsäulenverbiegungen definieren? Ich habe einen sogenannten "Hohlrundrücken", welcher zu einer leichten Biegung des Rückens nach vorne hin führt. Kann man das als Buckelbildung bezeichnen und somit zur T5 Einstufung führen?(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 84.133.83.78 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla 22:42, 22. Sep 2006 (CEST)) Ich bin bei weitem kein Quasi Modo. ^^ (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 84.133.109.228 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla 22:42, 22. Sep 2006 (CEST)) Weiss da zufällig jemand bescheid? Würde mich brennend interessieren! (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 84.133.125.23 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla 22:42, 22. Sep 2006 (CEST))

Suizidgefährdung??[Quelltext bearbeiten]

Naja. So jemand wird einfach in die Gummizelle gesperrt und bekommt dann erst recht T2

Lieber unbekannter IP-User. Was willst du uns mit dieser Aussage mitteilen? --pixelFire Bierchen?!? 09:31, 20. Nov 2005 (CET)
sagen wir es so: jeder der nicht zum Bund will sollte das Thema bei der Musterung ansprechen ;) 87.184.202.90

Ich glaube, dass die Einschränkung der Körpergröße bei T2 falsch ist. Im Artikel heißt es "Körpergröße unter 178 cm oder über 196 cm". Ich würde da eher die Wörter unter und über vertauschen. (nicht signierter Beitrag von 84.158.111.55 (Diskussion) 22:29, 12. Okt. 2013 (CEST))[Beantworten]

Nö, dass passt schon. Wer zwischen 178 und 196 liegt ja im Bereich T1, wer außerhalb liegt, kann maximal auf T2 kommen. --79.238.232.236 11:03, 11. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]

Wenn ich das lese, glaube ich ja fast, dass ich schwerbehindert sein muss. Aber ich kenne so viele Leute, die genauso wie ich wegen Kleinigkeiten ausgemustert wurden.

Mit der Realität haben diese Richtlinien doch nicht mehr viel zu tun, ich denke das sollte nicht nur in dem Musterungsartikel, sondern auch hier erwähnt werden.


Fehlsichtigkeit bis zu Werten von bis zu +/-8 dpt (sph) und +/-5 (cyl), der addierte Wert von (sph)+(cyl) darf ebenfalls, pro Auge, +/-8 nicht überschreiten

Wenn der addierte Wert nur auf EINEM Auge 8 überschreitet, ist man dann ausgemustert? Was ist wenn z.B. jemand -6,5 dpt & +2 cyl hat? Gilt das dann als 4,5 oder 8,5? --Kall Mou Dei 21:03, 2. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]

Verfahren Dioptrienaddition: Guter Hinweis!

Für das angegebene Beispiel -6,5 sp & +2 cyl (Winkel x) sehe ich mir die zwei Orthogonalwinkel x und x90 (= x + oder - 90°, je nachdem welcher Wert geringer ist an)

-6,5 sp & +2 cyl (x) =

Bei x: (-6,5)+(+2) = -4,5

Bei x90: -6,5

Nach Konvention der Optiker und Physiker ("gleiche Vorzeichen bei beiden Komponenten", damit ergibt sich beim spärischen Wert (zuerst genannt; in jede Winkelrichtung wirkend, also bei x und x90) der niedrigstmögliche Absolutwert (und ein absolut gleich großer Zylinderwert))

Bei x: -4,5

Bei x90: -6,5 = (-4,5) + (-2)

Also:

-4,5 sp & -2 cyl (x90)

Addition für Tauglichkeitskriterium:

(-4,5) + (-2) = (-6,5)

Dann erst den Betrag bilden:

|(-6,5)| = +6,5 = 6,5 < 8

Helium4 (Diskussion) 07:34, 2. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]

Hallo, weiß jemand genaueres über T7? Ich weiß nur, das er 1995 eingeführt und 2000 wieder gestrichen wurde (bin in dem Jahr mit T7 gemustert worden und mußte nicht mehr hin *g*).
Habe nur folgenden Grund für die Einführung von T7 gefunden. Zitat ′1995: In diesem Musterungsjahr wurde nach einer öffentlichen Debatte über „Wehrungerechtigkeit" der Tauglichkeitsgrad T 7 eingeführt. Damit sollte dem in der Öffentlichkeit bestehenden Eindruck entgegengewirkt werden, gesunde junge Männer würden untauglich „geschrieben" und könnten damit „verdienen statt dienen".′ (Quelle: Zentralstelle KDV).
Soweit, so gut. Aber was waren die Kriterien, weshalb man T7 gemustert wurde? Und warum hieß es T7 und nicht T6 (gab es sowas schon mal)?
MfG --PaCMaN@ 22:40, 9. Feb 2006 (CET)

An ein Kriterium erinnere ich mich noch (mein Arzt hatte mir mal den Musterungskatalog gezeigt): Fehlen eines Fingers an der Hand, mit der man nicht überwiegend schreiben kann. Etwas unglücklich formuliert, weiß ich. (Übrigens führte das Fehlen eines Fingers an der „Haupthand“ zur Einstufung in T5.) --T-Zee 02:01, 20. Jul 2006 (CEST)
Ich habe etwas gewühlt und einen Absatz dazu verfasst. --Hansbaer 15:47, 25. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

der link unter weblinks führt auf eine 404 seite

In der Auflistung fehlt der Tauglichkeitsgrad T6 als Reservist verwendungsfähig.

Als T3 in T5 umgewandelt wurde, wurden auch viele Reservisten untauglich deshalb hatt man T6 eingeführt. Vielleicht kann das jemand ergänzen ich kann nicht so gut formulieren.

Und wo steht das, also was ist die Rechtsgrundlage? Das Wehrpflichtgesetz kennt ja nur die drei Grade Tauglich, Nicht Tauglich und Vorübergehend nicht tauglich und die Verwendungsbeschränkungen "ohne Einschränkung" und "mit Einschränkung für bestimmte Tätigkeiten?--HolgerB 16:48, 10. Mär 2006 (CET)
Steht zum Beispiel auf reservistenverband.de
Der Tauglichkeitsgrad T6 gilt ja nur für ehemalige T3ler die ihre Dienstzeit schon lange abgeleistet haben.

für alle die neu zu mustern sind gelten die Grade wo bereits aufgeführt sind.

Das verstehe ich nicht so ganz. Sind nachträglich Leute, die ursprünglich als T3 eingestuft wurden, sozusagen umgemustert worden, auch wenn sie bereits längst aus der Bundeswehr ausgeschieden waren? Wenn ja, welchen Sinn hätte diese sicher recht aufwendige Angelegenheit? Wollte man damit einen späteren Einsatz der Ex-T3er im hoffentlich nie eintretenden, aber trotz aller Friedensbemühungen leider nicht vollständig auszuschließenden Verteidigungsfall ausschließen?
Problem ist nun: Wenn Du an einer DVAG teilnehmen willst, darfst Du nicht ausgemustert sein. So wären ja alle, die T3 sind ausgemustert und dürften nix mehr freiwilliges (z.B. Schießen) machen. deswegen wurde T6 eingeführt --deFox 19:32, 27. Aug 2006 (CEST)
Das würde dann zusammen mit diesen beiden Sätzen Sinn ergeben:
„Alle die bis zum 1. Oktober 2004 mit T 3 gemustert wurden, wurden in T 5 eingestuft. Wer zu diesem Zeitpunkt bereits einen Dienst ableistete, hatte die Wahl den Dienst bis zum Ende abzuleisten oder sich entlassen zu lassen.“
Nach meinem Verständnis bedeuten diese Sätze genau die oben von mir beschriebene Vorgehensweise. Liege ich da richtig? Oder bezog sich dieses „Ummustern“ nur auf Leute, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gesetzesänderung gerade ihren Wehrdienst ableisteten? Dann wäre das missverständlich formuliert. IMHO. --T-Zee 02:08, 20. Jul 2006 (CEST)
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist T6 was inoffizielles, zumal es nicht in den Gesetzen und Verordnungen auftaucht. Ich vermute, daß es sich bei diesen Leuten, die so eingestuft sind um Reservisten handelt, die unbedingt freiwillig weitermachen wollen aber urspünglich T3 waren und damit seit der Gesetzesänderung T5 sind. Also eher eine interene Sache der Bundeswehr um Reservisten die Weiterarbeit zu ermöglichen.--HolgerB 19:22, 20. Jul 2006 (CEST)
Inoffiziell trifft es nicht ganz. Da viele Reservisten mit ehemals T3 mit einem T5 keine Wehrübungen machen könnten, hat man T6 eingeführt. Um von T5 wieder in den Dienst zu gelangen muss man eine schriftliche Einverständniserklärung ans KWEA schicken - dann erhält man auch T6 und kann weiter wehrüben. Die einzige Quelle die ich gefunden habe ist vom Informationsdienst für Reservisten 2-2005 auf der Internetseite der Luftwaffe.

Ich habe mal einen Abschnitt dazu verfasst. Die Informationen sind dünn und wahrscheinlich wird dieser Dienstgrad ohnehin bald aussterben, weil die Zahl der Reservisten, die auch nach langen Jahren noch begeistert mitüben, dürfte sich doch in Grenzen halten. Der Vollständigkeit halber muss er aber rein. Verbesserungen sind willkommen. --Hansbaer 15:50, 25. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Drogenkonsum führt nicht automatisch zu T5, sondern ergibt in den leichten Fällen (bei "weichen" Drogen) erst einmal T4, zumindest bei mir persönlich. Wie es aussieht, wenn nach dem halben Jahr Zurückstellung immer noch ein Konsum vorliegt, kann ich allerdings nicht sagen. --Taugenichts-steini 20:33, 8. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Unterschiede zwischen Theorie und Praxis[Quelltext bearbeiten]

Offenbar werden in der Praxis, die Kriterien zur Tauglichkeitseinstufung sehr flexibel gehandhabt. Es sind mir Fälle bekannt, wo eine vornliegende Zahnspange zu T5 führte, andererseits gibt es Fälle, wo jemand mit -1,5 Dpt. und hintenliegender Zahnspange (Retainer) T1 bekommt. Könnte es also sein das in der Praxis ganz andere Kriterien zum Tragen kommen? Spielt eventuell das Ergebnis der EUF noch eine Rolle? --MB-one 17:10, 9. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Die Tauglichkeit wird vorher festgelegt. Ohne Musterung ist die EUF nicht zulässig. Soweit mir bekannt ist, ist eine Zurückstellung nur dreimal zulässig. Danach muß endgültig eingestuft werden. Ich denke mal daraus resultiert T 5 bei Zahnspange--HolgerB 19:21, 9. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

ich kenne einen Fall in meinem Bekanntenkreis, der mit einem BMI von 18 noch T2 gemustert wurde (das allerdings wegen einer Sehschwäche); ein anderer wurde mit BMI 19 als untergewichtig ausgemustert. Ein anderer Unterschied zwischen den beiden ist, dass der ausgemusterte sagte, er wolle "wenn, dann zum Bund", und der mit BMI 18 als T2 Gemusterte, er wolle in jedem Fall Zivildienst machen. Da legt sich doch ein Verdacht Nahe... ;-) --MusterTapete 16:10, 16. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Moin! Eine Frage: Warum sind Transsexuelle nicht wehrdienstfähig? MfG Oblivion1987 10:52, 28. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wahrscheinlich, weil gemäß Artikel 12a die Wehrpflicht nur für Männer gilt. --79.238.232.236 11:07, 11. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]

mal es dir doch aus ... vielleicht sind besagte in den Augen der Bundeswehr-Nazis Menschen 2. Klasse??(nicht signierter Beitrag von 77.176.203.147 (Diskussion) )

zu Oblivion: Moin. Ich gehe mal davon aus, dass dem so ist, weil Transsexualität medizinisch/psychologisch als Verhaltensstörung klassifiziert wird. Wäre aber noch zu Prüfen, ob es überhaupt ein T5 Grund ist, da ich das Kriterium auf der seite des DH nicht gefunden habe.
zu IP: Danke für deinen Beitrag. Sehr qualifiziert. --pixelFire Geschwurbel?!? 21:15, 23. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]


zu Pixelfire: Ja Pixelfire es ist ein Grund um nach T5 ausgemustert zu werden, ich bin zwar eine unregistrierte Benutzerin hier, aber ich habe damals den Eintrag zu Transsexualität hinzugefügt, ich bin selbst so ausgemustert worden. Als Frau hat man KEINE WEHRPFLICHT. Deswegen wird man ausgemustert.

Falls jemand meint ich hätte falsch formattiert, entschuldige ich mich schon mal. Ich hab noch nie kommentiert auf wikipedia. --Benutzer:~~ Gast

Körpergröße für T1[Quelltext bearbeiten]

Die maximale Körpergröße stimmt mit 1,95m. Allerdings beträgt die mindestgrößte nicht 1,80m sondern 1,78m.

Habe deswegen T2 bekommen. Der einzige Bereich wofür ich nicht tauglich bin, ist das Wachbatallion, weil dort eine Mindestgröße von 1,78m vorrausgesetzt wird.

Im Artikel wird 1,84m als maximale Körpergröße genannt. Ich bin jedoch 1,87m und ebenfalls T1. Überprüfung des im Artikel angegebenen Wertes angebracht? --K-lapuno 12:03, 2. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Im Artikel wird unglücklicherweise nicht erwähnt, was ist wenn man unter 1,78m ist. Automatisch untauglich? --95.208.3.16 18:36, 11. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Nein, wird auch erwähnt: T2 mit Verwendungsausschluß Wachbataillon. Bei deutlich noch kleineren vielleicht noch weitere Verwendungsausschlüsse. Je nachdem man die halt dann einsetzen kann.--93.134.254.163 14:35, 13. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]

T3 abgeschafft?[Quelltext bearbeiten]

T3 soll abgeschafft sein? Ich war zusammen mit einem Freund im Juni bei der Musterung, er hat T3 bekommen, da er einen Motoradunfall hatte und sein Knie noch nicht vollständig verheilt war. Die Ärztin sagte allerdings zu ihn, dass er es in ein bis zwei Jahren nochmal versuchen kann bzw. sich nochmal mustern lassen könnte, und das das Knie ihn dann nicht mehr bei der Tauglichkeit zu lasten liegen würde.

Das war früher immer T4, möglicherweise wurde nie Numerierung geändert.--HolgerB 18:46, 28. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]

Deutschlandlastig[Quelltext bearbeiten]

Da die Begriffskommentar-Zeile zu kurz ist, hier mein vollständiger Bearbeitungskommentar (zu dieser Änderung): der Begriff "Tauglichkeitsgrad" ist ein Bundeswehr-spezifischer Begriff - also per se Deutschland-spezifisch. Ein Artikel, der "die Situation in anderen Ländern zu schildert", müsste/könnte daher unter anderem Lemma, z. B. Wehrtauglichkeit, entstehen. Alternativ müsste man das Lemma ändern (sprich Artikel verschieben) und dann den Artikel "international" abändern.
Sollte ich damit falsch liegen, bitte ich, mich mit Beleg-Angabe zu korrigieren.-- BSI 20:43, 6. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

Körpergröße für T1[Quelltext bearbeiten]

hier fehlt die Quelle, kann ich so nicht glauben. "Jemand den ich kenne 176cm T1 Pilot" wie soll das funktionieren, habe aber keine Zeit das zu verifizieren. Überprüft bitte mal. LG --Genom-X 22:55, 15. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]

Löschantrag[Quelltext bearbeiten]

Es wird immer schlimmer! "Wer keinen Bauch hat" hat vermutlich auch kein Gehirn! Löschen oder neu schreiben? Wer kennt sich aus und hat Quellen? --Genom-X 03:32, 21. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]

Drogenkonsum[Quelltext bearbeiten]

Drogenkonsum bedeutet(e) nicht zwangsläufig T5, wir hatten einige bei denen Marihuana festgestellt wurde. Einer wurde vom Sanitätsdienst zu uns versetzt mit der Begründung, aufgrund seines Marihuanakonsums könne er keinen San-Dienst leisten, es wäre ja möglich das er KRKW fahren muss etc. Schiessen und Sachen sprengen war aber ok anscheinend... M.f.G. --JCJ 14:12, 11. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]

Veraltete Tauglichkeitsgrade[Quelltext bearbeiten]

Sollte man vielleicht einen kleinen geschichtlichen Abschnitt einfügen? Ich weiss es gab k.v. (kriegsverwendungsfähig) aber wohl auch a.v.(H) und g.v. (H) (arbeitsverwendungsfähig/ garnisonsverwendungsfähig, das H in Klammern steht für den Zusatz Heimat.) M.f.G. --JCJ 14:18, 11. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]

Ja, das wäre sehr gut, zumal von der BKL KV ein Link zu diesem Artikel führt. --= (Diskussion) 16:00, 25. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]

Körpermaße für Frauen[Quelltext bearbeiten]

Gelten die Grenzen für die Körpergröße auch für Frauen? Dann müsste die Mehrzahl der weiblichen Bewerber ja ausgemustert werden. YoshiDragon (Diskussion) 01:27, 3. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]

Geschichte der T1 bis T7[Quelltext bearbeiten]

Dem Artikel fehlt es noch an Allgemeingültigkeit, weil Hintergründe und Zusammenhänge fehlen. Die o.a. Beiträge lassen das sofort erkennen - und jeder ältere interessierte Zeitungsleser weiß es noch. Die Entwicklung und Varianten der Tauglichkeitsgrade und Tauglichkeitsktiterien sollten daher aus Gründen der Neutralität, Qualität und Thementransparenz aufgenommen werden. Denn schließlich wurde die Zahl der wehrpflichtigen, aber untauglichen deutschen Männer auch durch die T-Kriterien erheblich - um nicht zu sagen "beliebig" - variiert.--Güwy (Diskussion) 11:20, 29. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]

Abgeschaffter Tauglichkeitsgrad "wehrdienstfähig - Ersatzreserve I/II"[Quelltext bearbeiten]

In meinem Musterungsbescheid steht Tauglichkeitsgrad "wehrdienstfähig" unter Zuweisung zur "Ersatzreserve I". Soll heißen: Früher gab es wohl noch andere Bezeichnungen, so dass der Abschnitt "Abgeschaffte Tauglichkeitsgrade" von entsprechend Sachkundigen ergänzt werden sollte. --Exilsaarländer (Diskussion) 19:06, 29. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

Wenn T3 dem T5 zugeschlagen wurde, wären doch die Kriterien von T3 auch bei T5 aufzulisten, mit Hinweis seit 1. Oktober 2004. Dort scheint aber T5 noch so beschrieben zu sein, wie vor dem Entfall von T3. --Diwas (Diskussion) 18:58, 11. Jul. 2017 (CEST)[Beantworten]