Diskussion:Waldheimer Prozesse

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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Waldheimer Prozesse“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Bitte den Beitrag über die Kassation der Urteile hier nochmal erläutern und danach umformulieren, sodaß der Inhalt im Artikel eingearbeitet werden kann, wenn belegt. Danke. --Init 15:41, 25. Mär 2006 (CET)

Den Begriff Waldheim-Schnellprozesse habe ich außerhalb dieses Artikels noch nie gelesen. Wo kommt der her? --Robart 15:43, 20. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

den Hinweis „(auch: die Waldheim-Schnellprozesse)“ habe ich erst einmal entfernt, bei Googel wurde das zu einer „Wikipedia-Selbstreferenzierung“. --Goesseln 16:51, 27. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Bedarf noch der Überarbeitung: Zitat Absatz: Nach dem Abschluss der 1317 Revisionsverfahren im Juli 1950 waren 32 Todesurteile gefällt. Sieben der zum Tode Verurteilten wurden begnadigt und zwei weitere starben vor der Vollstreckung, die 24 Todesurteile wurden am 4. November 1950 vollstreckt. Vollstreckt wurde die Hinrichtung von Volkspolizisten im Offiziersrang, die die Verurteilten erdrosselten. Grund hierfür war, dass kein Henker gefunden wurde.

Hat schon mal jemand überprüft, daß 32 Todesurteile abzügl. der sieben Begnadigungen und der zwei, die vor der Vollstreckung gestorben sind, 23 ergibt? Im Artikel wird aber von 24 Todesurteilen gesprochen, die vollstreckt wurden. (nicht signierter Beitrag von RoterBaron79 (Diskussion | Beiträge) 12:34, 21. Jan. 2016 (CET))[Beantworten]

Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

gesetzt, da ein Verweis auf die Rechtsgrundlage nicht vorhanden ist (z.B. Kontrollratsgesetz Nr. 10), da nicht nur die Kategorisierung z.B. Kategorie:NS-Prozess oder Kategorie:Aufarbeitung des Nationalsozialismus fehlt(e), die Zahl der verurteilten NS-Verbrecher in Abgrenzung zu der Zahl der verurteilten Regimegegner fehlt. Ich war schon mal vor einem Jahr, als ich den Artikel über Paul Reckzeh schrieb, hier vorbeigekommen. Der Artikel sollte deutlicher untergliedert werden (politische, juristische Voraussetzungen; Gerichtsorganisation; „Schnellverfahren“; Haftbedingungen nach der Verurteilung; "Schlußstrich" in der DDR; politische und juristische Bewertung in der BRD, Schlußstrich in der BRD; ...) --Goesseln 16:51, 27. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Sollte nicht so schwer sein, das eigene Faktenwissen selbst einzutragen.Drahtloser 04:45, 29. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]
Belege fehlen fast vollständig. Ganze drei Belege für derartig viele, nicht einfach zu überprüfende Aussagen sind schlicht ein Witz.
@Drahtloser: Das Faktenwissen UND die Belege hat der zu liefern, der etwas in einem Artikel drinstehen haben will. Unbelegtes fliegt raus, danach wäre der Artikel dann so dünn, daß er löschwürdig wäre.
Der Artikel ist stark "kopflastig": der komplette Inhalt steht in der Einleitung, im Artikel-Body dafür garnichts (inhaltliches).
Es steht zwar drin, wie schrecklich viele schrecklich schnell abgeurteilt wurden, was für Leute das allerdings waren, und wofür sie verurteilt wurden, erfährt man nur (ansatzweise), wenn man die Bildunterschrift zum KZ-Kommandanten Heinicker durchliest. In der jetzigen Form klingt der Artikel sehr polemisch und anklagend, was auch nur funktioniert, weil gerade diese Details fehlen. --92.224.248.131 18:45, 25. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]

Hinrichtungen -Fehlende Angabe[Quelltext bearbeiten]

Gibt es gesicherte Erkenntnisse, wie die 24 Todesurteile am 4. 11. 1950 vollstreckt wurden? Während in einer Disseration "Die Todesurteile der Waldheimer Prozesse" (Wien 27. Dezember 2008) davon die Rede ist, diese seien durch eine tödliche Injektion erfolgt,ist die gängige These, die Delinquenten seien in einem Kellerraum auf einen Stuhl gestellt worden, der nach Umlegen einer Schlinge weggetreten wurde. Auch hält sich das Gerücht die Opfer seien in den Raum geführt und dort erdrosselt worden. Eine nährere Angabe sollte m.E. in den Artikel rein. -- KlausiKlaus 13:50, 30. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]

Das letztere ist natürlich am besten geeignet, eine gruselige Verbindung zur Grausamkeit der Nazis herzustellen. Real gab es in der DDR aber 2 Hinrichtungsmethoden, eine Guillotine, die von 1950 bis 1960 in Dresden, und dann bis 1968 in Leipzig stand, und den "unerwarteten Nahschusses in das Hinterhaupt".
Unter http://www.danieladahn.de/index.php?section=texte&func=detail&pid=137&seite=0&lang= hat sich jemand die 350seitige Anklageschrift besorgt, die muß also irgendwo verfügbar sein. Bisher übernimmt der Artikel ja nur die Relativierungen und diffusen Angaben der Presse über "angebliche" NS-Verbrechern und "Geschädigte". Da wären mal nachvollziehbare, genauere Angaben nötig, was für Leute da verurteilt wurden, und wofür. --78.52.163.21 11:32, 28. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]
Die beiden Autoren des Buches, das als Beleg für die angeblichen Erdrosselungen herangezogen wird, gehören zur Neuen Rechten. Sind die Quellen in ihrem Buch überprüft worden? Wozu überhaupt Erdrosseln, die Offiziere hätten dich sicher auch geschossen, wo doch Erschießen sowieso eine der offiziellen Hinrichtungsarten war. Und was heißt "kein Henker" gefunden? Das waren doch dann die Henker, oder nicht? Was auch noch mal den vorherigen Punkt "wieso nicht durch Erschießen" unterstreicht. Finde ich alles zusammen höchst unplausibel.95.33.97.169 02:39, 26. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]

Zitat: ... Später stellte das Kammergericht in Berlin fest ...

In welchem Jahr?
Dass das ein Westberliner Gericht war, sollte erwähnt werden, sonst glaubt ein unbedarfter Leser noch, die DDR hätte mal einen einzigen Fehler eingestanden ...
Nebenbei: Aus dem Artikel Kammergericht wird selbiger Leser in dieser Meinung auch noch bestärkt, denn dort kann man nur lesen, dass das in Schöneberg lag, also in Ostberlin; wo das Gericht vor der Wende in Westberlin tagte, erfährt man nicht. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 11:38, 31. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
quetsch Schöneberg ist einer der West-Berliner Bezirke, so what ? --Goesseln (Diskussion) 15:21, 3. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Und noch eine Ungereimtheit zur Kammergerichtsentscheidung: Wer entschied da eigentlich genau? Laut dem Artikel Kammergericht waren damit zwischen 1945 und der Wiedervereinigung nur alliierte Behörden gemeint. War das also das Urteil der Westalliierten, und nicht deutscher Behörden, wie der Satz momentan klingt? --79.193.35.78 21:58, 10. Mai 2012 (CEST)[Beantworten]

Ich habe mal auf West-Berlin geändert. Die letzte Frage sollte man besser im Artikel Kammergericht stellen. Das verstehe ich nämlich auch nicht so genau, wer da eigentlich 1954 entschieden hat (Und welche Kompetenz das Kammerericht überhaupt hatte, denn Westberlin gehörte ja nicht zur BRD). --Rita2008 (Diskussion) 16:58, 3. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Eigenkorrektur: Das Kammergerichtsgebäude lag in Schöneberg, was zu Westberlin gehörte, war jedoch zweckentfremdet.
In welchem Gebäude genau die zum Kammergericht (= Oberlandesgericht) gehörenden Richter 1954 tagten, sollte aus dieser Literatur hervorgehen.
Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 22:49, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 18:20, 8. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]

Gibts nicht mehr. Linkinhalt über Wayback lesbar. --Orik (Diskussion) 23:30, 30. Okt. 2014 (CET)[Beantworten]

Quelle zum Prozess[Quelltext bearbeiten]

http://gedenkbibliothek.de/download/Dr_Wolfgang_Eisert_Die_Waldheimer_Prozesse_vom_11_11_1993.pdf

Aus meiner Sicht ist die unter dem Link hinterlegte Rezension aussagekräftiger als der ganze Wikiartikel! U.a. wird eine Aufgliederung der Verurteilten vorgenommen und das Gap bezüglich der hingerichteten geschlossen. (nicht signierter Beitrag von 2A02:810A:8380:C8EC:193A:C1C6:B71B:962D (Diskussion | Beiträge) 22:15, 2. Jan. 2017 (CET))[Beantworten]

Keine Quelle, nur Behauptungen... Egal was Herr Eisert hier aussagt, auch an anderen Orten hätten Wischer und Kendzia nach KRG 10 mit dem Tod bestraft werden müssen. Beide haben zwischen 39-45 wissentlich und mit Vorsatz tausende "über die Klinge springen" lassen und das lässt sich weder relativieren noch wegdiskutieren. MfG