Diskussion:Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von Habitator terrae in Abschnitt Verfassungmäßigkeit
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.

Reverts der Preisverleihung an die verurteilte Ärztin[Quelltext bearbeiten]

Benutzer Cyve revertiert mehrfach (=Editwar!) ohne Regelbezug oder ganz ohne Begründung meine Einfügung, dass die vom Urteil betroffene Ärztin genau dafür, wofür sie verurteilt wurde, auch einen Preis bekam ("Die Partei Die Linke hat der betroffenen Ärztin 2018 den Clara-Zetkin-Frauenpreis verliehen."). Es gibt keinerlei Regel, dass dafür eigens ein Personenartikel angelegt werden muss. Denn schliesslich nimmt der hiesige Artikel mit dem Urteil ja auch Bezug auf den entschiedenen Einzelfall. Der Preis gilt zudem nicht nur der Person, sondern steht generell für die Kritik des Preisgebers an der Verurteilung des Tatbestandes. Daher ist der Satz im Kritikabschnitt des Artikels genau richtig. Der Preis hat einen eigenen Artikel, ist also relevant. 80.187.104.218 14:23, 12. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

3M es ist für den Straftatbestand, um den es hier geht völlig irrelevant, was die Linke davon hält, oder man von der Linken einen Preis erhält. Einträge sind ggf. beim Preis bzw. bei einem Personenartikel zu tätigen. Dass der Personenartikel nicht existiert, ändert daran nichts. --GiordanoBruno (Diskussion) 14:58, 12. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Dann wäre auch die Meinung von ein paar Strafrechtsprofessoren irrelevant. Die steht aber im Artikel. Gesetzgeber ist die Politik. 80.187.104.218 15:14, 12. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
Die 3M wurde wegen eines konkreten Streitfalls angefragt - wenn andere Punkte ebenfalls strittig sind, dann in einer eigenen Disk. --GiordanoBruno (Diskussion) 16:06, 12. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
Selbst das Landgericht sieht die Thematik als Sache der Politik, nicht von Juristen, an. Die ZEIT zitiert heute: Indirekt forderte es eine politische Entscheidung in der Sache. Die Gerichte seien "in solchen Dingen überfordert".[1] 80.187.104.218 16:26, 12. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
Welchen Teil von "es [ist] völlig irrelevant, [...] [ob] man von der Linken einen Preis erhält" hast du nicht verstanden? --GiordanoBruno (Diskussion) 16:39, 12. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
Welchen Teil von "es ist Sache der Politik, nicht von Juristen" hast Du nicht verstanden? Auch die Reaktion der Politik auf das Urteil gehört selbstverständlich in den Artikel. (zB. dass Bundesfrauenministerin Giffey eine Reform des Paragrafen 219a fordert.) 80.187.104.218 16:53, 12. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

3M: Ich bin der Meinung, daß in diesem Zusammenhang die Preisverleihung durch eine relevante Partei, seriös belegt, durchaus in angemessener Kürze zu erwähnen ist, nicht zuletzt auch, weil dadurch die Umstrittenheit dieser Praxis in der Öffentlichkeit im Sinne von WP:NPOV, die eine Darstellung relevanter kontroverser Standpunkte fordert, verdeutlicht wird. --Eloquenzministerium (Diskussion) 16:48, 12. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Info: demnächst kommt noch ein SPD-Preis 80.187.104.218 17:03, 12. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
@Eloquenzministerium: Einen Abschnitt zur Darstellung der Umstrittenheit in der Politik oder in der Gesellschaft hat der Artikel nicht, eine Hervorhebung der Meinung einer Partei sagt dazu überhaupt nichts aus, sondern zeigt evtl. den Standpunkt dieser einen Partei. --GiordanoBruno (Diskussion) 17:06, 12. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
Du kannst gerne den Standpunkt der AfD, CDU, FDP, Grünen etc. ergänzen. 80.187.104.218 17:25, 12. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
Die Relevanz der Preisverleihug für den Artikel über den Straftatbestand kann ich ebenfalls nicht erkennen. In diesem Artikel geht es um die Norm, nicht um einzelne Personen, die ihretwegen verurteilt worden sind. Den Abschnitt Kritik kann man sicherlich noch um die Positionen der einzelnen Parteien erweitern, aber auch dabei bedarf die Preisverleihung keine Hervorhebung. --MephistoGF (Diskussion) 10:00, 13. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
Mich erstaunt, dass nicht einmal der Name der Ärztin genannt ist. Dann passt es auch kaum, dass der Preis hier erwähnt wird. Andererseits hat Kristina Hänel inzwischen doch einen ausreichenden Bekanntheitsgrad erreicht, dass sie eigentlich einen eigenen Artikel "verdient" hätte. Dort könnte dann ausführlich auf den Prozess eingegangen werden, und dort wäre m. E. die Preisverleihung auch gut aufgehoben. Grüsse, --Goris (Diskussion) 11:13, 13. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
Ein Personenartikel wäre sicherlich erwägenswert. Da sich dieser Artikel aber um dem Straftatbestand dreht, ist es hier aber meiner Ansicht nach der falsche Ort, um einzelne mutmaßliche Täter namentlich zu nennen. --MephistoGF (Diskussion) 13:05, 13. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

3M Ich denke, wenn man den Absatz Kritik mit einbringt, muss konsequenterweise auch die Preisverleihung in diesen Absatz untergebracht werden.--ElooKoN (Diskussion) 03:26, 21. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Werbeverbot[Quelltext bearbeiten]

Es darf nur angegeben werden, dass Abtreibungen angeboten werden. Detaillierte Informationen zur Methode der Abtreibung gelten auch nach der Gesetzesänderung als strafbare Werbung der Ärzte, während bei der Bundesärztekammer diese genauen Infos angegeben werden soll. Kommentar Kompromiss zu 219a: Die Kriminalisierung bleibt „Stimmt auch der Bundestag zu, dürfen Ärzte und Kliniken künftig über die Tatsache informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den gesetzlichen Voraussetzungen durchführen. Für weitergehende Informationen müssen sie allerdings auf Behörden, Beratungsstellen und Ärztekammern verweisen.“ „Zudem soll die Bundesärztekammer eine Liste der Ärzte und Krankenhäuser erstellen, die Abbrüche durchführen. Diese soll auch die Möglichkeiten und Methoden umfassen und ständig aktualisiert werden.“ [2] Wenn zwei das gleiche tun, wird ist es bei dem einen strafbare Werbung und beim anderen zulässige Information. --91.20.4.238 16:53, 9. Mär. 2019 (CET)Beantworten

219a ist kein "Nazi-Relikt"[Quelltext bearbeiten]

Siehe dieses Dokument, welches als Vorbereitung der Bundesministerin Giffey auf die Sendung Anne Will am 03.02.2019 diente: https://fragdenstaat.de/anfrage/gesprachsvorbereitung-fur-aussagen-bm-bei-anne-will/168853/anhang/Dokument10.pdf --Behördenschreck (Diskussion) 20:39, 11. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Verfassungmäßigkeit[Quelltext bearbeiten]

In dem Abschnitt steht: Kritiker halten die Norm in der Auslegung der Instanzgerichte für verfassungswidrig. Sie verletze die Berufsfreiheit [...] indem sie es Ärzten verbiete, Auskunft darüber zu geben, dass sie straffreie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.[39]. Ich bin kein Jurist, aber hier im obigen Abschnitt "Werbeverbot" steht, dass die Auskunft darüber erlaubt ist. Liegt das daran, dass das Gesetz geändert wurde und der Kommentar auf dem sich die Aussage bezieht älter ist oder ist die Formulierung missverständlich? Im ersten Fall müsste man den Satz im Artikel anpassen, dass sich die Kritik auf eine frühere Version bezieht. --Struppi (Diskussion) 10:16, 23. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Das ist eine gute und berechtigte Frage, auf die ich keine einfache Antwort weiß. Deine Vermutung ist richtig, dass sich die zitierten Literaturstimmen auf die Zeit vor der letzten Reform bezieht, in der es den Tatbestandsausschluss aus Absatz 4 noch nicht gab. Die Reichweite des Tatbestandsausschlusses ist allerdings umstritten. Insbesondere Kritiker (und jüngst wohl auch das AG Berlin-Tiergarten in einem noch unveröffentlichten Urteil) legen den Tatbestandsausschluss eng aus. Deshalb ist auch die verfassungsrechtliche Kritik der Norm weitgehend unverändert geblieben. Es gibt allerdings meines Wissens noch keine Literaturstimmen, die das nach der Reform so formuliert haben. --MephistoGF (Diskussion) 09:12, 24. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Grund der Ergänzung auf der Vorderseite liegt an dem bis dann auf der Seite noch fehlendem Wissen, dass teils auch eine Abschaffung selber für nicht verfassungsgemäß gehalten wird. Die Stellungnahme der Rechtsprofessorin auf der Seite des Bundesjustizministeriums ist dafür ein seriöser Beleg, um dass in einem Absatz am Ende kurz auszuführen. Habitator terrae Erde 13:19, 23. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

@MephistoGF: Zunächst bzgl. tMtM einen Hinweis auf den obigen Diskussionsbeitrag. Dabei habe ich offenbar (erst der Revert, dann kurz danach die Begründung auf Disk) die bei WP:E-W angegebenen Faustregeln nicht vollständig verfolgt. Entschuldigung.

Zu "Grund einer einzelnen Meinung im Vergleich zu den anderen zusammengefassten so viel Raum zu geben, gibt es nicht (Frau Wörner wird im Übrigen bereits zitiert).": Dass Frau Wörner im Übrigen bereits in einem anderen Kontext im Artikel zitiert wird, spricht ja eher für eine größere Relevanz der Meinung, als einer niedrigere. habitator terrae erde 12:09, 7. Sep. 2023 (CEST)Beantworten