Diskussion:Werkstudent

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Praxisstudent[Quelltext bearbeiten]

Ist ein Praxisstudent das selbe wie ein Werkstudent?

ich glaube nicht, obwohl ich den Begriff nicht kenne. Ich würde einen Praktikanten darunter verstehen, der dann eine Studienleistung erbringt (zumindest in den Ingenieuerwissenschaften üblich). Anderseits gibt's auch Praktikanten, die ihr Studium schon beendet haben. Kurz und knapp, ich würde den Begriff hier nicht verwenden.--Hfst 14:31, 5. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]
Bei der Robert Bosch GmbH ist "Praxisstudent" die neue Bezeichnung für einen "Werkstudent". Studenten im praktischen Studiensemester werden als "Praktikant" verwaltet und Studenten die an einer Diplom-, Bachelor- oder Master-Thesis arbeiten als "Diplomand". (nicht signierter Beitrag von 194.39.218.10 (Diskussion) 14:58, 9. Aug. 2010 (CEST)) [Beantworten]
Bei der Volkswagen AG gibt es StiPs (Studenten im Praxisverbund), die parallel studieren und in den Semesterferien bei VW eine Ausbildung durchlaufen. Während der Vorlesungszeit wird nicht gearbeitet, in den Semesterferien dafür vollzeit. Die Abrechnung erfolgt monatlich. Werkstudenten hingegen sind Studenten 'auf eigene Faust', die neben dem Studium bei Volkswagen max. 20 Studen / Woche (in den Semesterferien auf Antrag max. 30 Studen pro Woche) arbeiten. Die Abrechnung erfolgt hier stundenweise, eine Ausbildung erfolgt nicht. --194.114.62.121 10:40, 25. Jun. 2014 (CEST)[Beantworten]

Quellen fehlen, Aussage fragwürdig[Quelltext bearbeiten]

Hi! Zu folgendem Absatz fehlenen IMHO benötigte Quellenangaben: "Im Zuge der Umstellung auf Bachelor- und Master- Abschlüsse geht man oft davon aus, dass viele Studenten keine Zeit mehr haben werden für einen Job neben dem Studium, da die neuen Studienabschlüsse auch mit einem erhöhten Arbeitsaufwand allgemein, insbesondere aber auch mit einer stark erhöhten Präsenzpflicht einhergehen." Wo steht denn dass die neuen Studienabschlüße einen höheren Arbeitsaufwand erfordern würden als die 'alten' Abschlüße? Ist die gesetzliche relative(!) Wochenstundenzahl gestiegen? Oder findet jemand die alten Abschlüße subjektiv leichter??? Wenn sich dafür keine seriösen Quellen liefern lassen bin ich dafür den Absatz zu entfernen.

War im alten System nicht eine gewisse Tendenz da, auch dem Studentenleben und nicht nur den Vorlesungen genügend Zeit zu widmen, da Zwischen- und Abschlussprüfungen nur alle paar Semester anstanden & man sein Programm auch sehr frei zusammenstellen konnte, während nun bei Bologna jedes Semester mit ein paar Prüfungen endet und fixe Pflichtpogramme zusammenstellt?
Nein, das ist ziemlicher Unfug. -- DennisK 19:56, 20. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
An meiner Hochschule ändert sich der Zeitaufwand bei Bachelor (gegenüber Diplom) nicht stark. --Benutzer:xsare 11:45, 30. Sept. 2008
Dem muss ich widersprechen! Selbstverständlich sind seit der Umstellung auf Bachelor-/Masterabschlüsse die Studiengänge allgemein straffer (intensiver und daher zeitaufwändiger), was dazu führt, dass tatsächlich Studenten neben dem Studium weniger Zeit für zusätzliche Tätigkeiten aufbringen können. Und selbstverständlich ist diese Tatsache keine Abwertung der nicht mehr existierenden Diplom-Studiengänge, bzw. -abschlüsse! Also keine Minderwertigkeit! Es ist einfach anders! Bei den alten Abschlussen hatte man de facto mehr Zeit ohne Druck von Leistungsnachweisen für einen bestimmten Zeitabschnitt! Seit Bachelor/Master hat sich das erheblich geändert. Siehe z.B. Prüfungsordnung der Fachhochschule Regensburg: http://www.hs-regensburg.de/fileadmin/fhrweb/files/einrichtungen/vwh/pdf/spo/APO_2010-12-15.pdf ZITAT daraus: "Wurde am Ende des ersten Studienabschnitts eine in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung eines grundständigen Studiengangs festgelegte Mindestzahl an Credits nicht erreicht, erfolgt noch vor Beginn des zweiten Studienabschnitts ein Warnhinweis, in dem die betroffenen Studierenden aufgefordert werden, die Studienfachberatung aufzusuchen, und in dem zugleich darauf hingewiesen wird, dass nach aktuellem Studienverlauf das Einhalten der Regelstudienzeit gefährdet ist." Die Erwartungen sind also signifikant gestiegen! Zusätzlich sei noch auf ein Paper der ASIIN von Herrn Prof. Dr. D. Hannemann beigefügt, aus dem ebenfalls ein straffer Ablauf der neuen Abschlüsse ergeht: http://wwwswt.informatik.uni-rostock.de/deutsch/gi/Papersfrei/WorkLoad3_03-02.pdf Angemerkt sei noch, dass eine Bewertung der neuen Studiengänge eigentlich erst jetzt möglich ist und nicht schon im Jahr 2008 ;-) -- happy jay 11:52, 22. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ist doch Käse. Studenten kommen einfach noch schlechter vorbereitet an die Unis/Hochschulen als es zuvor eh schon war (G9->G8). Dann wird halt in den Medien irgendwas geschrieben und alle springen auf den Zug auf weil Burn-Out etc. halt grade in Mode sind. In den Bachelor Studiengängen ist einiges raus gestrichen. Beispiel Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der TU Dortmund: Mechanik um die Hälfte gekürzt, Physik vollständig gestrichen im Grundstudium. Das Hauptstudium des Diploms kommt im Bachelor praktisch gar nicht mehr zum Einsatz.

An den meisten Hochschulen hatte man zuvor 2 Praxissemester, jetzt nur noch eins. Außerdem können Studenten durch die Module jetzt Sachen "ausgleichen". Klassische Loserfächer wie Technische Mechanik (oftmals Durchfallquoten von 80% und mehr) kann man oft mit geschenkten Fächern wie Technischem Zeichnen ausgkleichen. Diplomer mussten alles für sich bestehen. Kronkette Beispiele sind z.b. grade Technische Mechanik im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der HS Ulm oder das Mathe Modul an der FH Bochum im Studiengang Wiwi. Die Bachelor/Masterabschlüsse sind einfacher zu bekommen als die Diplom/Magister Abschlüsse. Es war ja auch Sinn der Sache. Mehr Leute sollten schneller und einfacher Abschließen um der Industrie zur Verfügung zu stehen. Die ganzen BAchelor Studenten heulen rum weil es eben in den Medien auch so dargestellt wird. Kaum einer hat einen Vergleich. Da ich sowohl ein Diplom als auch einen Bachelor Abschluss habe kann ich das ganz gut vergleichen. Und die Qualität, Anspruch und Aufwand sind definitiv gesunken! Das wissen auch die Unternehmen, denn die bevorzugen Diplom Absolventen nach wie vor klar. Das es wie Happy Jan schreibt nur strengere Richtlinien gibt zu welchem Zeitpunkt man wieviele Credits braucht, stimmt so auch nicht. Es gab schon im Diplom Hochschulen die gewissen zeitliche Grenzen zogen (Vorallem Fachhochschulen) während andere mehr oder minder freie Zeiteinteilung gewährt haben und gewähren (Vorallem Unis). Kann sein dass das an machen Hochschulen geändert wurde, das hat aber nichts mit dem Bachelor zu tun. Wie auch immer, ich kenne genug Bachelor Studenten die Zeit für einen Werkstudentenjob finden oder finden müssen.--91.47.245.230 18:03, 23. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]

Oh je.. Mein Beispiel bezog sich auf die Fachhochschule Regensburg, die ihre Studiengänge durchaus stark verändert hat. Deine Aussage gegen mich ist daher völliger Bullshit. Wie dem auch sei.. Auch noch zu behaupten, dass man Vergleichen kann, weil man ein Diplom- und einen Bachelor-Studiengang absolviert hat ist sinngemäß fataler Schwachsinn! Zunächst einmal kann ein Diplom per se nicht mit dem Bachelor verglichen werden (Tiefe der Inhalte VS. weiterführender Abschluss Master - erst dieser geht in die Tiefe, etc.) Der Bachelor soll, wer weiterstudieren möchte, zum Master führen. Und dies gibt, bzw. gab es ja bei Diplom nicht! Da setzt man vielleicht noch ne Promotion drauf aber in der Regel keinen fachverwandten Master). Daher wäre es vernünftig nach dem Bachelor den Master dranzuhängen und dies dann mit dem Diplom-Studiengang zu vergleichen, oder?
Jetzt gibt es ja auch noch die Crux, dass jede Uni ihre Studiengänge so strukturieren darf wie sie es für richtig hält. Und da kann ein Studiengang BWL an der Uni X ganz anders sein als an der Uni Y (das hört man doch von mir nicht zum ersten Mal!?). Das war bei Diplom nicht so krass unterschiedlich. Wie so? Versucht mal als Bachelor oder Masterstudent von einer Hochschule zu einer anderen zu wechseln. Beim Bachelor BWL in Landshut zu Bachelor BWL in Augsburg (ins 4te Semester) ein Ding der Unmöglichkeit wegen extrem unterschiedlicher Module und Wertigkeiten durch die Credit Points. Mittlerweile haben die Hochschulen (eben wegen diesem Hickhack) die Studiengänge leicht unbenannt, teilweise Fantasie-Module drangehängt. Es war beim Diplom wohl auch nicht leicht zu wechseln, aber immerhin ohne starken Zeitverlust machbar und viele Leistungen wurden angerechnet (wobei natürlich immer in Abhängigkeit der Unis).
In Überfüllten Hörsälen zu sitzen (wegen den Massen-Abiturienten), darauf zu achten, dass JEDE Klausurnote gut wird (weil anders als im Diplom JEDE Leistung im Endzeugnis steht), verschulte Nachmittagskurse zu belegen sind, straffe Bedingungen für ein anschließendes Masterstudium die Lernzeit erhöht und man eigentlich jobben müsste, um seine Lebenshaltungskosten zu decken (nicht jeder hat wohlhabende Eltern) macht die Sache den Bachelor abzutun, weil man auch ein Diplom hat nicht gerade erklärbar. happy jay (Diskussion) 19:23, 13. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Zeitlich sind die Bachelor-Werkstudenten wirklich etwas eingeengter, die Modularisierung (Zusammenfassung mehrerer Vorlesungen/Kurse in einem Modul) sowie der Austausch von Scheinen durch Klausuren macht eine vollere Woche unumgänglich. Arbeiten zu normalen Bürozeiten wird da recht schwierig. Zudem droht recht schnell die Exmatrikulation wegen Fristüberschreitungen, beispielsweise müssen ALLE Prüfungsleistungen (pro Semester sind das in der Regel 5-6 Stück) zwei Semester nach ihrem erstmalig vorgesehenen Termin erbracht sein. (Grundstudium, SPO verschiedener Hochschulen BW). --Ask2ii (Diskussion) 13:34, 19. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]

Motivation der Arbeitgeber[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht: "Für Arbeitgeber stellen Werkstudenten eine wesentliche Möglichkeit dar, Nachwuchskräfte zu finden und an ihr Unternehmen zu führen. So beschäftigen so gut wie alle großen Unternehmen in Deutschland Werkstudenten.". Ich denke, für viele Unternehmen sind Werkstudenten aber auch einfach billige Arbeitskräfte - da gibt es ja einige Steuervorteile, und Studenten sind wohl auch meisten etwas besser gebildet (das meine ich jetzt im Vergleich zu anderen Leuten, die man für denselben Studenlohn anstellen könnte) 88.65.89.139 21:59, 19. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Siehe dazu auch: http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/jobarten/werkstudenten

Es fehlen Hinweise wie die Begrenzung auf maximal 20 h/Woche. (nicht signierter Beitrag von 217.191.7.107 (Diskussion | Beiträge) 20:00, 11. Feb. 2010 (CET)) [Beantworten]

Die 20 Std./Wochen-Begrenzung ist nur für den Krankenkassen- (und PV-)Beitrag relevant. Wer während der Vorlesungszeit mehr arbeitet, fällt für die Kassen nicht in den Studierendentarif (um die 65 EUR), sondern wird wie bei (anderen) Arbeitnehmern prozentual vom Gehalt abgerechnet. Studierende können durchaus mehr als 20 Std./Woche arbeiten - in der vorlesungsfreien Zeit sowieso. Vgl. [1] - Grüße!--92.229.131.25 06:35, 9. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Dieser Absatz ist unbelegt, dafür (teil)redundant zu Studentenjob ... Hafenbar 00:59, 25. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Begriff vor 1914 nach Google-Booksearch[Quelltext bearbeiten]

Im angegebenen Link wird in keiner Publikation vor dem genannten Datum der Begriff gebraucht. Selbst in einer angeblich 1905 erschienen Bibliographie wird eine Quelle von 1924 (!) genannt (gleich erster Treffer). In anderen wird in der biographischen Rückschau der Begriff eingeführt. Wenn diese Revertiererei nicht genauer belegt wird als mit einem globalen Search, sollte man sich an die Angaben in der angeführten Quelle (Golücke) halten. --Gleiberg 14:49, 25. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Die Datums-Angaben bei Google-Buchsuche sind gelinde gesagt mit Vorsicht zu genießen, da würde ich auch auf eine konkrete Belegstelle bestehen ... Hafenbar 21:00, 25. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]
Hm, ich kann zwar aus der Lamäng auch gerade keine seriöse Quelle dafür benennen, halte es aber durchaus für denkbar, dass der Begriff vereinzelt schon vor 1914 auftaucht, da manche Freistudentenschaften nachweislich zu dieser Zeit bereits studentische Arbeitsvermittlungen betreiben. Zu einem *Massenphänomen* wird es aber - wie im Text richtig dargestellt - in der Tat erst nach dem 1. Weltkrieg (siehe Erlanger Studententag > Wirtschaftshilfe der Dt. Studentenschaft > Studentenwerke). Im Übrigen fände ich ein paar mehr Primärquellen neben dem bisher einzig genannten Golücke-Handbuch sehr wünschenswert, insbesondere für die Entwicklung nach 1945. Der heutige Gebrauch des Begriffes erscheint mir doch recht schwammig und redundant zu Studentenjob u.ä. --UweRohwedder 09:27, 9. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Da bist Du ja wohl der Fachmann, Uwe. Wir freuen uns auf Deine Ergebnisse.--Rabe! 12:51, 9. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
ja, wenn ich demnächst endlich meine Diss. abgegeben und dann wieder etwas mehr Zeit und Muße habe... ;-) --UweRohwedder 13:25, 9. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Umarbeitung der Seite, Definition Werkstudent[Quelltext bearbeiten]

Hallo,
also wenn es keine Gegenreden gibt, würde ich vorschlagen die Seite so umzubauen (von mir oder jemand anderem), dass zuerst die aktuelle Situation eines Werkstudenten dargestellt wird und dann auf die Geschichte verwiesen wird.
Dazu würde ich auch eine passendere Definition vorschlagen. Denn keinenfalls ist ein Werkstudent per se auf diese Tätigkeit angewiesen. Heutzutage arbeitet man gern als Werkstudent, weil es karrieremäßig Empfehlenswert ist, bzw. nicht immer zwangsweise weil man das Geld wirklich braucht, sondern um sich so u.a. seine finanzielle Situation etwas aufbessern und sich auch als Student die eine oder andere Sache leisten zu können. --StefanWorm 15:06, 29. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Der Begriff ist weit mehr ein historischer, als heute in seinem Gebrauch bemerkt wird (auch mit allen historischen Belastungen und Definitionen). Wenn du für den heutigen Gebrauch des Wortes eine belastbare Quelle hättest, kann man dies (in Abgrenzung zur historischen Definition bei Golücke) gern einfügen. Ob man die Reihenfolge der Begriffswandlung jetzt hermundreht ist Geschmackssache, ich fände es so wie es ist besser, ist aber nur eine Meinung. --Gleiberg 18:15, 29. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Wie etwas unplaziert schon ganz oben auf der Seite hier angesprochen, sollten auch meiner Meinung nach unbedingt Informationen zum Steuerrecht in den Abschnitt zur "heutigen Bedeutung". Wird er wie ein Minijob gehandhabt, unter welchen Bedingungen, wann besteht Pflicht zu welcher Versicherung, wo sind welche Grenzen? --MarsmanRom 18:00, 13. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ich halte das für keine gute Idee, weil "Werkstudent" weder im Steuerrecht noch im Arbeitsrecht etc. ein feststehender Begriff ist, sondern nur eine umgangssprachliche Bezeichnung für "arbeitende Studenten" (siehe auch Studentenjob, unnötige Dopplungen zu diesem Lemma sollten wir vermeiden). --UweRohwedder 20:36, 13. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Vorschlag zur Überarbeitung[Quelltext bearbeiten]

Nach Durchsicht der hier bisher geführten Diskussionen und einigen kursorischen Recherchen zum Thema möchte ich vorschlagen, den Artikel einer "Komplettsanierung" zu unterziehen. Dabei sollte m.E. folgendes berücksichtigt werden:

  • Der Begriff "Werkstudent" ist nach allem, was ich bisher dazu herausfinden konnte, keine rechtliche Kategorie, sondern vielmehr eine umgangssprachliche Bezeichnung für Studierende, die nebenher (aus welchen Gründen auch immer) einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Es bestehen insofern viele Überschneidungen zum bestehenden Artikel Studentenjob, in dem im Grunde die gleiche Materie behandelt wird, der aber ebenfalls noch einige Lücken aufweist.
  • Es sollte daher überlegt werden, beide Artikel entweder ganz zusammenzuführen oder zumindest so aufeinander abzustimmen, dass aktuelle Fragen (z.B. Steuer- und Versicherungspflichten) in nur einem Artikel abgehandelt werden, und der jeweils andere lediglich darauf verweist.
  • Auch die Geschichte des "Werkstudententums" bzw. der "studentischen Erwerbstätigkeit" (so die heute übliche Formulierung z.B. in den Sozialerhebungen des Deutschen Studentenwerks) sollte m.E. nur in einem Artikel dargestellt werden, um unnötige Dopplungen (und doppelten Wartungsaufwand!) zu vermeiden. In diesen Zusammenhang gehört m.E. auch der Hinweis, dass der "historische" Werkstudentenbegriff noch bis in die 1950er Jahre hinein mit einem besonderen (selbst-)erzieherischen Anspruch verbunden war, der aber später aufgegeben wurde. Vermutlich wurde aus diesem Grunde auch der Begriff selbst - zumindest im amtlichen Sprachgebrauch - später fallengelassen und durch andere Wortschöpfungen ersetzt. (Zu diesem Punkt kann ich bei Bedarf und Gelegenheit entsprechende Belege beisteuern.)
  • Hilfreiche Quellen zur heutigen Lage (inkl. rechtliche Hinweise) finden sich u.a. bei der DGB-Jugend [2] sowie beim Deutschen Studentenwerk [3].

Soviel fürs Erste von mir - bitte um Meinungen und Mithilfe. --UweRohwedder 10:36, 14. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Anteil wovon?[Quelltext bearbeiten]

Aus dem Artikel: Nach dem Zweiten Weltkrieg stieg der Anteil der Werkstudenten in der BRD erheblich an (...) Dabei wird nicht klar, worauf sich der Anteil (und die dann folgenden Prozentzahlen) beziehen. Anteil der Studenten? Anteil der Arbeitnehmer? Anteil der Bevölkerung? --Prauch 20:39, 16. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Gemeint ist natürlich der Anteil der Werkstudenten an der Gesamtstudentenschaft. Als Quelle wären allerdings die jeweiligen DSW-Sozialerhebungen besser geeignet als das angeführte Golücke-Lexikon. --UweRohwedder 22:05, 16. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]
Diese Diskussion habe ich erst jetzt gesehen. So "natürlich" ist das nicht. -- 129.247.247.239 18:34, 4. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]

Werkstudent und Sozialversicherung[Quelltext bearbeiten]

Ich vermisse hier Informationen zur Versicherungspflicht. Gehören die aber hierher oder besser in die Artikel zu den Versicherungen? Soll, kann und darf man auf Seiten wie http://www.400-euro.de/400/stud.html verlinken?

++++++

Meines Erachtens bestehen da grundsätzlich keine Bedenken, und im konkreten Fall hab ich als Urheber der Seiten auf www.400-euro.de ohnehin nichts gegen Verlinkungen (die als solche erkennbar sind, die üblichen Regeln halt). Ob es den Wikipedia-Regeln widerspricht weiß ich nicht, da kenne ich mich nicht aus. Deshalb auch gleich vorab die Bitte um Entschuldigung, falls meine Antwort in dieser Form unpassend eingefügt wurde. Die Beschreibung im Text "Von normalen Studentenjobs unterscheidet sich ein Werkstudium (?) aber vor allem durch seine fachliche Nähe zum Studium" halte ich übrigens für zu eng. Der Begriff Werkstudent wird schon auch für Jobs verwendet, die ausschließlich dem Gelderwerb dienen und fachlich nichts mit dem Studium zu tun haben.

Erwin Denzler (www.400-euro.de)

Bitte Wikipedia:Weblinks beachten! Und Diskussionsbeiträge bitte immer signieren! Danke. --Uwe Rohwedder 00:03, 12. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]
"Werkstudent" ist in der gesetzlichen Sozialversicherung ein fester Begriff, daher wäre ein eigener Abschnitt mit entspr. Verlinkungen sinnvoll. Hintergrund: Beschäftigungen unterliegen in D grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht in allen Zweigen. Aber bei immatrikulierten Studenten gibt es besondere Ausnahmen (wöchtl. Arbeitszeit, Semesterferien), so dass es nicht zur Pflichtversicherung (verbunden mit der Beitragspflicht) als Arbeitnehmer kommt, sondern bei der kostenlosen Familienversicherung (abhängig u. a. vom Alter) oder der recht günstigen KVdS (Krankenversicherung der Studenten) verbleibt.--KarleHorn 21:42, 11. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]
Dafür, dass "Werkstudent" ein fester Begriff ist, hätte ich gern einen konkreten Beleg, d.h. in welchem Gesetzestext taucht das Wort tatsächlich auf? Siehe auch meine früheren Ausführungen weiter oben auf dieser Seite. Dank & Gruß --Uwe Rohwedder 00:03, 12. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]
Nein, der Begriff wird im Gesetz nicht verwendet. Wie so häufig werden gesetzlich umständliche Beschreibungen gerne in einem Wort zusammengefaßt, so auch hier. Wiki sagt dazu das: Werkstudent, die Rechtsgrundlagen sind u. a. [6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V] und [27 Abs. 4 SGB III], die konkrete Ausgestaltung wurde durch die Rechtsprechung des BSG im Laufe der Zeit herausgearbeitet. Ich baue das dort gleich noch ein.--KarleHorn 20:45, 12. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]
Danke für die Paragraphen (auch wenn die Links bei mir nicht richtig funktionieren). Dein Verweis auf den Wikipedia-Artikel ist allerdings wenig hilfreich, da dieser weitestgehend unbelegt ist und es mir ja gerade darum geht, Belege für die dort enthaltenen Behauptungen aufzutreiben. Die von Dir zitierten SGB-Paragraphen reden allgemein von erwerbstätigen Studenten und setzen lediglich eine Obergrenze (20 Wochenstunden) fest, bis zu der man noch als versicherungsfreier Student gilt. Und wenn ich Dich recht verstehe, wird dieser Sachverhalt von den Krankenkassen mit "Werkstudent" gleichgesetzt. D.h. alle weitergehenden Behauptungen im Artikel, wonach sich ein "Werkstudent" vom "normalen Studentenjob" durch die fachliche Nähe zum Studium unterscheide oder gar mit Bachelorarbeiten o.ä. verbunden sein müsse, sind in diesem Zusammenhang schlicht unerheblich, oder? --Uwe Rohwedder 08:58, 13. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]
Das ist richtig: Der Begriff 'Werkstudent' wird - zumindest in der Sozialversicherung - für jedwede Art von Beschäftigungsverhältnissen neben einem Studium verwendet. "Studiennähe" o. Ä. ist nicht erforderlich. Handelt es sich jedoch um ein in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum, dann ist das was anderes: Solche Praktikanten fallen unter die studentische Krankenversicherungspflicht, das wird als originärer Bestandteil des Studiums bewertet. Die Versicherungsfreiheit bezieht sich auf das Beschäftigungsverhältnis, nicht "versicherungsfreier Student" - die Versicherungspflicht als Student bleibt davon unberührt. Anders gesagt: Eine Versicherungspflicht als Beschäftiger würde - wenn sie nicht frei wäre - diejenige als Student verdrängen. "Literaturhinweise": [[4]] und [[5]]- bißchen runterscrollen, da sind die noch heute gültigen Rundschreiben der Spitzenverbände zum Thema zu finden --KarleHorn 18:33, 13. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]

Versicherungsfrei als eigenen Artikel oder zumindest erklären[Quelltext bearbeiten]

versicherungsfrei <> Versichert und nichts zahlen, sondern offenbar versicherungsfrei = nicht versichert. Könnte man das irgendwo vielleicht erklären oder ist es für jeden anderen (Laien) tatsächlich so selbsterklärend, dass man das nicht müsste? (nicht signierter Beitrag von 79.243.123.21 (Diskussion) 18:38, 10. Jun. 2015 (CEST))[Beantworten]

Da eine 5 Jahre spätere Antwort sicher besser ist als gar keine: Dazu gibt es tatsächlich einen eigenen Artikel, der allerdings verbesserungsbedürfig ist, siehe Versicherungsfreiheit. Ich habe diesen Artikel daher soeben im Text verlinkt. Gruß --Carolin 10:12, 25. Sep. 2020 (CEST)[Beantworten]

Der Begriff "Werkstudent"[Quelltext bearbeiten]

Ich frage mich, woher der Begriff "Werkstudent" kommt. Haben Werktstudenten überwiegend Werkverträge i. S. d. § 631 BGB? Oder sind sie in einem Werk (Produktionsstandort eines Konzerns, z. B. Mercedes-Werk Bremen) angestellt? Oder sollen sie statt des theoretischen Studiums mal mit den Händen werken? Oder volllbringen sie ein Werk im urheberrechtlichen Sinne? Falls das jemand weiß, würde ich mich über die Ergänzung im Artikel freuen. -- Grüßle Halbschwabe (Diskussion) 01:17, 7. Dez. 2021 (CET)[Beantworten]

Weder noch. Der Begriff ist historisch-inhaltlich noch am ehesten mit dem Wort werktätig im Sinne von "in einem Arbeitsrechtsverhältnis stehend, regelmäßig arbeitend, berufstätig" verwandt. Wie im Abschnitt Werkstudent#Geschichte ausgeführt, bedeutete Werkstudent zunächst einmal ganz allgemein: "Student, der neben dem Studium arbeiten muss", und zwar im nicht-studienbezogenen und nach damaligen Verständnis auch nicht-"standesgemäßen" Kontext, z.B. als Hilfsarbeiter in der Industrie. Man darf nicht vergessen, dass damals nach dem 1. Weltkrieg die sozialen Schranken zwischen "Studierten" und Nichtstudierten noch deutlich unüberwindlicher waren als heute: Studenten kamen traditionell aus eher bürgerlichen Kreisen und studierten, um selbst einmal in "bürgerlichen", also i.d.R. selbständigen oder leitenden Berufen tätig zu werden. Mit Arbeitern hatte man allenfalls "von oben her" zu tun. Zwar hatte es immer schon einige gegeben, die sich als Nachhilfelehrer o.ä. etwas dazuverdienten, aber dass Studenten massenhaft als Ungelernte in Bergwerken, Industriebetrieben oder auch in der Landwirtschaft (außer im elterlichen Betrieb) schufteten, war damals neu und für alle Seiten gewöhnungsbedürftig.
Der heutige Gebrauch ist dagegen einigermaßen nebulös und offenbar sehr vom jeweiligen Kontext abhängig. Als echter Rechtsbegriff ist er m.W. nirgendwo üblich. --Uwe Rohwedder (Diskussion) 09:46, 7. Dez. 2021 (CET)[Beantworten]
Nachtrag: Eine Ergänzung im Artikel scheitert bislang an geeigneten Quellen. Ich kann das zwar aus meiner Kenntnis der historischen Zusammenhänge hier informell erläutern, aber "zitierfähig" ist das alles eben nicht. ;) --Uwe Rohwedder (Diskussion) 09:48, 7. Dez. 2021 (CET)[Beantworten]
Alles klar, danke dir! -- Grüßle Halbschwabe (Diskussion) 16:55, 7. Dez. 2021 (CET)[Beantworten]