Doppelmord von Horchheim

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Beim Doppelmord von Horchheim wurde das wohlhabende Ehepaar Schemmer in der Nacht vom 7. auf den 8. Juli 2011 in Koblenz-Horchheim im eigenen Haus mit zahlreichen Messerstichen getötet.

Strafverfahren[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Nacht zum 8. Juli 2011 wurde das Ehepaar Waltraud und Heinrich Schemmer in seinem Wohnhaus in Koblenz-Horchheim mit einer Vielzahl von Messerstichen getötet.[1][2]

Als Tatverdächtige wurde nach monatelanger Fahndung (unter anderem mittels Aktenzeichen XY … ungelöst) Henrike S., die Schwiegertochter des Ehepaares, ermittelt. Sie soll am Abend des 7. Juli 2011 von ihrem Wohnort Haren im Emsland nach Koblenz gefahren sein und sich mit einem mitgebrachten Schlüssel Zugang zum Haus ihrer Schwiegereltern verschafft haben. Dort soll sie ihren 75-jährigen Schwiegervater und dessen 68 Jahre alte Frau heimtückisch und aus Habgier ermordet haben, um noch in derselben Nacht an ihren Wohnort zurückzufahren. Die gesamte Fahrstrecke beträgt rund 700 km. Die Angeklagte wurde nach einem Indizienprozess vor dem Landgericht Koblenz am 5. August 2013 zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt.[1][3][2][4] Mit Beschluss vom 27. Mai 2014 hat der Bundesgerichtshof die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz verworfen.[5] Das Urteil ist seitdem rechtskräftig.[6]

Weitere Entwicklungen nach dem Urteil[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

2020 wurde im SWR eine dreiteilige Reportage zu dem Fall veröffentlicht, die den Profiler Stephan Harbort bei der Rekonstruktion des Falls zeigt.[7] Diese stieß auf geteiltes Echo, weil prägnante Indizien aus der gerichtlichen Urteilsfindung keine Erwähnung in der Dokumentation fanden und somit der Eindruck einer Partei ergreifenden Sichtweise entstand.

2023 strengte der Ehemann der verurteilten Frau gegen diese einen Zivilprozess um Schmerzensgeld und Schadensersatz vor dem Landgericht Oldenburg an.[8] Es ging dem Ehemann jedoch tatsächlich darum, Argumente für eine mögliche Wiederaufnahme des Strafprozesses zu gewinnen. Die Zivilkammer bewertete allerdings die Aussage des Hauptbelastungszeugen aus dem Strafprozess trotz der Abweisung der Zivilklage als „nachvollziehbar“ und „in sich schlüssig“.[9]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Chronologie: Der Doppelmord von Horchheim – von der Tat bis zum Fahndungserfolg
  2. a b LG Koblenz, Urteil vom 5. August 2013 - 2010 Js 49274/11 - 3 KLs
  3. Mieterin hörte nachts Geräusche
  4. Frau ermordete Schwiegereltern aus Habgier
  5. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2014 – 3 StR 60/14
  6. Koblenzer Doppelmord-Urteil rechtskräftig: BGH verwirft Revision
  7. Zu Unrecht als Doppelmörderin verurteilt? (Memento des Originals vom 1. November 2020 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.swr.de
  8. „Frauen töten selten so brutal“, von Julia Jüttner, Der Spiegel, 13. März 2023
  9. Koblenzer Doppelmord: Zivilklage gegen Henrike S. abgewiesen, von Johannes Mario Löhr, Koblenzer Zeitung, 15. Mai 2023