Diskussion:Verkehrsstrom

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Beleg benötigt[Quelltext bearbeiten]

Für diese Ergänzung („Anrainerverkehr“) bitte Beleg aus Fachliteratur o. Ä. ergänzen @W!B:: --Mailtosap (Diskussion) 15:44, 21. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]

Mailtosap ernsthaft? Das Verkehrszeichen "Fahrverbot" mit der Zusatztafel "Anrainerverkehr" bedeutet, dass neben Eigentümerinnen beziehungsweise Eigentümern und (Rechts-)Besitzerinnen oder -Besitzern der neben der Straße befindlichen Liegenschaften auch deren Besucherinnen und Besucher oder Lieferantinnen und Lieferanten zufahren dürfen. § 52 a/1 StVO – ich hätte das ehrlich gesagt für allgemeinbildung gehalten. und da einbahn-sackgassen selten sind, dürfen sie im übrigen allesamt auch wieder wegfahren ;) --W!B: (Diskussion) 15:50, 21. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]
Danke für den Beleg. Natürlich ist der Begriff Anrainerverkehr allgemein bekannt. Er wird auch umgangssprachlich verwendet, ähnlich wie Autobahnverkehr oder Lieferverkehr. Jeder Mensch kann mit diesen Begriffen etwas anfangen. Im Bezug zu Verkehrsstromarten werden allerdings feste Definitionen geführt. In der Fachliteratur wird nur der Ziel- und Quellverkehr eines Verkehrsgebietes als Anliegerverkehr bezeichnet. Beispiele im Netz [1] und [2] Wo stehen Binnenverkehr und gebrochener Durchgangsverkehr? --Mailtosap (Diskussion) 00:35, 23. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]