Diskussion:Verfassungsgeschichte

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Lückenhaft, unbelegt[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich habe eben beide Bausteine gesetzt. Der Artikel zielt lediglich auf die "Verfassungsgeschichte" in Bezug auf Verfassungen im neuzeitlichen Sinne ab und unterschlägt den geschichtswissenschaftlichen Komplex zu vorneuzeitlichen Verfassungen, wie z.B. die Verfassungsgeschichte des Mittelalters. Wer z.B. den Links in den Artikeln Adalbert Podlech, Ernst Pitz, Walter Schlesinger etc. folgt und hier landet, wird verwirrt statt aufgeklärt. Die Fixierung auf die sog. "neuere Verfassungsgeschichte" mag einem juristischen bzw. neuhistorischen Ansatz geschuldet sein, unterschlägt aber althistorische Sichtweisen. Wie der Artikel zu seinen einseitigen Behauptungen kommt, lässt sich mangels Einzelnachweisen nur schwerlich nachvollziehen. - Grüße --MMG (Diskussion) 01:58, 3. Feb. 2013 (CET)[Beantworten]

Verfassungsgeschichte - Geschichtsschreibung[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel wirft Verfassungsgeschichte und Verfassungsgeschichtsschreibung durcheinander. Ich wäre für eine Umbenennung in "Verfassungsgeschichtsschreibung" und die Streichung der Passagen über den Nationalsozialismus (weil das "Verfassungsgeschichte" ist). --Woldemar1958 (Diskussion) 08:42, 30. Sep. 2020 (CEST)[Beantworten]

Das unterstütze ich. Den NS-Abschnitt könnte man in einen eigenen Artikel „Verfassungsgeschichte Deutschlands“ (vgl. Verfassungsgeschichte des Vereinigten Königreichs, Verfassungsgeschichte Polens) auslagern. --Carl Novator (Diskussion) 10:57, 1. Okt. 2020 (CEST)[Beantworten]
Das erscheint mir zweifelhaft und eine Lemmaumbenennung kein sinnvolles Vorhaben. Vielmehr sollten die Inhalte besser voneinander abgegrenzt werden. --Benatrevqre …?! 20:24, 7. Feb. 2021 (CET)[Beantworten]